Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / 1. Anschaffung von Grundstücken/Grundstück/Anschaffungskosten

Entgeltlicher Erwerb: Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG). Grundstückskaufvertrag mit befrist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 1 Rechtsgrundlage

Nach §§ 339 ff. BGB kann eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart werden, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Die Vertragsstrafe ist ein vom Gesetzgeber zur Verfügung gestelltes besonderes Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts für Schuldverhältnisse und kann demgemäß auch in Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzkonten / Zusammenfassung

Begriff Bei den Bilanzkonten handelt es sich um alle Konten einer Bilanz. Dies sind die Konten des Anlage- und Umlaufvermögens auf der einen Seite sowie das Kapitalkonto und die Verbindlichkeiten auf der anderen Seite. Unterkonten des Kapitalkontos sind die Erfolgskonten, die sich wiederum in Aufwands- und Ertragskonten aufteilen. Das heutige System der Buchführung wurde im M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / 8. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ermittelt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und hiervon abzuziehenden AK/HK und Werbungskosten andererseits. Die AK/HK mindern sich um die AfA in dem Umfang, in dem sie tatsächlich bei der Ermittlung anderer Überschusseinkünfte abgezogen wurde (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Veräußerungskosten sind bei Erm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail, Scan u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[1] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentum...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3 Behandlung gemeinsamer Verbindlichkeiten (Gesamtschuldnerausgleich)

3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen k...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.1 Aufwendungen für Miteigentum

Rz. 50 Werden nach der Trennung der Eheleute in einer nur noch von einem Ehegatten bewohnten Immobilie Erhaltungsmaßnahmen notwendig, so können diese auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten durchgeführt werden, § 744 Abs. 2 BGB, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eheleute diese zulassen und während bestehender Ehe eine solche Entscheidung ebenfalls getroffen worde...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.7 Beweislast

Rz. 68 Die Beweislast bezüglich Ansprüchen aus § 426 BGB trifft denjenigen, der eine Abweichung von der gesetzlichen Regel geltend macht. Derjenige, der beispielsweise weniger als die Hälfte einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit tragen will, muss beweisen, dass "ein anderes bestimmt" ist. Dies gilt auch für denjenigen, der die Schuld getilgt hat und nun mehr als die Hä...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.2 Schuldentilgung während intakter Ehe

Rz. 43 Grundsätzlich kann nachträglich für die Tilgung von Schulden während intakter Ehe kein Ausgleich verlangt werden. Wie oben dargestellt wird das Gesamtschuldverhältnis von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert, sodass eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt.[1] Dies gilt sowohl bei einer Alleinverdiener- als auch bei einer Doppe...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[1] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Bei richtiger Ha...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 1.1 Vermögensauseinandersetzung neben güterrechtlichem Ausgleich

Rz. 1 Durch die Ehe und das eheliche Zusammenleben entstehen Vermögensverflechtungen, die es erforderlich machen, unterschiedliche Fragestellungen unabhängig von güterrechtlichen Regelungen zu behandeln. Die Vermögensauseinandersetzung als solche ist nicht völlig losgelöst von güterrechtlichen Regelungen zu betrachten, denn je nach Güterstand werden unterschiedliche Bewertun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.6 Gesamtschuld und Befreiung von der Mithaftung und von der gestellten Sicherheit

Rz. 65 Haben die Ehegatten gemeinschaftlich, aber ausschließlich im Interesse eines Ehegatten, einen Kredit aufgenommen, so hat der Ehegatte, der an dem Kredit kein Interesse hat, einen Anspruch auf Befreiung bzw. Freistellung gegen den anderen.[1] Dieser Anspruch entsteht gem. § 426 Abs. 1 BGB bereits mit der Begründung der Gesamtschuld und nicht erst mit der Befriedigung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.4 Gesamtschuldnerausgleich und Unterhalt

Rz. 57 Wie bereits ausgeführt ist die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten vorrangig vor der Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine anderweitige Bestimmung. Diese führt im Ergebnis dazu, dass ein Gesamtschuldnerausgleich nicht stattfindet, wenn eine Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt getroffen wurde oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.1 Verfahren der Teilungsversteigerung

