Rz. 11

Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. aufgrund des Umfangs des Erwerbs – nicht ausreichend.

Der Vordruck einer (mitunter auch vereinfachten) Erbschaftsteuererklärung fragt folgende Informationen ab:

  • Persönliche Daten des Erblassers (z. B. Todestag, Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Familien- und Güterstand),
  • nähere Angaben zur Nachlassabwicklung (z. B. Testament/Erbvertrag vorhanden, Erbschein, Stellung des Erblassers, Schließfach vorhanden),
  • Angaben über die am Erbfall Beteiligten (Erbe, Vermächtnisnehmer, sonstige Erwerber),

    • ergänzend hierzu existiert eine eigene Anlage Erwerber mit Angaben über den jeweiligen Erwerb des einzelnen Erben
  • hinterlassene Vermögenswerte (z. B. Grundbesitz, BV, Kapitalvermögen),
  • Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Steuerschulden des Erblassers),
  • Erbfallkosten (z. B. Kosten der Bestattung),
  • Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche,
  • Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten (ggf. Zusammenrechnung mit Vorerwerben, s. § 14 Rn. 20 ff.).

Der Vordruck einer Schenkungsteuererklärung fragt folgende Informationen ab:

  • Persönliche Daten des Schenkers und des Beschenkten (z. B. Verwandtschaftsverhältnis),
  • allgemeine Angaben zur Schenkung (z. B. Zeitpunkt, Vorlage von Verträgen),
  • nähere Angaben zum Gegenstand der Schenkung (z. B. Grundbesitz, BV, Kapitalvermögen),
  • Angaben zu übernommenen Verbindlichkeiten, Auflagen und Gegenleistungen,
  • ggf. Erklärung über die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen (mitunter eigener Vordruck),
  • Angaben über Vorschenkungen.

Bei der Ausübung von Wahlrechten (z. B. § 23 ErbStG bei der Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen) oder bei der Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen kann ggf. zunächst die (erste) Steuerberechnung des FA abgewartet werden.

Für bestimmte Erwerbe (Grundbesitz, land- und forstwirtschaftliches Vermögen, BV, Anteile an KapG, Vermögensgemeinschaften) sieht § 151 BewG gesonderte Feststellungen vor (s. Höne/Krause, ZEV 2010, 179). Entsprechend ist beim Erwerb solcher Gegenstände die Abgabe von weiteren (Feststellungs-)Erklärungen zur Durchführung der gesonderten Feststellung vonnöten. Die Beifügung eines Wertgutachtens ist i. d. R. nicht erforderlich.

 

Rz. 12

Sollten sich nach der Erklärungsabgabe und vor Ablauf der Festsetzungsfrist inhaltliche Änderungen ergeben bzw. fehlerhafte Angaben festgestellt werden, besteht nach § 153 AO die Verpflichtung zur Berichtigung der Erklärung. Gleiches gilt auch bei bisher nicht angezeigten Schenkungen/Erbfällen des Erblassers (s. Halaczinsky, DStR 2006, 828).

Die elektronische Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung ist derzeit in den wenigsten Bundesländern möglich, wird jedoch schon seit längerem gefordert.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsrechts (ErbStRG) ab 2009 wurden Vordrucke für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke überarbeitet und überwiegend bundeseinheitlich gleich aufgelegt. Entsprechende Dateien können auf verschiedenen Seiten der FinVerw abgerufen werden (z. B. beim Bayerischen Landesamt für Steuern http://www.finanzamt.bayern.de/lfst/ im Bereich Formulare).

 
Bereich Vordruckbezeichnung/Name Inhalt
Erbschaftsteuer Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) Allgemeine Angaben (Todestag, Erblasser, Beteiligte), Unterschriften, hinterlassene Vermögenswerte, ­Nachlassverbindlichkeiten, (Vor-)Schenkungen
  Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuer­erklärung Allgemeine Angaben zum Erwerber, (anteiliger) Erwerb durch Erbfall, sonstige Erwerbe, (Vor-)Schenkungen, Bekanntgabe
  Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung Allgemeine Ausfüllhilfe zum Mantelbogen und zur Anlage Erwerber
  Anlage Steuerbefreiung Familienheim zur Erbschaftsteuererklärung Antrag auf Steuerbefreiung des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b oder 4c ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner, Kinder oder Kinder vorverstorbener Kinder inkl. Anleitung/Ausfüllhilfe
  Anlage Steuerbefreiung für zu Wohn­zwecken vermietete Grundstücke zur ­Erbschaftsteuererklärung Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken ­vermietete Grundstücke nach § 13d ErbStG inkl. Anleitung/Ausfüllhilfe
  Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen zur Erbschaftsteuererklärung Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c ErbStG
  Anleitung zur Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen zur Erbschaftsteuererklärung Ausfüllhilfe zur Steuerbefreiung für BV und Anteile an KapG
Erbschaftsteuer und Schenkung-steuer Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung Vordruck zur Übersicht von im Erwerb vorhandenen Vermögensgegenständen, deren Wert nach §§ 151 Abs. 1, 157 BewG geson...

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