Rz. 158

Kinder haben unter den Voraussetzungen des § 48 SGB VI nach dem Tod eines Elternteils einen Anspruch auf Waisenrente. Voraussetzung ist die rechtliche Elternschaft. Weder kommt es auf die Ehelichkeit des Kindes, noch auf das Bestehen der elterlichen Sorge an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge