Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 56 VwVfG. Sie gilt nur für subordinationsrechtliche Verträge, wie sich aus dem Verweis auf § 53 Abs. 1 Satz 2 ergibt (a. A. Marschner, in: Pickel/Marschner, SGB X, § 55 Rz. 7, der bei koordinationsrechtlichen Verträgen lediglich eine Bindungswirkung an § 55 verneint). § 55 nennt neben § 53 Abs. 1 weitere Voraussetzungen für zulässige Austaus...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005 S. 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005 S. 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 132. Suchan, ...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.1 Koordinationsrechtliche Verträge

Rz. 5 Koordinationsrechtliche Verträgewerden zwischen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes gleich geordneten Vertragspartnern geschlossen. Sie kommen sowohl auf bundes- als auch landesrechtlicher Ebene vor und spielen auch im Sozialrecht eine nicht unerhebliche Rolle (Verträge des Kassenarztrechts – §§ 82ff. SGB V – berufsgenossenschaftliche Katasterabkommen – Vereinbarunge...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003 S. 62. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 133. Tapper,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Kommentierung zu § 55 SGB X. Waherath, Preisdirigismen in der gesetzlichen Krankenversic...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.2 Besondere Nichtigkeitsgründe bei subordinationsrechtlichen Verträgen

Rz. 6 Nur für subordinationsrechtliche Verträge (§ 53 Abs. 1 Satz 2) stellt Abs. 2 weitere ausdrückliche Nichtigkeitsgründe auf. Die Nichtigkeitsgründe in Nr. 1 und 2 betreffen alle subordinationsrechtlichen Verträge; Nr. 3 und 4 betreffen nur die öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§ 54, 55. Rz. 6a Nichtigkeit ist nach Abs. 2 Nr. 1 dann gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mit...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 3 Literatur

Rz. 19 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013 S. 664 und S. 712. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersonen, WzS 2016 S. 239. Gottlieb, Vereinheitlichungsaspekte bei den sozialrechtlichen Schiedsstellen nach §§ 78g SGB VIII, 76 SGB XI und 80 SGB XII, Sozialrecht aktuell 2012 S. 150. Gottlieb/Krüger, Vorschläge zur rechtl...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 2.1 Bildung der Schiedsstelle – Rechtscharakter

Rz. 6 Jedes Land hat zur Regelung von Streitigkeiten im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe eine oder mehrere Schiedsstellen zu errichten (Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1). Damit ist die Bildung einer länderübergreifenden Schiedsstelle ausgeschlossen. Die Aufgabe der Schiedsstelle muss sich auf die Materie des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe beschränken. Eine Zuständigkeit für ...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.1 Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 2 Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Diese mit dem Schwerbehindertengesetz im Jahre 1974 geschaffene und seitdem fortentwickelte Konzeption verdeutlicht den doppelten Charakter der Werkstätten als Einrichtungen der beruflichen...mehr

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Schell, SGB IX § 127 Verbin... / 2.4 Weitergeltung der Vergütungsvereinbarung nach Ablauf der Bindung (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 legt fest, dass eine vereinbarte oder durch die Schiedsstelle festgesetzte Vergütung bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter gilt. Für die Leistungsvereinbarung ist keine Fortbestandsregelung vorgesehen, da diese auch mit Rückwirkung in Kraft gesetzt werden kann. Hintergrund ist das Verbot rückwirkender Inkraftsetzung neuer Vergütungsvere...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 133 SGB IX ist § 80 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 und für Abs. 5 mit Ausweitung des Regelungskatalogs der § 81 Abs. 2 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019. §§ 80, 81 Abs. 2 haben wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 94 BSHG abgelöst. Im Übrigen hat das Schiedsstellenwesen im Sozialrecht eine lange Tradition, die bis auf das Jahr ...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 3 Literatur

Rz. 25 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013 S. 664 und S. 712. Boetticher/Tammen, Die Schiedsstelle nach dem Bundessozialhilfegesetz: Vertragshilfe oder hoheitliche Schlichtung?, RsDE (2003 ) Nr. 54 S. 28. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersonen, WzS 09/16 S. 239. Fix/Bumann, Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz, neue...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.1 Regelungsziel

Rz. 6 Ziel der Regelung in den Abs. 1 und 2 ist es, einen Rahmen für den Abschluss landesweit einheitlicher Grundsätze des Vertragsrechts zu geben. Damit wird eine weiter zurückliegende Tradition aufgegriffen, um Bedingungen, die für alle Verträge gelten sollen,"vor die Klammer" zu ziehen (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 25.2.2011, L 7 SO 237/10 KL, Rz. 50, Sozialrecht aktuell 20...mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 48 Nr. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) wurde in Abs. 1 Satz 3 eine fehlerhafte Verweisung berichtigt. Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung z...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.2 Vertragsparteien

