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Tax Compliance Management System

Dipl.-Ök. Wolfram Bartuschka
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Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Tax Compliance Management System (TCMS) dient der Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens im Steuerbereich. Es dient außerdem der Minimierung bzw. Vermeidung sowohl finanzieller (in Form von Säumnis- oder Verspätungszuschlägen) als auch strafrechtlicher und reputativer Risiken, die sich aus etwaigen Gesetzesverstößen ergeben könnten.

Einer der Auslöser für die Relevanz der Diskussion um die Erforderlichkeit und Nützlichkeit eines Tax Compliance Management Systems ist die nach Abschaffung der sog. Teilselbstanzeige beobachtete Zunahme der Weiterleitung von Steuererklärungsberichtigungen zur strafrechtlichen Würdigung an die Straf- und Bußgeldstelle bzw. die Staatsanwaltschaft.

In der jüngsten Zeit hat das Thema erneut Relevanz erhalten, da die Finanzverwaltung zunächst im Rahmen eines Pilotverfahrens Unternehmen Erleichterungen im Rahmen der Betriebsprüfung gewähren kann. Voraussetzung dafür ist ein funktionsfähiges TCMS.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 153 AO

§ 153 AEAO zur Berichtigung von Steuererklärungen (eingefügt durch BMF, Schreiben v. 23.5.2016, BStBl 2016 I S. 490).

Art. 97 § 38 EGAO

IDW Praxishinweis 1/2016 vom 31. Mai 2017

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Steuerberaters im Rahmen der Tax Compliance bildet das Steuerberatungsgesetz (StBerG)

1 Hintergrund

Die Thematik der Tax Compliance und ihres Management Systems ist auch in Deutschland mehr als 10 Jahre alt. Nachdem in der Vergangenheit die Notwendigkeit dazu teilweise sogar verneint wurde, kann inzwischen als breiter Konsens angesehen werden, dass ein auf die Unternehmensgröße und -komplexität zugeschnittenes Tax Compliance Management System (TCMS) auch ohne explizite gesetzliche Verpflichtung zur Good Practice von Unternehmen und Organisationen als Bestandteil zur Ausgestaltung eines Compliance Management Systems gehört.[1]

Während international bereits seit einiger Zeit unter dem Begriff des Cooperative Compliance Ansatzes diskutiert und teilweise erkundet wird, wie Unternehmen und Finanzverwaltung durch eine engere Zusammenarbeit und Nutzung des TCMS Betriebsprüfungen und Besteuerungsprozesse effizienter gestaltet werden können, hat dieser Aspekt durch die Einführung des Art. 97 § 38 EGAO erst in jüngerer Zeit neue Bedeutung erhalten.[2]

So finden sich im Abschlussbericht der Expertenkommission "Besteuerung der Unternehmen" an 15 Stellen Verweise auf das TCMS. Unter anderem im Abschnitt zum Antragsprozess zur Forschungszulage und Investitionsprämie und zur Betriebsprüfung.[3]

Allen Verweisen gemeinsam ist, dass die TCMS in den Unternehmen als Indiz dafür dienen sollen, dass die Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und daher bestimmte – vor allem prozessuale – Erleichterungen erhalten können.

Neben der in der Vergangenheit vor allem im Vordergrund stehenden Haftungsvermeidung sollen künftig also auch Erleichterungen für die Unternehmen mit der Einführung eines angemessenen und wirksamen TCMS verbunden sein.[4]

Um die Haftungsrisiken zu vermeiden und gegebenenfalls künftig Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, muss sich daher jedes Unternehmen die Frage stellen, wie sichergestellt werden kann, dass es trotz der gegebenen Komplexität sowohl die deutschen als auch alle anderen von dem Unternehmen zu beachtenden internationalen steuerrechtlichen Pflichten materiell richtig und fristgerecht erfüllt. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden die Zielsetzung und der Aufbau eines unternehmensinternen Tax Compliance Management Systems erläutert.

Da sich viele Unternehmen aufgrund der Komplexität des Steuersystems der Hilfe eines externen Beraters in Form eines Steuerberaters bedienen, wird zudem dargestellt, welche Pflichten den Steuerberater allgemein und im Rahmen des Tax Compliance Management Systems treffen und wie der Steuerberater bestmöglich in ein Tax Compliance Management System integriert werden kann.[5]

[1] Zur generellen Verpflichtung zur Compliance s. u. a. Koch, in Koch Aktiengesetz § 76, Rn 19 ff. oder Ziemons, in Michalski et al, GmbHG § 43 Rn 174ff.
[2] Zum Cooperative Compliance Ansatz s. u. a. Schmalenbachgesellschaft in ISTR 2022, S. 824 ff. Zu Art. 97 § 38 EGAO s. a. Bartuschka, BB 2024, S. 939 ff.
[3] Abschlussbericht der Expertenkommission "Vereinfachte Unternehmensteuer" beim BMF.
[4] Siehe dazu auch Wünnemann/Koller/Fochmann in DStR 2025, S. 2ff zum Reformbedarf Unterehmensteuern zur Bundestagswahl 2025.
[5]

s. Abschnitt 4

2 Ziele des Tax Compliance Management Systems

Das IDW definiert im "IDW Praxishinweis 1/2016" vom 31. Mai 2017 ein Tax Compliance Management System wie folgt: "Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS (…), dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist."[1]

Zunächst soll also durch die Implementierung eines funktionsfähigen Tax Compliance Management Systems sichergestellt werden, dass alle relevanten Steuergesetze eingehalten und alle steuerlichen Pflichten, wie die fristgerechte und korrekte Abgabe von Voranmeldungen und Erklärungen, erfüllt werden.[2]...

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