Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

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Kündigung / 5.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstilllegung die Zustimmun...mehr

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Kündigung / 5.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

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Kündigung / 5.5 Schwerbehinderte Menschen

Gemäß § 168 SGB IX genießt einen besonderen Kündigungsschutz ein Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist (§ 2 Abs. 3 i. V. m. § 151 Abs. 2 SGB IX). Unter den besonderen Kündigungsschutz fallen auch leitende Angestellte, Auszubildende sowie in Heimarbeit Beschäftigte ...mehr

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Kündigung / 5.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die unterlassene Beteiligung war bisher folgenlos; zwar konnte die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX verlangen, die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen...mehr

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Kündigung / 5.5.1 Zeitliche Geltung

Der Sonderkündigungsschutz findet keine Anwendung, soweit eine der in § 173 SGB IX angeführten Ausnahmen greift. Die wichtigste Ausnahme enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der ersten 6 Monate bedarf keiner Zustimmung. Unter Umständen kommt allerdings wie bei § 1 KSchG bei einem engen Zusammenhang eine Z...mehr

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Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Kündigung / 7.7.5 Krankheitsbedingte Kündigung und Benachteiligung nach dem AGG

Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen, die unter das KSchG fallen, ausschließlich die Vorschriften des Kündigungsrechts. Das bedeutet aber nicht, dass das AGG deshalb nicht zu berücksichtigen ist, sondern die Diskriminierungsverbote sind Bestandteil der Überprüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung. Eine Kündigung, die eine verbotene Benachteiligung darstellt, ist imme...mehr

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Kündigung / 17.2 Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Meldepflicht

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III obliegt dem Arbeitgeber eine Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III. Die Regelung ist als "Soll-Vorschrift" gestaltet. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen ein unterbliebener Hinweis haben kann. Auch wenn es sich lediglich um ein...mehr

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Kündigung / 17.1 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche

Arbeitslose müssen sich frühzeitig nach der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die Verpflichtung zur frühzeitigen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit besteht unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses. Kann die Frist fakti...mehr

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Kündigung / 9.8 Der Abfindungsanspruch in § 1a KSchG

§ 1a KSchG lautet: "(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruc...mehr

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Kündigung / 5.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G...mehr

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Kündigung / 14.1.2 Fehlende behördliche Zustimmung wie z. B.

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Kündigung / 19.6.2 Besonderer Kündigungsschutz

Die Zugehörigkeit zur Personalvertretung, Jugendvertretung, zum Wahlvorstand, Bewerberkreis etc. sind Einwendungen, die im KSchG (§ 15 Abs. 2 und 3) vorgesehen sind. Auch die Unkündbarkeit aus Tarifvertrag, wie beispielsweise § 34 Abs. 2 TVöD, ist ein Fall besonderen Kündigungsschutzes. Fehlende Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX), Schwangerschaft (§ 17 MuSchG), El...mehr

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Kündigung / 22.5 Anhörung bei der außerordentlichen Kündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung (ungenau: "fristlose" Kündigung) hat die Personalvertretung lediglich ein Recht auf Anhörung (§ 86 Satz 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kündigung erst aussprechen darf, nachdem er dem Personalrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Anwendungsfälle Das Anhörungsrecht besteht für den Fall der außerordentlichen Kündig...mehr

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Kündigung / 19.4 Klagefrist

Mit Änderung des KSchG zum 1.1.2004 gilt sowohl für Klagen, die sich auf die mangelnde soziale Rechtfertigung, also auch auf § 1 KSchG, stützen wollen, als auch für Klagen, die "sonstige Gründe" geltend machen, einheitlich nach § 4 KSchG die Frist von 3 Wochen ab Zugang der (wie das Gesetz angesichts § 623 BGB wohl überflüssigerweise sagt) schriftlichen Kündigung. "Sonstige G...mehr

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Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 3.6 Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugeht. Eine Kündigung kann auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag zugehen. Beachten Sie, dass bei einem Einwurf in den Briefkasten das Schreiben erst am nächsten Werktag zugeht, da erst zu diesem Zeitpunkt mit einer Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Der Zugang ist maßgebend für die Prüfung und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.1 Begriff der Kündigungsschutzklage

Es handelt sich bei der Kündigungsschutzklage um das gerichtliche Verfahren, das dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung bleibt, um seinen Arbeitsplatz zu retten. Mit der Kündigungsschutzklage macht der Arbeitnehmer im Allgemeinen das Fehlen einer sozialen Rechtfertigung i. S. des § 1 KSchG geltend. Der Arbeitnehmer kann seine Klage aber auch auf "andere Gründe" (so der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.4 Arbeitnehmer in Familienpflegezeit

Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Familienpflegezeit im Sinne des § 2a FPfZG getroffen, so darf der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 FPfZG das Beschäftigungsverhältnis während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.1 Geldstrafe

Rz. 22 Die Bemessung der Geldstrafe erfolgt anhand der Regelungen des § 40 StGB. Danach wird die Geldstrafe in Tagessätzen bemessen, die mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, maximal 360 Tagessätze umfassen darf. Dies gilt jeweils pro begangener Straftat, sodass bei mehreren prozessualen Taten mehrere Geldstrafen bis zu einer maximalen Gesamtgeldstraf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.8 Sonderfall HIV

Eine Kündigung wegen Krankheit ist bei einer nur symptomlosen Infektion nicht gerechtfertigt, denn in diesem Stadium ist die Arbeitsfähigkeit nicht herabgesetzt. Eine Ausnahme kann allenfalls dann bestehen, wenn aufgrund besonderer Umstände der Tätigkeit bereits jetzt schon Übertragungsgefahr, die sich nicht durch Schutzmaßnahmen abwenden lässt, vorliegt. Dabei sind die Anfor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.8 Betriebsbeauftragte

