Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungs- und Auskunftsrecht gegenüber dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 72 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 hat der Konzernabschlussprüfer "die Rechte nach Absatz 1 Satz 2 und nach Absatz 2 bei dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen". Mit dem Begriff Mutterunternehmen ist das den Konzernabschluss aufstellende MU gemeint. Die Vorschrift bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter des MU und aller einbezogenen und nicht...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / I. Der Minderjährige gehört zur überstimmten Minderheit

Rz. 375 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 beteiligt sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, eines der beiden Nachlass-Häuser zu verkaufen, um mit dem Erlös Schulden zu begleichen. Bei Verkauf und Aufla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anforderungen an die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung

Rn. 316 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Rspr formuliert für die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung hohe Anforderungen. Erst wenn die Vermutung materieller Richtigkeit der Buchführung durch einen Beanstandungsanlass derart erschüttert wurde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (BFH v 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftung von Prüfungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern

Rz. 116 [Autor/Zitation] Dem Prüfungsgehilfen selbst sind durch das Gesetz ebenso wie dem Abschlussprüfer Verhaltenspflichten gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft auferlegt, obgleich er mit dieser nicht in vertraglichen Beziehungen steht (vgl. Rz. 27 ff.; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 163 [1/2025]). Der Prüfungsgehilfe muss entsprechend die erforderliche Qualifikation ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 48 Der volljährig gewordene Alleinerbe bei überschuldetem Nachlass

Rz. 701 Beispiel M ist im Alter von elf Jahren Erbe nach seinem Onkel O geworden. Der Nachlass ist bedeutend. Dann wurde er mit 17 Jahren Alleinerbe nach Tante T. Deren Nachlass ist überschuldet. Nun steht M kurz vor der Volljährigkeit. Rz. 702 Nach § 1980 BGB hat der volljährig Gewordene die Pflicht, "unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen."...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Erstattungsansprüche

Rn. 77 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ehegatten sind hinsichtlich der ESt-Zahlung zwar Gesamtschuldner, s Rn 74, aber hinsichtlich Erstattungsansprüche nicht Gesamtgläubiger iSd § 428 BGB. Der Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter ESt ist in § 37 Abs 2 S 1 AO geregelt und steht demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es kommt also nicht...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

Rz. 17 Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere.[1] Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools.[2] Anfallende Überschüsse werden zunächs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 260 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Prüfung ergibt sich das Problem, dass der Konzernabschlussprüfer bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen sowie bei assoziierten Unternehmen kein eigenes Auskunfts- oder Einsichtsrecht hat. Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 3 Satz 2 bestehen diese Rechte nur gegenüber TU (vgl. § 320 Rz. 42 zur parallelen Frage bei § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der Einhaltung von § 5 Abs. 4 PublG bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 2 PublG hat sich die Prüfung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten auch darauf zu erstrecken, ob das Gebot des § 5 Abs. 4 PublG, Privatvermögen und korrespondierende Aufwendungen und Erträge nicht in Bilanz und GuV zu erfassen, beachtet ist. Dieses Gebot ist zwingendes Recht und kann nicht abbedungen werden (vgl. § 5 Publ...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / C. Die Vertretung des Minderjährigen bei der Ausschlagung

Rz. 73 Die Vertretung des Minderjährigen ist von der familiengerichtlichen Genehmigung zu unterscheiden. Grundsätzlich vertreten beide Eltern gemeinschaftlich den Minderjährigen (§ 1629 Abs. 1 BGB). Nun wird die Ausschlagung dem Nachlassgericht gegenüber erklärt (§ 1945 BGB), die Erklärung ist also amtsempfangsbedürftig, so dass es nicht darauf ankommt, wem der ausschlagende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 211 [Autor/Zitation] Nach § 16 Abs. 1 StGB liegt ein Tatbestandsirrtum vor, wenn bei Begehung der Tat ein Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, nicht gekannt wird; damit ist ein vorsätzliches Handeln ausgeschlossen. Beim Verbotsirrtum fehlt dem Täter bei der Tatbegehung die Einsicht, Unrecht zu tun; sofern dieser Irrtum unvermeidbar war, handelt er ohne Schuld ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Testamentsvollstreckung über ein geerbtes einzelkaufmännisches Handelsgeschäft

