Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Vormundschaft

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.3.2018 – 17 UF 16/18 Bei Bestellung des Jugendamtes zum Vormund ist das Familiengericht an die vom Sozialrecht vorgegebenen örtlichen Zuständigkeitsregeln gebunden. Die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes zum Vormund ist auch aus Kindeswohlgründen nicht zulässig (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.12.2016 – 5 WF 191/16, entge...mehr

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zfs 5/2018, Umgrenzungsfunk... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Vorwurf laut Bußgeldbescheid vom 27.3.2017 (Az. 266.014451.2) richtet sich gegen den Betr., als Verantwortlicher einem Fahrer keinen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage ausgestellt zu haben, ohne dass freilich der Name des Fahrers angegeben ist. Dabei handelt es sich im Bereich des Fahrpersonalrechts – Sozialrecht zum Schutz der Fahrer – um eine wesentliche, zu...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZFSH/SGB 2006 S. 323. Günther, Grundsicherung und Unterhalt, FF 2003 S. 10. Hußmann, Auswirkungen der neuen Sozialgesetzgebung auf das Unterhaltsrecht, FPR 2004 S. 534. ders., "Sozialhilferegress": Überleitung und Übergang von Ansprüchen nach der Reform des Sozialrechts durch "Hartz I...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 entspricht inhaltlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.3.1 Krankheit oder Behinderung

Rz. 15 Krankheit ist jeder regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustand, der geeignet ist, die Erwerbsfähigkeit herabzusetzen (BSG, Urteile v. 20.12.1960, 4 RJ 118/59, SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO, und v. 25.5.1961, 5 RKn 3/60, SozR Nr. 5 zu § 45 RKG; Jörg, in: Kreikebohm, SGB VI, § 43 Rz. 21; Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, § 41 Rz. 8). Regelwidrig ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 74 Bönisch, Die Grundsicherung und die Aufgaben der Landesversicherungsanstalten, LVA-Mitt 2003 S. 329. Braun, Bedarfsorientierte Grundsicherung, SGb 2003 S. 237. Deibel, Einführung in das Grundsicherungsgesetz, NWVBl 2003 S. 44. Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S....mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.2.2.1 durch Haushaltsangehörige

Rz. 8 Der Begriff des Haushaltsangehörigen ist nicht im Sinne des Zivil-, Straf- oder allgemeinen Sozialrechts (vgl. § 383 ZPO, § 52 Abs. 2 StGB, § 16 Abs. 1 SGB X) auszulegen. Es kommen vielmehr alle Personen in Betracht, die sich mit dem Hilfesuchenden in einer Haushaltsgemeinschaft befinden (VGH Baden-Württemberg, FEVS 18 S. 470; HessVGH, NDV 1971 S. 251; Grube, in: Grube...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. In der Praxis wird die Grenze bei einem Monat gezogen. Für den Begriff der Arbeitslosigkeit stellt die Rechtsprechung auf § 138 Ab...mehr

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FF 4/2018, / Sozialrecht

BSG, Urt. v. 8.3.2018 – B 10 EG 7/16 R Ein Adoptionspflegevater hat Anspruch auf einen Monat Elterngeld, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / D. Ergebnisse

I. Der gesetzlich weite Verwaltungsbegriff gemäß der §§ 2205 Satz 1, 2216 Absatz 2 Satz 1 BGB, die einander als Verwaltungsrecht und -pflicht ergänzen, und die seit BGHZ 25, 275 ständige Rechtsprechung, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben eine eigenständiges Schuldverhältnis darstellt, erlauben es, in diesem Schuldverhältnis im weiteren Sinn...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / D. Ergebnisse

I. Der gesetzlich weite Verwaltungsbegriff gemäß der §§ 2205 Satz 1, 2216 Absatz 2 Satz 1 BGB, die einander als Verwaltungsrecht und -pflicht ergänzen, und die seit BGHZ 25, 275 ständige Rechtsprechung, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben eine eigenständiges Schuldverhältnis darstellt, erlauben es, in diesem Schuldverhältnis im weiteren Sinn...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / II. Fazit und vorsichtiger Rat zum Sanierungsfall (Fall 2)

Als Testamentsvollstrecker muss man – neben dem Härtefallargument – das zwingende erbrechtliche Surrogationsprinzip mit seiner zwingenden Folge der sozialhilferechtlich neutralen Vermögensumschichtung mit Zähnen und Klauen verteidigen.[62] Als Rat für die Praxis in Hinblick auf § 60 I SGB und unter Wahrung der treuhänderischen Pflichten könnte man als Testamentsvollstrecker ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / 1

