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Risikoanalyse bei der Einführung von Tax Compliance Mana ... / 1 Hintergrund

Dipl.-Ök. Wolfram Bartuschka
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Der Begriff "Tax Compliance Management System (TCMS)" erfährt im Moment wieder neue Aufmerksamkeit. Vor einigen Jahren beruhte die Aufmerksamkeit vor allem auf der lange erwarteten Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 153 aus dem Jahr 2016.[1] Diese geht auf die Unterscheidung zwischen einer bloßen Berichtigung von Steuererklärungen (§ 153 AO) und einer – wesentlich strengeren Voraussetzungen unterliegenden – Selbstanzeige (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) ein und sieht die Grenze einer Berichtigung nach § 153 AO dann als überschritten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit erfüllt sind. Als Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit kann insbesondere ein innerbetriebliches Kontrollsystem für die Erfüllung steuerlicher Pflichten dienen.[2] Demgegenüber entstand das jüngste Interesse an diesem Thema vor allem aus der Einführung des § 38 EGAO, der Unternehmen die Möglichkeit einräumt, Erleichterungen bei Betriebsprüfungen zu beantragen. Die Gewährung dieser Anträge beruht ganz wesentlich darauf, dass die Unternehmen über ein nachweislich angemessenes und wirksames Tax CMS verfügen.[3]

Die Beschreibung des Steuerkontrollsystems gemäß § 38 EGAO entspricht dem IDW Praxishinweis 1/2016 zur „Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“[4], der die Anforderungen an ein wirksames TCMS konkretisiert und u. a. die Analyse von Compliance Risiken als eines der wesentlichen Grundelemente eines TCMS aufgeführt.[5]

Abb. 1 Grundelemente des TCMS

Der Praxishinweis fordert in Tz. 40 die Einführung eines „der Unternehmensorganisation angemessenen Verfahrens zur systematischen Risikoerkennung und -beurteilung“:[6]

Somit müssen Unternehmen ihr TCMS basierend auf einer entsprechenden Risikoana...

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