Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Sommer, SGB XI § 45a Berech... / 3 Literatur

Rz. 9 Dietrich, Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs neu gefasst, RdLH 2008 S. 120. Fahlbusch, "Pflegestufe Demenz" – Die Regelungen für Demenzkranke im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, ArchsozArb 2008 S. 26. Kukla, Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – aber nur in kleinen Schritten, KrV...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Zusätz... / 3 Literatur

Rz. 11 Griep, Kollektive Pflege- und Betreuungssachleistungen – Sozialismus und Kuhhandel im SGB XI?, Sozialrecht aktuell 2009 S. 17. Lachwitz, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt in Kraft, RdLH 2008 S. 51. Marburger, Leistungsrechtliche Änderung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Die Leistungen 2008 S. 513. Sauer/Wißmann, Versorgung von Pflegebedürftigen mit erhöhtem...mehr

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Jung, SGB XII § 40 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1, Art. 70 Abs. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 31.12.2003 in Kraft. Sie wurde mit Wirkung zum 30.3.2005 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert. Eine we...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 3 Literatur

Rz. 30 Addicks/Stein, Leistungsausweitung ohne Vergütung?, PflR 2008 S. 420. Ahrend, Die Soziale Arbeit – Verliererin der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI), NDV 2007 S. 262. Lachwitz, Pflegebedürftigkeit aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, ArchsozArb 2007 S. 62. Schneider, Pflegerische Begriffe im deutschen Sozialrecht – Grundlage, Ausgestaltungen und Folgen für die Ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.3 Finanzierung der Heimkosten

Rz. 15 Die Pflegekasse trägt den pflegebedingten Aufwand für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der aktivierenden Pflege und für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, soweit Letztere nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern zu tragen sind. Hinzu kommt der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die...mehr

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Klose, SGB I § 5 Soziale En... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Vgl. auch die Nachweise bei § 24 SGB I. Burgemeister, Posttraumatische Symptome im Alter – Zur Reaktualisierung traumatischer Kriegserlebnisse bei ehemaligen Wehrmachtssoldaten, Med Sach 2002 S. 127. Dahm, Verschollenheit im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, ZfS S. 2003, 71. Dannecker/Biermann, Das Opferentschädigungsgesetz im...mehr

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Klose, SGB I § 24 Versorgun... / 1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Anspruch auf Versorgung haben Personen, die durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung, durch einen Unfall während der Ausübung solchen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben (§ 1 Abs. 1 BVG). Einer solchen Schädigung stehen gemäß § 1 Abs. 2 BVG Gesundheitsschäden gleich, die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.2 Vollstationäre Pflege (Antrag, Inhalt)

Rz. 7 Leistungsinhalt des § 43 ist die Pflege in vollstationären Einrichtungen. Dies sind nach § 71 Abs. 2 selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft gepflegt werden und ganztägig untergebracht und verpflegt werden können. Die betreffende Einrichtung muss zudem zugelassen sein, d. h., mi...mehr

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Klose, SGB I § 5 Soziale En... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift präzisiert und konkretisiert das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und den Willen des Gesetzgebers, öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen für Gesundheitsschäden zu gewähren, die aus Opfern erwachsen sind, die für die Gemeinschaft erbracht wurden oder aus anderen oder gleichartigen oder ähnlichen Gründen entstanden sind. Die Abgrenzung zu §...mehr

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

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Jansen, SGB X § 63 Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält gegenüber dem bis 1981 geltenden Recht eine (neue) Regelung über die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten. Bis 1980 war eine Kostenerstattung auch bei erfolgreichem Vorverfahren ausgeschlossen. Es bestand lediglich eine Erstattungspflicht der Behörde, wenn sich ein erfolgreiches Klageverfahren anschloss. Nun ...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.3 Subsidiäre Ansprüche

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 4 ist der Anspruch von Verwandten der aufsteigenden Linie (Elternrente nach § 69), von Stief- und Pflegeeltern sowie Pflegekindern subsidiär. Sie haben nur insoweit Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach diesem Versicherten, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch die bevorrechtigten Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, früherer Ehegatte, Waise) ausgesc...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / 8. Doppelstaatigkeit

War der Erblasser deutscher und zugleich türkischer Staatsangehöriger, dann gilt nach Art. 4 Abs. 1 lit. b IPRG das Erbrecht der Türkei. In diesem Fall greifen die Regeln des NA nicht. Das deutsche internationale Privatrecht enthält in Art. 5 Abs. 1 EGBGB eine identische Regelung, die besagt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorgeht, wenn auf das Recht des Staates verwi...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / I. Einführung