Beim Behindertentestament ist Gespräch der Gegenwart der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers, wenn die Erträge für den nicht befreiten Vorerben vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase nicht ausreichen, um die im Vergleich zur Sozialhilfe besserstellende Versorgung des Behinderten zu erreichen, die auch sozialhilfefest sein muss.[1] Die diesbezüglichen aktuellen Überl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / 1

Beim Behindertentestament ist Gespräch der Gegenwart der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers, wenn die Erträge für den nicht befreiten Vorerben vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase nicht ausreichen, um die im Vergleich zur Sozialhilfe besserstellende Versorgung des Behinderten zu erreichen, die auch sozialhilfefest sein muss.[1] Die diesbezüglichen aktuellen Überl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / II. Fazit und vorsichtiger Rat zum Sanierungsfall (Fall 2)

Als Testamentsvollstrecker muss man – neben dem Härtefallargument – das zwingende erbrechtliche Surrogationsprinzip mit seiner zwingenden Folge der sozialhilferechtlich neutralen Vermögensumschichtung mit Zähnen und Klauen verteidigen.[62] Als Rat für die Praxis in Hinblick auf § 60 I SGB und unter Wahrung der treuhänderischen Pflichten könnte man als Testamentsvollstrecker ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / B. Aktuelle Vorschläge zum sozialhilfefesten Substanzzugriff zum Zwecke der Mittelverwendung für den Behinderten

Gewichtige Stimmen im Schrifttum setzen den Hinweis des BGH wie folgt um: der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers erhält neben der Verwaltungsanordnung ein sich darauf explizit beziehendes Vermächtnis für den Vorerben nebst dazugehöriger Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB, wobei mit dem Vermächtnis der Nacherbe zur Zustimmung zum Substanzzugriff verpfl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / B. Aktuelle Vorschläge zum sozialhilfefesten Substanzzugriff zum Zwecke der Mittelverwendung für den Behinderten

Gewichtige Stimmen im Schrifttum setzen den Hinweis des BGH wie folgt um: der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers erhält neben der Verwaltungsanordnung ein sich darauf explizit beziehendes Vermächtnis für den Vorerben nebst dazugehöriger Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB, wobei mit dem Vermächtnis der Nacherbe zur Zustimmung zum Substanzzugriff verpfl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozialrecht – Haftpflichtrecht

Rz. 387 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Die sozialrechtlichen Kriterien gelten nicht für die zivilrechtliche Auseinandersetzung und umgekehrt.[352] Rz. 388 Da vielfach medizinische Gutachter von der im Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt sind, sollten sie vorsorglich auf die im Z...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Sozialrecht

a) Leistungen Rz. 186 Die Vorschriften des BGB können, allerdings nur soweit dort keine Regelungen existieren,[135] auch auf sozialrechtliche Leistungsbeziehungen Anwendung finden. Rz. 187 Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I). b) Rückgriff Rz. 188 Bei sozialrechtlichen Verträgen kann nach der...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / b) Rückgriff

Rz. 188 Bei sozialrechtlichen Verträgen kann nach der Rechtsprechung des BSG[136] auf die Vorschriften des BGB, die im Sozialrecht bei fehlender oder unvollständiger Regelung analog angewendet werden können, nur insoweit zurückgegriffen werden, als näher stehende Regelungen nicht vorhanden sind.[137]mehr

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§ 5 Verjährung / a) Leistungen

Rz. 186 Die Vorschriften des BGB können, allerdings nur soweit dort keine Regelungen existieren,[135] auch auf sozialrechtliche Leistungsbeziehungen Anwendung finden. Rz. 187 Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I).mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.2.1 Kontrolldichte

Rz. 13 Die Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich an den materiellrechtlichen Voraussetzungen der §§ 22a–22c SGB II zu orientieren (vgl. dazu die Kommentierungen zu diesen Vorschriften). Darüber hinaus sind die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Satzung nach Maßgabe der kommunalrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen (vgl. dazu: Bätge,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 850 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 851 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) ALG II

Rz. 392 Für Arbeitslosenhilfeempfänger wurden seit dem RRG 1992 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragshöhe orientierte sich bis zum 31.12.1999 an einer Grenze von 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Ab 1.1.2000 galt als beitragspflichtige Einnahme nur noch die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a...mehr

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§ 5 Verjährung / c) § 113 SGB VII

Rz. 189 § 113 SGB VII – Verjährung (ab 1.1.1997) 1Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechts...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / A. Einleitung

Rz. 1 Personenschadenregulierung ist kompliziert. Bei der Regulierung treffen sich unterschiedliche Rechtsgebiete mit nicht aufeinander abgestimmten bzw. nicht aufeinander abstimmbaren Systemen.[1] Wer nur Teile davon wahrnimmt, muss dann damit rechnen, dass seine, gegebenenfalls sogar richterliche, Entscheidung an Stellen Probleme und Konsequenzen zeitigt, an die er vorher ...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

