Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2023 Innergemeinschaftliches Verbringen / Falsche bzw. unvollständige Zusammenfassende Meldung / § 6a Abs. 2 UStG / § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG / § 153 AO / § 370 AO Für das innergemeinschaftliche Verbringen gelten die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen entsprechend (§ 6a Abs. 2 UStG). Damit ist auch beim innergemeinschaftlichen Verbringen materielle Voraussetzu...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung

Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen muss. Handelt der Stpfl. bei der Antragstellung leichtfertig, riskiert er eine Geldbuße. Angesichts der eher geringen Prämienbeträge dürfte die V...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 4. Abgrenzung zur Selbstanzeige und Mehrfachberichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO)

Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen auch im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige eine Sonderstellung ein. Während § 371 Abs. 1 AO grundsätzlich eine vollständige Berichtigung aller unverjährter Steuerstraftaten einer Steuerart verlangt, gilt dieses Vollständigkeitsgebot für Umsatzsteuervoranmeldungen nicht. Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuervoranmeldung besteh...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollständigkeitsgebot" bei sukzessiver Abgabe von Steuererklärungen (AO-StB 2026, Heft 5, S. 155)

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie ...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 3. Folgerungen aus den genannten gesetzlichen Vorgaben

Im Zusammenhang mit Fragestellungen im Rahmen des § 371 Abs. 1 S. 2 AO ist sicherlich von Bedeutung, welche Zeiträume genau nun der dort erwähnte Zeitraum von zehn Kalenderjahren umfasst. Hier kommt einerseits eine strafrechtliche Sichtweise zur Anwendung, bei der alle Taten einzubeziehen sind, die in den vergangenen zehn Kalenderjahren begangen wurden.[35] Nach anderer Auff...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 4. Resümee

Es mag sein, dass sich der Hype um die Selbstanzeige nach den spektakulären Bankenfällen Anfang dieses Jahrtausends zwischenzeitlich gelegt hat. Dennoch bleiben in der Alltagspraxis hinreichend Sachverhalte übrig, bei denen die Vorschrift des § 371 AO aufgerufen wird. Dabei kommen dann auch Fragen wie die hier behandelte auf, bei der sich die Betroffenen bisweilen mit einer ...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 2. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 A...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie e...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 1. Eine übliche Fallkonstruktion

So selten dürfte die folgende Konstellation nicht sein. Im Gegenteil: Sie wird die meisten steuerlichen Berater irgendwann erreicht haben oder noch erreichen: Es erscheint ein neuer Mandant, der über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Beim zuständigen Finanzamt reagierte man mit anfänglich moderaten Schätzungen, die selbst mit...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Matzen, Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess, BB 6/2026, S. 298; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Müller/Reinke/War...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.8 Aufbewahrungsfristen

Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Thurow, (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe, BC 10/2025, S. 441; Schmidt, Bürokratieabbau oder Kontrollverlust? – kritische Analyse der verkürzten Aufbewahrungsfristen im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, BB 26/2025, S. 1495; Zöllner,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Der Beginn der LSt-Außenprüfung oder dessen Hinausschieben auf Antrag des Arbeitgebers führt daher nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 6 Zeitpunkt der Betriebsprüfung

Der Beginn der Betriebsprüfung wird durch die Prüfungsanordnung oder durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgelegt. Der Beginn kann auch mündlich mitgeteilt werden, allerdings erst nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Erscheint der Betriebsprüfer, muss er sich ausweisen und das Datum sowie die Uhrzeit des Prüfungsbeginns dokumentieren (§ 198 AO). Dies ist wichtig, wei...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein[2] (vgl. Nr. 11 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2025, s. AS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel –...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Rz. 1188 [Autor/Stand] S. dazu auch die Erl. zu § 399 Rz. 1250 ff. und § 371 Rz. 687 ff., 735 ff. Rz. 1189 [Autor/Stand] Der Ankauf von Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch deutsche Steuerbehörden ist seit über 10 Jahren gängige Praxis und ein nach wie vor umstrittenes Thema (s. die Literaturnachw.). Bundesweit haben sich nach Angaben des nordrhein-w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten aber zumeist aufgrund amtlicher Wahrnehmung, d.h. aufgrund eigener Beobachtungen der Finanz- und Fahndungsbeamten, z.B. durch Kont...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tatein heit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, sowei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Absehen von Strafverfolgung gem. § 398a AO