Rz. 7 Vertragsparteien sind alle in dem jeweiligen Land beteiligten Träger der Eingliederungshilfe (örtliche und ggf. überörtliche Träger) sowie die Vereinigungen der Leistungserbringer. Zu den Vereinigungen der Leistungserbringer gehören nicht nur die in der Landesliga der Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sondern auch die auf Land...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung – Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und der leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch (vgl. §§ 53 ff. SGB X; allg. Ansicht (vgl. Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 75 Rz. 38; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, ...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Vor- und Nachrang zwischen den einzelnen Leistungsgruppen

Rz. 6 Im Zweifel will ein Mensch mit Behinderung immer die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag auf Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen umfassend, also auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (BSG, Urteile v. 29.11.2007, B 13 R 44/07 R, und v. 21.8.2008, B 13 R 33/07 R). Der...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.5 Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs – Begründung

Rz. 19 Der Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs ist in der Literatur umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Satz 1 SGB X (st. Rspr., BSG, Urteil v. 23.7.2014, B 8 SO 2/13 R, Rz. 11, BSGE 116 S. 227 m. w. N. bereits BVerwG, BVerwGE 108 S. 47, 49 und BVerwGE 116 S. 78, 81). Auch die Bundesregier...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.7 Kontrolldichte gerichtlicher Nachprüfung des Schiedsstellenspruchs

Rz. 22 Die Schiedsstellensprüche werden von den Sozialgerichten nur eingeschränkt überprüft. Aufgabe der Schiedsstelle ist, Kompromisse zwischen den Vertragsparteien auszuloten. Daher kommt der Schiedsstelle für ihre Bewertungen und Beurteilungen vor allem im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 123 ff. (Geeignetheit des Leistungserbringers, Wirtschaftlichkeit, S...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013 S. 712). Hierbei haben sich bestimmte Gru...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 78 Rz. 10; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, SGB XII, § 78 Rz. 10; Jaritz/Eicher, in: jurisPK-SGB XII, § 78 Rz. 31; LSG Berlin-Brandenburg, ...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdankt; es handelt sich im Sinne des Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mit...mehr

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Schell, SGB IX § 132 Abweic... / 3 Literatur

Rz. 11 Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 8/2017. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011 S. 294. Glahs/Rafi, Das Verhältnis des neuen Kartellvergaberechts zur Leistungserbringung nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, sozialrecht/aktuell 2016 S. 169. Pietzcker, Grenzen des Vergaberechts, NVwZ 2007 S. 1225.mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.6 Rechtscharakter von Landesrahmenverträgen

Rz. 13 Landesrahmenverträgen kommt keine Außenwirkung mit allgemeingültiger Verbindlichkeit zu. Anders als in § 123 Abs. 2 Satz 1 (Verbindlichkeit der Wirkung zwischen den Vertragsparteien und darüber hinaus für alle Träger der Eingliederungshilfe, die bei dem vertraglich gebundenen Leistungserbringer Leistungen zu finanzieren haben) fehlt in § 131 die Anordnung der unmittel...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 3 Literatur

Rz. 21 Fix/Bumann, Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz, neue caritas 5/2017 S. 50. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011 S. 294. Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 8/2017. Jaritz, Vereinbarungen im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis – Vereinbar mit den Bedürfnissen der L...mehr

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Schell, SGB IX § 132 Abweic... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 306). Zu Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Abs. 3 werden alternative Methoden wie Leistu...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / I. Sozialrecht

Rz. 137 Vorweggestellt sei, dass Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren sind, in der Regel mit den ehelichen Kindern gleichbehandelt werden. Eine Differenzierung erfolgt nur ausnahmsweise. Das Sozialrecht hat zahlreiche Einzelbereiche. An dieser Stelle sollen nur beispielhaft einige relevante Fragen behandelt werden. Die jeweiligen Vorschriften sind einander angepasst. 1. Fa...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 2. Unterhaltsvorschuss

Rz. 143 Die Frage der Berechtigung auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist oft praxisrelevant, da der tägliche Bedarf des Kindes gesichert werden muss, auch wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Es tritt dann der Staat dabei nicht nur in Vorleistung, sondern übernimmt diese Leistung für den Fall, dass eine Rückforderung nicht möglich ist, komplett (Unterhaltsausfallleistung...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 3. Elterngeld

Rz. 150 Hat ein Elternteil, der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist, einen Anspruch auf Elterngeld? Elterngeld ist Betreuungsgeld und dient der Kompensation von finanziellen Nachteilen dadurch, dass ein Elternteil wegen der Betreuung eines Kindes kein Arbeitseinkommen hat.[134] Wer Berechtigter in diesem Sinne ist, ist in § 1 BEEG (Bundeselterngeldgesetz) ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 5. Wohngeld

Rz. 154 Unverheirateten Eltern kann nur getrennt Wohngeld gewährt werden. Kinder werden jeweils beim antragsberechtigten Elternteil berücksichtigt, § 3 Wohnungsgeldgesetz.mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 6. Erziehungsrente

Rz. 155 Gemäß § 47 SGB VI haben geschiedene Ehegatten einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn sie Rz. 156 Der Anspruch auf Erziehungsrente gilt also zwar nicht für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es wird vertr...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 4. Kindergeld

Rz. 153 Gleichlaufende Anspruchsvoraussetzungen hat der Anspruch auf Bezug von Kindergeld. Kindergeld ist alternativ in §§ 62 ff. EStG oder aber § 1 Bundeskindergeldgesetz geregelt.mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 8. Waisenrente

Rz. 158 Kinder haben unter den Voraussetzungen des § 48 SGB VI nach dem Tod eines Elternteils einen Anspruch auf Waisenrente. Voraussetzung ist die rechtliche Elternschaft. Weder kommt es auf die Ehelichkeit des Kindes, noch auf das Bestehen der elterlichen Sorge an.mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Familienversicherung/Krankenversicherung

Rz. 138 Praktisch relevant ist die Frage, ob bzw. wie die Kinder krankenversichert sind. Sofern Kinder nicht privat über einen Elternteil mitversichert sind, greift die gesetzliche Familienversicherung. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich in § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Versicherungsnehmer mitversichert:mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 7. Witwenrente

Rz. 157 Gemäß § 46 Abs. 1 SGB VI haben Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, nach dem Tod des versicherten Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und nach Abs. 2 auf die "große" Witwenrente, wenn sie zusätzlichmehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Besonderheiten bei Kindergeld und Sozialleistungen sowie Leistungen für Körperschäden

Rz. 468 Bis zum 31.12.2011 könnten Sozialleistungen innerhalb von sieben Tagen vom gepfändeten Konto abgehoben werden, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Rz. 469 Da es seit der Neuregelung 2012 auf die Einkommensart nicht mehr ankommt, gilt auch für diese Leistungen nunmehr der grundsätzliche Basispfändungsschutz für den gesamten Monat. Rz. 470 Mit dem P-Kon...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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§ 4 Ehe / d) Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II

Rz. 288 Die Trennung der Ehegatten, die zuvor gemeinsam in einer Ehewohnung gelebt haben, kann sich auf die Leistungsberechtigung eines Ehegatten hinsichtlich einer Leistung nach dem 2. Sozialgesetzbuch auswirken, wenn er arbeitsuchend ist. Gemäß § 7 Abs. 1 SGB II erhält derjenige Leistungen nach dem SGB II, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, noch keine Rente oder Pension...mehr

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Zur Regulierung materieller... / III. Schadenminderungspflicht bei Verlust der Arbeitsstelle

Grundsätzlich ist ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, seine verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Er muss sich ernsthaft und aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen,[19] ggf. auch an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen.[20] Der BGH hat in dem genannten Urteil[21] die Anforderungen an den Geschädigten sehr gut dargestellt, sie ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Ausübung von Rechten und Pflichterfüllung im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz, § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) BDSG-Neu

Rz. 306 Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) BDSG-Neu ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Rz. 307 Die Regelung dient der Um...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur

Rz. 9 Liste der laufenden Vorhaben nach § 8 Abs. 3 SGB XI, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte/modellprojekte.jsp. Dumeier, Persönliches Budget nach § 8 Abs. 3 SGB XI, Sozialrecht aktuell 2007 S. 48. Fahlbusch, Rechtsfragen des persönlichen Budgets, NDV 2006 S. 227....mehr

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Sommer, SGB XI § 43a Inhalt... / 3 Literatur

Rz. 6 Gemeinsames Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften v. 13.02.2018-I. Best, Zur Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung bei Unterbringung behinderter Menschen in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, NDV 2008 S. 335. Lachwitz, Pflegebedürftigkeit aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, Arch...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsquoten

Rz. 382 Ein Pflichtteil (laglott) steht nur Leibeserben zu, Kap. 7 § 1 ErbG. Leibeserben sind gem. Kap. 2 § 1 ErbG die Abkömmlinge des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbteils, der einem Leibeserben bei gesetzlicher Erbfolge zustände. Da allerdings der Ehegatte gesetzlicher Alleinerbe ist, haben ehegemeinschaftliche Abkömmlinge gegen diesen keine Pflichtte...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / 1

Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen im Schrifttum wurde in Teil 1 gezeigt, dass nach dem Gesetz mit der Außerkraftsetzung gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB nicht nur die Aufhebung einer Erblasseranordnung, sondern auch deren inhaltliche Korrektur möglich ist. Nach und im Zuge einer Zusammenfassung dazu sollen nun Voraussetzungen, Inhalt und Grenzen der Korrektur bestimmt w...mehr