Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. Bei der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt, denn für die Zahlung und ordnungsgemäße Anmeldung und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Die h.M. bestimmt den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerverkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Subsidiarität der Strafdrohung (§ 372 Abs. 2 AO)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Strafandrohung aus § 370 Abs. 1 und 2 AO gilt jedoch nur subsidiär. Sie ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die Tat in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist (§ 372 Abs. 2 Halbs. 2 AO). Im Vergleich zu anderen Subsidiaritätsklauseln (vgl. z.B. § 145d StGB) ist § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafzumessung

Schrifttum: Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammentreffen mit den §§ 370, 378 AO

Rz. 56 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Ausführungen in Rz. 5.1 f. Folgende Konstellationen sind für das Verhältnis der §§ 370, 378 zu § 380 AO denkbar: Hat der Täter, der objektiv und subjektiv die in § 380 AO bezeichneten Pflichten verletzt, gleichzeitig die FinB über das Entstehen und die Höhe des Steueranspruchs vorsätzlich in Unkenntnis gelassen (indem er die Abzugsteuer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

a) Arbeitgeber Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum: Alexander/Winkelbauer, Die AWG-Novelle 2013 aus straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht, ZWH 2013, 341; Beckemper, Der Bannbruch, HRRS 2013, 443; Bender, BTM-Schmuggel als Steuerstraftat, ZfZ 1984, 322; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Verbote und Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Schrifttum: Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bruschke, Der Verspätungszuschlag als Druckmittel besonderer Art, DStR 2009, 1791; Ebner, Steuerstrafrechtliche Bagatell-Entkriminalisierungstatbestände unter besonderer Berücksichtigung des re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Schrifttum: Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umsatzsteuerhinterziehung und Urkundenfälschung

Rz. 1378 [Autor/Stand] Legt der Täter zum Nachweis angeblicher Vorsteuererstattungsansprüche im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung von ihm selbst gefälschte Einkaufsrechnungen, Lieferscheine und Verkaufsrechnungen vor, steht einer Verurteilung wegen der tateinheitlich mit der Steuerhinterziehung begangenen Urkundenfälschung nach § 267 StGB nach Ansicht des BGH auch nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit

Rz. 337 [Autor/Stand] Der Verpflichtete muss die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung nachträglich, d.h. nach Abgabe der Erklärung, erkennen. Es reicht aus, dass er die Unrichtigkeit ernsthaft für möglich hält[2]. Dass er sie bloß (grob) fahrlässig verkennt, genügt hingegen nicht[3]. Kannte der Stpfl. die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Erklärung sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zum Verhältnis von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1363 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass bei der Umsatzsteuer neben den Voranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Aufgrund der Jahreserklärung wird die Steuer für das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum erstmals festgesetzt. In der Umsatzsteuerjahreserklärung hat der Unternehmer ebenfalls die Steuer selbst zu berechnen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbrauchsteuerhinterziehung

a) Überblick Rz. 1547 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuerhinterziehung umfasst die Hinterziehung von Verbrauchsteuern mit Ausnahme derjenigen, die als Einfuhrabgaben geschuldet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG). Verbrauchsteuern – soweit sie nicht bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU anfallen (s. Rz. 1530 f.) – werden als Binnenabgaben – auch im Verkehr zwischen den Mitglied...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überste...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 4. Zwischenfazit

Auch vor dem Hintergrund eines möglicherweise zu erwartenden Disziplinarverfahrens ist die Einstellung nach § 153a StPO sinnvoll. Anders als eine Einstellung nach § 153a StPO führt eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO – z.B. infolge einer Selbstanzeige – nicht zum Maßnahmenverbot aus § 14 Abs. 1 BDG und vergleichbarer landesrechtlicher Vorschrift...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.4 Nachträgliches Erkennen

Rz. 28 Der Korrekturpflichtige muss nachträglich erkannt haben, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist.[1] Damit entfällt die Korrekturpflicht, wenn die Erklärung von ihm schon bewusst unrichtig oder unvollständig abgegeben worden ist.[2] Dies gilt auch bei bedingtem Vorsatz[3] des Korrekturpflichtigen.[4] In diesem Fall stellt das Verhalten von vornherein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Straf- und bußgeldrechtliche Folgen

Rz. 40 Hat der Erklärungspflichtige bereits durch die wissentliche Abgabe einer fehlerhaften Steuererklärung eine Steuerhinterziehung bewirkt[1], so besteht keine Korrekturpflicht. Somit hat das Unterlassen einer Berichtigung bzw. einer Selbstanzeige nach § 371 AO keine weitere strafrechtliche Bedeutung. Rz. 41 Hat der Erklärungspflichtige demgegenüber bei Abgabe der fehlerha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Steuererklärungspflichtiger

Rz. 7 Nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht die Korrekturpflicht für den Stpfl. Dies ist nur der Steuererklärungspflichtige.[1] Anknüpfungspunkt dieser Pflicht ist die Verletzung der Steuererklärungspflicht (Rz. 20) durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung, also die Verletzung der Wahrheitspflicht (Rz. 2). Die Korrekturpflicht ist zwar eine rechtlich selbstständige Pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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FF 09/2023, Keine Verletzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts. I. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater von drei im Oktober 2010, im März 2012 sowie im Dezember 2017 geborenen Kindern, die aus der mittlerweile geschiedenen Ehe mit deren Mutter hervorgegangen sind. [3] Ende März 2019 hatte der Beschwerdeführer sein ältestes, damals 9-jähriges Kind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 3 Kosten der Strafverteidigung

Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, sind i. d. R. keine Steuerberatungskosten, sondern nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten, die wie die Strafe selbst grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen sind.[1] Solche Kosten können ausnahmsweise als Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Einlassungsverhalten

Rz. 14 Nach der einhelligen Rechtsprechung darf aus der Eigenschaft als Halter alleine nicht auf die Fahrer- bzw. Tätereigenschaft geschlossen werden. Auch wenn der Halter auf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit hin schweigt, können Polizei bzw. Gericht nicht den Schluss ziehen, dass der Halter der Fahrer war. Das Schweigen kann nicht einmal als Indiz für eine Schuld gewert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 7. Einstellung nach § 398a AO

Im Steuerstrafverfahren ist zudem an die besondere Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach § 398a AO bei einer unwirksamen Selbstanzeige zu denken. Um eine Einstellung des Verfahrens nach dieser Vorschrift zu bewirken, muss die Wirksamkeit der Selbstanzeige an den Sperrgründen aus § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und 4 AO gescheitert sein; bei Vorliegen anderer Sperrgründe ist § 3...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 2. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Maximales Ziel einer außergerichtlichen Verfahrenserledigung ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Nach dieser Vorschrift stellt die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht, wenn aufgrund der Ermittlungen kein genügender Anlass zur Erhebung der Klage bz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Selbstanzeige

Rz. 25 Da § 383b AO keinen entsprechenden Verweis enthält, ist eine Selbstanzeige i. S. d. §§ 371, 378 Abs. 3 AO bei Pflichtverletzungen anlässlich der Übermittlung von Vollmachtsdaten nicht möglich. Wird das unzulässige Verhalten i. S. d. § 383b AO jedoch nachträglich offenbart, so ist dies positiv bei der Bemessung der Geldbuße bzw. bei der Entscheidung über die Einstellun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Selbstanzeige

Rz. 26 In Ermangelung eines entsprechenden Verweises finden die §§ 371, 378 Abs. 3 AO im Hinblick auf die Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben keine entsprechende Anwendung.[1] Eine nachträgliche Kompensation des Unrechts kann nur im Wege der Einstellung des Verfahrens bzw. durch die Berücksichtigung bei der Bemessung der Geldbuße Berücksichtigung finden. Wird eine wirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.2 Form und Inhalt der Selbstanzeige

(1) 1Die Selbstanzeige muss die Berichtigung unrichtiger, die Ergänzung fehlender oder die Nachholung unterlassener Angaben in vollem Umfang enthalten, sodass die Festsetzungsstelle der Familienkasse oder die BuStra-Stelle der Familienkasse ohne eigene Nachforschungen zutreffende Anhaltspunkte über Grund und Ausmaß der vorangegangenen oder beabsichtigten nicht gerechtfertigt...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.7 Bußgeldbefreiende Selbstanzeige

1Es gelten die Ausführungen zur strafbefreienden Selbstanzeige entsprechend, § 371 Abs. 1 Satz 2 AO gilt nicht. 2Im Gegensatz zu § 371 AO ist die Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO nur gesperrt, wenn dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. 3Die Nachentrichtung des bußgeldrelevant zu Unrecht ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.5 Beendigung des Strafverfahrens im Falle der Selbstanzeige

(1) 1Im Falle der Zahlung innerhalb der von der BuStra-Stelle gesetzten Frist ist das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. 2Erfolgt keine Zahlung oder bleiben auch nach den Ermittlungen der BuStra-Stelle (vgl. Nr. 11 AStBV (St) 2023) die Angaben des Berechtigten unvollständig, so ist das Ermittlungsverfahren fortzuführen. (2) Eine nicht wirksame Selbstanzeige kann A...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6 Selbstanzeige

S 6.1 Allgemeines (1) 1 § 371 Abs. 1 AO bietet dem Steuerstraftäter die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. 2Wer in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde (Familienkasse) in vollem Umfang berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. 3Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steu...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.1 Allgemeines

(1) 1 § 371 Abs. 1 AO bietet dem Steuerstraftäter die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. 2Wer in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde (Familienkasse) in vollem Umfang berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. 3Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten erfo...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.3 Ausschlussgründe

(1) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn einer der Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO vorliegt. (2) 1Nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich, wenn dem Täter oder Teilnehmer oder einem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen dieser Tat bekannt gegeben worden ist. 2Aus der Bekanntgabe muss...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.4 Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

(1) 1Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige hängt stets davon ab, dass der Täter oder Teilnehmer die ungerechtfertigt erlangten Beträge und die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO innerhalb einer zu bestimmenden Frist entrichtet (§ 371 Abs. 3 AO). 2Bei dieser Frist handelt es sich um eine strafrechtliche Frist, die zu steuerlichen Zahlungsfristen nicht in notwendiger A...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.6 Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a AO

(1) 1Tritt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nur deshalb nicht ein, weil das zu Unrecht bezogene Kindergeld den Betrag von 25.000 Euro übersteigt (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), wird unter den Voraussetzungen des § 398a AO von der Verfolgung abgesehen. 2Dies ist der Fall, wenn innerhalb einer angemessenen Frist das hinterzogene Kindergeld, die Zinsen nach § 235 A...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.2 Mitteilung von dritter Seite

(1) 1Geben Mitteilungen von dritter Seite Anlass, das Vorliegen einer Straftat in Betracht zu ziehen, so hängt es von der Werthaltigkeit und Belastbarkeit dieser Mitteilungen ab, ob die Familienkasse zunächst den Sachverhalt weiter aufklärt oder die Einleitung eines Strafverfahrens prüft. 2Daher ist insbesondere von Bedeutung, ob die vorliegenden Erkenntnisse auf zuverlässige...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.1 Mitteilung des Betroffenen

(1) 1Geht bei einer Familienkasse eine verspätete Mitteilung über den Wegfall der Anspruchsgrundlage ein, so ist zu prüfen, ob der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt. 2Die Festsetzungsstelle hebt die Kindergeldfestsetzung auf und fordert das überzahlte Kindergeld für die noch nicht verjährten Zeiträume zurück (vgl. V 12). (2) 1Nach Fälligkeit des Rückforderungsbetrags ist...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 1.1 Gesetzliche Vorschriften

Für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere folgende Vorschriften der AO von Bedeutung: Im Übrigen gelten die allgemeinen Geset...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8 Verfahren

1Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen ist bei den Familienkassen eine BuStra-Stelle einzurichten. 2Tritt bei einer Familienkasse der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auf, so ist die vollständige Kindergeldakte über den Leiter der Familienkasse an die BuStra-Stelle abzugeben. 3In der Abgabenachricht sind die Gründe für die Ab...mehr