Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften

Rz. 66 [Autor/Zitation] Aufgrund der zuvor beschriebenen Bilanzierung der Wertpapierpensionsgeschäfte als besicherte Kreditvergabe bzw. Kreditaufnahme führt ein umfangreiches Repo-Buch mitunter zu einer erheblichen Bilanzverlängerung. Da die Bilanzsumme eine Bezugsgröße für die Ermittlung der institutsindividuell zu entrichtenden Bankenabgabe ist, haben die Institute ein Inte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / l) Aufgliederung der Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen gem. § 3 RechKredV bzw. § 3 RechZahlV

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten an verbundenen Unternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 3 RechKredV) wie auch solche an Beteiligungsunternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 4 RechKredV) zu den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten Nr. 1), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Passivposten Nr. 2), verbriefte Verbindlichkeiten (Passivpo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verrechnungsgebot täglich fälliger Forderungen und Verbindlichkeiten gem. § 10 RechKredV

Rz. 10 [Autor/Zitation] Nach § 10 RechKredV sind täglich fällige, keinerlei Bindungen unterliegende Verbindlichkeiten gegenüber einem Kontoinhaber mit gegen denselben Kontoinhaber bestehenden täglich fälligen Forderungen und Forderungen, die auf einem (Kredit-)Sonderkonto belastet und gleichzeitig auf einem laufenden Konto erkannt sind, zu verrechnen. Dies gilt insoweit, als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnung von Verbindlichkeiten

ba) Zurechnungsgrundsätze Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung täglich fälliger Forderungen und Verbindlichkeiten gem. § 8 Abs. 3 RechKredV

Rz. 9 [Autor/Zitation] In § 8 Abs. 3 RechKredV ist die Legaldefinition der täglich fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten dargestellt. Demnach sind als täglich fällig nur solche Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit ohne vorherige Kündigung verfügt werden kann oder für die eine Laufzeit oder Kündigungsfrist von 24 Stunden oder von einem Geschäf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / q) Erläuterungen zu nachrangigen Verbindlichkeiten gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 126 [Autor/Zitation] Zum Posten der Bilanz "Nachrangige Verbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 9) ist gem. § 35 Abs. 3 RechKredV bzw. § 29 Abs. 3 RechZahlV im Anhang der Betrag der für nachrangige Verbindlichkeiten angefallenen Aufwendungen anzugeben. Darüber hinaus sind für jede Mittelaufnahme, die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigt, folge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 1 Verbindlichkeit

Der Wahl und dem Wunsch "soll" entsprochen werden. Dies bedeutet, dass ihm entsprochen werden muss, es sei denn, es liegt ein atypischer Einzelfall vor. Für diesen bestünde dann Ermessen. Bei den Hilfen nach §§ 27, 35a und 41 SGB VIII ist dem Wunsch zu entsprechen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verbindlichkeiten

a) Zeitliche Erfassung Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die (negative) BV-Eigenschaft setzt zunächst eine am Bilanzstichtag rechtlich wirksam entstandene (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) u/o wirtschaftlich verursachte Verpflichtung des betreffenden Bilanzierungssubjekts voraus. Eine Verpflichtung ist rechtlich entstanden, wenn die die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale sä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Täglich fällige Forderungen und Verbindlichkeiten

I. Abgrenzung täglich fälliger Forderungen und Verbindlichkeiten gem. § 8 Abs. 3 RechKredV Rz. 9 [Autor/Zitation] In § 8 Abs. 3 RechKredV ist die Legaldefinition der täglich fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten dargestellt. Demnach sind als täglich fällig nur solche Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit ohne vorherige Kündigung verfügt werden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Überträgerin und Übernehmerin

Tz. 62 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bestehen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin Forderungen oder Verbindlichkeiten und gehen diese iRd Umw auf die Übernehmerin über, erlöschen sie mit der Eintragung der Umw in das H-Reg der Übernehmerin durch Konfusion. Ergibt sich durch die Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten ein Gewinn, zB weil die Forderung wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / o) Erläuterungen zu sonstigen Verbindlichkeiten gem. § 35 RechKredV

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 5) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind. Rz. 124 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag u Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten u Anleihen (Damnum, Disagio)

Schrifttum: Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verrechnung von täglich fälligen Verbindlichkeiten gem. § 10 RechKredV

aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Schuldnermehrheiten

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Teilschuldnerschaft (§ 420 BGB): Schulden mehrere eine einheitliche, aber teilbare Leistung, so ist nach der gesetzlichen Vermutung des § 420 BGB im Zweifel jeder Schuldner zu einem gleichen Anteil verpflichtet. Der Gläubiger hat gegenüber jedem (Teil-)Schuldner einen selbstständigen Anspruch nur auf den jeweiligen Teil der Leistung. Die Auß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zurechnungsgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine wirtschaftliche Belastun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 1635 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen, die nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, sind idR nicht mehr betrieblich veranlasst. Die Betriebsbeendigung soll einen Schlussstrich unter die betrieblichen Geschäftsvorfälle setzen. Jedoch können nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit Aufwendungen entstehen, die noch im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit standen. So...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Verbindlichkeit der Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 8)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 8 gilt für die Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats § 342q Abs. 2 entsprechend; vgl. grds. § 342q Rz. 73 ff. Bei Bekanntmachung der Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats durch das BMJ würde somit die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB vermutet, sofern diese Empfehlungen von den zur Konzernrechnungslegung v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gemeinsamkeiten

