Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 3. Freiwillige Beitragszahlungen bzw. Ausgleichszahlungen für Frührentner

Bezieher einer vorgezogenen Altersrente können seit dem 1.1.2017 erstmals freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so etwa Rentenabschläge ausgleichen und ihre Rentenhöhe steigern. Möglich ist das solange, bis das reguläre Rentenbezugsalter erreicht wird. Die maßgebliche Änderung ergibt sich in dem neuen Text von § 7 Abs. 5 SGB VI. Hinweis: Ab ...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 2. Leistungsausschlüsse für Ausländer

Durch das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung vom 28.12.2016 (BGBl I, S. 3155) hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG – das Ausländern, die nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB II dort von Leistungen ausgeschlossen sind, Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII zugesprochen hat (s. hierzu Pattar/Sartoriu...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 1. Höhe der Leistung (Mietzuschuss)

Die Höhe des Mietzuschusses hängt ab von der Höhe der Miete (§§ 9, 11 WoGG), der jeweiligen Mietstufe (§ 12 WoGG), der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 ff. WoGG) und der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens (§§ 13 ff. WoGG). Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Berechnung nach § 19 WoGG nebst den Anlagen 1 und 2 zu § 19 Abs. 1 u. Abs. 2 W...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / c) Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Ausländer/-innen

Aufgrund des oben erwähnten Gesetzes zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015 (s.o. I. 3.) hat der Gesetzgeber § 59 Abs. 2 SGB III dahingehend geändert, dass die dort genannten geduldeten Ausländerinnen und Ausländer (§ 60a Aufenthaltsgesetz) während einer betrieblich durchgeführten Berufsausbildung bereits dann gefördert werden, wenn sie sich seit m...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / aa) Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen

Das seit dem 23.7.2015 in Kraft getretene vorerwähnte Gesetz führt u.a. zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen. § 22a SGB V sieht für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (i.S.d. § 45a SGB XI) und für Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erhalten, einen Anspruch auf ein individuelles Präventio...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / cc) Ärztliche Zweitmeinung

Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist (wenn also auffällig häufig operiert wird), haben gem. § 27b Abs. 1 S. 1 SGB V Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem ...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 4. Höherer Kinderzuschlag ab Juli 2016

Der Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bezweckt durch eine Kombination von Lohn, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, Familien mit niedrigem Einkommen die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II zu ersparen. Die Anfang 2005 eingeführte Leistung belief sich pro Kind über maximal 140 EUR und wird ab Juli 2016 um 20 EUR auf 160 EUR monatlich erhöh...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 5. Änderungen im SGB II

Durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz vom 26.7.2016 (BGBl I, S. 1824) hat es eine Reihe von Änderungen gegeben, die überwiegend bereits zum 1.8.2016 in Kraft getreten sind (s. hierzu näher info also 2016, 195 ff.). Zu diesen Änderungen gehören etwa: In § 22 Abs. 10 SGB II bestimmt der Gesetzgeber nunmehr, dass zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft u...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 3. Erweiterte Schonvermögensregelung im SGB XII

Im Rahmen der Erstellung des Bundesteilhabegesetzes ist in § 60a SGB XII nunmehr bestimmt, dass für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe (6. Kapitel des SGB XII) erhalten, ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR als Schonvermögen i.S.d. § 90 SGB XII als angemessen gilt. Ferner wird die Verordnung zu § 90 SGB XII mit Wirkung ab dem 1.4.2017 dahingehend geände...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Neue Dienstanweisungen zur Sperrzeitregelung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Dienstanweisung zu § 159 SGB III (Sperrzeitregelung) mit Stand 12/2016 aktualisiert und hierbei für Aufhebungsverträge den Anwendungsbereich des „wichtigen Grundes“ deutlich erweitert. Für Aufhebungsverträge – arbeitsgerichtliche Vergleiche waren i.d.R. nicht sperrzeitrelevant – besteht hiernach ein wichtiger Grund bei einer Eigenlö...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / IV. Rentenrecht

Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben („Flexi-Rentengesetz“ v. 8.12.2016, BGBl I, S. 2838) hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, die teils bereits seit dem Jahresanfang gelten und i.Ü. zum 1.7.2017 in Kraft treten werden (s. hierzu ausführlich Rolfs NZS 2017, 164). Hie...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Möglichkeiten der Beschleunigung

Verzögerungen sind nicht immer vom Gericht zu verantworten. In mehr als der Hälfte der Prozesse der ersten Instanz holt der Richter ein schriftliches Gutachten ein. Nicht selten erstattet der Sachverständige das Gutachten nicht innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist. In diesen Fällen sollten die Beteiligten auf das Gericht einwirken, damit es den Sachverständigen dara...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 2. Neue Hinzuverdienstregelung

Mit Wirkung ab dem 1.7.2017 gibt es neue Hinzuverdienstregelungen für Frührentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hatten. Ein Anspruch auf Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bestand nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, § 34 Abs. 2 S. 1 SGB VI. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt derzeit bei einer Altersrente als Vollrente 450 EUR...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 1. Höhere Regelsätze

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII), bei der allgemeinen Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII), beim Arbeitslosengeld II (§§ 19 f. SGB II) wurden die Regelsätze ab dem 1.1.2016 um 1,24 % erhöht. Alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) erhalten nun monatlich 404 EUR statt bislang 399 EUR. Entsprechend...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 5. Ausschluss der Familienversicherung für SGB II-Berechtigte

Die bisherige Familienversicherung (die generell beitragsfrei ist) von Arbeitslosengeld II-Beziehern (§ 10 SGB V) ist seit Anfang dieses Jahres ausgeschlossen. Allerdings bleiben die Betroffenen weiterhin gesetzlich krankenversichert nach § 5 Abs. 5a, S. 3, 4 SGB V und sind nunmehr nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V als eigenes Mitglied versicherungspflichtig. Die entsprechenden B...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 4. Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente

Der Gesetzgeber hat bei der Erwerbsminderungsrente ab Juli 2014 eine Verbesserung insoweit durchgeführt, als die Zurechnungszeit, die gem. § 59 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI mit dem Eintritt der Erwerbsminderung beginnt, vom 60. bis zum 62. Geburtstag verlängert wird. Für diesen Zeitraum werden bei der Rente zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die nach der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / bb) Fristwahrung bei Unzuständigkeit

§ 91 SGG regelt die Fristwahrung bei Unzuständigkeit: Die Frist für die Erhebung der Klage gilt auch dann als gewahrt, wenn die Klageschrift innerhalb der Frist statt bei dem zuständigen Gericht der Sozialgerichtsbarkeit bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde eingegangen ist. Der besondere Schutz für...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Neue Regelbedarfe im SGB II bzw. Regelsätze im SGB XII

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.1.2017 entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2017 gem. § 28a SGB XII die Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 SGB II bzw. die Regelsätze nach § 27a SGB XII angepasst. Für Leistungsberechtigte der Regelbedarfstufe 1 gem. § 8 Abs. 1 Regelbedarfsermittlungsgesetz (Erwachsene leistungsberechtigte Personen, die als Alleinsteh...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Objektive Beweislast

Im sozialgerichtlichen Verfahren herrscht die Untersuchungsmaxime: Das Gericht erforscht von Amts wegen den Sachverhalt, die Beteiligten sind dabei heranzuziehen (§ 103 SGG). Man sollte annehmen, dass Beweislastfragen angesichts dieser Rechtslage keine Rolle spielen. Das ist nicht der Fall, vielmehr gilt Folgendes: In Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine (...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / bb) Schnellere Facharztbehandlung

§ 75 Abs. 1 lit. a SGB V will den Versicherten einen schnelleren Zugang zum Facharzt durch Terminservicestellen verschaffen. Diese Stellen hatten die kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23.1.2016 einzurichten. Patienten soll bei Vorliegen einer Überweisung zum Facharzt binnen einer Woche ein Behandlungstermin vermittelt werden (aber nicht bzw. nicht zwingend bei einem Fac...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / dd) Flexibilisierung des Therapieangebots

§ 92 Abs. 6a S. 3 SGB V beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 91 SGB V) bis zum 30.6.2016 in den Richtlinien Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebots, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien und der Rezidivprophy...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 4. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) bei Auslandsaufenthalten

Mit Wirkung ab dem 1.7.2017 bestimmt ein neuer § 41a SGB XII: Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr. Hinweis: Zum Leistungsanspruch bei mehrmonatigen Auslandsaufen...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / c) Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

Dieses zum 1.1.2016 in Kraft getretene Gesetz schließt bisher bestehende ambulante Versorgungslücken bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach Krankenhausaufenthalt (§ 37 SGB V) für die Haushaltshilfe bei ambulanter Behandlung (Pflichtleistung nach § 38 Abs. 1 S. 3 SGB V) und hinsichtlich der Kurzzeitpflege als Krankenhausnachsorge, § 39c SGB V. Damit wird...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Pflegeversicherung (SGB XI)

Die wesentlichen Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 28.12.2015 treten erst zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 8 Abs. 2 PSG II). Einige Regelungen gelten jedoch bereits seit dem 1.1.2016: Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds während einer Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI wird bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für bis ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / III. Unfallversicherung (SGB VII)

1. Entwicklung Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde erstmals im Rahmen der Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884 eingeführt. Versicherungszweck ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bzw. die Leistungsgewährung nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Heute ist die Unfallver...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / V. Pflegeversicherung (SGB XI)

1. Entwicklung Verglichen mit den zuvor dargestellten Versicherungen, ist die Pflegeversicherung relativ neu. Sie wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung 1995 eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Nicht zuletzt die steigende Lebenserwartung, die höhere Zahl von Pflegebedürftigen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit führten zur Einführung die...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / II. Rentenversicherung (SGB VI)

1. Entwicklung Das gesetzliche Rentenversicherungssystem geht zurück auf die bereits 1889 etablierte Invaliditäts- und Altersversicherung und nachfolgend die Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 20.11.1911. Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis heute geprägt von grundlegenden Reformen. Eine in der Geschichte besonders wichtige Rechtsänderung brachte die g...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / IV. Krankenversicherung (SGB V)

1. Entwicklung Die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung ist der 15.6.1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen 2/3, ihr Arbeitgebe...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Sozialhilferecht (SGB XII)

In wesentlichen Teilen zum 1.1.2016 in Kraft getreten, ist das Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (s. hierzu ausführlich Siefert jurisPR-SozR 4/2016. Anm. 1 = ASR 2016, 62). Art. 1 des Gesetzes betrifft Änderungen des SGB XII, Art. 2 solche des SGB III (s.u. II. 1.) und Art. 3 enthält eine Reform der Hofabgabeklausel im Recht der Alterssi...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / V. Änderungen im SGB IX: Neue Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz, dessen größter Teil erst zum 1.1.2018 in Kraft tritt (Art. 26 BTHG), wurden vom Gesetzgeber Änderungen im SGB IX vorgenommen, die gem. Art. 26 Abs. 2 BTHG bereits mit Wirkung vom 30.12.2016 in Kraft getreten sind (BGBl I, S. 3234, 3308). Hervorzuheben ist insbesondere, dass nach dem neuen § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX die Kündigung ein...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Bei diesen Leistungen handelt es sich insbesondere um die Kraftfahrzeughilfe (§ 40 SGB VII), Wohnungshilfe (§ 41 SGB VII), Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 42 SGB VII) und Reisekosten (§ 43 SGB VII).mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der sozialen Pflegeversicherung

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. § 1 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Organe der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen, bei denen sie errichtet sind. Arbeitgeber (Dienstherr) der für die Pflegekasse tätig...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Die Rentenversicherung gewährt Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes. a) Altersrente Die Altersrente war und ist über alle Reformen und Anhebungen des Renteneintrittsalters hinweg stets auch ein politisches Thema. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 SGB VI: Regelaltersrente (Nr. 1), Altersrente für langjährig Versicherte (Nr. 2), Alter...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Im Unfallversicherungsrecht wird unterschieden zwischen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hinweis: Die Differenzierung bereitet regelmäßig keine Schwierigkeiten. Zu beachten ist, dass verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt, § 7 Abs. 2 SGB VII. a) Arbeitsunfall Arbeitsunfälle sind nach der Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versiche...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Heilbehandlung

Die Heilbehandlung umfasst insbesondere Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 27 Abs. 1 SGB VII. Die Leistunge...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 6. Leistungen

Nach Eintritt eines Leistungsfalls haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen, § 26 Abs. 1 S. 1 SGB VII. a) Heilbehandlung Die Heilbehandlung umfas...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / d) Pflegegeld

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt, § 44 Abs. 1 SGB VII. Das Pflegegeld beträgt maximal 1.374 EUR/1.278 EUR (West/Ost) mo...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber (Hrsg.), Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, 1. Aufl. 2015, 2.008 S., Nomos Verlag, 88 EUR

Das Sozialrecht und die in seinem Mittelpunkt stehenden, oft existenziell bedeutsamen Sozialleistungen haben – gerade auch in der anwaltlichen Praxis – aufgrund der vielfältigen Beziehungen dieser Materie zu anderen Rechtsgebieten (wie zum Arbeits-, Familien- oder Schadensersatzrecht) erhebliche Relevanz. Seine Komplexität und Unübersichtlichkeit sorgt aber häufig für Proble...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 3. Sozialrechtliche Ansprüche bei mehreren ausgeübten Tätigkeiten

Zu neueren Entwicklungen des Arbeitsmarktes gehört es auch, dass Arbeitnehmer häufiger gehalten sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus nur einer Vollzeittätigkeit sondern aus mehreren (i.d.R. zwei) Teilzeitbeschäftigungen zu sichern. Leistungsnormen des Sozialrechts gehen aber regelmäßig von der als selbstverständlich angesehenen Annahme aus, die Versicherten übten nur eine B...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

Der Versicherungspflicht unterliegen u.a. Arbeiter, Angestellte, Arbeitslosengeldbezieher, Landwirte und Rentner, § 5 Abs. 1 SGB V. Versichert sind auch der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, § 10 Abs. 1 S. 1 SGB V, sog. Familienversicherung. Für Kinder gelten Altersgrenzen. Hinweis: An sich nicht vers...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Verglichen mit den zuvor dargestellten Versicherungen, ist die Pflegeversicherung relativ neu. Sie wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung 1995 eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Nicht zuletzt die steigende Lebenserwartung, die höhere Zahl von Pflegebedürftigen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit führten zur Einführung dieser Pflichtver...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, auch Familienmitglieder (s.o. IV. 3.). Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen, § 1 Abs. 2 SGB XI. Hinweis: Freiwillig in der GKV Ve...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind nach der Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten des ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Rente wegen Todes

Nach dem Tod des Versicherten können folgende Ansprüche entstehen: Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem d...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde erstmals im Rahmen der Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884 eingeführt. Versicherungszweck ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bzw. die Leistungsgewährung nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Heute ist die Unfallversicherung im S...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. pflichtversichert: Beschäftigte, Kinder in Kindertagesstätten oder Kindergärten, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz, Blut- und Organspender, vgl. § 2 SGB VII. Freiwillig versichert können Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeite...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Das gesetzliche Rentenversicherungssystem geht zurück auf die bereits 1889 etablierte Invaliditäts- und Altersversicherung und nachfolgend die Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 20.11.1911. Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis heute geprägt von grundlegenden Reformen. Eine in der Geschichte besonders wichtige Rechtsänderung brachte die große Rentenref...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 1. Entwicklung

Die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung ist der 15.6.1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen 2/3, ihr Arbeitgeber 1/3 des Kran...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Altersrente

Die Altersrente war und ist über alle Reformen und Anhebungen des Renteneintrittsalters hinweg stets auch ein politisches Thema. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 SGB VI: Regelaltersrente (Nr. 1), Altersrente für langjährig Versicherte (Nr. 2), Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Nr. 3), Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Nr. 3a), Altersrente für lan...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / e) Verletztengeld

Verletztengeld wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können und unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Vers...mehr