Rz. 335 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Oberste Mutterunternehmen (Nr. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 2 enthält die Legaldefinition des obersten MU. Das sind die MU, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellen (§ 342a Nr. 2). Rz. 17 [Autor/Zitation] Damit unterscheidet sich der Wortlaut lediglich darin von dem des Art. 48a Abs. 1 Nr. 1 RL 2013/34/EU idF RL (EU) 2021/2101 (Bilanz-RL), dass im deutschen Gesetzestext...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die Zurechnung zum Betriebsvermögen ist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Übersicht

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335 sanktioniert Verstöße gegen und ermöglicht die Erzwingung der Einhaltung der Offenlegungspflichten gem. §§ 325, 325a. Hierzu kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei pflichtwidrigem Unterlassen der Offenlegung gegen die KapGes., gegen die Mitglieder ihres vertretungsberechtigten Organs oder bei einer KapGes. mit Sitz im Ausland gegen ihre ständigen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bzw. die für WPG tätigen WP müssen eigenverantwortlich und nach berufsrechtlichen Vorgaben handelnd Jahresabschlussprüfungen durchführen (vgl. insbes. diverse Prüfungsstandards des IDW e.V., Düsseldorf). Der Abschlussprüfer kann somit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Versicheru...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit

Rz. 40 [Autor/Zitation] Mit der Vorschrift des § 18 PublG soll die Unehrlichkeit des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen bei der Berichterstattung eines PIE sanktioniert werden. Rz. 41 [Autor/Zitation] § 18 Abs. 2 Satz 2 PublG sieht eine Strafverschärfung für die vorsätzliche Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei einem PIE vor. Rz. 42 [Autor/Zitation] § 18 Abs. 3 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der KapGes. dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Weiterhin haben sie ihm zu ermöglichen, die Bücher und Schriften, die Vermögensgegenstände und Schulden, insbes. die Kasse und die Bestände a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer

Rz. 194 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden durch § 331 Abs. 1 Nr. 4 drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; vgl. Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 248 [...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG)

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 3 Abs 1 UmwStG ist das übergehende Vermögen grds mit dem gW anzusetzen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 21 ff. Nach § 3 Abs 2 UmwStG kann das übergehende Vermögen auf Antrag mit einem niedrigeren Wert (Bw oder Zwischenwert) angesetzt werden, soweit es BV der Übernehmerin wird und sichergestellt ist, dass es später der Besteuerung mit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns im Jahresabschluss nach § 1 Abs. 5

Rz. 51 [Autor/Zitation] Gemäß § 1 Abs. 5 gelten mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, selbst wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden, für Zwecke des PublG als ein Unternehmen. Die Regelung hat klarstellenden Charakter, da sich dies bereits aus dem HGB ergibt. Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelkaufleuten steht es grds. frei, mehrere Handelsgesch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Geltungsbereich

Rn. 1473 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Sachlicher/persönlicher Geltungsbereich: § 5 Abs 7 EStG gilt unmittelbar für die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§§ 5, 4 Abs 1 EStG) für gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete sowie für freiwillig Buchführende. StPfl, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln (oder Überschusseinkünfte erzielen), sind vom Adressatenkreis der Reg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 55 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sind für den Inhalt des JA, seine Gliederung und für einzelne Posten des JA §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268-275 und 277 HGB sinngemäß anzuwenden. Damit gelten die meisten der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB entsprechend. Diese Vorschrift...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / B. Zur familiengerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung

Rz. 63 Beispiel Nach dem gemeinschaftlichen Testament der Eltern ist der überlebende Ehegatte alleiniger Vorerbe, Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Nacherbfall ist der Tod des Vorerben. Die Mutter stirbt, als die Kinder noch minderjährig sind. Rz. 64 Es kann der Vater die Nacherbschaft für die Kinder, weil diese "nur" Nacherben sind (§ 2306 Abs. 2 BGB), ausschlagen, so d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelfragen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme kann durch verschiedene Ausweiswahlrechte beeinflusst werden. So können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in der Bilanz von den Vorräten abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Ferner können aktive und passive latente Steuern saldiert ausgewiesen (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder die Einfrierungsmethod...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungspflicht im Stadium der Abwicklung/Liquidation

Rz. 69 [Autor/Zitation] Sowohl für die AG (und andere Rechtsformen im Anwendungsbereich des AktG) als auch für die GmbH ergibt sich aus § 270 Abs. 3 AktG bzw. § 71 Abs. 3 GmbHG, dass die Prüfungspflicht grds. fortbesteht, aber das Gericht von der Prüfung befreien kann, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger un...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schuldzinsen sind BA, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die dem BV zuzuordnen ist. Ist die Verbindlichkeit der privaten Sphäre zuzuordnen, dann sind die Schuldzinsen keine BA. Jedoch ist die private Nutzung eines betrieblichen WG ebenso wie die betriebliche Nutzung eine...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.8 Abtretung erfüllungshalber

Arbeitseinkommen kann der Arbeitnehmer an einen seiner Gläubiger abtreten, um damit eine diesem gegenüber bestehende Verbindlichkeit (z. B. eine Kaufpreisforderung, eine Schadensersatzforderung) zu erfüllen (Abtretung erfüllungshalber). Eine solche Abtretung ist nicht grundsätzlich nichtig (z. B. wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB). Sie kann aber von anderen Gläubigern de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Rechtsstreitigkeiten

Rn. 492h Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Bei Rechtsstreitigkeiten – gerichtlich oder außergerichtlich – über das Bestehen von Forderungen oder Verbindlichkeiten vertritt der BFH eine typisierende Haltung: Erst wenn ein rechtskräftiges Urt oder eine unbedingte Schuldanerkenntnis vorliegt, kann die betreffende Forderung ein- oder ­eine vorsorglich gebildete Rückstellung ausgebucht w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Steuerrückstellungen

Rz. 122 [Autor/Zitation] Das Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB schreibt vor, dass Steuerrückstellungen innerhalb der Rückstellungen gesondert auszuweisen sind (§ 266 Abs. 3 Buchst. B Nr. 2 HGB). Darüber hinaus ist als Davon-Vermerk anzugeben, inwiefern die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren. Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach früherer Auffassung (ADS6, § 5 PublG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertung und Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Im Rahmen unechter Pensionsgeschäfte kommt es regelmäßig zu einem Abgang der in Pension gegebenen VG, die sich somit einer Bewertungsgrundlage entziehen. Die Stillhalteposition in der Verkaufsoption stellt ein schwebendes Geschäft dar, für das der Pensionsgeber an jedem Abschlussstichtag zu prüfen hat, ob und inwieweit eine Rückstellung für drohende Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 [Autor/Zitation] Schadenrückstellungen sind vom Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall als ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern oder anspruchsberechtigten Dritten zu bilden. Es handelt sich bei der Schadenrückstellung insoweit um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1.mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / B. Die Entgegennahme des Nachlassverzeichnisses des Vollstreckers (§ 2215 BGB)

Rz. 436 Beispiel Der Vater ist Testamentsvollstrecker hinsichtlich der Erbschaft, die sein minderjähriges Kind als Alleinerbe gemacht hat. Die Eltern leben getrennt. Ist ein Außenstehender Testamentsvollstrecker, so haben die Eltern in Wahrnehmung der Rechte ihres Kindes das Verzeichnis gem. § 2215 BGB vom Testamentsvollstrecker anzufordern. Nach h.M. sind sie nicht verpflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Weihnachtsgratifikation

Rn. 1269 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation ist arbeitsrechtlich zusätzliches Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeit des ArbN. Als Verpflichtung aus einem schwebenden Geschäft kann sie grundsätzlich nicht angesetzt werden, sondern nur, soweit der ArbN den dem Weihnachtsgeld entsprechenden Teil seiner Arbeitsleistung bereits erbra...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 43 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 654 Die Annahme der Vorerbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Vorerbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen; es handelt sich um eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche Vertreter, dass dem Minde...mehr