Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Entdeckung bei Kontrollmitteilungen

Rz. 679 [Autor/Stand] Auch eine Kontrollmitteilung kann Mittel der Tatentdeckung sein[2]. Jedoch ist insoweit eine differenzierte Betrachtung geboten. Die Erstellung der Kontrollmitteilung führt noch nicht zur Tatentdeckung. Auch der Eingang von Kontrollmitteilungen beim zuständigen FA schließt die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige noch nicht aus, denn aus der Ko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kenntnis von dem "Erscheinen"?

Rz. 463 [Autor/Stand] Anders als in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 AO ist der Beginn der Ausschlusswirkung nicht davon abhängig, dass der Täter von dem Ausschlussgrund Kenntnis erhält. Das Erfordernis eines subjektiven Merkmals ist abzulehnen (s. Rz. 418 f., 32 ff.). Allein das objektive Erscheinen des Amtsträgers ist ausschlaggebend. Es ist deshalb unerheblic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum: Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abschaffung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 201 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 371 Abs. 1 AO im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wurde die Teilselbstanzeige per Gesetz abgeschafft [2]. Sämtliche unvollständige Selbstanzeigen, die nach Inkrafttreten der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO (3.5.2011) bei den FinB abgegeben wurden, waren daher als Teilselbstanzeigen in vollem Umfang unwirksam. Rz. 202 [Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des Tatverdachts

Rz. 634 [Autor/Stand] Umstritten ist, wann eine "Tatentdeckung" i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO anzunehmen ist. Eine Ansicht vertritt eine weite Auslegung des Entdeckungsbegriffs und lässt es genügen, wenn aufseiten des Entdeckers weniger oder so viel an Erkenntnissen vorhanden ist, wie zur Einleitung eines Strafverfahrens erforderlich ist (sog. Anfangsverdacht)[2]. Dana...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung mit korrekten Umsatzzahlen wirkt auch ohne Nachreichung der unterlassenen oder berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen insoweit als strafbefreiende Selbstanzeige[2]. Bereits nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage entsprach dies allgemeiner Ansicht und war auch durch die Finanzverwaltung anerkannt. In ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Regelungsgehalt und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch eine Selbstanzeige gem. § 371 AO kann sich der Täter oder Teilnehmer einer vollendeten oder versuchten Steuerhinterziehung Straffreiheit verschaffen. In § 371 Abs. 1 und 3 AO sind die positiven Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anzeige umschrieben, während die negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen (Ausschluss- oder Sperrgründe) in Abs. 2 aufgezählt si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Persönlicher Umfang der Sperrwirkung

Rz. 476 [Autor/Stand] Auch in der seit dem 1.1.2015 geltenden Fassung sagt das Gesetz nichts darüber aus, in Bezug auf welche Person, d.h. welchen Tatbeteiligten, das Erscheinen zur steuerlichen Prüfung die Sperrwirkung auslöst[2]. Daher stellt sich die Frage nach dem Adressaten des Erscheinens. Diese Problematik ergibt sich vor allem bei mehreren Tatbeteiligten und insb. be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Teilselbstanzeige nach § 371 AO i.d.F. vor Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 210 [Autor/Stand] Zu § 371 AO vor Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes bestand bis zu dem Beschluss des BGH vom 20.5.2010[2] in Rspr. und Literatur die einhellige – und nach diesseitiger Ansicht auch zutreffende – Auffassung, dass eine Teilselbstanzeige hinsichtlich der aufgedeckten Tatabschnitte wirksam war und somit diesbezüglich zur Straffreiheit führte, s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rz. 46 [Autor/Stand] Wegen des Ausnahmecharakters und der immanenten Gründe des § 371 AO bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung nach h.M. keine Bedenken[2]. Rz. 47 [Autor/Stand] Das AG Saarbrücken hatte in seinem Vorlagebeschluss vom 2.12.1982[4] die Ansicht vertreten, § 371 Abs. 1 und 3 AO verstieße gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 GG: § 371 Abs. 1 AO liege e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beauftragte

