Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)

Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bayreuther, Haftung von Organen und Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2 Berichtigungspflicht und Selbstanzeige

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen kann sich – insbesondere vor dem Hintergrund der vielen offenen Rechtsfragen – ein Korrekturbedürfnis für abgegebene Steuererklärungen ergeben. Die sich dann stellende Frage, wie diese Korrekturen (straf-)rechtlich einzuordnen sind, entscheidet sich im häufig sehr konturenlosen und schwer greifbaren subjektiven Tatbestand. Die rechtliche Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2.1 Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung

War die ursprüngliche Erklärung vorsätzlich unzutreffend bzw. verspätet nach § 370 AO, so ist die Korrekturerklärung als eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO zu werten. Teils wird bei den Finanzämtern in letzter Zeit eine Verschiebung dahingehend wahrgenommen, dass nun Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, wo zuvor auf ein Berichtigungsschreiben hin lediglich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2.2 Korrekturpflicht nach § 153 AO

War die ursprüngliche Erklärung "lediglich" fahrlässig oder gar schuldlos unrichtig oder verspätet, so ist die Korrekturerklärung eine schlichte steuerliche Berichtigungserklärung nach § 153 AO.[1] Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Korrekturpflicht innerhalb angemessener Frist, wenn (vereinfacht) folgende Voraussetzungen erfüllt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / Zusammenfassung

Überblick Investitionen in Kryptowährungen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen ist steuerlich teilweise noch Neuland, aber mit den bestehenden steuerlichen Regelungen weitgehend handhabbar. Die Frage, ob und wie Erträge aus Kryptovermögen zu versteuern sind, ist in den zurückliegenden Jahren von einigen Anlegern vernac...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Der Richter hat die Selbstanzeige mit Bekanntwerden des Grundes schriftlich unverzüglich zu den Sachakten zu nehmen und dem Richter des § 45 zuzuleiten (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 6), spätestens vor der nächsten richterlichen Handlung. Da dem Richter die Gründe einer Selbstanzeige erst während des Verfahrens bekannt werden können, oder diese erst dann entstehen, ist zu ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung wegen Ausschlusses des Richters.

Rn 3 Diese Alternative ist in der Praxis zu vernachlässigen, da entweder der Ausschlussgrund ohne Weiteres vom Gericht berücksichtigt wird oder in Zweifelsfragen Gegenstand einer Selbstanzeige gem § 48 ZPO ist. Kommt es nicht zur Selbstanzeige, greift immer Alt 2 (s Rn 43). Da der Ausschluss gesetzlich normiert ist, muss er zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits beachtet werde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Dienstliche Erklärungen.

Rn 43 Die Selbstablehnung gem § 48 begründet für sich noch keinen Ablehnungsgrund (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 9). Anderes kann gelten, wenn ihr zu entnehmen ist, dass der Richter sich selbst als befangen ansieht (Karlsr NJW-RR 00, 591). Ein Ablehnungsgrund ist ferner darin zu sehen, wenn eine an sich gebotene Selbstanzeige unterbleibt (BGHZ 141, 95; OVG Bremen NJW 15, 28...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Unabhängig von dem Ablehnungsrecht der Parteien kann ein Richter Vertrauen nur beanspruchen, wenn er selbst für zweifelsfreie Unparteilichkeit sorgt (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 1). Die amtliche Überschrift ist irreführend. Ein Richter kann sich nicht selbst ablehnen, auch nicht gem § 45 II Hs 2. Dem steht seine Eigenschaft als gesetzlicher Richter entgegen, über die er s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzung und Inhalt.

Rn 2 Der Richter hat anzuzeigen, wenn er einen Ablehnungsgrund, sei es § 42 I Hs 1 oder 2, für gegeben, möglich oder zweifelhaft hält. Auszugehen ist dabei von den Gründen einer Fremdablehnung (BGH NJW 95, 1670 [BGH 16.03.1995 - IX ZR 72/94] = MDR 95, 816 [BGH 15.12.1994 - I ZR 121/92]). Mitzuteilen sind Tatsachen, keine Gefühle oder Wertungen (Zö/Vollkommer § 48 Rz 3). In d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begründung.

