Rz. 148

Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben.

 
Praxis-Beispiel

U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Geschäftswert für 700.000 EUR. Der Preis ist in Höhe von je 250.000 EUR am 1.4.01 und 1.4.02 und in Höhe von 200.000 EUR am 1.4.03 zu zahlen. Aus dem Betriebsvermögen verblieben bei U: Forderungen in Höhe von 220.000 EUR und Verbindlichkeiten in Höhe von 180.000 EUR. Im Jahr 00 war eine Lagerhalle abgebrannt. U hatte gegenüber der Versicherung eine Schadensersatzforderung in Höhe von 300.000 EUR geltend gemacht, die aber von der Versicherung bestritten worden ist. Vor dem OLG wurde am 20.12.04 ein Vergleich geschlossen, wonach die Versicherung 250.000 EUR zu zahlen hatte. Auch diese Forderung war U verblieben.

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