Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2023 Innergemeinschaftliches Verbringen / Falsche bzw. unvollständige Zusammenfassende Meldung / § 6a Abs. 2 UStG / § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG / § 153 AO / § 370 AO Für das innergemeinschaftliche Verbringen gelten die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen entsprechend (§ 6a Abs. 2 UStG). Damit ist auch beim innergemeinschaftlichen Verbringen materielle Voraussetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf (ebenso wie eine Kassen-Nachschau[1]) unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Keine Selbstanzeige

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anders als i. R. d. § 371 AO sieht § 26c UStG keine Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Die Strafbarkeit entfällt weder durch eine Berichtigungserklärung noch (konkludent) dadurch, dass der Unternehmer die fällige Steuer nachträglich entrichtet.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verlust der Möglichkeit zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Streitig war, ob der betroffene Unternehmer mit Beginn der Nachschau die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO verliert. Nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO tritt Straffreiheit nicht ein, wenn vor der Selbstanzeige ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Steuererklärungen (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Mehrwertsteuer-Erklärung ist bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats für den laufenden Monat elektronisch einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine eventuell angefallene Mehrwertsteuer-Schuld (Saldo aus Mehrwertsteuer-Pflicht und Mehrwertsteuer-Anspruch) an das Finanzamt zu überweisen. Erbringt der Steuerpflichtige allerdings i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.4 Straf- und bußrechtliche Folgen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Schuldhaftes Verhalten des Unternehmers in Form der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen USt-Voranmeldung kann als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) bestraft oder als leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) mit Geldbuße geahndet werden, wobei die verspätete Abgabe einer USt-Voranmeldung u. U. als S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das EU-Recht enthält unmittelbar keine Vorgaben für die Bußgeldtatbestände, weil dies in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fällt (Kostecka in Weymüller, UStG, § 26a, Rn. 7; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG Komm., § 26a, Rn. 13). Die Aufbewahrungs- und Meldepflichten der §§ 14a und 18a UStG beruhen allerdings auf den V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 70 Stand: 06/03 – 07/2025 Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 UStG a. F. sah § 14 Abs. 3 UStG a. F. die Möglichkeit einer Beseitigung der Rechtsfolgen durch Rechnungsberichtigung grundsätzlich nicht vor. Die ältere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 21.02.1980, Az: V R /73, BStBl II 1980, 283) ging jedoch davon aus, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens dann nicht vorlag,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.4 Verweigerung/Erzwingbarkeit der Mitwirkung

Rz. 24 Das Steuerrecht sieht für Beteiligte i. S. d. § 78 AO keine Mitwirkungsverweigerungsrechte vor. Die §§ 101 bis 104 AO gelten ausdrücklich nicht für den Beteiligten. Andernfalls wäre eine Entscheidung zulasten des Stpfl. bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten schwerlich begründbar, wenn dem Stpfl. ein die Mitwirkung ausschließendes Recht zukäme. Die aus § 90 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung

Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen muss. Handelt der Stpfl. bei der Antragstellung leichtfertig, riskiert er eine Geldbuße. Angesichts der eher geringen Prämienbeträge dürfte die V...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 4. Abgrenzung zur Selbstanzeige und Mehrfachberichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO)

Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen auch im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige eine Sonderstellung ein. Während § 371 Abs. 1 AO grundsätzlich eine vollständige Berichtigung aller unverjährter Steuerstraftaten einer Steuerart verlangt, gilt dieses Vollständigkeitsgebot für Umsatzsteuervoranmeldungen nicht. Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuervoranmeldung besteh...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollständigkeitsgebot" bei sukzessiver Abgabe von Steuererklärungen (AO-StB 2026, Heft 5, S. 155)

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 3. Folgerungen aus den genannten gesetzlichen Vorgaben

Im Zusammenhang mit Fragestellungen im Rahmen des § 371 Abs. 1 S. 2 AO ist sicherlich von Bedeutung, welche Zeiträume genau nun der dort erwähnte Zeitraum von zehn Kalenderjahren umfasst. Hier kommt einerseits eine strafrechtliche Sichtweise zur Anwendung, bei der alle Taten einzubeziehen sind, die in den vergangenen zehn Kalenderjahren begangen wurden.[35] Nach anderer Auff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 4. Resümee

Es mag sein, dass sich der Hype um die Selbstanzeige nach den spektakulären Bankenfällen Anfang dieses Jahrtausends zwischenzeitlich gelegt hat. Dennoch bleiben in der Alltagspraxis hinreichend Sachverhalte übrig, bei denen die Vorschrift des § 371 AO aufgerufen wird. Dabei kommen dann auch Fragen wie die hier behandelte auf, bei der sich die Betroffenen bisweilen mit einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 2. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 1. Eine übliche Fallkonstruktion

So selten dürfte die folgende Konstellation nicht sein. Im Gegenteil: Sie wird die meisten steuerlichen Berater irgendwann erreicht haben oder noch erreichen: Es erscheint ein neuer Mandant, der über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Beim zuständigen Finanzamt reagierte man mit anfänglich moderaten Schätzungen, die selbst mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Matzen, Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess, BB 6/2026, S. 298; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Müller/Reinke/War...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.8 Aufbewahrungsfristen

Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Thurow, (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe, BC 10/2025, S. 441; Schmidt, Bürokratieabbau oder Kontrollverlust? – kritische Analyse der verkürzten Aufbewahrungsfristen im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, BB 26/2025, S. 1495; Zöllner,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Der Beginn der LSt-Außenprüfung oder dessen Hinausschieben auf Antrag des Arbeitgebers führt daher nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 6 Zeitpunkt der Betriebsprüfung

Der Beginn der Betriebsprüfung wird durch die Prüfungsanordnung oder durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgelegt. Der Beginn kann auch mündlich mitgeteilt werden, allerdings erst nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Erscheint der Betriebsprüfer, muss er sich ausweisen und das Datum sowie die Uhrzeit des Prüfungsbeginns dokumentieren (§ 198 AO). Dies ist wichtig, wei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein[2] (vgl. Nr. 11 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2025, s. AS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Rz. 1188 [Autor/Stand] S. dazu auch die Erl. zu § 399 Rz. 1250 ff. und § 371 Rz. 687 ff., 735 ff. Rz. 1189 [Autor/Stand] Der Ankauf von Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch deutsche Steuerbehörden ist seit über 10 Jahren gängige Praxis und ein nach wie vor umstrittenes Thema (s. die Literaturnachw.). Bundesweit haben sich nach Angaben des nordrhein-w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten aber zumeist aufgrund amtlicher Wahrnehmung, d.h. aufgrund eigener Beobachtungen der Finanz- und Fahndungsbeamten, z.B. durch Kont...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tatein heit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, sowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Absehen von Strafverfolgung gem. § 398a AO

Rz. 573 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen dieser Verfahrenseinstellung sind bei § 398a AO dargestellt. Nach der Neufassung der Vorschrift aufgrund des AO-ÄndG[2] zum 1.1.2015 ist zum einen der Anwendungsbereich des § 398a AO auf Hinterziehungsbeträge über 25.000 EUR erweitert worden (vgl. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). Statt des vorherigen Strafzuschlags i.H....mehr