Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde erstmals im Rahmen der Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884 eingeführt. Versicherungszweck ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bzw. die Leistungsgewährung nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Heute ist die Unfallversicherung im SGB VII geregelt. 2008 wurde die Versicherung grundlegend reformiert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung – Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30.10.2008.

 

Hinweis:

Die Unfallversicherung steht praktisch seit ihrer Gründung in der Kritik. Unternehmer bemängeln die als zu hoch empfundenen Beiträge, während einzelne Versicherte das Regulierungsverhalten als unangemessen empfinden.

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