Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Insolvenzverwaltervergütung

Ob die Insolvenzverwaltervergütung (teilweise) als BA geltend gemacht werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. ME können die Aufwendungen als BA geltend gemacht werden, wenn sie durch die Verwaltung des Betriebs veranlasst sind. Wie im Rahmen der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (s BFH v 13.08.2024, IX R 29/23, DStR 2024, 2529) sind Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Forderungsverzicht

Wird eine Forderung aus betrieblichen Gründen nicht eingezogen oder erlässt der StPfl dem Schuldner die Schuld, so handelt es sich bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich um eine BA, da die Forderung bereits als BE verbucht wurde. Bei § 4 Abs 3 EStG entfällt ein BA-Abzug, da die Forderung noch nicht erfolgswirksam war. Erfolgt der Erlass aus privaten Gründen, so lie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Nachrangige Vermögensgegenstände

Rz. 51 [Autor/Zitation] Nachrangige VG sind bei den jeweiligen Aktivposten oder Unterposten gesondert auszuweisen; eine Angabe im Anhang ist alternativ möglich (s. Rz. 126). Rz. 52 [Autor/Zitation] Ein gesonderter Ausweis nachrangiger VG kommt nach der überwiegenden Literaturmeinung für die Posten Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentraln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Grundsatz der Bilanzwahrheit

Rn. 408 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Grundsatz der Bilanzwahrheit, der als solcher nicht kodifiziert ist, gleichwohl aber insbesondere in den §§ 238 Abs 1, 239 Abs 2, 246 Abs 1 HGB seinen Niederschlag gefunden hat, verlangt, dass Buchführung und Bilanz richtig iSv dem geltenden Normensystem entsprechend aufzustellen sind, dh Vermögensgegenstände und Schulden inhaltlich nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Vermögen"

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Auslegung des Begriffsbestandteils "Vermögen" verlässt uns die Nomenklatur des EStG vollständig. In der (betriebs-)wirtschaftlichen Begriffswelt versteht man unter "Vermögen" den in Geld ausgedrückten Wert aller materiellen u immateriellen Güter, die in der Verfügungsbefugnis einer Wirtschaftseinheit stehen, also einen positiv einzuschät...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 184 [Autor/Zitation] Tatmittel ist ein Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, der von einem übergeordneten Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter TU von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)Konzernabschlüssen oder (Teil-)Konzernlageberichte nach §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 offengelegt wurde. In den offengelegten Konzernabschlüssen oder -lageberichten müs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Private Aufwendungen und Erträge

Rz. 247 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 4 dürfen die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zur betrieblichen bzw. privaten Sphäre folgt der Zuordnung der zugrunde liegenden VG und Schulden. Rz. 248–249 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bürgschaft

Zahlungen des Bürgen sind BA, wenn die Bürgschaftsverbindlichkeit zu seinem notwendigen BV gehört. Dies ist der Fall, wenn die Eingehung der Bürgschaft betrieblich veranlasst war (BFH BStBl II 1976, 668; 1990, 17; FG Düsseldorf EFG 2006, 1032). Ohne betriebliche Veranlassung liegt PV vor, so dass entsprechende Zahlungen des Bürgen auch nicht BA sind. Dies gilt auch im Verhäl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besonderheiten bei Vermögensübergang

Rz. 10 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 ordnet für bestimmte Fallkonstellationen an, dass die Rechnungslegungspflicht bereits am ersten Abschlussstichtag beginnt, an dem die Größenmerkmale erfüllt sind; bspw. wenn auf das Unternehmen während des GJ das Vermögen eines anderen Unternehmens durch Umwandlung oder in anderer Weise als Ganzes übergegangen ist. Überschreitet das aufne...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 37 Die sachliche Teilauseinandersetzung