Rz. 32 Das Teilungsversteigerungsverfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). § 1 ZVG bestimmt, dass durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Miteigentümers die Teilungsversteigerung anzuordnen ist. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Zeit des Getrenntlebens gilt: Leben die Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.9 Auslandsberührung

Rz. 71 Haben ausländische Staatsangehörige im Inland gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, ist für den Gesamtschuldnerausgleich deutsches Recht anzuwenden.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.1.2 Auseinandersetzung der zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern geschlossenen Innengesellschaft

Rz. 350 Der Ausgleichsanspruch des mitarbeitenden Lebenspartners entsteht mit der Auflösung der Innengesellschaft.[1] Die Auseinandersetzung richtet sich nach § 738 BGB. Der mitarbeitende Lebensgefährte wird nach der Auflösung der Gesellschaft an den Überschüssen und Ersparnissen der gemeinsam erworbenen Sachen beteiligt.[2] Es besteht ein Anspruch auf Abrechnung und Zahlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.3 Gemeinsame Forderungen

Rz. 332 Gemeinsame Forderungen der Ehegatten bestehen meist gegenüber der Bank aufgrund eines Gemeinschaftskontos.[1] Hier besteht eine Gesamtgläubigerschaft zwischen den Eheleuten, aus der sich ein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich gem. §§ 428, 430 BGB ergeben kann. Eine Gesamtgläubigerschaft kann aber auch dann zwischen Ehegatten bestehen, wenn diese eine in ihrem Mite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.3 Anwendung auf sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten

Rz. 331 Nach der Rechtsprechung kann auch dann auf die Regelungen des Auftragsrechts zurückgegriffen werden, wenn ein Ehegatte dem anderen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme dadurch verschafft oder erleichtert, dass er ihm sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten zur Verfügung stellt.[1] Der Sicherungsgeber kann bei Scheitern der Ehe gegen den anderen Ehegatte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1 Vorliegen eines wirksamen Bürgschaftsvertrages

Rz. 319 Nicht selten ist der eine Ehegatte während der Ehezeit eine Bürgschaftsverpflichtung nach § 765 BGB gegenüber einem Gläubiger des anderen Ehegatten eingegangen. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der bürgende Ehegatte gegenüber dem Gläubiger seines Ehepartners, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen. Die Bürgenschuld ist vom Bestehen und Umfang ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.2 Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten

Rz. 130 Praxis-Beispiel Die Schwiegereltern der F stellen dieser einen Betrag von 50.000 EUR zur Verfügung, damit sie ein Darlehen für ein in ihrem Alleineigentum stehendes Einfamilienhaus, welches sie gemeinsam mit ihrem Ehemann M bewohnt, ablösen kann. Auf dem Überweisungsträger hatten die Schwiegereltern beide Eheleute als Empfänger angegeben. Nach der Trennung verlangen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.3 Ergänzende Begriffsbestimmungen des KraftStG – Übergangsregelung -

Über die Menge der Fahrzeuge hinaus, die schon verkehrsrechtlich einer bestimmten Fahrzeugart, z. B. Pkw, zugeordnet sind, und damit nicht als andere Fahrzeuge i. S. d. § 8 Nr. 2 KraftStG in Betracht kommen, hatte der Gesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] in § 2 Abs. 2a KraftStG einen weiteren Katalog von Kraftfahrzeugen normiert,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.8 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 69 Für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren gilt das FamFG und damit die Zuständigkeit des Großen Familiengerichts, da es sich um eine sonstige Familiensache gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt.[1] Rz. 70 Ansprüche nach § 426 BGB verjähren innerhalb der Regelverjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB, unabhängig davon, ob der Anspruch auf Befreiung oder a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 4 Geschütztes Vermögen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht.[1] Bei der Vermögensverwertungspflicht sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten und Verpflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.3 Mietschulden

Rz. 54 Im Regelfall haben Eheleute, die in einer Mietwohnung leben, den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und haften damit im Außenverhältnis auch gesamtschuldnerisch für die Mietkosten. Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der Wohnung aus, kann sich eine anderweitige Bestimmung gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern ergeben, als dass der wohnen gebliebene Ehegatte im ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.2 Ausgleichs- und Befreiungsanspruch

