Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.12 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Übergang von verrechenbaren Verlusten, von verbleibenden Verlustvorträgen, von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften sowie eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von dem Grundsatz, dass die Übernehmerin als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste (s § 15a Abs 4 EStG und s § 15b Abs 4 EStG) verbleibende Verlustvorträge (s § 10d Abs 4 EStG, s § 2a Abs 1 S 3 EStG, s § 15 Abs 4 EStG, s § 15...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Bewertungsobjekte

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die unter den ergänzenden Bewertungsvorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds befindliche Vorschrift regelt die von § 341b und § 341c abweichende Bewertung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungsverträgen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Es handelt sich gem. § 14...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Posten und Fristengliederung nach § 7 RechZahlV

Rz. 14 [Autor/Zitation] Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute iSd. § 1 Abs. 3 ZAG müssen ihre Forderungen an Kunden sowie ihre Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Anhang wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 S 1 EStG erfüllt, ist (1.) die Besteuerungsgrundlage "Gewinn" – auch negativ als "Verlust" zu verstehen – durch BV-Vergleich zu ermitteln. Dies entspricht mit anderem Wortlaut der Vorgabe des § 242 HGB. § 5 Abs 1 EStG hält keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode bereit, sondern verweist auf den BV...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Sonderangaben im Anhang (Nr. 2)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Darüber hinaus können nach Nr. 2 im Anhang die Angaben nach § 285 Nr. 2 (Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema), § 285 Nr. 8 Buchst. a (Materialaufwand des Geschäftsjahrs beim Umsatzkostenverfahren) sowie nach § 285 Nr. 12 (Rückstellungen) weggelassen werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccc) Aktivierungsverbot

Rn. 638 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als negatives Kriterium konkreter Aktivierbarkeit darf ein Aktivierungsverbot nicht vorliegen. Ein solches besteht expressis verbis nach § 5 Abs 2 EStG für nicht entgeltlich erworbene immaterielle WG des AV (handelsrechtlich Wahlrecht nach § 248 Abs 2 S 1 HGB; aufgrund erheblicher Unsicherheitsfaktoren aber übereinstimmendes Ansatzverbot fü...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 11 Pflichtteilsansprüche gegen Seitenverwandte des gesetzlichen Vertreters und gegen Dritte

Rz. 159 Beispiel Der Vater EL ist verstorben und hat seine Ehefrau F und die gemeinsamen minderjährigen Kinder B und C enterbt. Er hat seine Schwägerin S, die Schwester seiner Ehefrau, zur Alleinerbin eingesetzt. Die Pflichtteilsansprüche der Kinder B und C richten sich gegen die S. Rz. 160 Die Kinder werden durch F, ihre Mutter, gesetzlich vertreten (§ 1680 Abs. 1 BGB). Es h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Verbindliche Regel im Steuerrecht

Rn. 336a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Korrespondierende verbindliche Regelung im Handels- u Steuerrecht Bei übereinstimmenden verbindlichen Vorgaben im Handels- und Steuerrecht hat der Maßgeblichkeitsgrundsatz lediglich deklaratorische Wirkung (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Rz 3, 4). Die Übereinstimmung von HB- und StB ist bei korrespondierenden Anordnungen ohnehin gewähr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scherrer, DStR 1999, 1205 Rn. 1119 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Es handelt sich um Schuldverschreibungen (Obligationen) mit dem Wahlrecht des Emittenten, die Rückzahlungsverpflichtung statt in bar (zu pari) durch Lieferungen von irgendwelchen marktgängigen Aktien zu leisten. Die "Verzinsung" ist regelmäßig weitaus höher als der Marktzins, weil der Erwerber der Schuldverschreibu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gemäß § 340h haben Institute bei der Währungsumrechnung grds. die für alle Kaufleute anzuwendenden allgemeinen Anforderungen des § 256a zu beachten. Danach sind auf fremde Währung lautende VG und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Darüber hinaus sind bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger die § § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wesensgehalt der RAP

Rn. 799 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die RAP sind in § 5 Abs 5 EStG identisch definiert mit § 250 Abs 1 u 2 HGB. Das Handelsrecht passt sich hier spürbar den einkommensteuerlichen Vorgaben im Interesse einer steuerneutralen Umsetzung der 4. EG-Richtlinie an das nationale Recht an. Historisch sind die RAP ein Relikt aus der dynamischen Bilanztheorie Eugen Schmalenbachs. Derzufol...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gemäß § 340d Satz 1 haben Institute ihre Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang nach deren Fristigkeit zu gliedern. Weitergehende Regelungen zu den betroffenen Posten sowie zu den jeweiligen Laufzeitbändern finden sich in §§ 8 und 9 RechKredV für alle Institute sowie in §§ 6 bis 8 RechZahlV für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute iSd. § 1 Abs. 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die bestimmte Zeit

Rn. 942 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Str ist, ob unter einer bestimmten Zeit nur eine Zeitspanne zu verstehen ist, die rechnerisch insb nach dem Kalender bestimmt werden kann (so früher überwiegend die einschlägigen Kommentierungen – Döllerer, BB 1969, 505 u ZGR 1983, 408; Söffing, FR 1981, 512; Bordewin, DStZ 1982, 463; Mathiak, StuW 1983, 69, 74; Federmann, BB 1984, 246, 250...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Falle einer Abgangsbuchung werden die in Pension gegebenen VG nicht mehr beim bilanzierenden Institut ausgewiesen. Die Verbindlichkeit in Höhe der Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert ist in Abhängigkeit vom Kontrahenten nach den allgemeinen Prinzipien der RechKredV auszuweisen. Erfolgsbeiträge aus dem Veräußerungsvorgang sind ebenfalls ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Forfaitierung des Restwerterlöses

Rn. 1053 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Forfaitierung des künftiges Restwerterlöses im Falle eines Teilamortisationsvertrages (mit Andienungsrecht des Leasinggebers) hat der Leasinggeber Forfaitierungserlöse als Darlehen (nicht als passiven RAP) auszuweisen. Die Verbindlichkeit ist bis zum Ablauf der Grundmietzeit ratierlich auf den Wert aufzuzinsen, der Grundlage für die Fe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schwebendes Geschäft

Rn. 1240 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Arbeitsverhältnissen handelt es sich bilanzrechtlich um Dauerschuldverhältnisse, die regelmäßig als schwebende Geschäfte in Form von Dauerschuldverhältnissen nicht bilanzierbar sind (s Rn 471). Hier wird durch die BFH-Rspr in besonderem Maße die Ausgeglichenheitsvermutung betont, dh also die Gleichwertigkeit der Lohnzahlungsverpflichtu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Fristengliederung für Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d ist für Institute und Zweigstellen maßgebend, für die § 340 Ab. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 4a Satz 1 des Ersten Unterabschnitt des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB anzuwenden ist. Die hiervon betroffenen Posten (§ 9 Abs. 1) sowie die maßgeblichen Laufzeitbänder (§ ...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / D. Zustimmung zu Maßnahmen des Vollstreckers

Rz. 441 Der Erbe ist verpflichtet, zur Eingehung von Verbindlichkeiten des Testamentsvollstreckers seine Einwilligung zu geben (§ 2206 Abs. 2 BGB). Die Verpflichtungsbefugnis richtet sich nach der Verfügungsbefugnis des § 2205 BGB. Auch kann der Erblasser die Verpflichtungsbefugnis des Vollstreckers erweitern (§ 2207 BGB). Die ist bei einer Verwaltungsvollstreckung im Zweife...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verrechnung mit Forderungen, die auf einem Kreditsonderkonto belastet werden gem. § 10 Abs. 1 RechKredV

Rz. 38 [Autor/Zitation] Außer mit täglich fälligen Forderungen ist – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – auch eine Verrechnung geboten mit Forderungen, die auf einem Kreditsonderkonto belastet und gleichzeitig auf einem laufenden Konto erkannt werden (sog. englische Buchungsmethode). Auf dem Kreditsonderkonto werden dabei aus der Kreditbereitstellung und den Rückzahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Wahlrecht im Steuerrecht

Rn. 336c Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Trifft eine verbindliche handelsrechtliche Regel auf ein steuerliches Wahlrecht, greift der steuerliche Wahlrechtsvorbehalt (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG; s Rn 328ff). Das steuerliche Wahlrecht kann unabhängig von der Handhabung in der HB ausgeübt werden. Liegt der HB-Ansatz innerhalb der Bandbreite des steuerlichen Wahlrechts, kann der HB-Ansa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Körner, Zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig?, WPg 1984, 43; Eibelshäuser, Rückstellung nach neuem Handelsrecht, BB 1987, 860; Küstner/von Manteuffel, Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers, BB 1988, 1972; Lutz, Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Pensionszusage, DB 1989, 2345; Moxter, Zur wirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umw einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer GmbH auf eine Pers-Ges, GmbHR 2002, 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Grundfall, § 158 Abs 2 BGB

Rn. 440 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Bei der auflösenden Bedingung tritt die vereinbarte Rechtswirkung sofort ein, der Fortbestand der Rechtswirkung ist gemäß § 158 Abs 2 BGB von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Tritt die Bedingung ein, endet das Rechtsgeschäft; in diesem Zeitpunkt (ex nunc) tritt der frühere Rechtszustand wieder ein. Das auflösend bedingt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Stellenwert der Vorschrift

Rn. 300 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 5 EStG ist eine Kernvorschrift des Bilanzsteuerrechts. Die §§ 4, 5 EStG bilden zusammen die zentralen Regelungen steuerlicher Gewinnermittlung iRd Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG). § 5 Abs 1 EStG schließt systematisch an § 4 Abs 1 EStG an und bestimmt mit der Anordnung materieller Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB, wel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Veräußerung unter Rücktrittsvorbehalt/mit Rückgaberecht des Erwerbers

Rn. 441 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ist dem Erwerber ein Rücktrittsvorbehalt respektive ein Rückgaberecht eingeräumt, wird der Kaufvertrag aufgelöst, wenn der Käufer erklärt, dass er die Ware zurückgibt; es liegt eine Form des auflösend bedingten Erwerbs vor (vgl OFD Münster vom 12.06.1989, StEK EStG § 4 GewVerw Nr 57). Der Kaufvertrag ist voll wirksam. Die abweic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 12 UmwStG regelt die Auswirkungen einer Verschmelzung zwischen Kö sowie einer Vermögensübertragung (Vollübertragung), und zwar auf der Ebene der übernehmenden Kö. § 12 Abs 1 UmwStG regelt in seinem S 1, dass die übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin mit den Werten anzusetzen sind, die in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einstandspflicht

Rz. 339 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für die Befreiung nach § 5 Abs. 6 die entsprechende Anwendung des § 264 Abs. 3 angeordnet, so dass sich das MU entsprechend § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bereit erklären muss, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden GJ einzustehen (sog. Einstandspflicht). Dogmatisch überzeugt die Anknüpfu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt (§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensübergang zwischen Kö au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Latente Ausfallrisiken – Pauschalwertberichtigungen

Rz. 113 [Autor/Zitation] Während akute Ausfallrisiken das konkrete Kreditausfallrisiko beschreiben, das sich daraus ergibt, dass der einzelne Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Kapitaldienst (bestehend aus Zins- und Tilgungsleistung) fristgerecht und vollständig zu bedienen, umfasst das latente Ausfallrisiko die Kreditausfallrisiken, die zum Bilanzstichtag zwar no...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Grundsätzlich besteht die Prüfungspflicht für den JA bzw. Konzernabschluss sowie den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht durch einen Abschlussprüfer für solche KapGes., die nicht kleine iSd. § 267 Abs. 1 (Größenklassen) sind (vgl. § 316 Abs. 1). Sofern keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA nicht festgestellt bzw. der Konzernabschluss nicht gebill...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Allgemeines

Rz. 508 Wenn vom Erblasser nicht anders angeordnet, so kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB). Dies geschieht zumeist durch eine Vereinbarung der Miterben, bei der sie die Anordnungen des Erblassers (§ 2048 BGB) beachten oder sich einverständlich darüber hinwegsetzen. Die Erbengemeinschaft kann aber auch dadurch beend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Genussrechte

Rn. 1108 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Genussrechte sind typischerweise schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn (oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend), nicht aber an beiden wegen § 8 Abs 3 S 2 KStG gewähren; die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Kapital durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Ver...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / C. Berücksichtigung von Teilungsanordnungen des Erblassers

Rz. 520 Die Anordnungen des Erblassers über die Auseinandersetzung des Nachlasses haben keinen unmittelbaren Rechtsübergang auf die Erben zur Folge. Sie verpflichten die Miterben, ihnen nachzukommen, sie wirken nur obligatorisch.[10] So kann jeder Miterbe berechtigterweise einen Auseinandersetzungsvertrag ablehnen, der nicht den Anordnungen des Erblassers entspricht. Aber mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns (Abs. 5)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Nach § 1 Abs. 5 PublG qualifizieren mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, auch wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden oder branchenfremd sind, als ein Unternehmen iSd. PublG. Zweck der Vorschrift ist, dass eine Umgehung der Rechnungslegung nach dem PublG nicht durch eine Aufteilung der Unternehmen des Einzelkaufma...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Folgen beim Leasingnehmer

Rn. 1041 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Mit Verortung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer hat dieser das Leasinggut in seiner Bilanz zu aktivieren. Nach Auffassung der FinVerw soll der Leasingnehmer der Bewertung nicht seine eigenen AK, sondern die AK/HK des Leasinggebers nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG, die dieser der Berechnung der Leasingraten...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.11 Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich als ehebedingte Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Tatsächlich geschuldeter und gezahlter Kindesunterhalt ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen einkommensmindernd in Abzug zu bringen. Dies gilt für Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Befreiungsvorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist die RechVersV gem. § 1 RechVersV iVm. § 341 Abs. 1 und 4 HGB von allen Versicherungsunternehmen anzuwenden, für die auch die speziellen HGB-Normen im Zweiten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB maßgebend sind. Im Rahmen der in § 330 Abs. 4 kodifizierten Ermächtigungsvollmacht können zur Vermeidung einer unang...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht zur Rechnungslegung verpflichtetes Mutterunternehmen

Rz. 54 [Autor/Zitation] Besonderheiten können sich ergeben, falls das MU selbst nicht zur Rechnungslegung und somit nicht zur Aufstellung eines JA verpflichtet ist. Mangels JA liegen für das MU in einem solchen Fall keine Buchwerte iSd. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB für die dem MU gehörenden Anteile an den in den (Teil-)KA einzubeziehenden TU vor, so dass insofern eine Kapitalkonso...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.3 Unbedingte Sicherungsabtretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit

Stets erforderlich ist die Bestimmtheit der abgetretenen Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens. Ist die Abtretung nicht an Bedingungen geknüpft, die den Umfang der abgetretenen Forderung ungewiss machen, so kommt es für das Bestimmtheitserfordernis auf die zu sichernde Forderung überhaupt nicht an. Möglich ist auch die Erstreckung des Sicherungszwecks auf alle bestehen...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / H. Gesamtbetrachtung

Rz. 409 Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte der Erbengemeinschaft, der ein Minderjähriger angehört, bedürfen nach allg.M. der familienrechtlichen Genehmigung (§§ 1850 ff. BGB n.F.; früher §§ 1821, 1822 BGB a.F.), wenn der minderjährige am Nachlass beteiligt ist. Rz. 410 Dem ist im Hinblick auf die Genehmigungspflichten zu entgegnen: Es handelt nach der hier dargelegten Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Die sachliche Teilauseinandersetzung

Rz. 533 Wann liegt eine Teilauseinandersetzung vor? Wann sind einzelne Akte der Teilung nur Maßnahmen, die zu einer Gesamtauseinandersetzung oder wenigstens zu einer größeren Teilauseinandersetzung gehören? Die Rechtsprechung greift hier den Rechtsgedanken des § 139 BGB auf[18] und fragt, ob es sich um ein wirtschaftlich einheitliches oder um mehrere selbstständige Geschäfte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Ausweis von laufenden Erträgen und Provisionen im Zusammenhang mit Geschäften des Handelsbestands

Rz. 73 [Autor/Zitation] Folgt man dem Gesetzeswortlaut, gelangt man zu der Einschätzung, dass ausschließlich das realisierte Ergebnis aus Geschäften mit Finanzinstrumenten und Edelmetallen des Handelsbestands sowie das unrealisierte Ergebnis aus der Zeitwertbewertung inkl. Risikoabschlag (§ 340e Abs. 3) im Handelsergebnis auszuweisen ist. Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Zuführung z...mehr