Rz. 48 [Autor/Zitation] Nachrangige VG und Schulden sind gem. § 4 Abs. 1 Halbs. 1 RechKredV als nachrangig zu kennzeichnen. Sie gelten als nachrangig, wenn sie im Fall der Liquidation oder im Insolvenzfall erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfüllt werden dürfen (§ 4 Abs. 1 Halbs. 2 RechKredV). Rz. 49 [Autor/Zitation] Damit wi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 124 [9/2024]; Kirsch, Rechnungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der besonderen Deckung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von Geschäften zum Bestand der besonderen Deckung kann zu einer Nettoertragsrealisierung führen, weshalb hier auch zur Wahrung des Gläubigerschutzes das Vorsichtsprinzip besonders zu beachten ist (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 435). Rz. 13 [Autor/Zitation] Entsprechend dem Gesetzeswortlaut können auf fremde Währung lautend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Risiken auf Abschlussebene und auf Aussagenebene

Rz. 360 [Autor/Zitation] Nach ISA 315 (Revised 2019) Rz. 28 hat der Abschlussprüfer die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu identifizieren und festzustellen, ob sie auf der Abschlussebene oder der Aussageebene für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben bestehen. Rz. 361 [Autor/Zitation] Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A195 betreffen Risiken ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grundsatz der Einzelbewertung/Saldierungsverbot

Rn. 397 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vermögensgegenstände und Schulden sind "einzeln" anzusetzen (§§ 240 Abs 1 HGB) und zu bewerten (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Der auch für die Steuerbilanz geltende Grundsatz (§ 6 Abs 1 EStG) untersagt die Zusammenfassung mehrerer WG zu einer Sammelposition ebenso wie die Verrechnung von WG und Schulden (FG He v 24.04.2013, 4 K 693/10, EFG 2013, 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Praktische Fälle von Einschränkungen des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss

Rz. 294 [Autor/Zitation] Die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss im Bestätigungsvermerk ist zB bei Einwendungen mit nicht umfassenden Auswirkungen in den folgenden Fällen einschlägig (vgl. IDW PS 405 nF Rz. A6 ff.): Im Abschluss angewendete Rechnungslegungsmethoden stehen mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht in Einklang. ist eine Rechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verkürzung des Zahlungsweges/Vertragsweges

Rn. 1644 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen eines Dritten können auch im Falle der sog Abkürzung des Zahlungsweges als Aufwendungen des StPfl zu werten sein. Hierfür ist aber Voraussetzung, dass der zahlende Dritte eine Schuld des StPfl im Einvernehmen mit dem StPfl tilgen will, statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu überlassen (BFH BStBl II 1999, 782; 2000, 314; 2006,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kreditfinanzierte Einlagen

Rz. 229 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob "kreditfinanzierte Einlagen" in der Bilanz als Eigen- oder als Fremdkapital auszuweisen sind. Hierbei schließt der Einzelkaufmann "als Privatperson" einen Darlehensvertrag ab und verwendet den aufgenommenen Geldbetrag anschließend ganz oder teilweise zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben. Formal betrachtet könnte es sich um eine pri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung zu § 4 Abs 4a EStG

Rn. 1655 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der § 4 Abs 4a EStG ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügt worden. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entwicklung der Rspr zum Schuldzinsenabzug in "rechtsprechungsüberholender Weise" (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 187 (22. Aufl 2023)) reagiert. Vorausgegangen waren zwei bedeutende Entscheidungen des GrS des BFH: M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verpflichtungsübernahme

Rn. 1478 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die vormals passvierungsbeschränkte Verpflichtung muss "übernommen" worden sein. Korrespondierend zum Tatbestandsmerkmal der Übertragung iS § 4f EStG ist bzgl des Tatbestandsmerkmals der Übernahme auf einen Wechsel der personellen Zurechnung der Verpflichtung abzustellen (s § 4f Rn 52 (Briesemeister)). Liegt ein solcher Zurechnungswechsel ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Treuhandgeschäfte gem. § 6 RechKredV

Rz. 69 [Autor/Zitation] Nach § 6 RechKredV bestehen für Kreditinstitute in ihrer Funktion als Treuhänder besondere Ansatz- und Ausweisregelungen für treuhänderisch gehaltene VG und Schulden. Zu den Arten von Treuhandverhältnissen sowie den Bilanzierungskonsequenzen aus dem für ihre Bilanzierung relevanten Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums vgl. § 246 Rz. 220 ff. § 6 Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berücksichtigung des Zinsrisikos in den Abschlüssen von Kreditinstituten und das Bankbuch als Bewertungsobjekt

Rz. 151 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2) und die Vorschriften zur verlustfreien Bewertung zu beachten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1). Rz. 152 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf bonitä...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 29 Der Kauf eines Erbanteils und das Vorkaufsrecht des Minderjährigen

Rz. 423 Gegenstand des Erwerbs eines Erbanteils ist der Anteil am gesamthänderisch gebundenen Vermögen. Nicht dazu gehören die Teile des Nachlasses, die durch Sondererbfolge übergegangen sind, z.B. der Anteil an einer "rechtsfähigen Gesellschaft" (§ 711 Abs. 2 BGB n.F.). Nicht erfasst werden ebenso Nachlassgegenstände, die bereits an Dritte veräußert oder an Miterben aufgetei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Vorsichtsprinzip/Realisationsprinzip/Imparitätsprinzip

Rn. 395 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind; Gewinne sind erst (und nur) zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das Vorsichtsprinzip ist grundlegender, das Handelsbilanzrecht wesen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ob) Bedingter Forderungsverzicht

Rn. 461 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Aufschiebend bedingter Forderungsverzicht: Vermögensmehrungen, die nicht aus gegenseitigen Verträgen herrühren, sind erst dann realisiert, wenn sie rechtlich oder jedenfalls tatsächlich ausreichend gesichert erscheinen (BFH vom 19.02.1998, IV R 59/96, BStBl II 1999, 266; BFH vom 31.08.2011, IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21). Diese Voraussetzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Systematik

Rn. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Regelzurechnung zum zivilrechtlicher Eigentümer: Voraussetzung für den Ansatz von WG u Schulden in der Bilanz ist, dass sie dem StPfl persönlich zuzurechnen und in sachlicher Hinsicht seinem BV (s Rn 49ff) zuzuordnen sind. Der Kaufmann hat gemäß § 242 Abs 1 HGB "sein" Vermögen und "seine" Schulden zu bilanzieren. Ausgangspunkt der personelle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Konzernabschluss

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Regelung, wonach für MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns entsprechend § 5 Abs. 4 PublG das Privatvermögen und die privaten Schulden der Gesellschafter bzw. des Einzelkaufmanns nicht in die Bilanz sowie die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden dürfen, dient nur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfordernis

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Rspr. sowie die überwiegende Meinung im Schrifttum leiten dies zunächst aus dem strafähnlichen Charakter des Ordnungsgeldes ab (OLG Köln v. 1.7.2015 – 28 Wx 8/15; OLG Köln v. 21.9.2015 – 28 Wx 15/15; LG Bonn v. 6.12.2007 – 11 T 11/07, juris). Das LG Bonn rezipiert hierzu die Rspr. des BVerfG, nach der für alle staatlichen Maßnahmen mit Strafcharakt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für Versicherungsunternehmen gelten auch die allgemeinen Grundsätze der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz können gem. § 240 Abs. 4 neben VG auch Schulden auf Basis der Gruppenbewertung bilanziert werden. Soweit die beiden genannten Verfahren nicht möglich oder der damit verbunden Aufwand unverhältnismäßi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bareinlage

Rn. 278a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Barbeträge werden in § 4 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG explizit den WG zugeordnet, die Gegenstand einer Einlage sein können. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel zum BV. Dies sind neben Bargeld insb auch Bankguthaben (BFH v 11.12.1990, VIII R 8/87, BStBl II 1992, 232). Eine Einlage ist bei Zahlung durch Banküberweisung erst geleiste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / oa) Unbedingter Forderungsverzicht

Rn. 460 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundsatz: Wird eine betriebliche Schuld ganz oder teilweise endgültig erlassen (§ 397 BGB), ist sie auszubuchen; in Höhe der wegfallenden Schuld wird ein Gewinn realisiert (BFH vom 03.07.1997, IV R 31/96, BStBl II 1997, 690; BFH vom 19.02.1998, IV R 59/96, BStBl II 1999, 266). Bei gesellschaftsrechtlicher Veranlassung des Verzichts liegt i...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 49 Der volljährig gewordene Alleinerbe, dessen sonstiges Vermögen bei Erreichen der Volljährigkeit überschuldet ist

Rz. 711 Beispiel Die Eltern des minderjährigen M haben mit einer Schenkung, die der Minderjährige mit sieben Jahren erhielt, schlecht gewirtschaftet, so dass für M eine erhebliche Schuldenlast entstand. Da fällt ihm als 16-Jährigen noch eine (lastenfreie) Erbschaft an, deren Wert geringer ist als die schon aufgelaufenen Schulden. M ist zahlungsunfähig, und zwar sowohl hinsic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr