Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / IV. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Steuerfrei nach § 3 Nr 1a EStG sind für den Empfänger Leistungen aus einer > Krankenversicherung Rz 45ff oder > Pflegeversicherung Rz 5ff oder aus der von den > Berufsgenossenschaften getragenen gesetzlichen > Unfallversicherung Rz 13ff. Dazu gehört das Pflegegeld nach § 44 SGB VII und § 37 SGB XI. Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Nach § 3 Nr ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die Versicherungspflicht in der 1995 eingeführten sozialen PflV (SGB XI) folgt der Versicherungspflicht in der GKV; auch wer dort freiwillig versichert ist, wird einbezogen (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt ist, muss eine private PflV abschließen (§ 23 SGB XI). Träger der sozialen PflV sind die Pflegekassen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80ff, 105ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI) die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Betreutes Wohnen für behinderte Menschen

Rz. 19 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einkünfte aus dem betreuten Wohnen behinderter Menschen in Gastfamilien (vgl § 35a SGB VIII) werden von der FinVerw als solche aus freiberuflicher Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG behandelt. Soweit die Einnahmen auf Leistungen eines Leistungsträgers nach dem SGB beruhen, sind sie nach § 3 Nr 10 EStG steuerfrei (> Pflegegeld Rz 4). Rz. 20 St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als AgB abziehbar (BFH 191, 280 =...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Vollzeitpflege von Kindern

Rz. 13 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII soll einem Kind zeitlich befristet oder dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern ein neues Zuhause bieten. Zwischen Pflegeeltern und Kind soll ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band entstehen. Formen der Vollzeitpflege sind die Dauerpflege, die Kurzzeitpflege, die Bereitschaftspflege, die Wochenpfle...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kindertagespflege

Rz. 7 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Unter Kindertagespflege nach § 22 SGB VIII ist eine Tätigkeit zu verstehen, bei der eine Pflegeperson ein einer Kindertagesstätte ähnliches Angebot im familiären Rahmen anbietet. Betreut die Tagespflegeperson ein Kind in dessen Familie nach Weisung der Personensorgeberechtigten, ist sie idR > Arbeitnehmer, die Personensorgeberechtigten sind d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer hilflosen Person entstehen, kann er einen Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR im Kalenderjahr geltend machen, die vom GdE abgezogen werden (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Betrag ist seit dem 01.01.2002 unverändert geblieben (vgl BT-Drs 19/5034, 13f mwN). Voraussetzung ist, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung des Steuererstattungsanspruchs

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der Steuererstattungsanspruch gegen das FA aus dem bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern ergangenen > Steuerbescheid ist als Geldforderung pfändbar. Private Gläubiger benötigen dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 828 ZPO). Für Pfändungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten besondere Vo...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 § 82 SGB IV bestimmt, dass von allen Versicherungsträgern der Sozialversicherung eine Rücklage zu bilden ist. Sofern durch den Einsatz der Betriebsmittel Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht meh...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanzausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. In Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 durch Art. 10 Nr. 5 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) die Wörter "Bundesversicherungsanstal...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Mit Art. 219 Nr. 4 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) wurden in Abs. 3 die Wörter "das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter "das Bundesminis...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3)

Rz. 8 Die Mittel des Ausgleichsfonds sind so anzulegen, dass sie für den monatlichen Ausgleich und den Jahresausgleich zur Verfügung stehen. Die §§ 80 ff. SGB IV finden Anwendung. Die Mittel sind so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Erfolg erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Rz. 9 Sollte es dennoch zu einem Liq...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausgleichsfonds

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Art. 8 Nr. 31 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) fügte mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatlicher Ausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Art. 1 Nr. 37 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (Pflege-WG) ersetzte in Abs. 1 die Angabe "15" durch die Angabe "10" mit Wirkung zum 1.7.2008. 1 Allgemeines Rz. 2 Damit im Rahmen des Finanzausgleichs der Einnahmen...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.4 Bundesversicherungsamt (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 ist durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) mit Wirkung zum 1.1.2017 in die Vorschrift eingefügt worden. Dem Bundesversicherungsamt obliegt gemäß den §§ 65 ff. die Aufgabe der Verwaltung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung sowie die Durchführung des Finanzausgleichs. Außerdem sind dem Bundesversicherungsamt durch Gesetz eine Reihe weiter...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf waren hierzu lediglich das Beitragssoll der Mitglieder ohne das Beitragssoll aus den Rentenzahlungen nach § 67 Abs. 1 bis 3 sowie die tatsächlich verausgabten Leistungsaufwendung...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf waren hierzu lediglich das Beitragssoll der Mitglieder ohne das Beitragssoll aus den Rentenzahlungen nach § 67 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.2 Kapitalerträge (Abs. 2)

Rz. 7 Im Laufe eines Jahres entstehende Kapitalerträge sind dem Sondervermögen gutzuschreiben.mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.2 Sachliche und rechnerische Fehler (Abs. 2)

Rz. 6 Korrekturen nach Abschluss eines Jahresausgleichs werden erst beim nächsten Jahresausgleich berücksichtigt (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 132).mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1) Rz. 4 Der Ausgleichsfonds wird als Sondervermögen durch das Bundesversicherungsamt verwaltet. Damit finden, bezogen auf das Sondervermögen, die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung sowie Prüfung und Entlastung die Grundsätze des Gesetzes zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 3 Literatur

Rz. 8 Erläuterungen zu der Vereinbarung nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5.mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1) Rz. 3 Nach Ablauf des Haushaltsjahres (Kalenderjahr) findet ein Jahresausgleich statt, der anhand der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Pflegekassen noch ausstehende Ausgleichsansprüche feststellen und befriedigen soll (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 131). Die Ergebnisse aus dem monatlichen Ausgleich nach § 67 werden nach Vorli...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 3 Literatur

Rz. 11 Vereinbarung der Spitzenverbände der Pflegekassen mit dem Bundesversicherungsamt zu § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 mit Erläuterungen.mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2 Rechtspraxis

2.1 Finanzausgleich der Leistungsaufwendungen und Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2) Rz. 4 Satz 1 bestimmt, dass die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen werden. Zu diesem Zweck findet zwischen allen Pflegekassen ein Finanzausgleich statt (Satz 2). Die Leis...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 3 Literatur

Rz. 8 Vereinbarung der Spitzenverbände der Pflegekassen mit dem Bundesversicherungsamt zu § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 mit Erläuterungen.mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1)

Rz. 4 Der Ausgleichsfonds wird als Sondervermögen durch das Bundesversicherungsamt verwaltet. Damit finden, bezogen auf das Sondervermögen, die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung sowie Prüfung und Entlastung die Grundsätze des Gesetzes zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder Anwendung (vgl. § 48 HGrG). Das Bundesver...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.5 Aushilfeleistungen

Rz. 12 Ansprüche auf Pflegeleistungen bei vorübergehendem oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland aufgrund einer in einem anderen Staat bestehenden Versicherung kommen nur nach EU-Recht in Betracht. Bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit sehen dagegen keine Leistungsaushilfe in Bezug auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI vor. Die in anderen EWR-Staaten oder der Schwe...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.2 Einnahmen-Ist (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Das im monatlichen Liquiditätsausgleich anzusetzende Einnahmen-Ist nach Abs. 1 Nr. 2 umfasst die vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats gebuchten (kumulierten) Einnahmen. Dies sind alle für die Pflegekassen durch die Krankenkassen eingezogenen Beitragseinnahmen, alle sonstigen Einnahmen der Pflegekassen. Rz. 9 Die von den Rentenversicherungsträgern beim...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 18 Die Pflegekassen haben nach Abs. 3 dem Bundesversicherungsamt die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. Mit der Durchführung des Finanzausgleichs ist vom Bundesversicherungsamt die Deutsche Rentenversicherung Bund beauftragt; der Vordruck "P" als Grundlage für die Berechnung eines Ausgleichsanspruchs bzw. eines Überweisungsbetrages ist daher an die Deutsche R...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Ergänzung und Fortführung des monatlichen Ausgleichs den Jahresausgleich. Im Gesetzesentwurf war die Vorschrift wesentlich umfangreicher (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 31). In der Ausschussberatung wurden die vorgesehenen Abs. 2 bis 4 jedoch gestrichen und die Abs. 5 und 6 wurden die Abs. 2 und 3 (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 68).mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 7 Das Bundesministerium kann nach Abs. 3 Näheres zur Durchführung der Finanzausgleiche in Rechtsverordnungen regeln (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 132). In der Praxis sind solche Verordnungen bisher allerdings nicht ergangen.mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 3 Literatur