Rz. 84 [Autor/Stand] Demzufolge ist eine Stellvertretung im Rahmen von § 371 AO grundsätzlich zulässig.[2] Die Berichtigungserklärung i.S.v. § 371 Abs. 1 AO kann auch durch einen Dritten abgegeben werden, dem der Täter oder Teilnehmer hierzu Auftrag und Vollmacht erteilt hat[3]. Allerdings müssen sich Auftrag und Vollmacht ausdrücklich auf die Selbstanzeige beziehen und zeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Langjährige Hinterziehungen

Rz. 232 [Autor/Stand] Aufgrund der bei zahlreichen Steuerarten bestehenden jährlichen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist die Steuerhinterziehung in vielen Fällen ein Langzeitdelikt, das sich Jahr für Jahr wiederholt. Wer bspw. ausländische Kapitaleinkünfte nicht deklariert hat, wird diese auch in den Folgejahren nicht ordnungsgemäß versteuern, da er sich durch die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Motive des Berichtigenden

Rz. 148 [Autor/Stand] Aus welchen Motiven der Täter Selbstanzeige erstattet, ist unerheblich. Insbesondere erwartet das Gesetz von ihm nicht, dass er ein Geständnis ablegt, dass er seine Tat bereut oder freiwillig handelt (s. Rz. 32 ff.)[2]. Unerheblich ist es, ob der Stpfl. bereits gemahnt und ein Erzwingungsgeld gegen ihn festgesetzt worden ist (s. Rz. 676)[3]. Es genügt d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Wirkung des Erscheinens

Rz. 475 [Autor/Stand] Das Erscheinen eines Amtsträgers in dem bisher erörterten Sinn hat den Verlust der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zur Folge. Die Frage, wie weit diese Wirkung in persönlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht reicht, war in der Vergangenheit im Einzelnen heftig umstritten. Auch die Beschränkung der Sperrwirkung auf den sachlichen und zeitl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO)

Rz. 422 [Autor/Stand] Der durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eingeführte und mit Wirkung zum 1.1.2015 an zwei Stellen (dazu Rz. 427 ff.) ergänzte Sperrgrund der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung führt dazu, dass keine Straffreiheit eintritt, wenn "bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung dem a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Berichtigungserklärung nach § 153 AO

Rz. 895 [Autor/Stand] Von der Selbstanzeige zu unterscheiden ist die Nacherklärung gem. § 153 AO. Während § 371 AO eine vorsätzliche Steuerverkürzung voraussetzt, trifft die Nacherklärungspflicht denjenigen, der nachträglich feststellt, dass ohne Hinterziehung frühere Erklärungen (unbewusst) falsch waren. Wird die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Berichtigung aus § 153...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Hinreichender Tatverdacht

Rz. 688 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, reicht für die Annahme der Tatentdeckung nicht der bloße Anfangsverdacht i.S.d. § 152 Abs. 2 StPO aus (s. Rz. 635 f.). Stattdessen muss der Tatverdacht mittlerweile so weit konkretisiert sein, dass bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist. Nicht notwendig ist die zur Verur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Persönlicher Strafaufhebungsgrund

Rz. 53 [Autor/Stand] Die strafbefreiende Wirkung des § 371 AO kommt grds. nur dem zugute, der die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung in seiner Person ("persönlich") erfüllt[2]. Bei jedem Täter oder Teilnehmer sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Selbstanzeige selbständig zu prüfen. Näheres hierzu in Rz. 81 f.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. § 266a Abs. 6 StGB und § 261 Abs. 8 StGB

Rz. 828 [Autor/Stand] § 266a Abs. 6 StGB sieht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige für den zahlungsunfähigen Beitragsstraftäter vor. Auch wenn § 266a Abs. 6 StGB in seinen Anforderungen strenger und in seinen Rechtsfolgen differenzierter ist, sind doch die Parallelen zu § 371 AO unverkennbar[2]. Zu einem Zusammentreffen der beiden selbständig nebeneinander s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Beschluss des BGH vom 20.5.2010 zu § 371 AO a.F.