Rz. 573 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen dieser Verfahrenseinstellung sind bei § 398a AO dargestellt. Nach der Neufassung der Vorschrift aufgrund des AO-ÄndG[2] zum 1.1.2015 ist zum einen der Anwendungsbereich des § 398a AO auf Hinterziehungsbeträge über 25.000 EUR erweitert worden (vgl. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). Statt des vorherigen Strafzuschlags i.H....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtswirkungen der Verfahrenseinleitung

Rz. 135 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren kommt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens besondere Bedeutung zu, da sich mit ihr – wegen des Nebeneinanders von Besteuerungs- und Strafverfahren – die Rechtsstellung des Stpfl. in einschneidender Weise verändert (vgl. auch Nr. 16, 28 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 16, 28). Siehe dazu näher Rz. 143 ff. sowie die Ausführungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die Aussagepflicht besteht auch dann, wenn anstelle der Ladung der Zeuge von Beamt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Rz. 995 [Autor/Stand] Richtet sich die Durchsuchung und Beschlagnahme oder Abhörmaßnahmen gegen den Verteidiger oder Rechtsanwalt, so sind insb. durch die Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (s. ausführlich Rz. 955 ff. m.w.N.). Aus dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss muss klar hervorgehen, ob der Verteidiger oder Rechtsanwalt als Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verteidigung

Rz. 617 [Autor/Stand] Die Verteidigung ist in diesem Stadium aufgerufen, durch sorgfältiges Studium der Anklageschrift den Sachverhalt auf seine tatsächliche und rechtliche Richtigkeit hin zu untersuchen.[2] Oft wird ein Verteidiger erst in diesem Verfahrensstadium vom Angeschuldigten eingeschaltet. Zunächst hat der Verteidiger die Akten anzufordern und sie auf ihre Vollstän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Rz. 748 [Autor/Stand] Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung (§ 268 StPO) des Urteils (§ 260 Abs. 1 Satz 1 StPO). Rz. 749 [Autor/Stand] Liegt ein Verfahrenshindernis vor, so erfolgt eine Verfahrenseinstellung durch sog. Prozessurteil (§ 260 Abs. 3 StPO). Zur gerichtlichen Einstellung aus Opportunitätsgründen im Ermittlungsverfahren s. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechsbehelfe im Überblick

Rz. 763 [Autor/Stand] Vorweg sei auf die gesonderte Darstellung des Rechtsschutzes im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwiesen (s. Rz. 372 ff. sowie bei § 399 passim). Bei den Rechtsbehelfen ist danach zu unterscheiden, ob sie sich gegen gerichtliche Entscheidungen oder gegen Anordnungen der StA/Bustra oder ihrer Ermittlungspersonen richten. Rz. 763.1 [Autor/Stan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Einzelheiten der Durchführung

Rz. 287 [Autor/Stand] Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist der StA bzw. der FinB zu übergeben (§ 36 Abs. 2 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO), die regelmäßig die Steufa mit der Ausführung der Durchsuchung beauftragt. Von dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss muss die FinB (StA) keinen Gebrauch machen; erst recht kann sie seine Vollziehung hinausschieben.[2] Die Vollstrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Rz. 1034 [Autor/Stand] Im Zuge von Korruptionsskandalen[2] und jüngst der Aufarbeitung des sog. Diesel-Skandals[3] (s. dazu näher Rz. 955) sind sog. unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen ("Internal Investigations"), die Unternehmen im Rahmen der pflichtgemäßen Compliance zur Aufklärung von Fehlverhalten bei ihren Mitarbeitern vornehmen[4], verstärkt in den Blickpunkt von Rs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (dem > Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.1 Fiskalische Auslegung des Vermögensabschöpfungsgesetzes

Die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden (Steuerfahnder, Beamte der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. Staatsanwälte) haben durch die Verschärfung der Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht erheblichen Rückenwind erhalten und wollen nunmehr mit der im Folgenden dargestellten Argumentation die Einziehung als präferierte Universalwaffe gegen Steuerhinterzieher mit einer "...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.2 Recht oder Pflicht zur Bilanzberichtigung

Rz. 84 Liegt ein als unrichtig respektive fehlerhaft erkannter Ansatz in der Steuerbilanz vor, so kann der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt den spezifischen Fehler mitteilen und dadurch berichtigen.[1] Strittig ist hierbei, ob dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ("darf") zur Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG zugestanden wird oder ob es sich...mehr