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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Rn. 906

Stand: EL 85 – ET: 11/2009

Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steuerertrag und -aufwand in der GuV-Rechnung. Dem Zukunftsbezug der bilanziellen Latenzrechnung entsprechend handelt es sich um aufgeschobene, dh noch nicht geschuldete Steuern. Die Steuerlatenzrechnung führt dadurch die zeitlichen Unterschiede beider Rechenwerke – HB u StB – zusammen. Die Steuerfolgen aus bestehenden Bilanzansätzen werden antizipiert.

Der Entstehungsgrund für die Steuerlatenz beruht neben den genannten

- Buchwertunterschieden zwischen HB u StB
- auch auf Steuerfolgen aus Verlust- und Zinsschranken-Vorträgen.
 

Rn. 907

Stand: EL 85 – ET: 11/2009

Ein weiterer (indirekter) Anwendungsbereich der Steuerlatenzrechnung liegt in der Darstellung eines zum ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern "passenden" Steueraufwands. Damit eng verbunden ist die Entwicklung des ausgewiesenen Steueraufwandes (einschließlich solchen aus der Steuerlatenzrechnung) vom vermuteten Steueraufwand aus Anwendung der bestehenden Steuersätze auf das Ergebnis vor Steuern zum effektiv ausgewiesenen Betrag. Durch Einbeziehung des Aufwandes bzw Ertrages aus der Steuerlatenzrechnung "passt" der ausgewiesene Steueraufwand tendenziell zum Ergebnis vor Steuern, dh die tatsächliche Steuerquote zur nach den nominellen Steuersätzen zu erwartenden, allerdings in der Praxis und auch im Schrifttum regelmäßig bezogen auf den Konzernabschluss ("Konzernsteuerquote"). Im Einzelabschluss nach HGB hat diese Größe bislang kaum Bedeutung gehabt, das kann...

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