Unter dem Begriff "Betriebsbeauftragte" werden Beauftragte verstanden, die vom Arbeitgeber aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Vorschriften bestellt werden müssen. Betroffen sind die Bereiche der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Bestellung und Abb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7.1 Erste Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Häufige Kurzerkrankungen Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen ein Indiz dafür dar, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in bisherigem Umfang zu rechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Krankheit ausgeheilt ist[1], da insoweit eine negative Prognose ausscheidet. Da der Arbeitgeber die Art der Erkrankungen des Arbeitnehmers im Regelfall nicht k...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.1 Überblick

Dieser Kündigungsschutz ist abgestuft. Für amtierende Mandatsträger und Wahlbewerber regelt § 15 KSchG einen weitgehenden Ausschluss der Kündigung dieser Arbeitnehmer. Danach ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebs- oder Personalrats oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur für die außerordentliche Kündigung. S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7.6 Taktische Hinweise zum Kündigungsschutzprozess

Zu Unrecht wird der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung häufig aus Unkenntnis über ihre Voraussetzungen oder im Hinblick auf die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses unterlassen. Insbesondere die Risiken im Kündigungsschutzprozess lassen sich deutlich verringern, wenn folgende Hinweise beherzigt werden: Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 14.3.4 Rechtsfolge des Annahmeverzugs

Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Annahmeverzugs einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Nachleistung seiner Arbeit verpflichtet. Der Anspruch besteht in Höhe der vereinbarten Vergütung, also auf das üblicherweise erzielte Gehalt (Lohn). Somit sind alle Bestandteile des Entgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.1 In die Auswahl einzubeziehende Arbeitnehmer

Die Sozialauswahl ist betriebs- und nicht unternehmens- oder gar konzernbezogen. Arbeitnehmer eines anderen Betriebs sind also nicht einzubeziehen. Andererseits sind alle austauschbaren vergleichbaren Arbeitnehmer des ganzen Betriebs/der ganzen Dienststelle einzubeziehen. Eine Beschränkung auf eine Betriebsabteilung oder einen Teilbereich einer Dienststelle ist unzulässig. Zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.4 Zustimmungsersetzungsverfahren

Stimmt der Betriebs- oder Personalrat der beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu, so darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen, sondern kann lediglich nach § 103 BetrVG, § 108 BPersVG beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen, die verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Frist des § 626 Abs. 2 BGB mus...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 9 Unfallverhütung

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben si...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 13 Eine grundsätzliche Leistungsberechtigung nach dem SGB II liegt vor, wenn sich der Bedarf des Ausbildungsgeldes nach den Bedarfssätzen des § 124 Nr. 1 und Nr. 3 bemisst. Das Ausbildungsgeld wird in diesen Fällen als Einkommen berücksichtigt (vgl. Komm. zu §§ 11 ff. SGB II). Rz. 14 Ein Leistungsausschluss des SGB II greift für Auszubildende mit Anspruch auf Ausbildungsg...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.9 Besonderheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II

Rz. 31 § 116 wird in Teilen in § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a (Leistungsverbot) und der maßgeblichen Parallelvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II zur Leistungsgewährung an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen zitiert. Für erwerbsfähige, behinderte Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besonderheiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für d...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestim...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ausbildungsgeld beträgt bei Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ab dem 1.8.2019 monatlich 117,00 EUR. Ab dem 1.8.2020 erhöht sich der Bedarfssatz auf 119,00 EUR (vgl. Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019, BGBl. I S. 1025). Eine weitere Erhöhung ab 1.8.2022 auf 126,00 EUR erf...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Ausbildungsgeld ist eine bedarfsorientierte Leistung (vgl. Komm. zu § 122). Mit der Norm wird die tatsächliche Höhe des pauschalierten Bedarfssatzes des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderungen bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter WfbM festgelegt (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 57 SGB IX). Gleiches gilt für verg...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.4 Berufsausbildungsbeihilfe für unter 18-Jährige (Abs. 4)

Rz. 14 Die Regelung des Abs. 4 eröffnet für Menschen mit Behinderungen, die jünger als 18 Jahre alt sind, einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die Antragstellung und Entgegennahme der Berufsausbildungsbeihilfe kann von dem minderjährigen Menschen mit Behinderungen selbst vorgenommen werden, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet hat (zur sozialrechtlichen Handlungsfä...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Abs. 1) Rz. 4 § 115 Nr. 1 verweist im Rahmen der allgemeinen Teilhabeleistungen auf die Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 ff.). Als Ausnahme von der Regel können nach § 116 Abs. 1 diese allgemeinen Leistungen auch erbracht werden, wenn Menschen mit Behinderungen – abweichend von den Re...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestim...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.8 Ermessens- und Pflichtleistungen

Rz. 30 Der Charakter der Ermessens- und Pflichtleistungen (vgl. Komm. zu § 115) der aktiven Arbeitsförderungen (§ 3 Abs. 3) wird durch die geregelten Besonderheiten/erweiterten Tatbestandsvoraussetzungen nicht verändert. Zuständig für die Leistungserbringung ist die Agentur für Arbeit (beachte die Ausnahme im nachfolgendem Kapitel).mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.2 Sonderformen der Aus- und Weiterbildung (Abs. 2)

Rz. 7 § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Mit der Regelung des Abs. 2 werden Ausnahmen für die Förderung der Berufsausbildung (§§ 56 ff.) und der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff.) im Rahmen von allgemeinen Leistungen vorgenommen, um den spezifischen Anforderungen von Menschen...mehr