Rz. 213 [Autor/Stand] Unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rspr. hat der BGH in dem Beschluss vom 20.5.2010 in Form eines obiter dictum ausgeführt, dass er eine Teilselbstanzeige nicht länger für ausreichend erachte, um Straffreiheit zu erlangen[2]. Eine strafbefreiende Selbstanzeige liege nur bei einer Rückkehr zur Steuerehrlichkeit und damit nur dann vor, wenn de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Mahnungen, Androhungen oder Festsetzungen von Erzwingungsgeldern

Rz. 676 [Autor/Stand] Ebenso folgt aus Mahnungen und der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i.S.d. §§ 328 ff. AO noch nicht, dass die FinB positive Kenntnis von einer Steuerstraftat hat. Vielmehr handelt es sich um Maßnahmen des Besteuerungsverfahrens, deren Anwendung im Straf- und Bußgeldverfahren unstatthaft gewesen wäre[2] (s. auch Rz. 681 a.E.). Beispiel 61 Die F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Freispruch

Rz. 57 [Autor/Stand] Werden in der Hauptverhandlung die Voraussetzungen des § 371 AO festgestellt, so ist der Täter freizusprechen[2]. Zu den verfahrensrechtlichen Folgen der Selbstanzeige s. ausführlich Rz. 793 ff.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Positive Wirksamkeitsvoraussetzungen (§ 371 Abs. 1 und 3 AO)

Rz. 78 [Autor/Stand] Seinem steuerpolitischen Zweck entsprechend macht § 371 AO die Zusage der Straffreiheit von der Berichtigung der bisher unrichtigen oder unterlassenen Steuererklärung und der fristgemäßen Nachzahlung der verkürzten Steuern und Zinsen abhängig. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und 3 AO vermeintlich einfach gehalten sind, ist ihre Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Anerkenntnis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung/stillschweigende Nachzahlung

Rz. 185 [Autor/Stand] Das bloße Anerkenntnis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung reicht mangels einer eigenständigen, honorierungswürdigen Leistung des Stpfl. regelmäßig nicht als Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO aus; etwas anderes gilt jedoch bei § 378 Abs. 3 AO (vgl. die Nachw. in Rz. 165). Rz. 186 [Autor/Stand] Auch wenn grundsätzlich die stillschweigende Na...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Kampf um Leichtfertigkeit"

Rz. 428 [Autor/Stand] Der Sperrgrund der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung schließt jedoch nur die Korrektur vorsätzlich unrichtiger Angaben vor Erscheinen des Betriebsprüfers aus. Für den Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung sieht § 378 Abs. 3 AO dagegen keinen entsprechenden Sperrgrund vor. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann daher auch weiterhin nach Bekann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbeachtlichkeit subjektiver Umstände

Rz. 54 [Autor/Stand] Es kommt ausschließlich auf das objektive Vorliegen der positiven bzw. negativen Voraussetzungen des § 371 AO an. Ein Irrtum des Anzeigenden über einen Tatumstand des § 371 AO (z.B. über das Entdecktsein der Tat) ist unbeachtlich und schließt die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nicht aus[2] (s. auch Rz. 630). Ebenso kommt es auf ein Versch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Vorliegen eines besonders schweren Falls i.S.d. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2–6 AO (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)

Rz. 782 [Autor/Stand] Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 neu eingeführten Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO tritt Straffreiheit auch dann nicht mehr ein, wenn ein in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2–6 AO genannter besonders schwerer Fall vorliegt. Auch in diesen Fällen wird jedoch gem. § 398a AO von der Strafverfolgung abgesehen, wenn der an der Tat Beteiligte innerhalb e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff der "Tat"

