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Erläuterungen des Inhalts der Kontenrahmen-Klassen / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

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Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt.

Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlusskonto, auf das zum Jahresende die sich aus den Mietereinzelkonten ergebenden Haben-Salden übertragen werden, und zwar zulasten des Kontos 20 "Forderungen aus Vermietung".

Das korrespondierende Konto "Verbindlichkeiten aus Vermietung" wurde zusätzlich zum Kontenrahmen aufgenommen und dient der Klarheit der Darstellung. Der Bestand des Kontos 440 ist zu Beginn des neuen Jahres auf das Konto 20 zurückzuübertragen. Überzahlte Pachten sind buchmäßig analog zu behandeln.

Überzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung sowie Kautionen (soweit nicht § 551 BGB zu beachten ist) sind ebenfalls hier zu erfassen.

Gliederungsbeispiel

 
4400 Mietüberzahlungen
4401 Überzahlungen aus der Umlageabrechnung
4402 Kautionen

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