Rz. 532 Es sind eher seltene Fälle, bei denen ein nennenswerter Nachlass auf einmal vollständig auseinandergesetzt wird. Auch ohne, dass ein Aufschub der Auseinandersetzung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde, erfolgt häufig eine sachliche Teilauseinandersetzung, bspw.: Nach Begleichung einiger Schulden verkauft man zuerst einmal das Aktienpaket und verteilt d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit der Einführung des § 340h in seiner alten Fassung wurden im Zuge des Bankbilanzrichtlinien-Gesetzes 1990 (BaBiRiLiG) erstmals Regelung zur Bewertung von auf fremde Währung lautende VG und Schulden für Institute festgeschrieben, um den branchen- und geschäftsspezifischen Besonderheiten sowie der Bedeutung des Fremdwährungsgeschäfts, aber auch der Ris...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / n) Erläuterungen zu Treuhandverbindlichkeiten gem. § 6 RechKredV

Rz. 122 [Autor/Zitation] Treuhandverbindlichkeiten (Passivposten Nr. 4) – also Schulden, die in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehalten werden – sind im Anhang nach den Passivposten des Formblatts aufzugliedern. Eventuelle Unterposten iSv. Davon-Angaben werden dabei in Bezug auf die Anhangangabe als Hauptposten behandelt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Krediti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 46 Das Verlangen nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 694 Der volljährig Gewordene kann seine Haftung für die bis zum Erreichen der Volljährigkeit entstandenen Verbindlichkeiten beschränken, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die seine Eltern im Rahmen ihrer Vertretungsmacht begründet haben "… oder die aufgrund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen entstanden sind, …" (§ 1629a Abs. 1 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Erfassung

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die (negative) BV-Eigenschaft setzt zunächst eine am Bilanzstichtag rechtlich wirksam entstandene (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) u/o wirtschaftlich verursachte Verpflichtung des betreffenden Bilanzierungssubjekts voraus. Eine Verpflichtung ist rechtlich entstanden, wenn die die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale sämtlich erfüllt sind, w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Erleichterungen für mittelgroße Genossenschaften

Rz. 27 [Autor/Zitation] Mittelgroße Genossenschaften dürfen die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße KapGes. bei der Offenlegung ( § 327) entsprechend anwenden. Das bedeutet, dass der Vorstand die Bilanz nur in der für kleine Genossenschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konkret benannte Ersatzvorschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften werden durch konkret benannte branchenspezifische Vorschriften ersetzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.2 Bilanzielle Behandlung des unechten Factorings nach HGB

Rz. 33 Die Bilanzierung des unechten Factorings ist in der Literatur strittig.[1] Rechtlich wird das unechte Factoring überwiegend als Kreditgewährung mit Sicherungsübereignung bzw. Sicherungsabtretung von Forderungen eingestuft.[2] Somit erfolgt die Bilanzierung des unechten Factorings analog einer Darlehensgewährung. Die Forderungen werden gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB vom ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Restlaufzeitendefinition

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die allgemeine Definition der Restlaufzeit richtet sich nach den Regelungen des § 8 Abs. 2 RechKredV, wonach bei Forderungen oder Verbindlichkeiten mit Rückzahlungen in regelmäßigen Raten als Restlaufzeit der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Fälligkeitstag jedes Teilbetrags anzusetzen ist. Somit ist das Stichtagsprinzip als Bemessungsgrundla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sonderangaben in der Bilanz (Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach Nr. 1 Satz 1 ist die Offenlegungspflicht der gesetzlichen Vertreter mittelgroßer KapGes. (§ 267 Abs. 2) hinsichtlich der Bilanz auf diejenige der kleinen KapGes. nach § 266 Abs. 1 Satz 3 beschränkt. Daher ist nur eine verkürzte Bilanz offenzulegen, in die nur die in den § 266 Abs. 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten geso...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der Ausweis der in Pension gegebenen VG bleibt von der Tatsache, dass sie in Pension gegeben wurden, unberührt. Die aus dem Verkaufsgeschäft resultierende Verbindlichkeit ist im Einklang mit § 21 RechKredV in Abhängigkeit vom bankaufsichtlichen Status des Kontrahenten als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten oder Verbindlichkeit gegenüber Kunden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Handelsabsicht

Rz. 30 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Fragestellung, in welchen Fällen eine Handelsabsicht gegeben ist und somit eine Zuordnung zum Handelsbestand zu erfolgen hat, nimmt das Handelsrecht Bezug auf das KWG. Die Legaldefinition der Handelsabsicht gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG aF (bis zum 31.12.2013 geltende Fassung) setzt voraus, dass das Institut die Finanzinstrumente z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sparkassen

Rz. 146 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Sparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3): Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an die eigene Girozentrale gem. § 35 Abs. 1 Nr. 9 RechKredV; Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an angeschlossene Sparkassen ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Posten und Fristengliederung nach § 9 Abs. 1 RechKredV

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die von der Fristengliederung betroffenen Posten sind in § 9 Abs. 1 RechKredV abschließend aufgeführt. Demnach sind im Anhang entsprechende Fristengliederungen für folgende Posten anzugeben: Auf der Aktivseite: andere Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3 b); hiervon ausgenommen sind darin enthaltene Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bauspa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / u) Erläuterungen zu Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen gem. §§ 27, 34, 35 RechKredV

Rz. 130 [Autor/Zitation] Anstelle des § 285 Nr. 27 (vgl. auch § 285 Rz. 400 ff.) haben Institute gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 RechKredV die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme für gem. der §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz ausgewiesene "Eventualverbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 1 unter dem Strich) und "andere Verpflichtungen" (Passivposten Nr. 2 unter d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanzvermerke (§ 268 HGB)

Rz. 94 [Autor/Zitation] Nach § 268 Abs. 4-8 HGB bestehen zusätzliche Angabepflichten zu einzelnen Bilanzposten bzw. Bilanzvermerken. So sind bspw. die Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 HGB) sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) für jeden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bausparkassen

Rz. 143 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Bausparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3) und Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4): Angabe der rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge für Baudarlehen in einem Betrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8a RechKredV, Angabe der noch nicht ausge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fristengliederung gem. § 9 RechKredV bzw. § 7 RechZahlV

Rz. 100 [Autor/Zitation] § 9 RechKredV und § 7 RechZahlV sehen für die jeweils angesprochenen Institute eine Aufgliederung der nachstehenden Posten nach Restlaufzeiten vor. andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 Buchst. b, Formblatt 1 RechKredV), Forderungen an Kunden (Akti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltene Zuschüsse

Rn. 1386 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der rein subventionelle Charakter öff Förderungsmaßnahmen stellt in gewisser Weise einen Fremdkörper in der privatwirtschaftlich ausgerichteten Bilanzierung eines Kaufmannes dar. Der HFA hat in der Stellungnahme 1/1984 WPg 1984, 612 sich von den steuerlichen Vorgaben gelöst und verlangt den Ausweis der erhaltenen Zulage – unabhängig, ob stp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 720 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Theoretisch-definitorisch stellt der Geschäfts- oder Firmenwert (oder Goodwill) den Betrag dar, um den der Ertragswert des Unternehmens die Summe aller Zeitwerte von Vermögensgegenständen abzüglich Schulden übersteigt (s A/D/S, 6. Aufl, § 255 HGB Rz 257). Dieser Unterschiedsbetrag kann auch negativ sein, s die Diskussion über das Vorhanden- ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übertragung von Mitunternehmeranteilen (§ 5 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 1485 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 S 3 EStG ordnet die entsprechende Anwendung des S 1 für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an. Insoweit erfasst ist sowohl der Erwerb eines gesamten Mitunternehmeranteils als auch der Erwerb eines Teilanteils (Prinz, Ubg 2013, 66; Nielsen/Schulenburg, FR 2017, 627; Tiedchen in H/H/R, § 5 EStG Rz 2450 (Januar 2019); Krumm in B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfüllung der Generalnorm (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 3 Satz 1 geforderte Erklärung, dass "der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betriebsvermögen

