Auf einen Blick

Die Zulässigkeit von Behinderten- und Bedürftigentestamenten wird im Zivilrecht entschieden. Die Entscheidung des LSG Hessen zeigt, dass ihre Eignung zur Zielerreichung im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis entschieden wird. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung wird dazu zukünftig noch häufiger wegweisende Entscheidungen treffen. Bis dahin ist entgegen gelegentlich geäußerter Auffassung auch für den Testamentsgestalter von Bedeutung, welche Leistungen nach SGB ein behindertes Kind tatsächlich erhält oder welche Leistungen ihm zukünftig zustehen könnten, weil davon die Notwendigkeit und das Handlungsrepertoire des Testamentsvollstreckers abhängig sind. Ein Einstieg in die Details der Sozialleistungen ist wegen der Rechtsprechung des BSG zum normativen Einkommensbegriff und der Zuordnung von Zuflüssen im Bedarfszeitraum als sozialhilferechtlich relevantes Einkommen für den Testamentsgestalter erst recht nicht entbehrlich, wenn die Hilfebedürftigkeit auf Dauer gegeben ist.[103]

Autor: Von Dr. Gudrun Doering-Striening , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht- und für Familienrecht, Essen

ZErb 4/2014, S. 105 - 115

[103] Anders Perau in Dorsel (Hrsg.), Kölner Formularbuch Erbrecht, 5. Kapitel Rn 535.

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