Es handelt sich bei der Kündigungsschutzklage um das gerichtliche Verfahren, das dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung bleibt, um seinen Arbeitsplatz zu retten.

Mit der Kündigungsschutzklage macht der Arbeitnehmer im Allgemeinen das Fehlen einer sozialen Rechtfertigung i. S. des § 1 KSchG geltend. Der Arbeitnehmer kann seine Klage aber auch auf "andere Gründe" (so der Begriff in § 4 KSchG, z. B. fehlende Beteiligung des Personalrats, Schwerbehindertenrecht im SGB IX, MuSchG etc.) stützen. In Fällen der Nichtanwendbarkeit des KSchG ist eine Klage auf diese Einwände beschränkt.

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