Rn 8 Für den zurückweisenden Beschl ist wg § 46 II in jedem Fall eine Begründung zwingend (allgM). Auch das erfolgreiche Gesuch ist zu begründen, zum einen als nobile officium ggü dem abgelehnten Richter, zum anderen ermöglicht es dem Gegner nachzuvollziehen, warum der gesetzliche Richter entzogen worden ist (Zö/Vollkommer § 46 Rz 9). Eine Ausnahme mag gelten bei einer Ableh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss und Ablehnung von Richtern.

Rn 12 Nach stRspr des BVerfG erfordert der materielle Gewährleistungsinhalt des Art 101 I 2 GG, der dem Rechtsuchenden die Gewähr bieten soll, vor einem unabhängigen und unvoreingenommenen Richter zu stehen, dass der Gesetzgeber Vorsorge trifft, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zu entscheidenden Fall nicht mit der ›erforderlichen pro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Im weiteren Sinne.

Rn 13 Da immer ein individueller Ablehnungsgrund gegeben sein muss, können die in der Sozialgebundenheit des Richters liegenden allgemeinen Beziehungen, die sich aus Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung speisen, Misstrauen gg seine Unparteilichkeit nicht begründen (Frankf NJW-RR 98, 1764 [OLG Frankfurt am Main 01.10.1997 - 14 U 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.7 Korrektur fehlerhafter Angaben

Rz. 25 Der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht bei Abgabe der Steuererklärung kann unterschiedliche Folgen haben. Hat der Erklärungspflichtige in der Steuererklärung wissentlich falsche Angaben gemacht, die sich auf die Höhe der Steuerfestsetzung auswirken, so erfüllt dies den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.[1] Bei Leichtfertigkeit kann eine leichtfertige Steuerverkü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.6 Pflichtverletzung durch Nichtabgabe oder verspätete Abgabe

Rz. 18 Die Rechtsfolgen der Verletzung der Erklärungspflicht treten unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Erklärungspflichtigen ein. So ist es für die Schätzungsbefugnis nicht entscheidend, aus welchen Gründen der Stpfl. die Steuererklärungen nicht abgegeben hat.[1] Rz. 19 Die verspätete Abgabe bzw. die Nichtabgabe der Steuererklärung kann die Festsetzung eines Verspä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.2 Folgen der Pflichtverletzung

Rz. 22 Der Verstoß gegen das Vollständigkeitsgebot und die Wahrheitspflicht kann insbesondere straf- bzw. bußgeldrechtliche steuerliche Folgen haben, wenn hierdurch eine Steuerverkürzung[1] eintritt. Der vorsätzliche Verstoß erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung[2] bzw. bei leichtfertigem Verhalten kann eine Steuerordnungswidrigkeit nach § 378 AO gegeben sein. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 378 Abs. 3 AO

Leichtfertige Steuerverkürzung: Im Bereich einer nur leichtfertig begangenen Steuerverkürzung (§ 378 AO) findet sich die Regelung des Abs. 3. Danach wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 5. Resümee

Dass eine Selbstanzeige dazu dient, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen, hat der BGH ausdrücklich so formuliert (BGH v. 12.8.1987 – 3 StR 10/87, BGHSt 35, 36). Diese Zielsetzung muss sich allerdings innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren. Gerade dann, wenn die immer strengeren gesetzlichen Vorgaben (wie etwa das Vollständigkeitsgebot) auf dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 371 AO

Vollständigkeitsgebot: Im Rahmen der aktuellen Fassung des § 371 AO steht das sog. Vollständigkeitsgebot mit im Vordergrund. Nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO müssen die korrigierenden Angaben "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen". Geschieht dies, greift nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 1. Einleitung

