Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 6. Leistungen

Nach Eintritt eines Leistungsfalls haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen, § 26 Abs. 1 S. 1 SGB VII. a) Heilbehandlung Die Heilbehandlung umfas...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / d) Pflegegeld

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt, § 44 Abs. 1 SGB VII. Das Pflegegeld beträgt maximal 1.374 EUR/1.278 EUR (West/Ost) mo...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Bei diesen Leistungen handelt es sich insbesondere um die Kraftfahrzeughilfe (§ 40 SGB VII), Wohnungshilfe (§ 41 SGB VII), Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 42 SGB VII) und Reisekosten (§ 43 SGB VII).mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Heilbehandlung

Die Heilbehandlung umfasst insbesondere Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 27 Abs. 1 SGB VII. Die Leistunge...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der sozialen Pflegeversicherung

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. § 1 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Organe der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen, bei denen sie errichtet sind. Arbeitgeber (Dienstherr) der für die Pflegekasse tätig...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Nach der Abschaffung der Landesversicherungsanstalten für Arbeiter und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gibt es seit 2005 nurmehr die Deutsche Rentenversicherung. Diese gliedert sich in: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Regionalträger. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 126 ff. SGB VI. Für die ör...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Die Rentenversicherung gewährt Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes. a) Altersrente Die Altersrente war und ist über alle Reformen und Anhebungen des Renteneintrittsalters hinweg stets auch ein politisches Thema. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 SGB VI: Regelaltersrente (Nr. 1), Altersrente für langjährig Versicherte (Nr. 2), Alter...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber (Hrsg.), Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, 1. Aufl. 2015, 2.008 S., Nomos Verlag, 88 EUR

Das Sozialrecht und die in seinem Mittelpunkt stehenden, oft existenziell bedeutsamen Sozialleistungen haben – gerade auch in der anwaltlichen Praxis – aufgrund der vielfältigen Beziehungen dieser Materie zu anderen Rechtsgebieten (wie zum Arbeits-, Familien- oder Schadensersatzrecht) erhebliche Relevanz. Seine Komplexität und Unübersichtlichkeit sorgt aber häufig für Proble...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 5. Versicherungsrechtliche Zeiten

Rentenversicherungsrechtliche Zeiten sind: Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten und Wartezeiten. Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten, mit einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind, § 54 Abs. 4 SGB VI. Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollen...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / b) Rente wegen Erwerbsminderung

Im SGB VI sind zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten geregelt, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) und die Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die vor dem 2.1.1961...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind nach der Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten des ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Unfallversicherung Bund und Bahn, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkassen und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Berei...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / b) Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit erleiden, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / b) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Unfallversicherungsträger erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 33–38a SGB IX (z.B. Qualifizierung, Berufsvorbereitung, Weiterbildung, Gründungs- und Eingliederungszuschuss) sowie in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 40, 41 SGB IX. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / f) Rente

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird Vollrente geleistet; sie beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Teilrente gel...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

Der Versicherungspflicht unterliegen u.a. Arbeiter, Angestellte, Arbeitslosengeldbezieher, Landwirte und Rentner, § 5 Abs. 1 SGB V. Versichert sind auch der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, § 10 Abs. 1 S. 1 SGB V, sog. Familienversicherung. Für Kinder gelten Altersgrenzen. Hinweis: An sich nicht vers...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Das gesetzliche Rentenversicherungssystem geht zurück auf die bereits 1889 etablierte Invaliditäts- und Altersversicherung und nachfolgend die Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 20.11.1911. Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis heute geprägt von grundlegenden Reformen. Eine in der Geschichte besonders wichtige Rechtsänderung brachte die große Rentenref...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, auch Familienmitglieder (s.o. IV. 3.). Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen, § 1 Abs. 2 SGB XI. Hinweis: Freiwillig in der GKV Ve...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 5. Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gem. § 4 Abs. 1 SGB XI Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vo...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Altersrente

Die Altersrente war und ist über alle Reformen und Anhebungen des Renteneintrittsalters hinweg stets auch ein politisches Thema. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 SGB VI: Regelaltersrente (Nr. 1), Altersrente für langjährig Versicherte (Nr. 2), Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Nr. 3), Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Nr. 3a), Altersrente für lan...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Rente wegen Todes

Nach dem Tod des Versicherten können folgende Ansprüche entstehen: Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem d...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. pflichtversichert: Beschäftigte, Kinder in Kindertagesstätten oder Kindergärten, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz, Blut- und Organspender, vgl. § 2 SGB VII. Freiwillig versichert können Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeite...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 5. Kausalität

In der Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrecht ist der sozialrechtliche Kausalitätsbegriff von besonderer Bedeutung. Unterschieden wird zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität. Die versicherte Tätigkeit muss eine Verletzung begründen und die Verletzung wiederum einen Schaden des Versicherten. Hinweis: Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. B...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung ist der 15.6.1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen 2/3, ihr Arbeitgeber 1/3 des Kran...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Verglichen mit den zuvor dargestellten Versicherungen, ist die Pflegeversicherung relativ neu. Sie wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung 1995 eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Nicht zuletzt die steigende Lebenserwartung, die höhere Zahl von Pflegebedürftigen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit führten zur Einführung dieser Pflichtver...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / e) Verletztengeld

Verletztengeld wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können und unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind gem. § 4 Abs. 1 SGB V die Krankenkassen als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Krankenversicherung ist in folgende Kassenarten gegliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Die Krankenversicherung wird leistungspflichtig bei einer Krankheit. Interessanterweise wird der Begriff Krankheit gesetzlich nicht definiert. Krankheit wird in der Rechtsprechung und der herrschenden Literatur ganz überwiegend als "regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, der entweder Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder beides zur Folge hat" umsc...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer Person, § 14 SGB XI. Pflegebedürftig sind Personen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche oder psychische Schädigungen, Beeinträchtigungen körperlicher oder kognitiver oder psychischer Fun...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde erstmals im Rahmen der Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884 eingeführt. Versicherungszweck ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bzw. die Leistungsgewährung nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Heute ist die Unfallversicherung im S...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 3. Sozialrechtliche Ansprüche bei mehreren ausgeübten Tätigkeiten

Zu neueren Entwicklungen des Arbeitsmarktes gehört es auch, dass Arbeitnehmer häufiger gehalten sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus nur einer Vollzeittätigkeit sondern aus mehreren (i.d.R. zwei) Teilzeitbeschäftigungen zu sichern. Leistungsnormen des Sozialrechts gehen aber regelmäßig von der als selbstverständlich angesehenen Annahme aus, die Versicherten übten nur eine B...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / b) Verletztengeld und Verletztenrente

Das BSG hatte am 23.7.2015 (B 2 U 6/14 R, hierzu Dahm jurisPR-SozR 14/2016 Anm. 1), über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kläger arbeitete in einem Getränkegroßhandel als Fahrer und war daneben als angestellter Sporttrainer tätig. Er stürzte am 8.11.2010 während seiner Tätigkeit als Fahrer und war bis zum 29.5.2011 in beiden Beschäftigungen arbeitsunfähig und bezog ...mehr

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ZAP 5/2016, Neuregelung des Syndikusrechts – Feuer und Wasser?!

Zum Jahresbeginn ist eine Reform zur BRAO in Kraft getreten, die Bewegung in ein Feld bringt, welches vom Gesetzgeber 20 Jahre lang nur mit spitzen Fingern angefasst worden wäre, hätte er sich mit ihm überhaupt befassen müssen. Erstaunlich war und ist der Anlass: Es war das Bundessozialgericht, welches den Anstoß hierzu gab. BRAO und Berufsrecht sind Domänen, die normalerwei...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitslosengeld: Kein nachträgliches Verschieben der Rahmenfrist

Bei Abschluss arbeitsgerichtlicher Vergleiche, in dem die Parteien für das Arbeitsverhältnis einen späteren Beendigungszeitpunkt vereinbaren, als den, zu dem zunächst gekündigt wurde, und wenn Arbeitnehmer inzwischen Arbeitslosengeld bezogen haben, sind sozialrechtliche Kenntnisse unumgänglich, wir folgender Sachverhalt belegt: Die BA hatte dem Kläger ab dem 1.7.2007 für 360...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 5. Leistungen

Die Krankenkassen stellen Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden, § 2 Abs. 1 SGB V. Versicherte haben u.a. Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit, bei Schwangerschaft und Mutterschaft, zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimme...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In der Rentenversicherung kann man gesetzlich oder freiwillig versichert sein. Kraft Gesetzes versichert sind: Beschäftigte (§ 1 SGB VI), (näher bestimmte) selbstständig Tätige (§ 2 SGB VI), sonstige Versicherte (§ 3 SGB VI) und auf Antrag Versicherte (§ 4 SGB VI). Die freiwillige Versicherung ist in § 7 SGB VI geregelt. In § 6 SGB VI sind die Voraussetzungen für eine Befreiung v...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 6. Rentenberechnung

Die Grundsätze der Rentenberechnung sind in § 63 SGB VI geregelt. Danach richtet sich die Höhe einer Rente vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Das Sicher...mehr

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ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 8.1 Ausgleichsabgabe bei untypischen Arbeitsplätzen

Nach § 71 Abs. 1 S. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen i.S.d. § 73 SGB IX auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben sie nach § 77 Abs. 1 SGB IX für jeden unbesetzten P...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 7 Große Spannweite bei den Kanzleiumsätzen in Deutschland

Das Soldan Institut hat kürzlich neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Danach liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwar bei knapp unter 200.000 EUR und der durchschnittliche Vorsteuergewinn beträgt rund 96.500 EUR. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei diesen Zahlen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächl...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Kritik an Verrechnung der Honorare von Hartz-IV-Anwälten durch Jobcenter

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beklagt, dass Kollegen, die Hartz-IV-Empfänger vor Gericht vertreten, immer häufiger auf ihr Honorar verzichten müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Jobcenter, die bei einem Obsiegen des Arbeitslosen vor Gericht die Kosten zu erstatten haben, diesen Erstattungsanspruch zunehmend mit Forderungen verrechnen, die sie gegen den Arbeitslos...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 4. Flexirentengesetz

Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben ("Flexirentengesetz" v. 8.12.2016, BGBl I, S. 2838) hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, die teils bereits seit dem Jahresanfang gelten und im Übrigen zum 1.7.2017 in Kraft treten werden (s. hierzu ausführlich Rolfs NZS 2017, 164;...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / b) PflegeZG und FPfZG

Zum 1.1.2015 haben sich vor dem Hintergrund von rund zwei 2 Mio. ambulant versorgten pflegebedürftigen Menschen zudem durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie Pflege und Beruf im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Änderungen ergeben. Es besteht nunmehr nicht nur ein Rechtsanspruch des Beschäftigten auf Pflegezeit, sondern auch ...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / c) Bedeutung einer Darlehensgewährung

Die Frage, ob eine Ehefrau bei der von ihrem Ehemann als Geschäftsführer geführten GmbH versicherungspflichtig beschäftigt ist, hatte das BSG zu klären (Urt. v. 19.8.2012 – B 12 KR9/14 R). Die Ehefrau war mit nur 10 % des Stammkapitals der GmbH im Betrieb der GmbH tätig und dort mit kaufmännischen Arbeiten, wie Lohnabrechnungen und dem Mahn-und Bestellwesen befasst. Der Ehem...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 2. Prozessuale Fragen

Das LSG kann das Betreiben des Verfahrens von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 8/14 B). Ob die Nichtzahlung des Vorschusses allerdings auch nach Setzung einer dreimonatigen Frist zu einer Rücknahmefiktion führt (so LSG NI-HB, Urt. v. 29.8.2013 – L 10 SF 12/13 EK KA WA), hat das BSG offen gelassen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 Ü...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 1. Statusverfahren

Die rechtzeitige Klärung der im Einzelfall nicht einfach zu beantwortenden Frage, ob als selbstständig angesehene Tätige tatsächlich abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig sind, ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Anhand der tatsächlichen Handhabung der geschlossenen Vereinbarungen sind im Einzelfall die für eine abhängige Beschäftigung und die für...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Beitragsrechtliche Folgen des CGZP-Beschlusses

Auf die Rechtsprechung des BAG, das die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist und dies zu keinem Zeitpunkt war und die hieraus resultierenden Konsequenzen im Beitragsrecht, hatten wir bereits hingewiesen (Sartorius/Gundel ZAP F. 17 R, S. 714, 716). Vor einigen Jahren haben die Rentenversicherungsträger außertur...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / 2. Gleichstellung zum Erhalt eines Arbeitsplatzes

Der Kläger des Verfahrens BSG (B 11 AL 16/13 R) war als Lagerarbeiter beschäftigt und konnte die an seinem konkreten Arbeitsplatz bestehenden Anforderungen trotz behinderungsbedingter Einschränkungen mit technischen Arbeitshilfen weiter erfüllen. Die gesundheitlichen Einschränkungen wirkten sich durch häufige Fehlzeiten aus. Eine innerbetriebliche Umsetzung war nach Angaben ...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 1. Anrechnung des ausgezahlten Kindergeldes bei Vorausleistung von Ausbildungsförderung

Nach § 36 Abs. 2, Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrages geleistet, wenn der Auszubildende glaubhaft macht, dass seine Eltern diesen Betrag nicht leisten, und die Ausbildung auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten im Bewilligungszeitraum gefährdet ist. Voraussetzung fü...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Unfallversicherungsrecht, Weihnachtsfeier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

Eine den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII begründende Tätigkeit kann auch die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (z.B. einer Weihnachtsfeier) begründen. Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Veranstaltung "im Einvernehmen" mit der Unternehmensleitung stattfindet, wobei diese nicht selbst Veranstalter sein muss; es...mehr