Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.4 Betriebsmittel- und Rücklage- Ist (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 11 Unter dem Betriebsmittel-Ist ist die Summe aller liquiden Bestände der Pflegekasse unabhängig von ihrer Fristigkeit zu Beginn des laufenden Monats zu verstehen; sie entspricht dem Endbestand des Vormonats. Forderungen und Verpflichtungen bleiben hierbei außer Ansatz, sie sind nur bei der Jahresrechnung (PJ 1) zu berücksichtigen. Das Rücklage-Ist umfasst den am Ersten ...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 wurde ein Ausgleichsfonds eingerichtet. Der Ausgleichsfonds hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve der sozialen Pflegeversicherung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Vereinbarung nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5). Abs. 1 enthält Bestimmungen über die Einnahmen des Ausgleichsfonds. Abs. 2 legt fest, dass die ents...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. In Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 durch Art. 10 Nr. 5 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) die Wörter "Bundesversicherungsanstalt für Angestellte" ...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.1 Zweckbestimmung der Rücklage (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 entspricht § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 30 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228). Durch Ansammlung entsprechender Mittel sollte danach eine dauernde Liquidität der Krankenkassen gesichert werden (vgl. BT-Drs. 8/3126 S. 12). Die...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.4 Übersteigen der Rücklage (Abs. 4)

Rz. 7 Ist das Rücklagesoll erreicht, ist der übersteigende Betrag den Betriebsmitteln bis zu der in § 63 Abs. 2 genannten Höhe zuzuführen (Satz 1), etwaige darüber hinausgehende Beträge sind bis zum 15. des Monats an den Ausgleichsfonds nach § 65 zu überweisen (Satz 2), damit dem Bundesversicherungsamt als Verwalter des Ausgleichsfonds die zur Befriedigung der Ausgleichsanfo...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur

Rz. 14 Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem Bundesversicherungsamt nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 v. 14.12.1994 i. d. F. v. 1.1.2009.mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.2 Berechnungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 enthält Bestimmungen zum Berechnungsverfahren zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. eines Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45). Zur Ermittlung des Ausgleichsanspruchs wird die Differenz des kumulierten Einnahmen-Ists und der Ausgaben bis zum Ende des Vormonats dem zu Beginn des Geschäftsjahres vorhandenen Betriebsmitt...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2 Rechtspraxis

2.1 Zweckbestimmung der Rücklage (Abs. 1) Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 entspricht § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 30 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228). Durch Ansammlung entsprechender Mittel sollte danach eine dauernde Liquidität der Krankenkassen gesicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.3 Zuführung von Mitteln aus der Rücklage (Abs. 3)

Rz. 6 Sofern Einnahme- und Ausgabeschwankungen innerhalb eines Haushaltsjahres nicht durch die Betriebsmittel ausgeglichen werden können, sind Mittel aus der Rücklage den Betriebsmitteln zuzuführen. Mit dieser Verpflichtung wird sichergestellt, dass eine Erstattung der Mehrausgaben i. S. d. § 67 Abs. 2 Satz 2 erst dann erfolgt, wenn die eigenen Mittel erschöpft sind (vgl. BT...mehr

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BR-Mitbestimmung: Auszahlun... / 1 Auszahlung des Arbeitsentgelts

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Gesetzliche Regelungen finden sich hinsichtlich der Fälligkeit des Mindestlohns in § 2 Abs. 1 MiLoG, nach § 107 Abs. 1 GewO ist das Arbeitsentgelt in Euro auszuzahlen. Das Mitbest...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 2.1 Aufgaben des SGB (Abs. 1)

2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit, als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" s...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.4 Keine Anwendung des § 43 SGB I (Satz 3)

Rz. 6 Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen und deren Umfang nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen (§ 43 Satz 1 SGB I). Der vorläufig leistende Rehabilitationsträger muss in diesen Fällen dem ander...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsanspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung enthält den Grundsatz, dass auf Sozialleistungen ein Rechtsanspruch besteht und die Behörde nur dann nach Ermessen über Leistungen entscheiden kann und darf, wenn dies ausdrückli...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.2 Möglichkeit vorläufiger Leistungen (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 24 Satz 1 bleiben vorläufige Leistungen, die aufgrund von anderen Vorschriften als § 43 SGB I (vgl. Rz. 2) erbracht werden, möglich. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs., a. a. O.) zählen hierzu z. B. das Sofortangebot nach § 15a SGB II (nur anzuwenden vom 1.8.2006 bis 31.7.2016), die Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung nach § 23 SGB III, die Vorleistung der U...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.1.3 Versicherung und Zugang in den einzelnen Versicherungszweigen

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtschaftlich...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither unverändert geblieben. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung enthält eine Beschreibung der übergreifenden Aufgaben und Zielvorstellungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten sollen und die mit der Kodifikation des Sozialrechts im S...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1, Art. 68 Abs. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist in Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1995 die Pflegeversiche...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhabeplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine in den Grundzügen vergleichbare Vorgängervorschrift existierte bis zum 31.12.2017 in Form des § 10 (a. F.). Diese Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 146a Schließung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 93, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996 eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 2i, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessensleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift, zu der es keine Vorläuferregelungen gab, knüpft an § 38 und die dort genannten Ermessensleistungen an und bestimmt die Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung ...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither unverändert geblieben.mehr

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Klose, SGB I § 2 Soziale Rechte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannte...mehr

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Klose, SGB I § 2 Soziale Re... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitrag... / 2.4 Beitragsfreiheit und Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 24 Nach der früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 24.2.1981, VI ZR 154/79; BGH, Urteil v. 30.6.1987, VI ZR 42/86) konnten Sozialversicherungsträger für Beiträge keinen Schadensersatzanspruch eines Geschädigten auf sich überleiten, wenn Beitragsfreiheit in der Kranken- oder Rentenversicherung bestand oder in der Rentenversicherung eine "unfallfeste Position" bestan...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift, zu der es keine Vorläuferregelungen gab, knüpft an § 38 und die dort genannten Ermessensleistungen an und bestimmt die Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über Sozialleistungen. Auf die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens wird dabei ein Rechtsanspruch eingeräumt (Abs. 1). Auch für Ermessensleistungen sind jedoch, wenn sie bewilligt sind, die Vor...mehr

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Sommer, SGB V § 146a Schlie... / 2.2 Schließung durch Aufsichtsbehörde

Rz. 11 Liegen die Voraussetzungen für eine Schließung vor, besteht für die Aufsichtsbehörde die Pflicht, die AOK zu schließen. Da es sich jedoch dabei um eine Maßnahme handelt, die einen öffentlich-rechtlichen Träger der Krankenversicherung (dauerhaft) beseitigt, kommt diese Maßnahme erst und nur dann in Betracht, wenn andere Maßnahmen (Vereinigung) nicht in Frage kommen. Hi...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.1 Sozialleistungen

Rz. 5 Die Vorschrift regelt inhaltlich nur den Rechts- oder Ermessensanspruch auf Sozialleistungen. Dies sind die Ansprüche auf Dienst-, Sach- oder Geldleistungen nach § 11, die in Verbindung mit den einzelnen Gesetzbüchern der Verwirklichung der in §§ 3 ff. geregelten Rechte dienen. Rz. 6 Außerhalb des SGB geregelte Ansprüche sind auch dann keine Sozialleistungsansprüche i. ...mehr

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Klose, SGB I § 2 Soziale Re... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Arndt, Auslegung und Auslegungsrichtlinie – zur Interpretationsmaxime weitgehender Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB-AT, SGb 1979 S. 406. Brackmann, Zu den sozialen Rechten im Sinne des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, WzS 1977 S. 1. Bürck, Zur Methode der Gesetzesauslegung im Sozialrecht – Eine Auseinandersetzung mit § 2 Abs. 2 SGB I, SGb 1984 S....mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 13, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I. S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 der Abs....mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläufige Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine Vorgängervorschrift gab es nicht. 1 Allgemeines Rz. 2 Durch die Zuständigkeitsklärung gemäß der §§ 14 und 15 regelt der Gesetzgeber umfassend, w...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund des gegliederten Sozialversicherungs- und Rehabilitationsträgersystems werden die aus dem SGB IX erwachsenen Aufgaben abhängig von der Zielsetzung der Leistungen und der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern wahrgenommen. Damit der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung die ihm zustehenden, rehabilitatio...mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitrag... / 2.1 Persönliche Beitragsfreiheit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift nennt in Abs. 1 Satz 1 die Beitragsfreiheit des Mitglieds für die Dauer des Anspruchs auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder des Bezuges von Elterngeld und ab 1.8.2013 von Betreuungsgeld. (Die Beitragsfreiheit wegen Erziehungsgeldbezuges, dessen Bezug nur bis zum 31.12.2008 möglich war, vgl. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Einführung des Elternge...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit, als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsordnung nicht als zufälliges Ergebnis he...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zuständigkeitsklärung gemäß der §§ 14 und 15 regelt der Gesetzgeber umfassend, welcher Rehabilitationsträger (§ 6) für Teilhabeleistungen (§ 5) im Verhältnis zum Antragsteller bzw. Rehabilitanden zuständig ist. Nach Auffassung des Gesetzgebers kann es damit im Bereich der Teilhabeleistungen keine Fallgestaltung mehr geben, in denen ein Träger wegen Zuständigk...mehr

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Klose, SGB I § 2 Soziale Re... / 2.1 Soziale Rechte