Rz. 19 Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen in ihrer Funktion als Spitzenverbände der Pflegekassen und dem Bundesversicherungsamt nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5. Erläuterungen zur Vereinbarung des Bundesversicherungsamtes mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5. Erläuterungen zum Abrechnungsvordruck P.mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Art. 1 Nr. 37 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (Pflege-WG) ersetzte in Abs. 1 die Angabe "15" durch die Angabe "10" mit Wirkung zum 1.7.2008.mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Ablauf des Haushaltsjahres (Kalenderjahr) findet ein Jahresausgleich statt, der anhand der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Pflegekassen noch ausstehende Ausgleichsansprüche feststellen und befriedigen soll (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 131). Die Ergebnisse aus dem monatlichen Ausgleich nach § 67 werden nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller ...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls. Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage i. H. v. 50 % der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben zu bilden. Nach Feststellung eines Nachtragshaushalts ist eine Neuberechnung des Rücklage-Solls erforderlich (vgl. § 3 Abs. 6 der Vereinbarung nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 i. d. F. v. 1.1.2009). In der Pfle...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 SGB IV bestimmt, dass von allen Versicherungsträgern der Sozialversicherung eine Rücklage zu bilden ist. Sofern durch den Einsatz der Betriebsmittel Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr ausgeglichen werden können, ist zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit die Rücklage bereitzuhalten. § 64 orientiert sich an § 261 SGB V, der entsprechenden Vorschrift fü...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.5 Anlage der Rücklage (Abs. 5)

Rz. 10 Satz 1 stellt klar, dass die Rücklage getrennt von den sonstigen Mitteln anzulegen ist um für den in Abs. 1 bestimmten Zweck verfügbar zu sein. Langfristige Anlagemöglichkeiten sind damit ausgeschlossen. In welcher Form die Rücklage angelegt werden kann, regelt § 83 SGB IV, weitere Einzelheiten vgl. Komm. dort. Der Grundsatz der Liquidität i. S. d. § 80 SGB IV ist zu ...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.2 Durchführung und Vereinbarung mit den Spitzenverbänden (Sätze 3 bis 5)

Rz. 5 Der Finanzausgleich wird vom Bundesversicherungsamt durchgeführt. Dort werden die Einnahmen zur Finanzierung als Sondervermögen (Ausgleichsfond, vgl. § 65) verwaltet. Die Durchführung wird dem Bundesversicherungsamt übertragen, weil diese Behörde durch die Abwicklung des Finanzausgleichs in der Krankenversicherung der Rentner über einschlägige Erfahrungen mit der Durch...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgaben-Ist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Ausgleichsfähig im Rahmen des Finanzausgleichs sind: Leistungsaufwendungen (Kontenklassen 4 und 5; ausgleichsfähig sind auch alle die in der Kontenklasse 6 zu buchenden Ausgaben, jedoch ohne die Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs [Kontengruppe 67]) in voller Höhe, die Verwaltungskostenpauschale, die Hälfte der Kosten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherun...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.3 Betriebsmittel- und Rücklage-Soll (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 10 Die Mittel der Pflegekasse umfassen nach § 62 die Betriebsmittel (§ 63) und die Rücklage (§ 64). Das Betriebsmittel-Soll darf nach § 63 Abs. 2 im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der vorgesehenen Aufwendungen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Beträge sind d...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Mit Art. 219 Nr. 4 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) wurden in Abs. 3 die Wörter "das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter "das Bundesministerium für Gesundhe...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Art. 8 Nr. 31 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) fügte mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 1 Nr. 3 an. Durch das Zwei...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der sozialen Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufolge hohen Leistungsausgaben beitragsmäßig stärker belastet werden als Mitglieder einer Pflegekasse mit günstigerer Risikostruktur. Ermöglicht wird dieser bundeseinheitliche Beit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.1 Finanzausgleich der Leistungsaufwendungen und Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Satz 1 bestimmt, dass die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen werden. Zu diesem Zweck findet zwischen allen Pflegekassen ein Finanzausgleich statt (Satz 2). Die Leistungsaufwendungen der Pflegekassen sind dabei grundsätzlich in voller Höhe ausgleichsfähi...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.3 Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt, dass das Bundesversicherungsamt zur Durchführung des Zahlungsverkehrs Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen kann. Diese Befugnis ermöglicht eine praktikable Abwicklung von Zahlungsein- und -ausgängen und der Kontenführung (vg. BT-Drs. 12/5262 S. 130). Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat hierzu ein getrenntes Rechnungswesen z...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Damit im Rahmen des Finanzausgleichs der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bei den Pflegekassen zeitnäher Rechnung getragen werden kann, soll ein monatlicher Ausgleich durchgeführt werden (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 131). Abs. 1 der Vorschrift bestimmt, welche Daten hierzu von den Pflegekassen an das Bundesversicherungsamt mitzuteilen sind. Abs. 2 regelt, ob eine Pflegek...mehr