Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umsatzsteuerhinterziehung und Urkundenfälschung

Rz. 1378 [Autor/Stand] Legt der Täter zum Nachweis angeblicher Vorsteuererstattungsansprüche im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung von ihm selbst gefälschte Einkaufsrechnungen, Lieferscheine und Verkaufsrechnungen vor, steht einer Verurteilung wegen der tateinheitlich mit der Steuerhinterziehung begangenen Urkundenfälschung nach § 267 StGB nach Ansicht des BGH auch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.2 Tatbestände des Steuerordnungswidrigkeitenrechts

(1) 1Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld als Steuervergütung ist der Bußgeldtatbestand des § 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung) maßgebend. 2Der objektive Tatbestand des § 378 AO entspricht hinsichtlich Tathandlung und Erfolg dem des § 370 AO (Steuerhinterziehung). 3Die Vorschriften unterscheiden sich in erster Linie im subjektiven Tatbestand. 4Während der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuerstrafrecht, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tabaksteuer

Rz. 1548 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zur Tabaksteuerhinterziehung (auch zur Abgrenzung Versuch/Vollendung[2]) sind in Rz. 317, 362, 420, 552 und 718 ff. dargestellt[3]. Dabei ist zu beachten, dass das TabStG durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuern vom 15.7.2009[4], mit welchem die Richtlinie 2008/118/EG (sog. Systemrichtlinie) in nationales Recht umge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.4 Versuchte Steuerhinterziehung

(1) 1Wenn der Täter den Steuervorteil (die Kindergeldzahlung) für sich oder einen anderen nicht erlangt hat, kommt nur der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung in Betracht (§ 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 2 AO). 2Nach der gesetzlichen Definition des § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, DStZ 1990, 424; Bordewin, Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 25.7.1984, FR 1984, 411; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zu zahlende Steuern und Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO hat der Tatbeteiligte die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden, fristgemäß nachzuentrichten. Im Hinblick auf die Zinsen gem. § 233a AO ist die im Jahr 2021 ergang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verkürzung und Vorteilserlangung

Rz. 370 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt (s. Rz. 57 f.). Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 und 2 AO). Tritt ein solcher Erfolg nicht ein, obwohl der Täter ihn herbeiführen will, kommt nur eine Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen

Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der zuständigen FinB abgegeben wird.[2] Es muss sich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Waffen- und Jagdrecht

Rz. 1178 [Autor/Stand] Eine Waffenbesitzkarte ist zu versagen (§§ 4 ff. WaffG [2]) oder zu widerrufen (§ 45 WaffG), wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.[3] Als unzuverlässig gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG unwiderleglich, wer wegen eines Verbrechens oder sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Fre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Arbeitnehmer

Rz. 1320 [Autor/Stand] Der Arbeitnehmer ist nicht selbst zur Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Falsche Angaben, die der Arbeitgeber gutgläubig übernimmt (im Sinne einer mittelbaren Täterschaft), sind dem Arbeitnehmer lediglich möglich, soweit er Einfluss auf die Bildung der ELStAM hat (s. Rz. 1320.3)[2]. Der Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG)

Rz. 1347 [Autor/Stand] Mit dem sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 29.6.2013[2] wurde die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt (§ 42g EStG). Es handelt sich um eine Prüfungsmöglichkeit der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung. § 42g EStG Lohnsteuer-Nachschau (1) Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Prüfungsrechte

Rz. 1289 [Autor/Stand] Der Prüfauftrag der FKS wird umgesetzt durch Betretungsrechte von Geschäftsräumen und Grundstücken, Auskunfts- und Einsichtsrechte und Vorlage- und Auskunftspflichten. Nach der Neuregelung mit dem Gesetz vom 11.7.2019 (s. Rz. 1263.5) kann die FKS die Prüfung und Ermittlungen von Scheinselbständigkeit auch ohne konkreten Arbeitsort durchführen. Dazu kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit

Rz. 337 [Autor/Stand] Der Verpflichtete muss die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung nachträglich, d.h. nach Abgabe der Erklärung, erkennen. Es reicht aus, dass er die Unrichtigkeit ernsthaft für möglich hält[2]. Dass er sie bloß (grob) fahrlässig verkennt, genügt hingegen nicht[3]. Kannte der Stpfl. die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Erklärung sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 1980 [Autor/Stand] Anfang der 2010er Jahre kam es gehäuft zu verschiedenen Ermittlungen gegen in- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf der Beihilfe zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Praktische Herausforderungen

Rz. 1888.2 [Autor/Stand] Eine Herausforderung, die sich bei der Erklärung und insbesondere im Rahmen von Nacherklärungen (§ 153 AO vgl. auch § 371 Rz. 812 ff.) und Selbstanzeigen (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) stellt, ist die Ermittlung der richtigen und vollständigen Transaktionshistorie des Mandanten. Das vielfältige Angebot an Börsen und Projekten, deren teilweise Schnelllebigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zum Verhältnis von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1363 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass bei der Umsatzsteuer neben den Voranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Aufgrund der Jahreserklärung wird die Steuer für das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum erstmals festgesetzt. In der Umsatzsteuerjahreserklärung hat der Unternehmer ebenfalls die Steuer selbst zu berechnen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), DStZ 2014, 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 4 Verzinsung hinterzogener Steuern

Hinterzogene Steuern inklusive Solidaritätszuschlag[1] und auch hinterzogenes Kindergeld[2] sind gem. § 235 AO zu verzinsen (sog. Hinterziehungszinsen).[3] Die Steuerhinterziehung muss vollendet sein. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung fallen keine Zinsen an. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[4] Auch die Verkürzung von Einkommensteuervorauszahlungen, z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 4.5 Festsetzung der Zinsen

Die Festsetzung der Hinterziehungszinsen durch Zinsbescheid obliegt der Stelle des Finanzamts, die für die Festsetzung der hinterzogenen Steuern zuständig ist (Veranlagungsstelle). Dabei arbeitet sie ggf. mit der Straf- und Bußgeldstelle eng zusammen. Obwohl die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nicht vom Ausgang eines Strafverfahrens abhängt, wird die Entscheidung über di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.5 Änderungssperre aufgrund Außenprüfung

Soweit Bescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können sie nach § 173 Abs. 2 AO grundsätzlich weder zugunsten noch zulasten des Steuerpflichtigen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden. Diese Vorschrift dient dem Rechtsfrieden. Aufgrund einer Außenprüfung (nicht Steuerfahndung[1]) ergangene Bescheide – auch erstmalige – haben eine erhöhte Best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.6 Weitere Ablaufhemmungen

Bei Abgabe einer Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder einer berichtigten Steuererklärung i. S. d. § 153 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 9 AO nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige. Ist für die Steuerfestsetzung ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend (Grundlagenbe­scheid), endet gem. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO die Festset...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / bb) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

Rz. 77 § 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruches. Gemäß § 5 Abs. 2 Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontrollmitteilungen / 1.7 Anhörung des Steuerpflichtigen

Der Prüfer muss den Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird, weder vor Ausschreibung der Kontrollmitteilung anhören noch danach unterrichten. Er kann ihn jedoch nach seinem Ermessen hiervon unterrichten, insbesondere wenn er hierzu befragt wird. Wird beabsichtigt, im Rahmen der Außenprüfung eines Berufsgeheimnisträgers Kontrollmitteilungen zu fertigen, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.12 Selbstanzeige

Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO)[1] einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angabe, er beträgt jedoch mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung (§§ 4–4b StBVV n. F.) sind zum 1.7.2025 an die entsprechenden Vorschriften des RVG angeglichen worden. Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.6 (Steuer-)Strafrecht bei Kryptowerten

Gem. § 150 Abs. 2 AO müssen die Angaben in der Steuererklärung, also auch die Deklaration von Gewinnen oder Einnahmen aus Kryptowerten, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Dies bedeutet z. B., dass die Anzeigepflichten von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG erfüllt werden müssen, wenn Einnahmen aus Kryptowerten vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 3 Kosten der Strafverteidigung

Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. Verfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung, sind i. d. R. keine Steuerberatungskosten, sondern nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten, die wie die Strafe selbst grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen sind.[1] Solche Kosten können ausnahmsweis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Bußgeldkatalog nach den Richtlinien des BMFSFJ

Rz. 19 Die in den Richtlinien des BMFSFJ angegebenen Beträge stellen Richtsätze für eine erstmalige Begehung einer Ordnungswidrigkeit in fahrlässiger Handlungsweise bei einem "Durchschnittsfall" dar. Sie sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Von ihnen kann bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen abgewichen werden. Im Fall der Abweichung ist im Bu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ErbStG ist ein wesentlicher Bestandteil des sich zusammen mit §§ 30, 34 ErbStG ergebenden Systems der Anzeigepflichten. Auch § 34 ErbStG dient in erster Linie dazu, dem FA die Prüfung zu erleichtern, ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufzufordern hat.[1] Die Vorschrift hat wegen der durch sie begründeten Anzeigepflicht u. a. der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Ablaufhemmung

Rz. 100 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sind verschiedene Tatbestände der Ablaufhemmung[1] bedeutsam.[2] Wird durch Verletzung der Anzeige- bzw. Erklärungspflicht eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit begangen, gilt gem. § 171 Abs. 7 AO eine besondere Ablaufhemmung.[3] Diese Regelung wird durch § 171 Abs. 9 AO für die Fälle ergänzt, in denen eine berichtigte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerb verschwiegenen Vermögens ("Schwarzgeld")

Rz. 6 Besondere steuerliche Risiken birgt der Erwerb verschwiegenen Vermögens, dessen Existenz der Finanzbehörden nicht bekannt ist. Soweit der Erblasser bislang die Abgabe von Steuererklärungen unterlassen hatte, geht diese Verpflichtung[1] auf den Erben über. Daneben – unabhängig von der Berichtigungspflicht einer vom Erwerber selbst abgegebenen Steuererklärung oder Anzeig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 71 Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann steuerstrafrechtliche Folgen auslösen.[1] Zwar enthält § 30 ErbStG – anders als § 33 Abs. 4 ErbStG – keine Strafvorschrift für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht; eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 377 AO) kommt daher nicht in Betracht.[2] Es kann jedoch u. U. eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegen, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Ergänzender Hinweis: Nr. 11 Abs. 1 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 11). Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr