Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.

Fraglich und streitig war, ob Verbindlichkeiten der Gesellschaft anteilig die Anschaffungskosten des Erwerbers erhöhen, soweit sie den mittelbar erworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens direkt zugeordnet werden können. Siehe dazu folgendes Video von Prof. Dr. Alexander Kratzsch:

Video: Vermögensverwaltende Personengesellschaft und AfA-Berechtigung des Erwerbers

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