Rz. 164

Das Arbeitsförderungsrecht ist im SGB III geregelt, außerdem in zahlreichen Verordnungen und Anordnungen der BA. Diese Anordnungen haben als Satzungsrecht der BA materielle Gesetzeskraft. Träger des Sozialleistungssystems sind die Agenturen für Arbeit, Landesagenturen für Arbeit sowie die BA. Aufsichtsführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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