Rz. 283 § 18 SGB IV – Bezugsgröße (1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. (2) ...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.2 Gesetzliche Nichtigkeitsgründe (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 enthält eine wohl als abschließend gedachte Aufzählung absoluter Nichtigkeitsgründe. Liegen diese Fehler vor, ist ungeachtet von Kenntnis, Erkennbarkeit oder materieller Richtigkeit der VA nichtig. Rz. 14 Die fehlende Erkennbarkeit der Behörde (Abs. 2 Nr. 1) bei einem schriftlich oder elektronisch erlassenen VA als Nichtigkeitsgrund geht auf § 33 Abs. 3 zurück. ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht inhaltlich weitgehend § 49 Abs. 1 VwVfG und § 131 AO. Sie regelt die grundsätzliche Zulässigkeit des Widerrufs rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakte (VA) für die Zukunft. Der Begriff des Widerrufs wird in Abgrenzung zum Begriff der Rücknahme verwandt. Vom Widerruf spricht der Gesetzgeber bei der Aufhebung von rechtmäßigen Entscheid...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Kainz, Die Bestandskraft von Sozialverwaltungsakten- Auswirkungen von Fehlern im Verwaltungsverfahren und Aufhebung von Verwaltungsakten, NZS 2015, S. 767 f. Kirchberg, Zur Sittenwidrigkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1983 S. 141. Köhler, Eingeschränkte Übermittungsbefugnis und Gutachterauswahl in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 200 SGB VII), WzS 2014 S. 339. Krugm...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 36 Baumeister, Die Novellierung der §§ 48, 49, 49a VwVfG, NVwZ 1997 S. 19. Bielefeld, Das soziale Verfahrensrecht des SGB X, Dissertation, 1997. Dörr, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. I SGB X, DAngVers 1982 S. 332 (341). ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989. S. 29. ders., Rücknahme, Widerruf, Aufhebung oder neue...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.2 Offensichtlichkeit

Rz. 12 Der besonders schwerwiegende Fehler muss zudem offensichtlich (evident) sein. Da die Nichtigkeit den VA für jedermann unbeachtlich macht, darf es im Interesse der Rechtssicherheit daran keinen Zweifel geben. Soweit sich diese Offensichtlichkeit allerdings erst aus der verständigen Würdigung aller bei und für den Erlass des VA in Betracht kommenden Umstände ergeben kan...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20a Geis, Die Schuldrechtsreform und das Verwaltungsrecht, NVwZ 2002 S. 386. Schmidt-De Caluwe, Das Sozialverfahrensrecht (SGB X) in Rechtsprechung und Literatur, Jahrbuch des Sozialrechts 2003 S. 441. Stumpf, Die Verjährung öffentlicher Ansprüche nach der Schuldrechtsreform, NVwZ 2003 S. 1198. Rz. 21 Für den Eintritt der Verjährungshemmung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 genügt de...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsanspruch für zu Unrecht gewährte Sozialleistungen. Damit ergänzt sie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch bei der Leistungsgewährung (§ 31 SGB I) durch die Rückforderung der zu Unrecht erbrachten Leistung. Dabei wird zwischen der Erstattung nach Rücknahme eines Leistungen gewä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. 2. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertr...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2. Leistungsvereinbarung (Abs. 2)

Rz. 10 Regelungsgegenstände der Leistungsvereinbarung sind Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen. Leistungsträger und Leistungserbringer haben einvernehmlich festzulegen, welche konkreten Leistungen zu erbringen sind. Hierbei sind die Teilbereiche des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe zu identifizieren, die der Leistungserbringer bedient. Die Leistungen müssen bed...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2.1.1 Grundlagen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 15 Die Vertragsparteien haben unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Abs. 2 und unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Abs. 2 (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit) Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen festzulegen. Der bisherige Begriff "Maßnahmepauschale" (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) wird durch "L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung für Teilzeit-/Aushilfskräfte

Bei kurzfristig und geringfügig Beschäftigtenbesteht ein Wahlrecht. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz oder nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen lt. ELStAM erheben. Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % des Arbeitslohns erheben. Eine kurzfristige Bes...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Sozialrecht

BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 – 5 C 36.16 Kinder, die in Portugal leben, haben einen Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist. BSG, Urt. v. 14.12.2017 – B 10 EG 7/27 R Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 93 wird den Sozialhilfeträgern die Befugnis eingeräumt, Ansprüche des Leistungsberechtigten und seiner nahen Angehörigen gegen Dritte auf sich zu übertragen, um so einen Gläubigerwechsel zu bewirken (Überleitung). Hierin spiegelt sich einerseits der Grundsatz der Subsidiarität der Sozialhilfe (§ 2), andererseits das Prinzip des Tatsächlichen wider: Grundsätzlich i...mehr