Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Angehörigenprivileg

Rz. 1821 Hinweis Zu Einzelheiten in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 405 ff.) und oben in diesem Kapitel (siehe Rn 481 f.). Rz. 1822 § 116 VI SGB X gilt, § 179 Ia 3 SGB VI. Rz. 1823 Das bedeutet, dassmehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / c) Keine Nutzungsausfalltabelle

Rz. 65 Die bloße Existenz von Tabellen (wie Schulz-Borck/Hofmann) ist aber nicht entscheidend für die Zubilligung eines daran orientierten abstrakten Entschädigungsbetrags. Anders als beim Nutzungsausfall[61] eines Fahrzeugs reicht eben nicht die bloße Eingabe eines Haushaltstypus, um dann entsprechend dieser Zuweisung sogleich ohne weiteres einen danach abstrakt berechneten...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Sozialversicherung – Private Versicherung

Rz. 1266 Bei freiwilliger Sozialversicherung (vor allem als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) erfolgt ein gesetzlicher Forderungsübergang (§ 116 SGB X), da die gesetzliche Regelung in § 116 SGB X nicht zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung unterscheidet. Die Barleistungen sind von daher anspruchsmindernd bei der Forderun...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Gebühren nach Gegenstandswert

Rz. 108 Die nach einem Gegenstandswert zu bemessenden Gebühren ergeben sich inmehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1452 Hinweis Dazu im Einzelnen am Anfang dieses Kapitels (siehe Rn 17 ff.). Rz. 1453 Die zum 1.4.2003 in Kraft getretene Neuregelung ersetzte das frühere 325 EUR-Gesetz. Aus der 630 DM/325 EUR-Beschäftigung wurde der Minijob. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitslohn höchstens 400 EUR/Monat beträgt (§ 8 I Nr. 1 SGB V). Mehrere geringfügige Beschäftig...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (5) Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 1628 Der von der Rechtsprechung[1041] entwickelte und von der Literatur[1042] gebilligte sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht pflichtwidrig[1043] verletzt hat.[1044] Rz. 1628a Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch wird aus einer Analogie des Folge...mehr

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Jansen, SGB IV § 3 Persönli... / 2.2 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (Nr. 2)

Rz. 13 Vorschriften über die Versicherungspflicht, die eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, sind z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 9 bis 12 SGB V, § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 3 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 2, 5 bis 11 SGB XI). Vorschriften über die Versicherungsberechtigung, die eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, sind z....mehr

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Jansen, SGB IV § 1 Sachlich... / 2.1 Sozialversicherungszweige (Abs. 1)

Rz. 6 Mit dem Wort "Sozialversicherung" wird einer der zentralen Begriffe des Sozialrechts, legal in § 4 SGB I definiert, angesprochen. Hierzu rechnen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung. Hierdurch werden einbezogen: im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auch die außerhalb des SGB V in Sondergesetzen geregelten Krank...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

Leitsatz 1. Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gewährt werden, sind auch dann eine steuerfreie Beihilfe zur Erziehung i.S.d. § 3 Nr. 11 EStG, wenn die Betreuung über privatrechtliche Institutionen durch Verträge mit den Erziehungsstellen abgewi...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Sozialrecht

Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht geh...mehr

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FF 11/2014, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)6. Auflage 2013, 1.760 Seiten, 114 EUR, Luchterhand Verlag Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2013 in sechster komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Vier Jahre nach der letzten Auflage ist das gut eingeführte Buch auf den Markt gekommen. Der Unterzeichnete hat ...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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Sommer, SGB V § 137f Strukt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Steuerungsfunktion des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich verstärkt worden, z. B. durch das Recht auf freie Krankenkassenwahl für den weit überwiegenden Teil der Versicherten, di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.2 Pflichten bei der Unternehmensfortführung

Rn 65 Führt der Verwalter das schuldnerische Unternehmen fort, hat er grundsätzlich alle unternehmerischen Pflichten des Schuldners (nach Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, öffentlichem Recht usw.) zu erfüllen. Zudem kann der unternehmerisch tätige Insolvenzverwalter – bei entsprechendem Geschäftsgegenstand (§§ 1 f. HGB)[73] – kaufmännischem Sonderrecht (vor allem §§ 34...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Nicht insolvenzspezifische Haftungsgrundlagen

Rn 15 Neben der insolvenzspezifischen Haftung aus § 60 kann der Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[43] In Betracht kommt hier zunächst eine Verantwortlichkeit aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, welche der Insolvenzverwalter im Rahmen der Verfahrensabwicklung ei...mehr

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AGS 10/2014, Streitwerttabelle. Von Fritz Finke. 8. Aufl. 2014. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 81 S., Ringbuchheftung. 29,00 EUR.

