Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.3 Wie der Antrag gestellt werden muss

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Den Insolvenzantrag kann der Geschäftsführer durch ein entsprechendes Schreiben beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist das Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, kann im Gerichtsverzeichnis ermitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 41 Die in § 9a WEG geregelte Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet regelmäßig das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungs- und teileigentümer. Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines Mitglieds der Gemeinschaft oder im Eigentum eines Dritten stehen.[1] Die Wohnungseigen...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI dient der Umsetzung zahlreicher BEPS-Maßnahmen, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionspunkt 2), gegen Abkommensmissbrauch (BEPS-Aktionspunkt 6), gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten (BEPS-Aktionspunkt 7) und für die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren (BEPS-Aktionspunkt 14). Um e...mehr

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Unternehmenskrise II: Entst... / 1.3 Stadium 3: Liquiditätskrise

Andauernde Ertragsprobleme führen im dritten Krisenstadium zu einer Liquiditätskrise im Unternehmen.[1] Nachhaltig negative Cashflows bewirken Liquiditätsengpässe. Die Liquiditätssituation des Unternehmens verschlechtert sich und das Unternehmen verliert seine Fähigkeit, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen umfassend und fristgerecht nachkommen zu können. Im Stadium der Liquidi...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann, muss aber nicht, Insolvenzantrag gestellt werden – also dann, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage ist, Zahlungsverpflichtungen mit ihrer Fälligkeit zu erfüllen. So kann Vollstreckungen vorgebeugt werden.[1] Zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erstellt der Geschäftsführer eine Zukunftsprognose. Die Insolvenzord...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.2 Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen

Die Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen bewirkt eine zeitliche Verzögerung von liquiditätsbelastenden Zins- und Tilgungsauszahlungen. Das Krisenunternehmen kann sich mit seinen Gläubigern auf ein Moratorium verständigen und den Fälligkeitstermin der Zins- und Tilgungszahlungen in die Zukunft verschieben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Maßnahme nur temporär zu ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.3 Überschuldung

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Aktivvermögen bzw. die Vermögensgegenstände der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr abdecken. Die Bilanzwerte sind dabei der Ausgangspunkt, entscheidend aber sind letztlich die tatsächlichen Werte.[1] Hinweis Kein Insolvenzgrund bei positiver Fortbestehensprognose Eine Ausnahme für die Einleitung eines Insolvenzverfa...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / 2.3 Fallstudien zu den Funktionen der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Unternehmenserhaltungsfunktion Ausgangssituation Durch einen falsch kalkulierten bzw. hinsichtlich der technischen Schwierigkeiten unterschätzten Großauftrag sind bei einem Maschinenbauunternehmen für Spezialmaschinen Verluste in Höhe von mehreren 100.000 EUR entstanden. Hinzu kommt ein konjunkturell bedingter Umsatzrückgang, dem nicht ausreichend schnell durch Personal- und K...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / 1.2 Sanierungsfähigkeitsprüfung

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit Mit der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens müssen sich die Entscheidungsträger eines Krisenunternehmens insb. auseinandersetzen, spätestens sobald sich die Krise in Form einer bilanziellen bzw. wirtschaftlichen Überschuldung oder in Form einer vorhandenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit manifestiert hat und ein Insolvenz...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 3 Hinweise

Die Beurteilung der Gründung (§ 138 Abs. 2 Nr. 2 AO) erfolgt anhand der tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten. Maßgeblich ist hierbei der früheste relevante Zeitpunkt. Eine Betriebsstätte liegt spätestens dann vor, wenn eine dauerhafte Verfügungsmacht über eine ausländische feste Geschäftseinrichtung besteht – unabhängig davon, in welcher Form diese entstanden ist. Ob...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.1 Persönlicher Strafaufhebungsgrund

Rz. 24 Der Staat verzichtet – auch nach der sprachlichen Neuregelung des § 371 Abs. 1 AO – nachträglich auf den durch die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Straftatbestands des § 370 AO entstandenen staatlichen Strafanspruch, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 371 Abs. 1–3 AO erfüllt werden.[1] Es entfällt in diesem Fall nur die Strafbarkeit, sodass die Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.2 Anwendung

Rz. 299 Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 370 Abs. 3 AO gewählten sog. Regelbeispielstechnik ergeben sich allerdings Probleme für die Anwendung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. Der Gesetzgeber hat Beispiele gebildet, bei deren Vorliegen i. d. R. (Indizwirkung) ein besonders schwerer Fall vorliegt. Trotz Vorliegen eines solchen Beispiels kann sich aber bei einer Gesamtwürdigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5 Wirkung einer "verunglückten" Selbstanzeige

Rz. 384 Der Selbstanzeige kommt keine strafbefreiende Wirkung zu, wenn sie "verunglückt" ist, weil sie z. B. nicht vollständig ist, ein Ausschlussgrund nach Abs. 2 eingreift oder die Nachzahlung nach Abs. 3 nicht fristgerecht erfolgt. Es ist jedoch allgemeine Meinung, dass einer solchen unwirksamen Selbstanzeige im Rahmen der Strafzumessung erhebliche Bedeutung zukommt.[1] S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / B. Die "dingliche Wirkung" des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO (i.V.m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO)

§ 182 AO normiert die "Wirkungen der gesonderten Feststellung" (so die Überschrift) und gilt u.a. auch für den Grundsteuerwertbescheid. Dieser enthält in Ansehung einer wirtschaftlichen Einheit (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder Grundstück) die gesonderten Feststellungen zum Grundsteuerwert (Grundsteuerwertfeststellung, § 219 Abs. 1 BewG), zur Vermögens- und ggf. Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 1. Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Die Konstellation, dass die Einzelrechtsnachfolge (der Übergang des Feststellungsgegenstandes i.S.v. § 182 Abs. 2 S. 1 AO in Erfüllung eines Kaufvertrages, einer Schenkung etc.) während eines anhängigen Einspruchsverfahrens eintritt, aber auch schon so viel Zeit seit Erlass des Grundsteuerwertbescheides vergangen ist, dass der Rechtsnachfolger selbst keinen Einspruch mehr ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.2 Maßnahmen

Rz. 29 Zuschüsse kommen nur bei Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. dem Haushalt, in den er aufgenommen ist, in Betracht. Maßgebliches Kriterium ist dabei, wo sich der auf Dauer angelegte Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen befindet. Den Pflegekassen ist es grundsätzlich verwehrt, für individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in (gewerblichen) Wohnein...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 47 Sonstige Verbindlichkeiten

470 Verbindlichkeiten aus Steuern Hierunter sind sämtliche Steuerschulden des Unternehmens (z. B. Körperschaftsteuer) sowie einbehaltene und noch abzuführende Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) zu erfasse...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 470 Verbindlichkeiten aus Steuern

Hierunter sind sämtliche Steuerschulden des Unternehmens (z. B. Körperschaftsteuer) sowie einbehaltene und noch abzuführende Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 419 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In dieser Gruppe sind die Konten für die zum Jahresende gegenüber Kreditinstituten bestehenden Kontokorrentkredite und Kontoüberziehungen sowie rückständige bzw. aufgelaufene Zinsverbindlichkeiten zusammengefasst.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 4430 Verbindlichkeiten aus Bau- und Instandhaltungsleistungen

Hier empfiehlt es sich eine weitergehende Untergliederung vorzunehmen. Gliederungsbeispiel: Danach enthält das K...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 443 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In dieser Kontengruppe sind die zum Jahresende bestehenden Verpflichtungen aus Bau- und Instandhaltungsleistungen sowie für alle Arten von Lieferungen und Leistungen zu erfassen, sofern hierfür nicht besondere Konten vorgesehen sind. 4430 Verbindlichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 42 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 441 Verbindlichkeiten aus Grundstücksverkäufen

Das Konto enthält sowohl die Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens. Verkäufe von Grundstücken führen im Regelfall zu Forderungen aus Grundstücksverkäufen (Kontengruppe 21). Nur im Ausnahmefall entstehen aus dem Verkauf Verbindlichkeiten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund ein...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 472 Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern (eG)

Diese Gruppe, die nur für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft zutrifft, umfasst alle Verbindlichkeiten, die sich aus den besonderen genossenschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft ergeben und nicht der Kontengruppe 30 "Geschäftsguthaben" zuzuordnen sind. Gliederungsbeispielmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.5 Klasse 4: Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Klasse 4 erfasst sämtliche Verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und die passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten lassen sich in vier Gruppen aufgliedern. In der ersten Gruppe werden Finanzierungsmittel unabhängig von ihrer Fristigkeit zusammengefasst (Kontengruppe 40 bis 42). Die in der zweiten Gruppe zuzuordnenden Kontengruppen 43 bis 4...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 471 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

Hierzu gehören im Wesentlichen einbehaltene und noch abzuführende Sozialabgaben sowie die vom Unternehmen selbst zu tragenden Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Abfindungen an Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 442 Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeiten

Diese Kontengruppe stellt das Gegenbild zu den "Forderungen aus Betreuungstätigkeit" (Kontengruppe 22) dar. Das korrespondierende Konto "Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeiten" wurde im Rahmen der Neufassung der JAbschlWUV neu in den Bilanzausweis aufgenommen und dient der Klarheit der Darstellung. Daher kann auf die dort gebrachten Erläuterungen verwiesen werden. Voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 41 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 45 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel

Hierunter sind vom Unternehmen selbst ausgestellte (Solawechsel) oder von Gläubigern auf das Unternehmen gezogene Wechsel zu buchen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 402 Verbindlichkeiten aus Sparbriefen

Diese Gruppenkonten kommen für Wohnungsunternehmen in Betracht, die neben ihren eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Funktionen eine Spareinrichtung betreiben und hierzu ermächtigt sind. Es handelt sich um Spareinlagen und andere Einlagen (Sparbriefe) im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG. Voraussetzung ist, dass in jedem Fall eine Urkunde, insbesondere ein Sparbuch, ausgestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 298 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (z. B. aus Pensionszusagen) oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen (z. B. Vereinbarungen zur Altersteilzeit oder zu Lebensarbeitszeitmodellen) dienen (Deckungsvermögen), sind mit diesen Schulden zu ve...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 4.7 36–39 Rückstellungen

Rückstellungen dienen der Erfassung ungewisser Verbindlichkeiten, d. h. von Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag dem Grunde nach bereits bestehen, deren genaue Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht bekannt sind. Hierzu gehören auch erkennbare Verluste aus schwebenden Geschäften, die durch Bildung von Rückstellungen abzudecken sind. Genau bestimmbare Schulden sind als Ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 4Verbindlichkeiten/Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 4Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten/ Passive latente Steuern

Die Klasse 4 erfasst sämtliche Verbindlichkeiten, die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie die passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten lassen sich in fünf Gruppen aufgliedern. In der ersten Gruppe werden Finanzierungsmittel unabhängig von ihrer Fristigkeit zusammengefasst (Kontengruppe 40 bis 42). Die der zweiten Gruppe zuzuordnenden Kontengruppen 43 bis 443 diene...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Erläuterungen des Inhalts d... / 46 Unternehmensrechtliche Sonderposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8919 Steuererstattungen/-nachzahlungen für frühere Jahre

Wie bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag können auch bei den sonstigen Steuern die frühere Jahre betreffenden Steuern auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Bei größerem Umfang empfiehlt es sich, für die einzelnen Steuerarten eine Unterteilung vorzunehmen. Exkurs: Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer Die Umsatzsteuer wird nach der "Nettomethode" kontokorrentmäßig auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 495 Passive latente Steuern

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen. Eine Verrechnung mit aktiven lat...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 295 Aktive latente Steuern

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als "Aktive latente Steuern" in der Bilanz angesetzt werden. Steuerliche Verlustvor...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 082 Beteiligungen

Zu den Beteiligungen gehören Anteile an anderen Kapital- und Personengesellschaften. Im Einzelnen sind hier – unter der Voraussetzung, dass eine Beteiligungsabsicht und nicht nur die Absicht einer Kapitalanlage gegen angemessene Verzinsung besteht – zu erfassen: Eine Beteiligung wird (widerlegbar) vermutet, wenn die Anteile an e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / IV. Veräußerung

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