Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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§ 39 Steuerrecht / VIII. Steuerstrafverfahren – Selbstanzeige

1. Typischer Sachverhalt Rz. 97 Der Mandant hat die Zinseinkünfte aus seinen Liechtensteiner Konten i.H.v. jährlich 30.000 EUR seit 2013 in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen. Außerdem hat er von einer Luxemburgischen Gesellschaft, die nicht mehr besteht, von 2014–2017 jeweils erhebliche Zinsen erhalten, über deren Höhe er nichts Genaues mehr weiß, da er alle Unterl...mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Ausschluss der Straffreiheit

Rz. 103 Gem. § 371 Abs. 2 AO ist die Straffreiheit in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Danach darf vor der Selbstanzeige nunmehr keine Anordnung einer Außenprüfung nach § 196 AO bekannt gegeben worden sein (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO n.F.).[132] Hier wurde der Zeitpunkt, bis zu dem noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, deutlich nach vorne verlagert, da es b...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 109 Es ist nicht erforderlich, die Selbstanzeige ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es reicht vielmehr aus, dass die Umstände eine solche belegen.mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Wirkung

Rz. 99 Die wirksame Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafausschließungsgrund dar. Sie wirkt allein für den Anzeigenden und nicht auch ohne weiteres[125] für etwaige Mittäter oder Teilnehmer.[126] Bei jedem Beteiligten sind die Voraussetzungen selbstständig zu prüfen. Im Falle mehrerer Beteiligter kann sich eine gemeinsame Selbstanzeige empfehlen.mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Erklärungszeitraum

Rz. 101 Die Festsetzungsfrist beträgt im Fall der Steuerhinterziehung zehn Jahre und fünf Jahre, soweit Steuern leichtfertig verkürzt worden sind, § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die Steuererklärung eingereicht hat, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Inhalt

Rz. 100 Die Selbstanzeige muss die Berichtigung oder Ergänzung der ursprünglich unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder die Nachholung der unterlassenen Angaben in offener und ausdrücklicher Form enthalten. Es ist grds. erforderlich, der Finanzbehörde derart konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen zu machen, dass diese ohne weitere langwierige eigene Ermittlunge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Steuernachzahlung

Rz. 104 Für die Straffreiheit ist entscheidend, dass der Steuerpflichtige die hinterzogenen Steuern tatsächlich innerhalb einer vom Finanzamt festzusetzenden angemessenen Frist zahlt, § 371 Abs. 3 AO.[134] Soweit dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht gelingt, greift der Vorteil einer Selbstanzeige nicht durch.[135]mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Steuerverkürzung

Rz. 107 Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern lediglich um eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S.v. § 378 AO, also keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 97 Der Mandant hat die Zinseinkünfte aus seinen Liechtensteiner Konten i.H.v. jährlich 30.000 EUR seit 2013 in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen. Außerdem hat er von einer Luxemburgischen Gesellschaft, die nicht mehr besteht, von 2014–2017 jeweils erhebliche Zinsen erhalten, über deren Höhe er nichts Genaues mehr weiß, da er alle Unterlagen weggeschmissen hat,...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Verzinsung

Rz. 106 Hinterzogene Steuern sind gem. §§ 235, 238 AO mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen.mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Strafzuschlag

Rz. 105 Nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO tritt Straffreiheit grundsätzlich auch dann nicht ein, wenn die verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte Steuervorteil einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt. Allerdings wird nach § 398a AO, wenn die Straffreiheit nur wegen Überschreitens dieses Betrages entfällt, von der Verfolgung abgesehen, wenn der Täter inn...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einschränkung oder Ausschluss gemäß § 1579 BGB

Rz. 374 Der Unterhaltsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.[636] Das scheidet aber häufig aus, wenn gemeinsame minderjährige Kinder von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut werden müssen.[637] Soweit sich ein Unterhaltsausschluss zum Nachteil eines solchen Kindes auswirken würde, darf der Unterhalt weder ausg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 9 Produkthaftung / 4. Pflichten aus dem Produktbeobachtungsbereich, insbesondere Warn- und Rückrufpflichten

Rz. 31 Die Verkehrssicherungspflicht des Herstellers endet nicht schon mit dem Inverkehrbringen seiner Produkte.[91] Auch danach muss er sein Produkt fortwährend auf Mängel und Gefahren hin beobachten (sog. Produktbeobachtungspflicht). Erkennt er solche, hat er geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu treffen, die von einer Warnung bis hin zum Rückruf der gesamten Produk...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / 3. Anspruch auf Teilnahme an Selbstanzeige?

Ist im Rahmen eines Gesellschafterstreits ein Gesellschafter entschlossen, bislang nicht oder nicht richtig erklärte steuerliche Tatsachen im Rahmen einer Selbstanzeige gegenüber den Steuerbehörden nachzuerklären, ist genauer zu beleuchten, ob der Gesellschafter ggf. aus der gesellschaftsrechtlichen Fürsorge- und Treuepflicht gleichwohl gehalten ist, die anderen Gesellschafte...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / c) Steuer- und steuerstrafrechtliche Gefahrengemeinschaft

Aus dem "gemeinsam" folgt ein "einheitlich": Das geschuldete Zusammenwirken der Beteiligten an der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks führt regelmäßig dazu, dass gemeinsam geschaffene oder – nach der gesellschaftsinternen Aufgabenverteilung – jedenfalls gemeinsam zu verantwortende Gesellschafterbeiträge oder GF-Leistungen einem einheitlichen Steuertatbestand und einer einh...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / a) Gerichtliche Einschätzung

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterrichtung von und Teilnahme an der Selbstanzeige im Dauervertragsverhältnis besteht, hat – soweit ersichtlich – das OLG Schleswig[3] als bislang einziges Obergericht in Bezug auf Ehegatten entschieden. Danach soll es Ausfluss der ehelichen wechselseitigen Solidaritätspflicht sein können, den jeweils anderen Ehegatten vom...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / b) Tätigkeit als Steuerberater

Sofern der steuerliche Berater im vorliegenden Beispiel ein Steuerberater ist, würde er "nur" den Vorgaben des § 6 Abs. 2 BOStB unterliegen. Danach darf der Steuerberater zwar grundsätzlich bei widerstreitenden Interessen für mehrere Mandanten tätig werden. Er muss die Mandanten aber auf das Vorliegen widerstreitender Interessen ausdrücklich hinweisen und darf nur vermittelnd ...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / b) Stimmen aus dem Schrifttum

Nach Binnewies kann, wenn die Beteiligten aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses im besonders engen Maße mit wechselseitigen Pflichten miteinander verbunden sind (z.B. aufgrund von Treuepflichten), die Abgabe einer Selbstanzeige, ohne dem anderen die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben, Schadensersatzansprüche und Kündigungsgründe auslösen.[4] Für Streck folgt grdl. aus der g...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / 1. Mögliche steuer-(straf)rechtliche Sphären eines Gesellschafterstreits

Werden im Rahmen eines Gesellschafterstreits durch einen Geschäftsführer (GF) oder Gesellschafter Steuerverkürzungen eines anderen Mitgesellschafters aufgedeckt oder reift im bislang steuerhinterziehenden Gesellschafter die Sorge, im streitigen Gesellschaftsverhältnis vom anderen Gesellschafter durch eine Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden in den Fokus der Ermittlungen zu...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / d) Zwischenfazit

Für einfach-schuldrechtliche Verträge kann eine Pflicht zur Einbeziehung in eine bevorstehende Selbstanzeige m.E. nur im Ausnahmefall aus den allgemeinen Rücksichtnahmepflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB hergeleitet werden. § 241 Abs. 2 BGB bestimmt aber nur, dass der eine Vertragsteil zur Rücksichtnahme auf die Rechte und die sonstigen Rechtsgüter des anderen Teils verpflicht...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung im Gesellschafterstreit – oder: Beratung zwischen allen Stühlen (Teil 3) (GmbHStB 2021, Heft 7, S. 227)

Selbstanzeige und Berichtigungserklärung Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Im Gesellschafterstreit haben Selbstanzeige und Steuerstrafrecht hohe Praxisrevelanz. Gerade der steuerliche Berater, der Gesellschafter und/oder die Gesellschaft im Rahmen einer Auseinandersetzung betreut, sollte daher der rechtlichen und strategischen Bedeutung des Steuerstrafrechts Gewahr sein und in...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Im Gesellschafterstreit haben Selbstanzeige und Steuerstrafrecht hohe Praxisrevelanz. Gerade der steuerliche Berater, der Gesellschafter und/oder die Gesellschaft im Rahmen einer Auseinandersetzung betreut, sollte daher der rechtlichen und strategischen Bedeutung des Steuerstrafrechts Gewahr sein und insbesondere Möglichkeiten, aber auch Haftu...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / 2. Berufsrechtliche Aufgabenstellungen

Beispiel 1 Der steuerliche Berater S betreut im steuerlichen Dauermandat die X-GmbH sowie die beiden Gesellschafter-GF, Herrn A und Herrn B (insbesondere ESt-Erklärung). A offenbart dem steuerlichen Berater, dass er in den letzten zehn Jahren gemeinsam mit B EUR 100.000 p.a. Schwarzeinnahmen der X-GmbH vereinnahmt und "halbe halbe" gemacht habe. Da der Gesellschaftsstreit zwi...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / a) Tätigkeit als Rechtsanwalt

Soweit der steuerliche Berater S im vorliegenden Beispiel als Rechtsanwalt tätig wird, unterliegt er dem strengen Verbot der Wahrung widerstreitender Interessen nach § 43a BRAO. Lösung Beispiel 1 Im vorliegenden Beispiel dürfte – sofern der steuerliche Berater als Anwalt A und B vertreten haben sollte – nunmehr ein Interessenkonflikt vorliegen. Sofern sich A daher nicht davon...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / 4. Fazit und Ausblick

Regelmäßig werden im Gesellschafterstreit Fragen der steuerlichen Bereinigung, aber auch der eigenen steuerlichen Angreifbarkeit virulent. Hier sollte der Berater sein Rüstzeug für die Vorbereitung und Abgabe einer Selbstanzeige ohne eigenes berufsrechtliches und zivilrechtliches Haftungsrisiko kennen. Der nächste Beitrag der GmbH 2 Go-Reihe wird die ertrag- und schenkungsteu...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung

Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfall keineswegs eine individuelle Beratung dur...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung/Subventionsberatung

Die Fördermittel-/Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 RD...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür grds. der Wert des Interesses, soweit die StBVV nichts anderes bestimmt (§ 10 Abs. 1 S. 3 StBVV). Rz. 8 In folgenden Fällen definiert die StBVV den Gegenstand der beruflichen Tätigkeit als Basis für die Berechnung der Wer...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1 Amtsübernahme

Wenn der Erbfall eingetreten und das Testament in Händen des Steuerberaters ist, muss er dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).[1] Das Nachlassgericht bestimmt dann einen Termin zur Testamentseröffnung. Erfährt der Steuerberater vom Tod des Erblassers und weiß er, dass das Testament in amtlicher Verwahrung ist, kann er durch die Mitteilung des Nachlas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Anwendbarkeit des § 371 AO

Rz. 82 § 371 AO gewährt im Bereich des Steuerstrafrechts die Möglichkeit zur Erlangung der Straffreiheit bei einer beendeten Straftat durch die sog. strafbefreiende Selbstanzeige [1]; eine vergleichbare Regelung für Steuerordnungswidrigkeiten findet sich in § 378 Abs. 3 AO. Nach § 371 Abs. 1 AO wird nun derjenige nicht bestraft, der unrichtige oder unvollständige Angaben für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.4.3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44a Die Verwaltungsanweisung konkretisiert damit eine in der Literatur[1] aus dem Evokationsrecht heraus begründete Informationspflicht, da ohne Information die Staatsanwaltschaft ihr Recht nicht ausüben kann. Nach der Rechtsprechung[2] haben daher die Finanzbehörden die Staatsanwaltschaft über alle anhängigen Ermittlungsverfahren, bei denen eine Evokation nicht fern lie...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / V. Fazit und Ausblick

Feststellung und Offenlegung im Gesellschafterstreit bleiben damit ein nicht immer einfach zu handhabendes Thema – gerade für den GF. Dessen Augenmerk sollte auf die Vermeidung eigener Haftung und eigener Bußgeld- und Ordnungsgeldpflichten gerichtet sein. Die Themenreihe "GmbH 2 Go" bleibt den Aufgabenstellungen des Gesellschafterstreits treu und beleuchtet im nächsten Beitra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da der ArbG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

Leitsatz 1. Wird Edelmetall aus dem Privatvermögen im Wege eines echten Edelmetall-Pensionsgeschäfts übertragen und zurückübertragen, liegt mangels eines marktoffenbaren Vorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt auch für im Gegenzug übertragene Fremdwährungsguthaben. Der Pensionsgeber erzielt insoweit sonstige Einkünfte aus Leistungen. 2. Erfasst wird bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige"

Rz. 33 [Autor/Stand] § 383 AO enthält – anders als § 378 Abs. 3 AO – keine Verweisung auf § 371 AO. Der Täter kann also nicht durch Berichtigung unrichtiger, Ergänzung unvollständiger oder Nachholen unterlassener Angaben, die er etwa im Zusammenhang mit der Abtretungsanzeige gegenüber der FinB gemacht hat, Bußgeldfreiheit erlangen. Eine derartige "Wiedergutmachung" kann jedo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung durch pflichtwidriges Unterlassen

Rz. 87 [Autor/Stand] Steuerverkürzungen können auch durch pflichtwidriges Unterlassen, z.B. durch Nichtabgabe von Steuererklärungen oder -voranmeldungen, bewirkt werden, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. zu den Tatmodalitäten § 370 Rz. 271; zur Rechtsnatur § 370 Rz. 272; zur Unterlassungsvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO s. § 370 Rz. 360). Rz. 88 [Autor/Stand] Die heute ganz überw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Regelungsgehalt des § 78c StGB

Rz. 133 [Autor/Stand] Die seit dem 1.1.1975 gültige Regelung der Unterbrechung der Verjährung (§ 78c StGB) hat gegenüber dem früheren Recht eine grundlegende Änderung erfahren. Nach § 68 StGB a.F. wurde die Verjährung durch "jede richterliche Handlung" unterbrochen, die "wegen der begangenen Tat gegen den Täter gerichtet" war. Die Auslegung dieser Vorschrift hatte in der Pra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zu den Besonderheiten der Verjährungsproblematik im Steuerstrafrecht allgemein

Rz. 1 [Autor/Stand] Zu den Rechtsinstituten, die im Rahmen eines jeden Strafverfahrens besonderer Beachtung bedürfen, gehört das der Strafverfolgungsverjährung; dazu verhalten sich §§ 78 ff. StGB, § 376 AO. Sofern sie eingetreten ist, darf eine Strafverfolgung nicht aufgenommen bzw. dürfen entsprechende Ermittlungen nicht fortgeführt werden. Ein mit diesem Ziel bereits laufe...mehr