Aufgrund des 2. KostRMoG war eine Überarbeitung der zuletzt in 2010 erschienenen Streitwerttabelle erforderlich. Berücksichtigt werden konnte dabei auch der Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Werk hat infolgedessen deutlich zugelegt; der Umfang ist um über 10 % angewachsen. Die Streitwerttabelle beinhaltet sämtliche Rechtsgebiete, also nicht nur das Zivil- und ...mehr

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FF 9/2014, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2014

20. bis 22. November 2014 in Marburg Nebengebiete im Fokus Programm Donnerstag, 20. November 2014mehr

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Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 3 Literatur

Rz. 34 Baier, Kartellrechtliche Auswirkungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes auf die Beziehungen der Leistungserbringer zu gesetzliche Krankenkassen sowie der Krankenkassen untereinander, MedR 2011 S. 345. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Ausdehnung der Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkass...mehr

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Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.6.6 Leistungsbeschreibung

Rz. 31 Der Begriff der Transparenz ist ein tragender Grundsatz des Vergaberechts. Neben der Verpflichtung, die Ausschreibung öffentlich bekannt zu geben und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens (Vorbereitung, Durchführung und Wertung, Erwägungen bei der Ermessensausübung sowie die abschließende Entscheidung) zu dokumentieren, begründet das Transparenzgebot a...mehr

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zerb 7/2014, Der Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Michael Bonefeld/Dr. Thomas Wachter zerb verlag, 3. Aufl. 2014, 1.808 Seiten gebunden, 119,– EUR ISBN 978-3-941586-96-3 1. "Der Fachanwalt für Erbrecht" richtet sich primär – das besagt bereits der Titel – an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Das in der aktuellen Auflage von 28 Autoren bearbeitete Werk behandelt alle Bereiche, welche in der erbrechtlichen Praxis wichtig sin...mehr

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AGS 7/2014, Creifelds. Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014. Begründet von Dr. Carl Creifelds und Prof. Dr. Klaus Weber. Verlag C.H. Beck, München. 2014. XXIX, 1.573 S. mit CD-ROM. 65 EUR.

Der "Creifelds" ist seit 50 Jahren der Duden des Rechts. Von "Abänderungsklage" bis "Zwölftafelgesetz" findet der Leser hier alle juristischen Begriffe anschaulich erläutert. Mit seiner zwischenzeitlich 21. Aufl. hat sich der "Creifelds" zum klassischen juristischen Lexikon entwickelt. Zwischenzeitlich werden über 12.500 Rechtsbegriffe aus allen Rechtsgebieten anschaulich – ...mehr

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Abzweigung des Kindergelds: Erstattung von Kosten im Vorverfahren

Leitsatz Soweit der Einspruch des Kindes gegen die Ablehnung der beantragten Abzweigung des Kindergelds an sich selbst erfolgreich ist, ist die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren gemäß § 77 EStG analog anwendbar. Normenkette § 74 Abs. 1, § 77 EStG, § 63 SGB X Sachverhalt Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten im Vorverfahren (§ 77 EStG). Sie hatte ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / (1) Verwendung und Reichweite des Begriffs Getrenntleben

Rz. 26 Der Begriff "Getrenntleben" wird schon im allgemeinen Sprachgebrauch nicht einheitlich und häufig gleichbedeutend mit "Trennung" verwendet. So haben sich nicht nur Ehegatten, sondern selbstverständlich auch Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften getrennt, aber auch Geschwister, Freunde usw.; zudem werden zum Beispiel bei Unruhen, Kriegen und Bürgerkriegen Eltern ...mehr

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zerb 6/2014, StichwortKommentar Familienrecht

Dr. Matthias Grandel/Roland Stockmann (Hrsg.) 2. Auflage 2014, 1642 Seiten, Nomos, 118 EUR ISBN: 978-3-8487-0522-1 Bei Erscheinen der Erstauflage im Jahr 2012 gab es auf dem Markt kein vergleichbares Werk. Der Stichwortkommentar unterscheidet sich von einem klassischen Kommentar zum Familienrecht dadurch, dass das gesamte materielle Familienrecht inklusive des Verfahrensrechts ...mehr

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FF 6/2014, Streitwerttabelle

Fritz Finke8. Aufl. 2014, 81 Seiten, kartoniert (Ringbindung), 29 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1260-2 Bei der Streitwerttabelle von Fritz Finke – bis Januar 2011 Vorsitzender Richter des 13. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. das mit ihm geführte Interview von Klaus Schnitzler in FF 2011, 340), langjähriges Beiratsmitglied der FF und trotz (Un-)R...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 2. Sozialrecht

a) Verwaltungsverfahren vor dem 1.8.2013, Widerspruchsverfahren nach dem 31.7.2013 Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Geschäftsge...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 2. Sozialrecht

Beispiel Der Anwalt war im Mai 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im Oktober 2013 hat er den Klageauftrag erhalten. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens richtet sich nach neuem Recht (Nr. 3102 VV). Die alte Gebühr ist hälftig anzurechnen, höchstens zu 175,0...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 2. Sozialrecht

Beispiel Der Anwalt war im Mai 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach neuem Recht (Nr. 2302 Nr. 1 VV). Die alte Gebühr ist hälftig anzu...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. a) Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig. Mit der Klage angegriffen ist die Aufrechnungserklärung der Beklagten vom 27.8.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 17.9.2012. Die Anfechtungsklage ist statthaft, weil es sich bei der Aufrechnungserklärung des Beklagten vom 27.8.2012 um einen Verwaltungsakt handelt. Nach § 31 S. 1 SGB X ...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / b) Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren vor dem 3.8.2013

Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im Juni 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Auch die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2401 VV a.F....mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / a) Verwaltungsverfahren vor dem 1.8.2013, Widerspruchsverfahren nach dem 31.7.2013

Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach neuem Recht. Die alte Geschäftsg...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 7

Auf einen Blick Die Zulässigkeit von Behinderten- und Bedürftigentestamenten wird im Zivilrecht entschieden. Die Entscheidung des LSG Hessen zeigt, dass ihre Eignung zur Zielerreichung im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis entschieden wird. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung wird dazu zukünftig noch häufiger wegweisende Entscheidungen treffen. Bis dahin ist entgeg...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 5.6 Kann sich der "Aggregatzustand" einer erbrechtlichen Zuwendung von Einkommen in Vermögen ändern?

An den vorstehend erörterten Ergebnissen könnte sich ggf. auch dann etwas ändern, wenn man Einkommen in Vermögen umwandeln könnte. Dadurch ergäbe sich sowohl im SGB II als auch im SGB XII für den Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, Erbmittel im Rahmen der Vermögensschontatbestände des § 12 SGB II und § 90 SGB XII sozialhilfeunschädlich freizugeben. Dann wären die SGB-II-...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 3. Das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis und die "Erbschaft"

Die Entscheidung des LSG Hessen[36] zeigt erstmalig auf, welche Grenzen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis der erbrechtlichen Gestaltung zieht. Aufwendungsersatzansprüche des Sozialleistungsträgers wurden bejaht, nachdem der Testamentsvollstrecker erbrechtliche Mittel auf Anforderung des Betreuers der Sozialhilfebezieherin an diese freigegeben hatte. Damit stellt ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Einkommen des Berechtigten

Das Eigeneinkommen ist im vollen Umfang bedarfsdeckend anzusetzen, insbesondere Alterseinkünfte aus Renten oder Pensionen sowie ein dem Elternteil zustehendes Pflegegeld. Daneben auch Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. [18] Leistungen zur Grundsicherung sind beim Elternunterhalt im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht subsidiär, müssen also zunächst in Anspruch ...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 2. Das Bedürftigmachen und die Regeln des sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnisses

Das sozialhilferechtliche Rechtsverhältnis ("Sozialhilfe") wird allgemein in § 9 SGB I beschrieben. Von dem Begriff "Sozialhilfe" in diesem Sinne sind sowohl das SGB XII als auch die Grundsicherung im Sinne des SGB II umfasst.[24] Deshalb wird hier einheitlich für SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) von Sozialhilfe gesprochen. Der nicht selbst Soz...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 5.3 Allgemeine Härteklausel?

Fraglich ist, ob der Einsatz von Einkommen bei Sozialhilfebeziehern – zumindest wenn sie behindert sind – vom Bundessozialgericht im Rahmen der Rechtsfortbildung durch das Bundessozialgericht nicht aus Härtegründen geschont werden könnte. Immerhin kann man in einer Pressemitteilung mit der Überschrift: "Hoher Hartz-IV-Richter sieht Gerechtigkeitsproblem" nachlesen, dass die ...mehr

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AGS 3/2014, AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Norbert Schneider und Hans-Joachim Wolf. Bearbeitet von Peter Fölsch, Helmut Kögler, Peter Mock, Martin Schafhausen, Norbert Schneider, Lotte Thiel, Joachim Volpert, Stefan Wahlen, Joachim Wolf, 7. Aufl. 2014; XXVI, 3048 S. 159,00 EUR.

Das Bessere ist des Guten Feind! Diesem altbekannten Motto haben sich die Herausgeber und Autoren der nunmehr vorliegenden 7. Aufl. des Anwaltkommentars ganz offensichtlich verpflichtet gefühlt, der mit fast 1.000 Seiten mehr Umfang noch gewichtiger daherkommt als die Vorgänger. Und man kann es vorausschicken: Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! Nachdem es dem Anwaltk...mehr

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AGkompakt 3/2014, Kettenanr... / II. Normalfall

Wird eine Gebühr auf eine zweite angerechnet und wird diese wiederum auf eine dritte angerechnet, so wird zum Teil die Auffassung vertreten, anzurechnen sei nur das nach Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als der Anwalt erhalten habe. Dies ist jedoch unzutreffend. Jede Gebühr ist voll anzurechnen. Die erste Gebühr wird also ...mehr

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Sommer, SGB V § 166 Landwir... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Freund/Baron, Notwendigkeit einer Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Kontext der Fusionsentwicklungen in der allgemeinen Sozialversicherung, SdL 2012 S. 9. Lohaus, Grundfragen des landwirtschaftlichen Versicherungsrechts, Brennpunkte des Sozialrechts 1999 S. 173. B. Müller: "In der LKV versicherungspflichtige Altenteiler", WzS 1992 S. 65, 123...mehr

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AGS 11/2013, Höhe der Erstb... / 2 Anmerkung

So was kommt von so was! Diese immer wieder gültige Formulierung des Präsidenten der BRAK Axel C. Filges fällt einem spontan in zweierlei Hinsicht ein, wenn man dieses Urteil und den zugrunde liegenden Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Zunächst einmal fehlt einem jegliches Mitleid dafür, dass der Rechtsanwalt mit 46,41 EUR nach Hause geschickt wird, nachdem er viele Jahre nach I...mehr

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zerb 1/2014, Zuwendungen au... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 292 I, 168, 58 I FamFG statthafte Beschwerde gegen die Anordnung des Regresses wahrt Form und Frist der §§ 63, 64 FamFG und ist auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist der Beschwerdewert von 600,01 Euro gemäß § 61 I FamFG erreicht und die Beschwerdeführerin ist gemäß § 303 III FamFG zur Einlegung der Beschwerde berechtigt. In der Sache konnte das Rechtsmittel...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 1. Änderung des § 114 Abs. 2 ZPO

Definition der Mutwilligkeit eingeführt Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf nach wie vor nicht mutwillig erscheinen. Der Gesetzgeber hat eine Definition der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO neu eingeführt. Danach ist "die Rechtsverfolgung oder die Rechtsverteidigung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verstän...mehr

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FF 12/2013, Zum Geburtstag von Hartmut Kilger!

Hartmut Kilger wurde am 7.11.2013 70 Jahre alt – kann das wirklich richtig sein? Alle Anwälte kennen ihn als Referenten der Anwaltsakademie und aus seiner umfangreichen ehrenamtlichen Tätigkeit für den DAV, deren Schwerpunkte die Juristenausbildung, die Berufsethik und die Anwaltsversorgung sind und waren. Nach dem Ende seiner Zeit als Präsident des DAV ist er in den Jahren 2...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 5. Einführung des § 120a ZPO

Aufhebung bei nachträglicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse Die Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen nachträglicher Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers ist umfassend neu in § 120a ZPO geregelt worden. Danach soll das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die fü...mehr

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Absenkung der Sozialgrenze bei Betreuungs- und Pflegeleistungen (zu § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG)

Kommentar Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist mit Wirkung ab dem 1.7.2013 die sog. Sozialgrenze in § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG [1] von 40 % auf 25 % herabgesetzt worden. Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vert...mehr

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Jung, SGB VIII Vorbemerkung §§ 90 bis 94

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wurden der Erste und Zweite Abschnitt des Achten Kapitels grundlegend novelliert. Der Katalog der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe, für die Kostenbeiträge erhoben werden können, wird ausgeweitet bzw. präzisiert, ...mehr

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FF 11/2013, Eintritt des vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zu beiden Fragestellungen zuzustimmen. Soweit sie die in Leitsatz a) behandelte Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und den von dem Kind nach Eintritt seiner Volljährigkeit während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gestellten Unterhaltsantrag betrifft, gilt das schon deshalb, weil das Kind gute persönliche Gründe haben kann, sich nicht ohne sein Zutun oder so...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltsvergütung im Sozialrecht. Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis nach der RVG-Reform 2013. 2. Aufl., 2013. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 158 S. 19,00 EUR.

Gerade im Sozialrecht haben sich durch das 2. KRMoG zahlreiche Änderungen ergeben. Abgesehen davon, dass auch hier die Gebührenrahmen angeboten worden sind, hat der Gesetzgeber die ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung (Nr. 2401 und 3102 VV) aufgehoben und statt dessen eine Gebührenanrechnung eingeführt (Vorbem. 2.3. Abs. 4 VV). Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich der Te...mehr