Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.1 GbR

Eine gemeinsame freiberufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR –[1] erfolgen. Ein erheblicher Unterschied lag darin, dass die GbR nach früherer Rechtsauffassung – im Gegensatz zur PartG – nicht als rechtlich selbstständig galt. Doch nach der neueren Rechtsprechung des BGH[2] kann auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5.2 Austritt

Scheidet ein Partner aus der PartG aus, bleibt diese weiterhin bestehen. Das gilt zumindest, solange noch mindestens 2 Partner in der PartG verbleiben. Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden Partnern zu.[1] Als Gründe für einen Austritt kommen in Betracht: Der Tod eines Partners, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Partner, die Kündigung durch einen Part...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 4 Haftung

Für Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft muss diese zunächst mit ihrem Gesellschaftsvermögen einstehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt.[1] Damit wäre die PartG als Rechtsform für viele Sozietäten sicherlich schon ausgeschieden. Doch der Gesetzge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 4.2 PartGmbB

Insbesondere das bis dahin fortbestehende Ausweichen auf ausländische Rechtsformen war für den Gesetzgeber Anlass, eine nochmalige Änderung des PartGG im Bereich der Haftungsbeschränkung vorzunehmen.[1] Kern dieser Änderung ist die Sonderform einer PartG, die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – kurz: PartGmbB. Unverändert blieb die Haftung des Gesellsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.3 Statische oder dynamische Fortgeltung

Für kraft beiderseitiger Tarifbindung geltende tarifvertragliche Regelungen gewährt § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur einen statischen Bestandsschutz für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse (s. o.). Die Normen des Tarifvertrags gehen im Fall der Transformation somit in der Form in die Arbeitsverhältnisse über, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden haben. Sie ne...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfül...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.3 Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden als kurzfristig und als langfristig

Tz. 113 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält Kriterien zur Abgrenzung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten (IAS 1.66) und Schulden (IAS 1.69), die unverändert in IFRS 18 übernommen wurden (IFRS 18.99 bzw. IFRS 18.101). Kurzfristige Vermögenswerte werden innerhalb von zwölf Monaten bzw. innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert bzw. liquidiert. Kurzfristige ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verbindlichkeiten

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht bezieht sich auf alle in § 266 Abs. 3 C.1. bis C.8. genannten Einzelposten (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 11; Henckel in HKMS[3/4], § 285 HGB Rz. 17 [9/2024]). Sie hat nicht nur Bedeutung für das Aufzeigen von Fristigkeiten, sondern vor allem auch für die Darlegung der Belastung des Vermögens der Gesellschaft durch gewährte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Sonstige Verbindlichkeiten (C.8.)

Rz. 412 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Verbindlichkeiten" (C.8.) erfassen als Sammel- und Auffangposten alle Schulden der Gesellschaft, die keinem anderen Posten der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 122; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 246). Rz. 413 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierzu: Steuersch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Vermerk der Verbindlichkeiten, Ausweis erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen und Erläuterungen antizipativer Verbindlichkeiten (Abs. 5)

I. Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr (Abs. 5 Satz 1) 1. Grundsatz und Bestimmung der Restlaufzeit Rz. 53 [Autor/Zitation] Ähnlich dem Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach Abs. 4 Satz 1, fordert Abs. 5 Satz 1 einen Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erläuterung antizipativer Verbindlichkeiten (Abs. 5 Satz 3)

1. Voraussetzungen der Erläuterungspflicht Rz. 60 [Autor/Zitation] Analog Abs. 4 Satz 2 (vgl. Rz. 48 ff.) sieht Abs. 5 Satz 3 vor, dass Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und einen größeren Umfang haben, im Anhang zu erläutern sind. Rz. 61 [Autor/Zitation] Als problematisch erweist sich das Kriterium der recht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten (Nr. 2)

1. Allgemeines Rz. 31 [Autor/Zitation] Nr. 2 verlangt die Aufgliederung der Angabe der Beträge von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten der Verbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Gliederungsrahmen des § 266 Abs. 3 C. ergeben. Mit dem BilMoG ist das Wahlrecht, die geforderten Angaben entweder i...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Tz. 96 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Abweichend vom allgemeinen Saldierungsverbot nach IAS 1.32 schreibt der IASB für Finanzinstrumente, die mit derselben Vertragspartei abgeschlossen wurden, unter bestimmten Bedingungen einen saldierten Ausweis vor. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterung von rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten im Anhang nach § 268 Abs. 5 Satz 3 (Nr. 2)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Analog zur Erläuterungspflicht bezüglich der im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthaltenen Forderungen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, verlangt § 268 Abs. 5 Satz 3, dass die im Posten "Verbindlichkeiten" enthaltenen Beträge für Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, im Anhang erläutert we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr (Abs. 5 Satz 1)

1. Grundsatz und Bestimmung der Restlaufzeit Rz. 53 [Autor/Zitation] Ähnlich dem Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach Abs. 4 Satz 1, fordert Abs. 5 Satz 1 einen Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten. Die Verpflichtung auch den Betrag der Verbi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (C.4.)

Rz. 397 [Autor/Zitation] Der Passivposten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" (C.4.) ist das Gegenstück zum Aktivposten A.II.1. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Die dortigen Ausführungen (Rz. 219 ff.) gelten entsprechend. Rz. 398 [Autor/Zitation] Allerdings ist bei den Verbindlichkeiten nicht die Einschränkung zu machen, dass diese in unmittelbarem Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (C.7.)

Rz. 411 [Autor/Zitation] Unter dem Posten C.7. sind ebenfalls unabhängig von ihrer Entstehungsursache alle Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, auszuweisen. Siehe insoweit die Ausführungen zu C.6. (Rz. 408 ff.) und zu Aktivposten B.II.3. als Gegenstück (Rz. 233 ff.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Haftung für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Weiterhin sind Haftungsverhältnisse anzugeben, die nicht bereits unter § 251 fallen (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen, die aus der Haftung oder Mithaftung für fremde Verbindlichkeiten erwachsen können, können ebenfalls nach Nr. 3a angabepflichtig sein, wenn das Haftungsschuldverhältnis nicht bereits in der Bilanz oder al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (C.2.)

Rz. 390 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Gesamt- oder Restlaufzeit sind alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter Posten C.2. auszuweisen. An Kreditinstitute begebene Schuldverschreibungen zählen ebenfalls hierzu (Rz. 387). Die Ausführungen zu den Guthaben bei Kreditinstituten gelten entsprechend (Rz. 253 ff.). Daher sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Ba...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Finanzielle Verbindlichkeit (financial liability)

Tz. 22 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als finanzielle Verbindlichkeit (financial liability) wird eine vertragliche Verpflichtung bezeichnet, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an einen Vertragspartner abzuführen oder mit diesem unter möglicherweise nachteiligen Bedingungen tauschen zu müssen; oder eine Verpflichtung, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfül...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbindlichkeiten (C.)

1. Allgemeines Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten (Nr. 1)

1. Allgemeines Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Anhang sind zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der langfristigen Verbindlichkeiten (von mehr als fünf Jahren, Nr. 1 Buchst. a) und der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten anzugeben. Dabei sind Art und Form der Sicherheiten (Pfandrechte oder ähnliche Rechte) zu nennen (Nr. 1 Buchst. b). Bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (C.5.)

Rz. 402 [Autor/Zitation] Zu den Wechselverbindlichkeiten zählen als Schuldwechsel gezogene Wechsel (Tratten) oder eigene Wechsel (Solawechsel). Unerheblich ist, ob es sich um Waren- oder Finanzwechsel handelt. Bei Wechseln aufgrund einer Lieferung oder Leistung an das Unternehmen kann auch – insbes. bei untergeordneter Bedeutung – der Ausweis unter den Verbindlichkeiten aus L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (C.6.)

Rz. 408 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Entstehungsursache sind unter Posten C.6. alle Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auszuweisen, die vor allem aus dem Waren-, Leistungs- und Finanzverkehr, aus dem Beteiligungsverhältnis oder aus Unternehmensverträgen resultieren können. Rz. 409 [Autor/Zitation] Aufgrund der möglichen Überschneidungen mit anderen Bil...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 2. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a KostBRÄG)

Rz. 56 Ebenso wie in Nr. 11101 GNotKG KV ist der in Nr. 1311 FamGKG KV bei der Bemessung der Jahresgebühr zu berücksichtigende Vermögensfreibetrag an die Regelung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 II Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch angepasst worden, wonach im Rahmen der Sozialhilfe grds. Barbeträge oder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXX. Begründungen zur Risikoeinschätzung bei nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen iSv. § 251 (Nr. 27)

1. Allgemeines Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzeln...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis von Ansprüchen an und von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1)

I. Zweck der Vorschrift Rz. 6 [Autor/Zitation] Abs. 1 entspricht fast wortgleich der Regelung in § 42 Abs. 3 GmbHG. Die Regelung bezweckt, die zum Stichtag bestehenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern transparent zu machen. Dies wird damit begründet, dass – ähnlich wie bei einer GmbH – den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögenslage

Rz. 182 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt sich in erster Linie aus der Bilanz. § 242 Abs. 1 definiert die Bilanz als einen Abschluss, in dem der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Die Vermögensdarstellung ist damit Definitionselement der Bilanz im Rechtssinne. In § 242 ist als Vermögen zwar nur di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Beizulegender Zeitwert (fair value)

