Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Folgen unterlassener oder unvollständiger Meldungen

Rz. 1167 Arbeitgeber, die eine vorgeschriebene Meldung nicht vollständig, nicht an die zuständige Krankenkasse oder nicht rechtzeitig erstatten, handeln pflichtwidrig und können gem. § 41 DEÜV i.V.m. § 111 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR belegt werden, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben.mehr

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§ 10 Polizeiliches Führungszeugnis

Rz. 1 Gelegentlich wird von Bewerbern die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Sofern die verurkundlichte Unbescholtenheit erforderlich ist, um sicherzustellen, dass der Bewerber den zu übernehmenden vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann, bestehen keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verlangens. Dies kann z.B. der Fall sein...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / H. Ruhen des Anspruchs wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit Abfindung

Rz. 72 Unabhängig vom Eintritt einer Sperrzeit kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 158 SGB III ruhen, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechende...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und einem Unfall

Rz. 215 Infolge einer (in § 8 SGB VII genannten) versicherten Tätigkeit erleidet der Versicherte einen Unfall, wenn zwischen der beim Unfall ausgeübten Tätigkeit und der versicherten Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht und zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang i.S.e. haftungsbegründenden Kausalität besteht. aa) Innerer Zusamme...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Regulatorische Vorgaben als Merkmal der Eingliederung

Rz. 889 In der Rechtsprechung des BSG ist eine Tendenz zu beobachten, regulatorische Vorgaben als wesentliches Merkmal abhängiger Beschäftigung besonders zu gewichten. Das BSG leitet aus regulatorischen Vorgaben eine Eingliederung ab. Dies zeigt insbesondere der Leitfall des BSG (vgl. BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R Honorarärzte als abhängig beschäftigte Ärzte). Danach sei ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 68. Kuren (Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation)

Rz. 1019 Der Begriff der Kur wird in den arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gesetzen nicht mehr verwendet. Stattdessen werden Kuren als "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" bezeichnet (vgl. u.a. § 10 BUrlG, § 9 EFZG, §§ 23, 24 SGB V). a) Entgeltfortzahlung Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (5) Fehler

Rz. 1590 Bei einer unrichtigen Unterrichtung oder Beratung und einem hierauf beruhenden Schaden kommt ein Amtshaftungsanspruch vor den Zivilgerichten nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG in Betracht. Die Geltendmachung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches vor den SG scheidet aus, weil auch eine richtige Beratung eine entsprechende Transfermaßnahme nicht als Amtshandlun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsquellen und Träger der Versicherung

Rz. 1001 Gesetzlich geregelt ist das Recht der Krankenversicherung im SGB V, im KVLG (für selbstständige Landwirte) und im KSVG (für Künstler und Publizisten). Die Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Ihre Zahl geht fortwährend zurück: Gab es 1970 n...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Haftung nach allgemeinen Rechtsregeln

Rz. 934 Der Arbeitgeber haftet für von ihm begangene Vertragspflichtverletzungen oder gar für deliktisches Verhalten ggü. seinem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsregeln des BGB und anderer Gesetze, z.B. § 15 AGG. Lediglich für Arbeitsunfälle, die er verursacht oder für deren Verursachung durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen er einzustehen hat und die zu einem P...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Abfindbarkeit sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen

Rz. 163 Eine zulässige Möglichkeit der Abfindung ist die Abfindung sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen. Eine abfindbare Bagatellanwartschaft liegt insoweit nur dann vor, wenn die beim Erreichen der vereinbarten Altersgrenze zu zahlende monatliche Altersrente 1 % bzw. bei Kapitalleistungen 120 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV nicht überschreitet. Ausgehe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 112. Weiterbildung

Rz. 1826 Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen zur Weiterbildung in einem Landesgesetz (etwa Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert. Insoweit handelt es sich, da der Bildungsurlaub nicht der Erholung dient, nicht um Urlaub i.S.d. BUrlG; er ist also zusätzlich zu gewähren; § 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist nicht einschlägig....mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Haftung des Leiharbeitnehmers und Haftungsprivileg bei Schädigungen im Entleiherbetrieb

Rz. 1844 Für den Leiharbeitnehmer gelten die allgemeinen Grundsätze zur arbeitsrechtlichen Haftungsmilderung ggü. dem Verleiher auch, wenn er bei seiner Tätigkeit im Entleiherbetrieb Schäden verursacht, die im Außenverhältnis dem Verleiher aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages angelastet werden (Auswahlverschulden nach § 831 BGB ). Rz. 1845 Bei Schlechtleistung im Ent...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Im Vordergrund steht so vielfach das Abkaufen des Bestandsschutzes. Der Beitrag befasst sich mit der zivilrechtlich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Befreiungsmöglichkeiten für "Selbstständig Tätige"

Rz. 965 Für selbstständig Tätige gem. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI gibt es verschiedene Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen ...mehr