Rz. 601 [Autor/Stand] Franzen [2] stellt allein auf den Inhalt der bekannt gegebenen Einleitungsverfügung ab. Dabei sei in erster Linie eine ausreichende Konkretisierung der Tathandlung zu verlangen, zusätzlich könne eine Abgrenzung nach Steuerarten und Steuerabschnitten erfolgen. Diese enge Auslegung belässt dem Selbstanzeigenden damit zunächst einen weiten Spielraum, noch r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Undolose Teilberichtigungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, wie nach der Änderung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz undolose Teilselbstanzeigen zu behandeln sind. Nach der früheren Rechtslage (s. Rz. 205 ff.) kam dieser Fragestellung keine Bedeutung zu, da die Teilselbstanzeige, gleich ob sie dolos oder undolos erstattet wurde, in jedem Fall im Umfang der k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Täter oder Teilnehmer

Rz. 81 [Autor/Stand] Den Kreis der Personen, die die in § 371 Abs. 1 AO geforderte Berichtigungserklärung wirksam abgeben können, begrenzt das Gesetz mit den Worten, "wer [...] berichtigt [...] bleibt insoweit straffrei". Das heißt mit anderen Worten: Die Selbstanzeigemöglichkeit besteht für denjenigen, der andernfalls – wegen der unter Rz. 60–63 aufgeführten Taten – bestraf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsbehelfe und Rechtsweg

a) Gegen die Steuerfestsetzung Rz. 389 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist mit einem nachfolgenden Steuerstreit vereinbar. Das kann zu einem Rechtsbehelfsverfahren über die (Höhe der) Steuerpflicht führen. Soweit der Täter Einwendungen gegen die Festsetzung der verkürzten Steuern erhebt, stehen ihm die Rechtsmittel des Besteuerungsverfahrens zur Verfügung. Wird vom Stpfl. Ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Berichtigungspflicht gem. § 153 AO

Rz. 842 [Autor/Stand] Es muss eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO (s. Rz. 836) entstanden und durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Erstattung der in § 153 AO vorgesehenen Anzeige von einem Anzeigepflichtigen erfüllt worden sein. Rz. 843 [Autor/Stand] Wegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 153 AO wird auf die Kommentierungen zu dieser Bestimmung und auf die Erl....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Amtsstelle

Rz. 456 [Autor/Stand] Fraglich ist der Eintritt der Sperrwirkung, wenn die Prüfung an Amtsstelle stattfindet. Nach den soeben beschriebenen Kriterien sind die Voraussetzungen des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO dann nicht erfüllt, wenn der Stpfl. zur FinB vorgeladen wird und er mit seinen Geschäftsunterlagen auf der Amtsstelle erscheint [2]. Rz. 457 [Autor/Stand] Nach a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachholung unterlassener Angaben in einem anderen Veranlagungszeitraum

Rz. 175 [Autor/Stand] Nach überwiegender und zutreffender Ansicht wird die stillschweigende Nachholung unterlassener Angaben in einem anderen Veranlagungszeitraum nicht als wirksame Berichtigung hinsichtlich früherer unrichtiger oder unterlassener Angaben anerkannt[2]. Wer die für einen Veranlagungszeitraum unterlassenen Angaben ohne Erläuterung in der Steuererklärung für ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Eingeschränkte Maßgeblichkeit des Inhalts der Bekanntgabe

Rz. 608 [Autor/Stand] Dieser materiell-rechtlich verstandene Tatbegriff ist aber, da § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO nicht auf die Einleitung, sondern auf deren Bekanntgabe Bezug nimmt – entsprechend den Grundsätzen zur Sperrwirkung bei der Prüfungsanordnung (s. Rz. 494 ff.) – formal beschränkt, d.h. die Sperrwirkung bemisst sich nicht danach, ob im materiell-rechtlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Entdeckung der Tat in ihrer steuerstrafrechtlichen Bedeutung

