Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Aufklärungen und Nachweise (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 22 Das Prüfungsrecht wird durch Abs. 2 Satz 1 ergänzt, mit dem die gesetzlichen Vertreter zur aktiven Unterstützung des Abschlussprüfers verpflichtet werden. Unter Aufklärungen sind insb. Auskünfte, Erklärungen und Begründungen zu verstehen.[1] Auch wenn das Gesetz nur von den gesetzlichen Vertretern spricht, fallen hierunter nach h. M. auch die von diesen beauftragten M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz 33, § 264 Rz 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei kl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Kapitalherabsetzungen

Rz. 47 Die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals ist für die AG/SE und die KGaA in den §§ 222–228 AktG geregelt. Da die Kapitalherabsetzung mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung rechtswirksam wird (§ 224 AktG), ist das gezeichnete Kapital von diesem Zeitpunkt an in um den Nennbetrag der Kapitalherabsetzung verminderter Höhe in der Bilanz zu zeigen. So...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.7 Verbindlichkeiten

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.5 Verbindlichkeiten

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.6.1 Purchase-Methode

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.5 Pensionsverpflichtungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.11 Aktive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.6 Passive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.1 Immaterielle Vermögenswerte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.3.2 Leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.10 Vorsicht (prudence)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.5 Fremdwährungsumrechnung

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.2 Konsolidierungskreis

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.4 Bilanzierung und Bewertung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.3 Immaterielles Vermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.8 Grundsätze der Bilanzwahrheit

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.7 Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.2 Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.3.1 Beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution Plans)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.6 Leasingvermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.4 Rückstellungen

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.2 Übertragung des Anspruchs (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 71 Die Übertragung eines Anspruchs kann grundsätzlich im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge stattfinden. Rz. 72 Absatz 1 Satz 2 enthält eine Regelung, die den Primäranspruch auf Sozialhilfe besonders sichert, da es sich hierbei um Leistungen zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Daseins handelt. Sie schließt die Übertragung, Verpfändung und Pfändung aus und...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.3 Segmentberichterstattung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.7 Finanzanlagen

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Verjährung

Rz. 91 Die Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG ist nach § 26a Abs. 3 UStG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mangel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.2 Kapitalflussrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.6 Passive RAP

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.1 Zahlungsklagen des Vermieters

Rz. 221 Bei Zahlungsklagen muss die mit der Klage geltend gemachte Forderung im Einzelnen genau bestimmt sein. Denn die Klageschrift muss die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klage ist bestimmt genug, wenn ein einheitlicher Gesamtanspruch geltend gemacht wird, von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.8 Übergangsregelung zu § 83 (Abs. 6)

Rz. 13 Abs. 6 wurde durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 als seinerzeitiger Abs. 8 in § 159 angefügt. In § 83 wurde die bisherige Bezeichnung "Integrationsvereinbarung" in Inklusionsvereinbarung geändert (Art. 2 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (aktienbezogene Wertsteigerungsrechte)

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.1 Vertragliche Zulassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen Leistungen der ambulanten und stationären Pflege nur von Pflegeeinrichtungen erbracht werden, die kraft (ausdrücklicher) Zulassung hierzu legitimiert sind. Die Zulassung erfolgt durch Abschluss eines Versorgungsvertrags. Für den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Betreuungsdiensten nach § 71 Abs. 1a sind bereits vorliegende Vereinbarungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 19 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Mieter aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.1 Rechtssystem

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Ein Feststellungsverfahren nach Abs. 1 ist (grundsätzlich) nur durchzuführen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung nicht schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.1 Abgrenzung zu Verbindlichkeiten

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (sog. Verbindlichkeitsrückstellungen) bilden den Hauptanwendungsfall der Rückstellungen. Sie unterscheiden sich von den Verbindlichkeiten, die dem Grunde und der Höhe nach gewiss sind, durch ihre Ungewissheit dem Grunde bzw. der Höhe nach in der zugrunde liegenden Verpflichtung. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.3 Rechtsgrund ungewisser Verbindlichkeiten

Die ungewisse Verbindlichkeit muss gegenüber einem Dritten bestehen (Außenverpflichtung). Sie ergibt sich regelmäßig aus dem Zivilrecht, z. B. bei Abwicklung eines Handelsvertreterverhältnisses, Schutzrechtsverletzung usw. Unter Umständen kann als Verpflichtungsgrund sogar eine faktische Verpflichtung genügen, der sich ein Kaufmann aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

2.1 Abgrenzung zu Verbindlichkeiten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (sog. Verbindlichkeitsrückstellungen) bilden den Hauptanwendungsfall der Rückstellungen. Sie unterscheiden sich von den Verbindlichkeiten, die dem Grunde und der Höhe nach gewiss sind, durch ihre Ungewissheit dem Grunde bzw. der Höhe nach in der zugrunde liegenden Verpflichtung. Die Abgrenzung k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 1.1 Rückstellungen im Handelsrecht

Die Bilanzierung entspricht dem Vorsichtsprinzip. Grundsätzlich sind die handelsrechtlichen Normen auch für die Steuerbilanz maßgeblich, sofern steuerrechtliche Sondervorschriften nicht entgegenstehen. Zu unterscheiden sind Verbindlichkeitsrückstellungen für bereits realisierten Aufwand, Drohverlustrückstellungen für künftigen Mehraufwand und (echte) Aufwandsrückstellungen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg und werden als Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Sie decken Schulden ab, die wirtschaftlich in der laufenden Periode verursacht worden sind, rechtlich jedoch erst in der Zukunft fällig werden. Rückstellungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.4 Wirtschaftliche Verursachung

Die rechtliche Entstehung einer Verbindlichkeit ist zumeist hinreichend für die Bildung einer Rückstellung. Eine rechtlich entstandene Schadensersatzverpflichtung muss keine wirtschaftliche Last darstellen, z. B. wenn der Geschädigte den Schaden noch nicht entdeckt hat. Letztlich entscheidet der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung, so dass im Einzelfall auch eine rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.2 Tatbestandsmerkmale

Die Voraussetzungen für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung sind: das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung; die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag; mit einer Inanspruchnahme muss ernsthaft zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 3.3 Abzinsungsgebot

Das Handelsrecht enthält ein Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Restlaufzeit ermittelt sich auf Grundlage des Zeitpunkts der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Ziel des Barwertansatzes ist die Darstellung der wahren Belastungswirkung.[1] Für Zwecke der Abzinsung ist handelsrechtlich zwischen Rückstellungen für Altersversorgungsverpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.10 Saldierung

Eine Saldierung von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen ist nach IFRS wie auch nach HGB grundsätzlich verboten; es ist nur in den Fällen erlaubt, in denen dies explizit in einem Standard oder einer Interpretation gefordert wird (IAS 1.32) oder aufgrund Unwesentlichkeit die Aussagekraft des Abschlusses durch Zusammenfassen von Positionen nicht herabge...mehr