Vor über 40 Jahren dürfte die Frage nach einer Berührung mit dem türkischen Erbrecht aus deutscher und/oder europäischer Sicht keine allzu große Rolle gespielt haben. Jedoch hat sich in den letzten Jahren sehr viel geändert. Das türkische Erbrecht hat an Bedeutung zugenommen.[1] Zum einen ist hervorzuheben, dass die Arbeitsmigration in den 60-er Jahren einen wesentlichen Bei...mehr

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zfs 2/2015, Übergang von Er... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand." [9] 1. Das BG hat mit Recht angenommen, dass die von der Kl. geltend gemachten Ansprüche aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Behandlungskosten verjährt sind. [10] a) Das BG hat seiner Beurteilung zutreffend zugrunde gelegt, dass die Schadensersatzansprüche, welche die Kl. geltend macht, mit de...mehr

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§ 3 Schadenersatz / aa) Sozialrecht – Zivilrecht

Rz. 125 Häufig ist der Unfall gar nicht die eigentliche Schadensursache, sondern ein schon bestehender Vorschaden, eine schicksalsbedingte Schadensanfälligkeit oder eine vorbestehende psychische Labilität. Rz. 126 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Da medizinische Gutachter manchmal von der im Sozia...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Sozialrecht

Rz. 23 Im Sozialrecht wurden Nebenbeschäftigungen eines Arbeitnehmers mit anderweitig beitragspflichtigen Einkünften zusammengerechnet und unterlagen dann mit ihrem Gesamtbetrag der Sozialabgabepflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (nicht: Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Arbeitgeber und Arbeitnehmer trugen dann jeweils 50 % der Sozialversicherung...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / aa) Sozialrecht

Rz. 130 Für die Schätzung des Stundensatzes bei fiktiver Abrechnung kann auf anerkannte Richtlinien zurückgegriffen werden. Solche finden sich u.a. im Sozialrecht, das wegen der Häufigkeit Regeln für die Versorgung kranker und verletzter Personen schematisiert bereithalten muss.[149] Ist einem Kranken Haushaltshilfe zu gewähren (§ 38 SGB V, §§ 42, 54 SGB VII, § 54 SGB IX, §§...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Sozialrecht

Rz. 1416 § 119 SGB X begründet keine sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht, sondern schafft nur einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch, übergegangen vom Geschädigten auf den RVT.[884] Es besteht also kein Beitragsanspruch des SVT, § 119 SGB X regelt vielmehr den Übergang eines vorhandenen Beitragsanspruchs des Geschädigten. Daher finden die sozialrechtlichen Ve...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004 Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009 Bäcker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl. 2011 Bamberger/Roth, BGB, Band 1, 1. Aufl. 2003 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, 32. Ergänzungslieferung 2014 Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / I. Verwertung gemäß § 411a ZPO

Rz. 30 Durch das erste Justizmodernisierungsgesetz wurde die Möglichkeit eingeführt, dass eine schriftliche Begutachtung durch eine Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren ersetzt werden kann (§ 411a ZPO). Das verfahrensfremde Gutachten wird nicht im Wege des Urkundenbeweises verwertet. Vielme...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / a) Krankengeld

Rz. 100 §47b SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld (1) 1Das Krankengeld für Versicherte nach §5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat. 2Das Krankengeld wird vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Personenkreis

Rz. 4 Das deutsche Recht kennt keine einheitliche Definition des Arbeitnehmerbegriffes. Einzelne Begriffsumschreibungen beschränken sich auf das jeweilige Gesetz, so im Arbeitsrecht § 5 ArbGG, §§ 14, 23 KSchG, im Betriebsverfassungsrecht § 5 BetrVG, im Sozialrecht § 7 SGB IV, im Steuerrecht § 1 LStDV. Rz. 5 Im Arbeitsrecht ist "Arbeitnehmer" diejenige Person, die im Dienste e...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / IV. Beweismaßstab für Verletzungsfolgen

Rz. 65 Zu beachten ist immer, dass im Strafverfahren auch hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Last zu legenden Verletzungsfolgen ein anderer Beweismaßstab gilt als im Zivilrecht. Während im Strafverfahren für die Beurteilung der Kausalität der Grundsatz "in dubio pro reo" zugrunde zu legen ist, ist im Zivilverfahren zwischen der haftungsbegründenden Kausalität (Zusammenha...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Schadengeringhaltungsverpflichtung

Rz. 665 Zwar laufen Pflichtverletzungen im Sozialrecht einerseits und im zivilrechtlichen Schadenersatzrecht andererseits nicht parallel. Werden aber in Fällen, in denen der Arbeitslose seinen Verpflichtungen gegenüber der Agentur nicht nachkommt, Leistungsbeschränkungen oder sogar Leistungsausschlüsse für einen gewissen Zeitraum angeordnet, stellt sich doch regelmäßig paral...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (dd) Gültigkeit vom 30.3.2005 bis …

Rz. 1656 § 120 SGB X – Übergangsregelung [1084] (6) § 66 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 in der ab dem 30. März 2005 geltenden Fassung gilt nur für Bestellungen zu Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten ab dem 30. März 2005.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Einleitung

Rz. 417 Erkrankt der Arbeitnehmer, erhält er während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit Kranken- bzw. Verletztengeld, verliert er seine Arbeitsstelle, erhält er Arbeitslosengeld I oder ALG II, wird er berufs- oder erwerbsunfähig, zahlt der RVT eine vorzeitige Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Rz. 418 Kann der Verletzte seinen früheren Beruf nicht mehr ausüben, wird häufig z...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) ALG II

Rz. 558 Hinweis Zur Fortzahlung von ALG II in Kapitel 7 (siehe § 7 Rn 94 ff.). Rz. 559 § 25 SGB II ist m.W.v. 1.1.2005[367] rückwirkend geändert worden. Hat ein ALG II-Bezieher dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Anspruch auf Verletztengeld der Unfallversicherung, erbringen die Leistungsträger nach d...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / I. Regeln für die örtlichen Rechtsanwaltskammern

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.2.1 1. Allgemeines

Rz. 12 Inhalt und Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, das Kostenrisiko zu tragen. Hierbei muss auch gesehen werden, dass sie also dem Rechtsuchenden und somit auch dem sozial Schwachen nach Eintritt des Rechtsschutzfalles die Möglichkeit einräumt, sein Recht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen oder zu verteidigen. Dies rechtfertigt es, worauf Mathy ...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Gesetzgebung und Rechtsprechung

Rz. 4 Leider wird der Gesetzgeber nicht müde, ständig in das System der Drittleistungen – die gerade den Verdienstausfallschaden stark bestimmen – einzugreifen. Dabei werden ursprünglich gewachsene und aufeinander abgestimmte Systeme gestört oder sogar zerstört. Ohne offensichtliche Not werden auch Gesetzesnormen mit neuer Nummerierung versehen (so unlängst im SGB III[1]). D...mehr

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§ 5 Selbstständige / a) Bis 31.12.2005: §§ 10 ff. LFZG

Rz. 402 Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigten, hatten einen Erstattungsanspruch i.H.v. 70 – 80 % des an ihre Arbeiter und Auszubildenden (nicht: Angestellten[358]) fortgezahlten Entgeltes nebst der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung (§ 10 I Nr. 3 LFZG) gegen die zuständige "RVO"-Krankenkasse (§...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Zukunft

Rz. 1519 Für die Kapitalisierung ist zu beachten, dass die Gewährung von Arbeitslosenhilfe ähnlich der Sozialhilfe (ab 1.1.2005 gelten die entsprechenden Regeln des SGB II und SGB XII) auch von eigenem Vermögen (zu bedenken sind auch mögliche künftige Erbschaften) und familiären Umständen abhängt. Rz. 1520 Auch eine Unfallrente kann die Bedürftigkeit i.S.d. SGB II und damit d...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Überleitungsanzeige (§ 33 I SGB II)

Rz. 667 Schwierigkeit bereitet der Regulierungspraxis die differenzierte selbstbestimmte und u.U. sogar willkürliche Zuweisung nach §§ 6, 6a, 44b SGB II. Nach § 33 SGB II kann jeder Leistungsträger (in § 33 SGB II a.F. war nur die Agentur genannt) die Überleitungsanzeige abgegeben. Rz. 668 Wenn Leistungsempfänger Ansprüche gegen einen Dritten, der nicht Leistungsträger ist, h...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / c) MdE-Bestimmung

Rz. 46 Hinweis Vgl. hierzu die weiteren Ausführungen in Kapitel 3 (siehe § 3 Rn 171), Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 491 ff.) und Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 22). Rz. 47 Der Umstand, dass ein Arzt eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bescheinigt, ist schadenersatzrechtlich ohne Bedeutung. Die mit einer in MdE-Prozentpunkten bewertete Beeinträchtigung der Arbeitskraft an sich stellt...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

Rz. 754 Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem BVG (und denjenigen Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen), aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie aus öffentlichen Kassen aufgrund gesetzlich geregelter Unfallversorgung bzw. -fürsorge gehen den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) vor (§§ 13 I, 34 I Nr. 2 SGB XI). Rz. 755...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Rechtsbeziehungen

Rz. 1583 Sozialrecht und Zivilrecht treffen bei § 119 SGB X aufeinander, sind dabei aber nicht abgestimmt.[998] § 119 SGB X passt in das sozialversicherungsrechtliche Schema nicht hinein. Es handelt sich um zivilrechtliche Schadenersatzabwicklung und nicht um sozialrechtliche Versicherung, auch wenn einzelne Verknüpfungen (siehe § 119 III SGB X) notwendig sind, um Nachteile ...mehr

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§ 6 Nebeneinkünfte / VI. Dauer

Rz. 31 Bei nebenberuflichen Einkünften ist zu prüfen, ob und wie lange der Geschädigte diesen hätte nachgehen können und dürfen.[30] Von Belang sind dabei u.a.mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Forderungswechsel

Rz. 124 An die Stelle der ursprünglich jeweils anspruchsberechtigten Person können ganz (z.B. Gesamtrechtsnachfolge des Erben) oder teilweise (z.B. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) Rechtsnachfolger (aufgrund gewillkürter Rechtsabgabe [Abtretung] oder Legalzession) treten. Rz. 125 Rechtsnachfolger leiten ihre Rechte nur von der jeweils ursprünglich anspruchsberechtigte...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / I. §§ 286, 287 ZPO, § 252 S. 2 BGB

Rz. 29a Zum Thema Becker "Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom" MEDSACH 2011, 32; Burmann/Jahnke "Psychische Schäden im Haftpflichtprozess" NZV 2012, 505; Dahm "Die Feststellung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen" DGUV-Forum 2012 (Nr. 10), 30; Nugel "Gemeinsamkeiten und Unters...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / c) ALG II, §25 SGB II

Rz. 94 §25 SGB II – Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung 1Haben Leistungsberechtigte[74] dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, erbringen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die bisherigen Leistungen als Vor...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Wegeunfall

Rz. 925 Nicht entscheidend ist das Vorliegen grober Fahrlässigkeit, es kommt vielmehr auf die Ursächlichkeit an. Die Grenzen der absoluten Fahruntüchtigkeit entsprechen auch im Sozialrecht denen der BGH-Rechtsprechung.[549] Rz. 926 Bei Wegeunfällen[550] fehlt die Kausalität bereits dann, wenn der Verletzte absolut fahruntüchtig i.S.d. strafrechtlichen Rechtsprechung (es gelte...mehr

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§ 3 Schadenersatz / II. Entgelt-Orientierung

Rz. 164 Die Körperverletzung ist zunächst nur eine immaterielle Einbuße. Erst später kann daraus auch ein materieller Schaden erwachsen: Ein solcher Schaden erwächst aber nicht immer und schon gar nicht zwingend. Der Arbeitskraft als solcher kommt kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei normativer Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Si...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Zession

Rz. 1178 Das AsylbLG enthält keine Regelung zum Forderungsübergang von Schadenersatzansprüchen. Rz. 1179 Der Träger nach dem AsylbLG ist kein SHT, § 116 SGB X gilt nicht.[739] Das SGB XII, BSHG und vergleichbare Regelungen werden ausdrücklich für unanwendbar erklärt, § 9 I AsylbLG. Nach § 9 III AsylbLG sind ausdrücklich nur die §§ 102 – 114 SGB X entsprechend anzuwenden, nich...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Bezug zu anderen Barleistungen

Rz. 696 Nach § 50 II SGB V wird das Krankengeld u.a. um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser oder völliger Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder der Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Knappschaftsausgleichsleistung gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Unterschiedliche Wege

Rz. 899 Während die Unterscheidung, ob es sich um einen Arbeitswegeunfall (§ 8 II Nr. 1 SGB VII) oder Betriebswegeunfall (§ 8 I SGB VII) handelt, zwar für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes bedeutungslos (§ 7 I SGB VII) ist, hat diese Differenzierung aber entscheidende Bedeutung für die Freistellung eines Schädigers nach den §§ 104 ff. SGB VII. Rz. 900 Im Sozialvers...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / II. Die neue Schrift von Klinger

Stiftungen stehen im Fokus der Aufmerksamkeit. Über die altehrwürdige Rechtsform der Stiftung wird viel geschrieben – nicht nur in der Wirtschaftspresse[6] und in Magazinen.[7] Auch die Fachwelt verwöhnt uns schon seit Jahrzehnten mit einer Flut von Aufsätzen und Monografien zur Stiftung und speziell zur unternehmensverbundenen Stiftung.[8] Prominenten, immer wieder genannte...mehr