Rz. 648 [Autor/Stand] Mit der sich aus der Entdeckung seiner Tat ergebenden Gefahr der Strafverfolgung braucht der Täter nur zu rechnen, wenn sich der "Entdecker" des strafrechtlichen Gehalts des von ihm wahrgenommenen Sachverhalts bewusst wird. Denn nur dann kann von ihm erwartet werden, dass er über die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen Überlegungen anstell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Sachlicher Umfang in sonstigen Fällen

Rz. 510 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO gilt die Beschränkung der Sperrwirkung nur für den "sachlichen und zeitlichen Umfang der Außenprüfung". Nach bislang h.M. ist auch in anderen Fällen steuerlicher Prüfungen eine entsprechende Begrenzung der Sperrwirkung anzunehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in diesen F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Beratungsschwerpunkte (mit Mustern)

Rz. 867 [Autor/Stand] Abschließend sollen noch einmal stichwortartig die Problemkreise mit entsprechenden Verweisen skizziert werden, die von dem Anzeigeerstatter und seinem Berater zu beachten sind: 1. Selbstanzeige in welcher Form? Rz. 868 [Autor/Stand] Siehe Rz. 144 ff. Sie kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll bei der zuständi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einzelfälle

aa) Hinterziehung verschiedener Steuerarten Rz. 611 [Autor/Stand] Bei der Hinterziehung verschiedener Steuerarten wirken sich die unterschiedlichen Tatbegriffe nicht aus. Nach einhelliger Meinung hindert z.B. die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen unrichtiger Angaben in der Erbschaftsteuererklärung nicht die Straffreiheit durch Selbstanzeige wegen vorausgegangener S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Form und Inhalt

a) Form der Selbstanzeige Rz. 144 [Autor/Stand] Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Berichtigungserklärung nicht vor, insb. braucht die Selbstanzeige nicht – wie etwa die ursprüngliche oder unterlassene Steuererklärung – auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 AO) abgegeben zu werden[2]. Sie kann schriftlich, mündlich [3], per Telefax oder fernmündlich [4], per...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Teilselbstanzeige

aa) Begriff Rz. 200 [Autor/Stand] Unter einer Teilselbstanzeige wird eine Nacherklärung i.S.d. § 371 AO verstanden, in der die steuerlich erheblichen Tatsachen der Finanzverwaltung – entgegen dem Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO – nicht in vollem Umfang zutreffend offenbart werden. bb) Abschaffung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Rz. 201 [Autor/Stand] Durch die N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Strafbefreiende Fremdanzeige gem. § 371 Abs. 4 AO

I. Inhalt der Regelung Rz. 836 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO ordnet an, dass ein Dritter, der die in § 153 AO bezeichneten Erklärungen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, sofern ein anderer die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß erstattet. Der Inhalt des § 371 Abs. 4 AO lässt sich daher nur bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einzelfälle

Rz. 671 [Autor/Stand] In der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen der Feststellung von bloßen steuerlichen Pflichtverstößen und der Entdeckung von steuerstrafrechtlichen Vorgängen – wie die relativ große Zahl einschlägiger Entscheidungen beweist – häufig erhebliche Schwierigkeiten. Dies sei an folgenden Einzelfragen verdeutlicht.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Erscheinen" des Amtsträgers

a) Begriff des Erscheinens Rz. 451 [Autor/Stand]"Erschienen" ist der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung, wenn er an dem Ort ankommt, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll [2]. Darunter ist nach h.M. ein physisches Erscheinen zu verstehen. Die bloße (telefonische oder schriftliche) Ankündigung des Besuchs des Betriebsprüfers oder der Erhalt der Prüfungsan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigungserklärung (§ 371 Abs. 1 AO)

1. Anzeigehandlung Rz. 79 [Autor/Stand] Die Selbstanzeigehandlung besteht gem. § 371 Abs. 1 AO darin, dass unrichtige Angaben berichtigt oder unvollständige ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden. Die Berichtigung der unrichtigen oder unterlassenen Angaben ist nicht nur im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern auch im Beitreibungsverfahren möglich.[2] Beispiel 2 In dem...mehr