Rz. 327 Beim Scheitern der Ehe stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Bürgschaft gegenüber der Bank zu kündigen. Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Der BGH[1] hat jedoch entschieden, dass der Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten wirksam auf unbestimmte Zeit besichert hat, nach Treu und Glauben das Recht hat, nach Ablauf eines gewissen Zeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzufassen. Ein Schuldenerlass durch Forderungsverzicht der Gläubiger vermindert die Zins- und Tilgungszahlungen nicht nur temporär, sondern abschließend und verbessert somit die Liquiditäts- und die Erfolgslage des Unt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise II: Entst... / 4.3 Überschuldung

Die Überwindung der Unternehmenskrise kann neben dem dringenden Erfordernis der Beseitigung der Krisenursachen die finanzielle Sanierung des Unternehmens erfordern. Als ein in der Bilanz ersichtlicher Indikator für die Notwendigkeit der finanziellen Sanierung eines Unternehmens ist die Überschuldung anzusehen. In der Bilanz werden die Vermögenswerte auf der Aktivseite erfasst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.3 Entscheidungssituation des Fremdkapitalgebers

Verzinsung des Fremdkapitals In analoger Weise lässt sich die Entscheidungssituation eines Fremdkapitalgebers charakterisieren. Ein Fremdkapitalgeber wird dem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmen nur dann neues Fremdkapital zur Verfügung stellen, sofern die Verzinsung des neuen Fremdkapitals und die (gesamte oder teilweise) Tilgung zusammen mit der Verzinsung der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.5 Umschuldung

Als weitere Maßnahme des Kreditmanagements ist die Umschuldung zu nennen. Bei der Umschuldung geht es um eine Änderung von Art und Eigenschaft des vorhandenen Fremdkapitals, bspw. durch Umwandlung von kurzfristigen Lieferantenkrediten in langfristige und eventuell zinsgünstigere Darlehen. Die Höhe der Schulden ändert sich bei einer Umschuldung nicht. Häufig wird die Umschuld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise II: Entst... / 4.2 Integrierte Betrachtung der Rechenkreise

Die Notwendigkeit zur integrierten Betrachtung der unterschiedlichen Rechenkreise zur Identifikation der Ursachen der Unternehmenskrise kann am Beispiel der unterschiedlichen Möglichkeiten der Erfolgsermittlung und am Beispiel der Ermittlung des Liquiditätssaldos verdeutlicht werden. Vermögensvergleich Als ein Krisensymptom wurde bereits ein über mehrere Perioden auftretender ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bürgschaft (Verrechnungspre... / 1 Systematische Einordnung

Neben einer Garantie oder Patronatserklärung ist eine Bürgschaft eine Sicherheit, welche die Übernahme der Zahlungsverantwortung für Schulden oder andere Verpflichtungen regelt, für den Fall, dass der Schuldner selbst seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. So können beispielsweise in Konzernen Sachverhalte auftreten, bei welchen Tochtergesellschaften nicht über au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.6 Rangrücktrittserklärung

Des Weiteren können die Gläubiger im Rahmen des Kreditmanagements dazu bewegt werden, eine Rangrücktrittserklärung zu unterzeichnen. Mit der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung tritt ein Gläubiger mit seinen Forderungen im Rang zu Gunsten aller sonstigen Gläubiger des Unternehmens zurück. Im Falle einer Insolvenz dürfen die dann nachrangigen Forderungen erst nach Befriedigu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.4 Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital

Die Verminderung der Zins- und Tilgungszahlungen kann des Weiteren durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital d. h., durch einen so genannten Debt-Equity-Swap erreicht werden. Kredite können in Beteiligungskapital umgewandelt werden, indem Gläubiger (z. B. Lieferanten, Banken) zu (Mit-)Eigentümern des Sanierungsunternehmens werden. Auch Gesellschafter, die dem Krisenu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Regelungen der FRL sind in das deutsche Umwandlungssteuerrecht übernommen worden. Sofern dies nicht oder nicht vollständig der Fall war, ist die Richtlinie unmittelbar anwendbar.[1] Die FRL hat auch bei der Auslegung der in das UmwStG übernommenen Regelungen Auswirkungen. Der Begriff des Teilbetriebs soll nach Auffassung der Finanzverwaltung dem europäischen Teilbetriebsv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr