Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZFSH/SGB 2006 S. 323. Günther, Grundsicherung und Unterhalt, FF 2003 S. 10. Hußmann, Auswirkungen der neuen Sozialgesetzgebung auf das Unterhaltsrecht, FPR 2004 S. 534. ders., "Sozialhilferegress": Überleitung und Übergang von Ansprüchen nach der Reform des Sozialrechts durch "Hartz I...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 entspricht inhaltlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.3.1 Krankheit oder Behinderung

Rz. 15 Krankheit ist jeder regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustand, der geeignet ist, die Erwerbsfähigkeit herabzusetzen (BSG, Urteile v. 20.12.1960, 4 RJ 118/59, SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO, und v. 25.5.1961, 5 RKn 3/60, SozR Nr. 5 zu § 45 RKG; Jörg, in: Kreikebohm, SGB VI, § 43 Rz. 21; Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, § 41 Rz. 8). Regelwidrig ...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 74 Bönisch, Die Grundsicherung und die Aufgaben der Landesversicherungsanstalten, LVA-Mitt 2003 S. 329. Braun, Bedarfsorientierte Grundsicherung, SGb 2003 S. 237. Deibel, Einführung in das Grundsicherungsgesetz, NWVBl 2003 S. 44. Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S....mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.2.2.1 durch Haushaltsangehörige

Rz. 8 Der Begriff des Haushaltsangehörigen ist nicht im Sinne des Zivil-, Straf- oder allgemeinen Sozialrechts (vgl. § 383 ZPO, § 52 Abs. 2 StGB, § 16 Abs. 1 SGB X) auszulegen. Es kommen vielmehr alle Personen in Betracht, die sich mit dem Hilfesuchenden in einer Haushaltsgemeinschaft befinden (VGH Baden-Württemberg, FEVS 18 S. 470; HessVGH, NDV 1971 S. 251; Grube, in: Grube...mehr

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FF 4/2018, / Sozialrecht

BSG, Urt. v. 8.3.2018 – B 10 EG 7/16 R Ein Adoptionspflegevater hat Anspruch auf einen Monat Elterngeld, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / D. Ergebnisse

I. Der gesetzlich weite Verwaltungsbegriff gemäß der §§ 2205 Satz 1, 2216 Absatz 2 Satz 1 BGB, die einander als Verwaltungsrecht und -pflicht ergänzen, und die seit BGHZ 25, 275 ständige Rechtsprechung, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben eine eigenständiges Schuldverhältnis darstellt, erlauben es, in diesem Schuldverhältnis im weiteren Sinn...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / D. Ergebnisse

I. Der gesetzlich weite Verwaltungsbegriff gemäß der §§ 2205 Satz 1, 2216 Absatz 2 Satz 1 BGB, die einander als Verwaltungsrecht und -pflicht ergänzen, und die seit BGHZ 25, 275 ständige Rechtsprechung, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben eine eigenständiges Schuldverhältnis darstellt, erlauben es, in diesem Schuldverhältnis im weiteren Sinn...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / II. Fazit und vorsichtiger Rat zum Sanierungsfall (Fall 2)

Als Testamentsvollstrecker muss man – neben dem Härtefallargument – das zwingende erbrechtliche Surrogationsprinzip mit seiner zwingenden Folge der sozialhilferechtlich neutralen Vermögensumschichtung mit Zähnen und Klauen verteidigen.[62] Als Rat für die Praxis in Hinblick auf § 60 I SGB und unter Wahrung der treuhänderischen Pflichten könnte man als Testamentsvollstrecker ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / 1

Beim Behindertentestament ist Gespräch der Gegenwart der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers, wenn die Erträge für den nicht befreiten Vorerben vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase nicht ausreichen, um die im Vergleich zur Sozialhilfe besserstellende Versorgung des Behinderten zu erreichen, die auch sozialhilfefest sein muss.[1] Die diesbezüglichen aktuellen Überl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / 1

Beim Behindertentestament ist Gespräch der Gegenwart der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers, wenn die Erträge für den nicht befreiten Vorerben vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase nicht ausreichen, um die im Vergleich zur Sozialhilfe besserstellende Versorgung des Behinderten zu erreichen, die auch sozialhilfefest sein muss.[1] Die diesbezüglichen aktuellen Überl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / II. Fazit und vorsichtiger Rat zum Sanierungsfall (Fall 2)

Als Testamentsvollstrecker muss man – neben dem Härtefallargument – das zwingende erbrechtliche Surrogationsprinzip mit seiner zwingenden Folge der sozialhilferechtlich neutralen Vermögensumschichtung mit Zähnen und Klauen verteidigen.[62] Als Rat für die Praxis in Hinblick auf § 60 I SGB und unter Wahrung der treuhänderischen Pflichten könnte man als Testamentsvollstrecker ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / B. Aktuelle Vorschläge zum sozialhilfefesten Substanzzugriff zum Zwecke der Mittelverwendung für den Behinderten

Gewichtige Stimmen im Schrifttum setzen den Hinweis des BGH wie folgt um: der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers erhält neben der Verwaltungsanordnung ein sich darauf explizit beziehendes Vermächtnis für den Vorerben nebst dazugehöriger Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB, wobei mit dem Vermächtnis der Nacherbe zur Zustimmung zum Substanzzugriff verpfl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / B. Aktuelle Vorschläge zum sozialhilfefesten Substanzzugriff zum Zwecke der Mittelverwendung für den Behinderten

Gewichtige Stimmen im Schrifttum setzen den Hinweis des BGH wie folgt um: der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers erhält neben der Verwaltungsanordnung ein sich darauf explizit beziehendes Vermächtnis für den Vorerben nebst dazugehöriger Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB, wobei mit dem Vermächtnis der Nacherbe zur Zustimmung zum Substanzzugriff verpfl...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.2.1 Kontrolldichte

Rz. 13 Die Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich an den materiellrechtlichen Voraussetzungen der §§ 22a–22c SGB II zu orientieren (vgl. dazu die Kommentierungen zu diesen Vorschriften). Darüber hinaus sind die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Satzung nach Maßgabe der kommunalrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen (vgl. dazu: Bätge,...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.2 Gesetzliche Nichtigkeitsgründe (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 enthält eine wohl als abschließend gedachte Aufzählung absoluter Nichtigkeitsgründe. Liegen diese Fehler vor, ist ungeachtet von Kenntnis, Erkennbarkeit oder materieller Richtigkeit der VA nichtig. Rz. 14 Die fehlende Erkennbarkeit der Behörde (Abs. 2 Nr. 1) bei einem schriftlich oder elektronisch erlassenen VA als Nichtigkeitsgrund geht auf § 33 Abs. 3 zurück. ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht inhaltlich weitgehend § 49 Abs. 1 VwVfG und § 131 AO. Sie regelt die grundsätzliche Zulässigkeit des Widerrufs rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakte (VA) für die Zukunft. Der Begriff des Widerrufs wird in Abgrenzung zum Begriff der Rücknahme verwandt. Vom Widerruf spricht der Gesetzgeber bei der Aufhebung von rechtmäßigen Entscheid...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.2 Offensichtlichkeit

Rz. 12 Der besonders schwerwiegende Fehler muss zudem offensichtlich (evident) sein. Da die Nichtigkeit den VA für jedermann unbeachtlich macht, darf es im Interesse der Rechtssicherheit daran keinen Zweifel geben. Soweit sich diese Offensichtlichkeit allerdings erst aus der verständigen Würdigung aller bei und für den Erlass des VA in Betracht kommenden Umstände ergeben kan...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Kainz, Die Bestandskraft von Sozialverwaltungsakten- Auswirkungen von Fehlern im Verwaltungsverfahren und Aufhebung von Verwaltungsakten, NZS 2015, S. 767 f. Kirchberg, Zur Sittenwidrigkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1983 S. 141. Köhler, Eingeschränkte Übermittungsbefugnis und Gutachterauswahl in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 200 SGB VII), WzS 2014 S. 339. Krugm...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 36 Baumeister, Die Novellierung der §§ 48, 49, 49a VwVfG, NVwZ 1997 S. 19. Bielefeld, Das soziale Verfahrensrecht des SGB X, Dissertation, 1997. Dörr, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. I SGB X, DAngVers 1982 S. 332 (341). ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989. S. 29. ders., Rücknahme, Widerruf, Aufhebung oder neue...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20a Geis, Die Schuldrechtsreform und das Verwaltungsrecht, NVwZ 2002 S. 386. Schmidt-De Caluwe, Das Sozialverfahrensrecht (SGB X) in Rechtsprechung und Literatur, Jahrbuch des Sozialrechts 2003 S. 441. Stumpf, Die Verjährung öffentlicher Ansprüche nach der Schuldrechtsreform, NVwZ 2003 S. 1198. Rz. 21 Für den Eintritt der Verjährungshemmung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 genügt de...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsanspruch für zu Unrecht gewährte Sozialleistungen. Damit ergänzt sie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch bei der Leistungsgewährung (§ 31 SGB I) durch die Rückforderung der zu Unrecht erbrachten Leistung. Dabei wird zwischen der Erstattung nach Rücknahme eines Leistungen gewä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. 2. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertr...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Sozialrecht

BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 – 5 C 36.16 Kinder, die in Portugal leben, haben einen Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist. BSG, Urt. v. 14.12.2017 – B 10 EG 7/27 R Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 56 VwVfG. Sie gilt nur für subordinationsrechtliche Verträge, wie sich aus dem Verweis auf § 53 Abs. 1 Satz 2 ergibt (a. A. Marschner, in: Pickel/Marschner, SGB X, § 55 Rz. 7, der bei koordinationsrechtlichen Verträgen lediglich eine Bindungswirkung an § 55 verneint). § 55 nennt neben § 53 Abs. 1 weitere Voraussetzungen für zulässige Austaus...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005 S. 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005 S. 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 132. Suchan, ...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.1 Koordinationsrechtliche Verträge

Rz. 5 Koordinationsrechtliche Verträgewerden zwischen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes gleich geordneten Vertragspartnern geschlossen. Sie kommen sowohl auf bundes- als auch landesrechtlicher Ebene vor und spielen auch im Sozialrecht eine nicht unerhebliche Rolle (Verträge des Kassenarztrechts – §§ 82ff. SGB V – berufsgenossenschaftliche Katasterabkommen – Vereinbarunge...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003 S. 62. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 133. Tapper,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Kommentierung zu § 55 SGB X. Waherath, Preisdirigismen in der gesetzlichen Krankenversic...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.2 Besondere Nichtigkeitsgründe bei subordinationsrechtlichen Verträgen

Rz. 6 Nur für subordinationsrechtliche Verträge (§ 53 Abs. 1 Satz 2) stellt Abs. 2 weitere ausdrückliche Nichtigkeitsgründe auf. Die Nichtigkeitsgründe in Nr. 1 und 2 betreffen alle subordinationsrechtlichen Verträge; Nr. 3 und 4 betreffen nur die öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§ 54, 55. Rz. 6a Nichtigkeit ist nach Abs. 2 Nr. 1 dann gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mit...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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Zur Regulierung materieller... / III. Schadenminderungspflicht bei Verlust der Arbeitsstelle

Grundsätzlich ist ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, seine verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Er muss sich ernsthaft und aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen,[19] ggf. auch an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen.[20] Der BGH hat in dem genannten Urteil[21] die Anforderungen an den Geschädigten sehr gut dargestellt, sie ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Ausübung von Rechten und Pflichterfüllung im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz, § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) BDSG-Neu

Rz. 306 Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) BDSG-Neu ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Rz. 307 Die Regelung dient der Um...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur

Rz. 9 Liste der laufenden Vorhaben nach § 8 Abs. 3 SGB XI, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte/modellprojekte.jsp. Dumeier, Persönliches Budget nach § 8 Abs. 3 SGB XI, Sozialrecht aktuell 2007 S. 48. Fahlbusch, Rechtsfragen des persönlichen Budgets, NDV 2006 S. 227....mehr

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Sommer, SGB XI § 43a Inhalt... / 3 Literatur

Rz. 6 Gemeinsames Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften v. 13.02.2018-I. Best, Zur Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung bei Unterbringung behinderter Menschen in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, NDV 2008 S. 335. Lachwitz, Pflegebedürftigkeit aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, Arch...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / 1

Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen im Schrifttum wurde in Teil 1 gezeigt, dass nach dem Gesetz mit der Außerkraftsetzung gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB nicht nur die Aufhebung einer Erblasseranordnung, sondern auch deren inhaltliche Korrektur möglich ist. Nach und im Zuge einer Zusammenfassung dazu sollen nun Voraussetzungen, Inhalt und Grenzen der Korrektur bestimmt w...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / b) Notwendigkeit der Korrektur zum Zugriff auf die Nachlasssubstanz?

Kann oder muss evtl. der Testamentsvollstrecker in unserem Beispiel bei seinem Antrag auch vorsehen, dass er über die beantragte Korrektur der Verwaltungsanordnung Zugriff auf die Nachlasssubstanz haben soll? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Maßstab hierfür ist, wie wir gesehen haben, nicht die schriftlich fixierte Apanage der Erblasserin, sondern die Frage der...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / a) Korrekturnotwendigkeit bzgl. des Ermessens des Testamentsvollstreckers bei der Mittelverwendung?

Vor allem ältere Verwaltungsanordnungen räumen dem Testamentsvollstrecker ein sehr weites Ermessen bei der Mittelverwendung für den Behinderten ein. Im Urteil des BSG vom 17.2.2015 ging es um eine solch weite Anordnung.[85] Das BSG anerkennt die erbrechtliche Lage und verneint das Vorhandensein von bereiten Mitteln im Sinne des Sozialrechts: denn der Testamentsvollstrecker d...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.3 Öffentliche Bekanntgabe (Abs. 3, 4)

Rz. 15 Die Regelung des Abs. 3 ermöglicht die öffentliche Bekanntgabe eines VA. Dies eröffnet, ähnlich wie bei Gesetzen, lediglich die potentielle Kenntnisnahme durch die Beteiligten, führt jedoch gleichfalls zur Wirksamkeit und Rechtsverbindlichkeit, und zwar gerade, wenn eine solche Kenntnisnahme nicht erfolgt ist. Daher ist eine solche öffentliche Bekanntgabe nur in durch...mehr