Rz. 5 Hintergrund der Regelung ist, wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt, die rechtstheoretische Diskussion um soziale Grundrechte. Dabei handelt es sich um die Frage, ob vorhandene oder zu schaffende Regelungen über soziale Sicherung, die für den Bürger immer wichtiger werden, nicht auch in der Verfassung zu verankern seien oder sich aus der Verfassung als Gewähr...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.1.1 Begriff der Sozialversicherung

Rz. 5 Der in Abs. 1 verwandte Begriff der Sozialversicherung ist nicht näher definiert. (Zum Entstehen der Sozialversicherung zur Abwendung "gemeingefährlicher Bestrebungen" und weniger als Schutzgesetz mit dem Ziel der sozialen Vorsorge vgl. Knospe, NZS 2017 S. 670.) Auch Art. 74 Nr. 12 GG enthält keine inhaltlich Bestimmung, sondern setzt diese voraus. Das BVerfG (z. B. Be...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Regelung findet nur Anwendung, wenn auf eine konkrete Sozialleistung (§ 11) kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht, sondern die Behörde eine bestimmte Leistung (nur) gewähren kann. Sie setzt daher ein dem Sozialleistungsträger eingeräumtes Ermessen zur Gewährung und Erbringung einer Sozialleistung nach § 11 als Sach-, Dienst oder Geldleistung voraus. Eine Ermess...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.1.2 Zugang zur Sozialversicherung

Rz. 8 Das in Abs. 1 deklarierte Recht auf Zugang zur Sozialversicherung für jedermann suggeriert eine Rechtsposition, von der auch Abstand genommen werden könnte. Ein solcher jedermann offen stehender Zugang zur Sozialversicherung ist jedoch für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz ...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält eine Beschreibung der übergreifenden Aufgaben und Zielvorstellungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten sollen und die mit der Kodifikation des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch verbunden sein sollten. Dies entspricht bereits früheren und neueren Regelungen in Sozialgesetzbüchern und sonstigen Gesetzen, die die Aufgaben und Ziele des Gesetz...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Badura, Der Sozialstaat, DÖV 1989 S. 491. Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979 S. 363. Däubler, Das Verbot der Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen – Existenzminimum und Arbeitslosengeld II, NZS 2005 S. 225. Eichenhofer, Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit, JZ 2005 S. 209. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.7 Datenschutz

Rz. 20 Durch die Erstellung eines trägerübergreifenden Teilhabeplans werden persönliche Daten (z. B. Lebenshintergrund, gesundheitliche Einschränkungen mit ihren Folgewirkungen) ermittelt und an andere beteiligte Rehabilitationsträger weitergegeben. Aus diesem Grund haben die Rehabilitationsträger die vertrauenswürdigen Daten des Leistungsberechtigten gegenüber Unbefugten zu...mehr

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Klose, SGB I § 2 Soziale Re... / 2.1.1 Aufgaben der sozialen Rechte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Vor diesem Hintergrund begnügt sich die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 damit, die in § 1 als Ziel und Aufgabe des SGB angesprochenen Schutzgüter mit den in §§ 3 bis 10 angesprochenen sozialen Rechten in der Weise miteinander zu verbinden, dass diese der Erfüllung der Aufgabe soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit und den damit verbundenen Sozialleistungen dienen s...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2 Rechtsanspruch

Rz. 9 Unter einem Anspruch ist, wie in § 194 Abs. 1 BGB, das Recht auf ein Tun oder Unterlassen eines Dritten zu verstehen, also der durchsetzbare Rechtsanspruch. Wenn und soweit der Anspruch besteht, besteht auch das subjektive Recht des Berechtigten gegenüber dem dafür zuständigen Sozialleistungsträger (§ 12), die Erfüllung dessen, was das Gesetz als Leistungsanspruch vors...mehr

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Klose, SGB I § 2 Soziale Re... / 2.1.2 Keine Ansprüche aus den sozialen Rechten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 8 Der Satz 2 schließt ausdrücklich die Herleitung konkreter Rechtsansprüche auf Sozialleistungen aus den sozialen Rechten aus, was auch angesichts der vagen Formulierungen in den §§ 3 bis 10 bereits in der Sache kaum möglich sein dürfte. Ansprüche auf Sozialleistungen können daher nur dann und in dem Umfang geltend gemacht werden, als die Voraussetzungen und der Inhalt d...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 23 Auch auf Ermessensleistungen entsteht, wenn diese zugebilligt wurden, im Rahmen der bewilligten Leistung ein Rechtsanspruch. Abgesehen davon, dass derartige Ermessensansprüche erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung darüber entstehen (§ 40 Abs. 2), sind darauf die gleichen Vorschriften anzuwenden, wie sie für Pflichtansprüche gelten. Selbstverständlich muss auch bei...mehr