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§ 45 Allgemeines

Rz. 1 In einer freiheitlichen Gesellschaft wird der Streik für erforderlich angesehen, um die Unterlegenheit der Arbeitnehmer abzumildern. Streiks dienen aus deren Sicht der Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation. Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich garantiert, gesetzlich aber nicht geregelt. Die Rspr. hat deshalb eine Reihe von Voraussetzungen und Grenzen entwic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsquellen und Träger

Rz. 164 Das Arbeitsförderungsrecht ist im SGB III geregelt, außerdem in zahlreichen Verordnungen und Anordnungen der BA. Diese Anordnungen haben als Satzungsrecht der BA materielle Gesetzeskraft. Träger des Sozialleistungssystems sind die Agenturen für Arbeit, Landesagenturen für Arbeit sowie die BA. Aufsichtsführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soz...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XV. Arbeitsverhältnisse/Wettbewerbsverbote

Rz. 39 Die Frage des Arbeitgebers nach anderen, parallelen Arbeitsverhältnissen sowie nach bestehenden Wettbewerbsverboten ist grds. zulässig. Bei hervorgehobenen Angestelltenpositionen wird sogar eine Verpflichtung des Bewerbers anzunehmen sein, Wettbewerbsverbote von sich aus nach Ort, Zeit und Gegenstand zu offenbaren (vgl. Schaub, NWB 2006, 4625). Das Recht des Arbeitgeb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Arbeitserlaubnis

Rz. 250 Benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten will, eine Arbeitserlaubnis und fehlt oder erlischt diese, hat dies ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 284 Abs. 1 S. 1 SGB III, 18 AufenthG zur Folge. In einem solchen Fall ist eine ordentliche personenbedingte Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer dann zur Leistung der...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Besondere Kündigungsfristen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen

Rz. 229 Weitere besondere Kündigungsfristen folgen aus anderen gesetzlichen Regelungen. Schwangere und Wöchnerinnen haben die Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis gem. § 10 Abs. 1 MuSchG während der Schutzfrist nach der Entbindung und während der Schwangerschaft ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist (§ 6 Abs. 1 MuSchG) zu kündigen. Die Kündigung muss dem Arbeitg...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Prüfungsschema

Rz. 174 Die arbeitsgerichtliche Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt – wie bei allen Kündigungen aus personenbedingten Gründen – in drei Stufen (BAG v. 12.4.2002 – 2 AZR 148/01, NZA 2002, 1081; BAG v. 24.11.2005, NZA 2006, 665). Zunächst ist eine negative Gesundheitsprognose erforderlich. Die Gesundheitsprognose fällt negativ aus, wenn zum Zeitpunkt des Zugang...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / j) Aufhebungsvereinbarung als Mittel der Probezeitverlängerung

Rz. 245 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber selbst am Ende einer sechsmonatigen Probezeit kein eindeutiges Bild darüber gewonnen hat, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. In solchen Fällen ist es zwar möglich, die Probezeit durch eine Individualabrede mit dem Arbeitnehmer über die Dauer von sechs Monaten hinaus zu verlänge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/12, juris Rn 11, sowie di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1569 Damit die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen von den Betriebsparteien in die Praxis umgesetzt wird, stellt Abs. 1 lediglich bestimmte Mindestvoraussetzungen auf und eröffnet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten bei den Maßnahmen zur Eingliederung der zu entlassenden Arbeitnehmer bzw. Ausgebildeten im Anschluss an das beendete Berufsausbildungsverhält...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / V. Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 31 Insolvenzgeld wird i.H.d. Nettoarbeitsentgelts gezahlt, § 167 Abs. 1 SGB III. Dabei ist das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Bruttoarbeitsentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt (in 2021 7.100 EUR in den alten und 6.700 EUR in den neuen Bundesländern). Abzuziehen vom Bruttoarbeitsentgelt sind die ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsberechtigung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auskunftsberechtigt sind sämtliche in § 38 EStG genannten, am LSt-Abzugsverfahren Beteiligten. Neben dem inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG; vgl BFH vom 13.11.1959, VI 124/59 U, BStBl III 1960, 108; BFH vom 09.03.1979, VI R 185/76, BStBl II 1979, 451; BFH vom 09.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166) sind dies der ausländische Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Voraussetzungen, § 3 EFZG

Rz. 633 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG haben Arbeitnehmer einschließlich der geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten einen Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sie durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, ohne dass sie ein Verschulden trifft. Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, liegt nach zutreffender ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 1030 Die Behandlung eines Beschäftigten als freier Mitarbeiter, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttoloh...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / F. Überwachung

Rz. 107 Die Überwachung der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt zweigleisig, zum einen durch staatliche Behörden, zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 108 Beide haben bei der Überwachung eng zusammenzuarbeiten und sich z.B. über Betriebsbesichtigungen zu unterrichten. Die obersten Landesbehörden können den gesetzlichen Unf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1509 Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und ihren im Vertrieb tätigen Angestellten findet die Norm des § 92 HGB trotz der fehlenden Verweisung entsprechende Anwendung (BAG v. 21.1.2015, EversOK Ls. 22 = NJW 2015, 2364 = juris Rn 28; BAG v. 25.10.1967, EversOK Ls. 3 = BAGE 20, 123; Trinkhaus, DB 1967, 859). Anspruch auf Provis...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IX. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Arbeitnehmer zum arbeitgeberseitig veranlassten Personalgespräch/Trennungsgespräch über Aufhebungsvereinbarung

