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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / bb) Kreditfinanzierte Einlagen

Prof. Dr. Stephan C. Scholz
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Rz. 229

[Autor/Zitation]

Strittig ist, ob "kreditfinanzierte Einlagen" in der Bilanz als Eigen- oder als Fremdkapital auszuweisen sind. Hierbei schließt der Einzelkaufmann "als Privatperson" einen Darlehensvertrag ab und verwendet den aufgenommenen Geldbetrag anschließend ganz oder teilweise zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben. Formal betrachtet könnte es sich um eine private Darlehensaufnahme handeln, welche in der Bilanz nicht als betriebliche Schuld erfasst würde. Die Verwendung der aufgenommenen Mittel für betriebliche Zwecke würde zu einer Erhöhung des Eigenkapitals durch einen Einlagevorgang führen.

 

Rz. 230

[Autor/Zitation]

Nach hM sind privat aufgenommene Darlehen, die sodann im Handelsgeschäft verwendet werden, als betriebliche Schuld zu klassifizieren und damit in die Bilanz aufzunehmen (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 124 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 107 [7/2022]; Förschle/Kropp/Roland in Deubert/Förschle/Störk, Sonderbilanzen6, B Rz. 104; Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]).

Nach anderer Ansicht soll der formalen Betrachtungsweise gefolgt werden. Dies wird zum einen aus Gründen der Finanzierungsfreiheit und der Gleichbehandlung mit der Finanzierung von Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft begründet. Zum anderen werden praktische Probleme eingewendet, insbes. wenn kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Darlehensaufnahme und der betrieblichen Mittelverwendung besteht (Hennrichs/Pöschke in HdJ, Abt. III/1 Rz. 35 ff. [7/2019]).

Wiewohl die Argumente von Hennrichs/Pöschke zu Recht auf praktische Probleme hinweisen, greifen diese dennoch nicht durch. Der Zweck des JA, einen Überblick über die Lage des Unternehmens zu vermitteln, erfordert eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Dies gilt gerade für die Zuo...

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