Unter den 20.096 im Jahr 2021 eingestellten Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO sind 5.770 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 EUR enthalten.[1] In weiteren 331 Fällen erfolgte ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse von insgesamt cir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der Überprüfung von Selbstanzeigen (AO-StB 2023, Heft 4, S. 121)

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Rz. 5 Für die Energiepreispauschale gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der AO entsprechend. Rz. 6 Ein Stpfl., der falsche Angaben zur Erlangung der Energiepreispauschale macht, begeht eine Steuerstraftat. Er muss mit einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder, bei Leichtfertigkeit, mit einem Bußgeldverfahren nach § 378 AO rechne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Hinterziehungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 3)

Rz. 21 Für die Hinterziehungszinsen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden ist, frühestens aber mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein eingeleitetes Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Festsetzungsfrist setzt also Rechtskraft sowohl der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht – Risiken und Stolpersteine in M&A Transaktionen

Zusammenfassung Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr fliegen bei Unternehmenstransaktionen noch unter dem Radar. Dabei sollte ihnen zunehmend Beachtung geschenkt werden, da (vorsätzliche und fahrlässige) Verstöße Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden können. Die rechtliche Due-Diligence-Prüfung im Rahmen eines Unternehmenskaufs i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3.1 Kriterien zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 428 Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers beeinflussen das Gewicht des Interesses desselben an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und können bei der Abwägung zu berücksichtigen sein (BAG, Urteil v. 27.2.1997, 2 AZR 302/96 [1]: Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens). Dies soll allerdings nach der Rechtsprechung nicht bei schweren Pflichtverletzungen gelten (BAG, Urte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.4 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 360 Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers, so dass außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer nur dann beeinträchtigen kann, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat. So kann z. B. die Nebentätigkeit eines im Krankenhaus beschäftigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 463 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. auch BAG, Urteil v. 22.10.1964, 2 AZR 515/63 [1]: Bei erkennbarem Abkehrwillen kann dann eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzkraft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Selbstanzeige gem. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO

Erhält die Finanzbehörde eine Korrekturerklärung im Zusammenhang mit bislang nicht deklarierten Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Erklärung der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeleitet wird (vgl. zur aktuellen Praxis Franke-Roericht, PStR 2022, 215). Dies gilt unabhängig von der formellen Beze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / II. Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung

Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung kommen insb. in den Fällen vor, in denen von einer möglichen Steuerhinterziehung auszugehen ist und die Steuerpflichtigen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bereits (teilweise) geschätzte Steuerbeträge entrichten. Die vorzeitige Zahlung wird dann i.d.R. von der Absicht getragen, die Voraussetzungen einer strafbefreie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen

Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO) zu beachten. Während originäre Steuererklärungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 3, S. 78)

Praxiserfahrungen mit Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.12 Selbstanzeige

Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater wie bisher 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angabe, er beträgt j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Honorarvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.7 Bedeutung der Prüfungsanordnung

Rz. 77 Die Bedeutung der Prüfungsanordnung liegt insbesondere darin,[1] dass die Prüfungsanordnung den rechtlichen und tatsächlichen Rahmen der anstehenden Außenprüfung vorgibt, Prüfungsmaßnahmen nur in dem durch die Anordnung genau festgelegten zeitlichen und sachlichen Umfang durchzuführen sind, mit der Anordnung einer Außenprüfung dem Steuerpflichtigen aufgegeben wird, die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.1.3 Bemessung der Bußgelder (Art. 83 DSGVO)

Bei der Bemessung der Bußgelder gilt der Grundsatz, dass die Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Art. 83 Abs. 2 Satz 2 lit. a bis k DSGVO enthält eine Liste von Kriterien, die bei der Entscheidung über die Verhängung und die Höhe eines Bußgeldes im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei der Bemessung müssen im Einzelnen berücksichtigt werden: Art, S...mehr