Rn. 1508 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG gibt es BV. Zwar wird im Unterschied zu § 4 Abs 3 EStG beim Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG das BV zu Beginn des Wj mit dem BV zum Ende des Wj verglichen; aber auch bei der Überschussrechnung werden Wertänderungen des BV erfasst. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Wertän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pensionsgegenstände

Rz. 25 [Autor/Zitation] Pensionsgegenstand gem. § 340b Abs. 1 kann jeder dem Pensionsgeber gehörende VG sein. Gegenstand eines Pensionsgeschäfts können somit Wertpapiere, Darlehensforderungen, Wechsel, Schatzwechsel und andere VG sein, nicht jedoch Schulden, RAP und Bilanzierungshilfen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 35; Wiedmann, Bilanzrecht, Kommentar zu den §§ 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitliche Voraussetzungen

Rn. 39 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gem § 35b S 1 EStG sind nur solche Einkünfte berücksichtigungsfähig, die im VZ, in dem die ESt-Schuld entsteht, oder in den vorangegangenen vier VZ der ErbSt unterlagen. Der Zeitpunkt, in dem ein Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen hat, ist identisch mit dem Entstehungszeitpunkt der ErbSt. Gem § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG entsteht die ErbSt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bilanzrechtliche Einordnung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Der Beitrag für den Versicherungsvertrag ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die zeitraumbezogene Gewährung des Versicherungsschutzes durch das Versicherungsunternehmen. Dieser Zeitraum deckt sich häufig nicht mit dem GJ des Versicherungsunternehmens, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, die auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftung als Gesamtschuldner

Rn. 74 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 44 Abs 1 AO sind die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten Gesamtschuldner. Daher schuldet, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeder von ihnen die gesamte Leistung, gleichgültig, ob ein Ehegatte niedrigere Einkünfte als der andere oder gar keine hatte, § 44 Abs 1 S 2 AO. Eine Einschränkung dahingehend, dass das FA diesen Ehegatten nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 6 Die Anfechtung der Annahme bzw. der Ausschlagung einer Erbschaft

Rz. 101 Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gilt als Ausschlagung; die Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft gilt als Annahme der Erbschaft (§ 1957 Abs. 1 BGB). Auch die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann wie eine Annahme angefochten werden (§ 1956 BGB). Die Form der Anfechtung entspricht der der Ausschlagung der Erbschaft (§§ 1955, 1945 BGB). Anfechtung der Aus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfung durch den Aufsichtsrat gem. § 171 AktG

Rz. 146 [Autor/Zitation] Außer durch den Abschlussprüfer nach §§ 316 ff. sind der JA und der Lagebericht ggf. auch durch den AR (§ 171 AktG), durch die das Unternehmensregister führende Stelle (§ 329) und ggf. durch die Bilanzkontrolle (§§ 107 ff. WpHG) zu prüfen. Es stellt sich daher die Frage des Verhältnisses dieser Prüfungen zueinander. Rz. 147 [Autor/Zitation] Von der Reih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Bilanzidentität/Stetigkeit

Rn. 399 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Grundsatz der Bilanzidentität verlangt den lückenlosen Vortrag der Schlussbilanzwerte in die Eröffnungsbilanz des Folgejahres (§ 252 Abs 1 Nr 1 HGB); in der logischen Sekunde zwischen dem Ende des vorangegangenen und dem Beginn des neuen Geschäftsjahres sind Änderungen der "Wertansätze" ausgeschlossen (vgl zB Baetge/Ziesemer/Schmidt in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse des Konzerns

Rz. 160 [Autor/Zitation] Unter Strafe gestellt wird eine unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4. Der Begriff "Verhältnisse des Konzerns" baut auf dem Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" (s. Rz. 106 ff.) auf und bezieht ihn auf die Konzerne...mehr