Tz. 32 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Definition des beizulegenden Zeitwerts (fair value) findet sich seit 2011 in einem eigenen Methodenstandard – IFRS 13 Fair Value Measurement – und wurde in IAS 32 unverändert übernommen. Danach ist der beizulegende Zeitwert derjenige Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Ve...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 264c Abs. 3 Satz 1 besagt, dass zwischen der Sphäre der Gesellschaft und der Sphäre ihrer Gesellschafter strikt zu trennen ist, und bekräftigt damit die Grundsätze zur personellen Zurechnung von VG und Schulden (vgl. § 246 Rz. 129 ff., 304 ff.). Entsprechendes gilt für die mit den VG bzw. Schulden verbundenen Erträge und Aufwendungen. Zwar nennt die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Konzept der Periodenabgrenzung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen hat gem. IAS 1.27 und dem Rahmenkonzept (CF.OB17ff.) seinen Abschluss, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, nach dem Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting) aufzustellen. Demnach werden Posten dann als Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen erfasst, wenn sie die im Rahmenkonzept...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Rechnungslegungsmethoden im Zwischenbericht

Tz. 80 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen muss im Zwischenbericht die gleichen Rechnungslegungsmethoden anwenden, die es auch im letzten jährlichen Abschluss angewendet hat (IAS 34.28). Hiervon ausgenommen sind Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die nach dem letzten Abschlussstichtag vorgenommen wurden und die im nächsten Abschluss eines Geschäftsjahres angewend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Generell

Rz. 75 [Autor/Zitation] Auch der Begriff des Fremdkapitals ist nur in § 255 Abs. 3 genannt, aber nicht legaldefiniert (Ballwieser in MünchKomm. HGB[5], § 255 Rz. 77). § 247 Abs. 1 nennt den Begriff der "Schulden" und unterscheidet diese auf der Passivseite von den RAP und vom Eigenkapital. Auch in § 246 Abs. 1 wird der Begriff der Schulden verwendet. Es ist daher argumentierb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Begriff "Eigenkapital" findet sich in der Bilanzgliederung in § 266 Abs. 3 A. Eine gesetzliche Definition des Begriffs ist nicht ersichtlich (s. auch Böcking/Gros/Heise in EBJS[5], § 272 Rz. 2). Rz. 27 [Autor/Zitation] Auch eine gesetzliche Definition für "Fremdkapital" ist im HGB nicht vorhanden. In der Beschreibung des Inhalts einer Bilanz (§ 247 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen der Erläuterungspflicht

Rz. 60 [Autor/Zitation] Analog Abs. 4 Satz 2 (vgl. Rz. 48 ff.) sieht Abs. 5 Satz 3 vor, dass Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und einen größeren Umfang haben, im Anhang zu erläutern sind. Rz. 61 [Autor/Zitation] Als problematisch erweist sich das Kriterium der rechtlichen Entstehung der Verbindlichkeit erst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anzugebende Rechte und Wertpapiere

Rz. 279 [Autor/Zitation] Anzugeben sind Genussscheine, Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheine, Optionen, Besserungsscheine sowie ihnen vergleichbare Wertpapiere oder Rechte. Rz. 280 [Autor/Zitation] Die Angabe erfasst bestehende Genussrechte. Das AktG enthält zwar in § 221 Abs. 3 iVm. Abs. 1 Regelungen über Genussrechte, ohne aber Aussagen zum Inhalt der Rech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Anders, Klassifizierung von Schulden mit Covenants, PIR 2022, S. 1ff.; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 383 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG eingeführt. Über verrechnetes Planvermögen müssen alle Kapitalgesellschaften (auch kleine iSv. § 267 Abs. 1) berichten. Nr. 25 müssen darüber hinaus die nach dem PublG zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtete Unternehmen beachten (vgl. § 5 Abs. 2 PublG; § 5 PublG Rz. 178). Rz. 384 [Autor/Zitation] Nr. 25 nim...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (E.)

Rz. 269 [Autor/Zitation] Der durch das BilMoG 2009 eingeführte Posten E. steht in Zusammenhang mit § 246 Abs. 2 Satz 2, der die Verrechnung von reservierten Vermögensgegenständen und Schulden aus Altersversorgungs- oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen vorsieht. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der VG den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag gem. § 246 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 386 [Autor/Zitation] Nr. 25 verpflichtet Unternehmen dazu, die Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechneten VG sowie den (abgezinsten) Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden im Anhang anzugeben. Rz. 387 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht bezieht sich auf den Gesamtbetrag der historischen Anschaffungskosten für alle VG, di...mehr