Rz. 60 Der streng personenbezogene Charakter des Arbeitsverhältnisses verbietet es, dass der Arbeitnehmer gegen den Widerstand des Arbeitgebers betriebsfremde Personen zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hinzuzieht. Daher hat ein Arbeitnehmer grds. keinen Anspruch, dass zu Personalgesprächen sein Rechtsanwalt zugelassen wird. Dies gilt auch für den etw...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Spezifikation und Auslegung nach Maßgabe des BMF

Rn. 12 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach der aktuellen Fassung des § 22a Abs 1 S 1 EStG haben die Mitteilungspflichtigen folgende Daten unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der FinVerw an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 239 Generelle Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen betrieblichen Altersversorgungsleistung ist die Inanspruchnahme einer gesetzlichen Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Der entsprechende Hinweis im Gesetz auf den Bezug der gesetzlichen Altersrente "in voller Höhe" hat zur Konsequenz, dass beim Bezug einer gesetzlichen Teilrente nach § 42 SGB VI kein ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Verfahren vor dem Integrationsamt

Rz. 54 Begehrt der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes nach dem SGB IX oder vertritt der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers diesen im Verfahren ggü. dem Integrationsamt, ist str., nach welchem Gegenstandswert diese Tätigkeit abzurechnen ist. Nach einer Entscheidung des VGH Hessen v. 23.12.1987 (AnwBl. 1988, 488...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Kurzarbeit

Rz. 817 Kurzarbeit bedeutet i.d.R., dass auf einen vorübergehend gesunkenen Arbeitsbedarf dahin gehend in der Ausgestaltung der individuellen Arbeitszeit reagiert wird, dass dies zu einer Absenkung der Arbeitszeit führt (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 819). Dabei ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten. Sollte allerdings kein Betriebs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Abfindungs-, Erlass- und Verzichtsverbot

Rz. 294 Der Grundsatz, dass noch nicht unverfallbare Anwartschaften unbeschränkt abgefunden werden können, gilt nur sehr eingeschränkt für unverfallbare Anwartschaften. Für unverfallbare Anwartschaften besteht ein weitgehendes Abfindungsverbot. Rz. 295 Die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften ist in § 3 BetrAVG geregelt. Für unverfallbare Anwartschaften gilt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum

Rz. 332 Die Anpassungsprüfung hat alle drei Jahre ab Rentenbeginn zu erfolgen. Rz. 333 Die Regelung in § 16 BetrAVG über Anpassungsprüfungen und -entscheidungen im 3-Jahres-Zeitraum zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Der Arbeitgeber kann die in einem Jahr fällig werdenden Anpassungsprüfungen gebündelt zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 890 Während das BAG aktuell entschieden hat, dass ein Festgehalt statusneutral sein könne (s. oben Rdn 802), geht das BSG einen anderen Weg (vgl. Rittweger, NJW 2022, 2439, Rn 14/15). Das BSG setzt die Vergütung nach Zeit (Stundenlohn) in Bezug zum Unternehmerrisiko (vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 36 m.w.N.). Dies ist insofern konsequent, da bei festen...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / b) Weisungen (seit 2017 "Fachliche Weisung" [FW], vorher Geschäftsanweisung [GA] bzw. Dienstanweisung [DA]) der BA 10/2007

Rz. 30 Dieses Urteil hat die BA zum Anlass genommen, ihre Weisungen entsprechend zu ändern (früher DA 10/2007). Rz. 31 Zunächst bleibt es dabei, dass die Nichtannahme einer Änderungskündigung nicht einer Arbeitnehmerkündigung gleichzusetzen ist. Allerdings kann eine Sperrzeit ausgelöst werden, wenn die Nichtannahme einer Änderungskündigung eine Arbeitgeberkündigung nach sich ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Betrieb als Anknüpfungspunkt

Rz. 851 Bei der Prüfung, ob beabsichtigte Kündigungen zur Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führen, ist nach der gesetzlichen Vorgabe auf die Organisationseinheit Betrieb abzustellen. Das BAG hat seine Auffassung, dass sich der Betriebsbegriff i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG an dem der §§ 1, 4 BetrVG orientiert (zuletzt BAG v. 26.1.2017 – 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577), inzwische...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 1. Überblick

Rz. 30 Bei dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um eine neben dem Urteilsverfahren eigenständige Verfahrensart. Es gelten die §§ 80 bis 98 ArbGG. In § 2a Abs. 1 ArbGG sind die kollektiven Streitigkeiten abschließend aufgezählt, für die die ArbGe nach Abs. 2 dieser Vorschrift zuständig sind. Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 2a Abs. 2 ArbGG). Sie ...mehr