Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben sind insbesondere die Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die das berufsgenossenschaftliche Pendant zum Arbeitsschutzgesetz darstellt, die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sowie die DGUV Vorschrift 3, welche die verbindlichen, gesetzlichen Vorschriften für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen regelt. Für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind die Vorschriften der DGUV verpflichtend.

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