Das gesetzliche Rentenversicherungssystem geht zurück auf die bereits 1889 etablierte Invaliditäts- und Altersversicherung und nachfolgend die Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 20.11.1911. Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis heute geprägt von grundlegenden Reformen. Eine in der Geschichte besonders wichtige Rechtsänderung brachte die große Rentenreform von 1957 mit sich. Wegbereitende Neuerungen waren u.a. die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, die "lohnbezogene" Rentenformel, wonach sich die Rente am Einkommen des Arbeitnehmers orientiert sowie die Finanzierung der Rente durch die aktiv Versicherten ("Umlageverfahren"). Die Rentenreform von 1972 öffnete die Rentenversicherung erstmals auch für Selbstständige und Hausfrauen, sorgte für flexiblere Altersgrenzen und etablierte die "Rente nach Mindesteinkommen" für Kleinverdiener (vgl. http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/geschichte.html).

1989 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine erneute, größere Rentenreform, die aber wegen des Mauerfalls und der Deutschen Einheit erst 1992 wirksam wurde. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurde das neue SGB VI als Rechtsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung zeitgleich in den neuen Ländern eingeführt. Das Jahr 2001 ist verbunden mit der sog. Riesterrente, 2006 kam die (schrittweise) Rente mit 67.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird heute geprägt vom

  • Versicherungsprinzip,
  • Äquivalenzprinzip und
  • Solidarprinzip.

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