1 Steuerfalle erweiterte Grundstückskürzung – Besprechung zweier BFH-Urteile

In diesem Video stellt Steuerberater Tim Hoferichter zwei Urteile des BFH[1] vor, die sich mit der erweiterten Grundstückskürzung beschäftigen. Es geht dabei um die Überlassung von von Grundbesitz an den Gewerbebetrieb eines Gesellschafters (§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG)

Video: Steuerfalle erweiterte Grundstückskürzung

2 Disquotale Einlage in Personengesellschaften

Im folgenden Video beleuchtet Steuerberater Tim Hoferichter das Thema Schenkungsteuer bei disquotalen Einlagen in Personengesellschaften. Dabei werden sowohl Bar- als auch Sacheinlagen behandelt.

Video: Disquotale Einlage in Personengesellschaften

Weitere Inhalte zum Thema:

BFH Urteil, Urteil v. 5.2.2020 – II R 9/17

3 Gestalten beim Ausscheiden aus Personengesellschaften

Der BFH hat in 2 neueren Grundsatzentscheidungen sein verändertes Verständnis zum Realteilungsbegriff und den steuerlichen Konsequenzen daraus präzisiert. Auch das Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung mit einem Einzelwirtschaftsgut unterfällt den Buchwertfortführungsregeln für Realteilungen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG. Diese sind auch dann vorrangig vor § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzuwenden, wenn die Sachwertabfindung nicht in Gestalt von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen, sondern durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern erfolgt, mit denen der ausscheidende Mitunternehmer eine betriebliche Tätigkeit fortsetzt.§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG verdrängt als speziellere Regelung die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG. Nach der neueren Rechtsprechung liegt eine gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet. Eine Buchwertfortführung ist auch dann möglich, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne sog. Teilbetriebseigenschaft erhält.

Problem: Eine Übertragung in Schwesterpersonengesellschaften geht nach derzeit h. M. nicht. Prof. Dr. Alexander Kratzsch zeigt in diesem Video eine Idee, wie dieser Umstand umgangen werden kann.

Video: Gestalten beim Ausscheiden aus Personengesellschaften

4 Fallstricke bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen gegen Nießbrauchsvorbehalt

Bei Fragen zur Mitunternehmerstellung des Schenkers bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. zur damit einhergehenden Frage der Einkünftequalifikation beim Schenker besteht aktuell eine große Rechtsunsicherheit. Die Finanzverwaltung hält sich auf Nachfrage eher bedeckt und lehnt verbindliche Auskünfte häufig ab. Auch im lang ersehnten BMF-Schreiben vom 20.11.2019 gibt es keine Auseinandersetzung mit der Problematik.

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung und geltender Verwaltungsmeinung können bei einer Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Nießbrauchsvorbehalt sowohl Erwerber als auch Nießbraucher bei entsprechender Ausgestaltung nebeneinander Mitunternehmer bezüglich desselben Anteils an der Mitunternehmerschaft werden. Die jüngere BFH-Rechtsprechung weist jedoch Widersprüche in der Argumentation der einzelnen Fachsenate des BFH auf und negiert die Möglichkeit, dass an einem Mitunternehmeranteil zwei Mitunternehmerstellungen begründet werden können und auch der Nießbraucher Mitunternehmer sein kann. In dem Video erörtert Prof. Dr. Alexander Kratzsch diese Fragen.

Video: Fallstricke bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen gegen Nießbrauchsvorbehalt

5 Sonderbetriebsvermögen und Option nach § 1a KStG

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gilt als Formwechsel der optierenden Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft i. S. des § 25 UmwStG. Dies hat zur Folge, dass etwaig vorhandenes Sonderbetriebsvermögen grundsätzlich im Zeitpunkt der Wirkung der Option als in das Privatvermögen des jeweiligen Mitunternehmers entnommen gilt. Dies würde, wenn das SBV funktional wesentlich ist, zu einer gescheiterten Option führen. Eine Ausnahme (keine Entnahme) besteht dann, wenn im Zeitpunkt der Wirkung der Option eine Betriebsaufspaltung begründet wird, da z. B. das zurückbehaltene Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens an die optierte Gesellschaft vermietet wird (sachliche Verflechtung) und zudem eine personelle Verflechtung vorliegt.

In dem Video stellt Prof. Dr. Alexander Kratzsch Gestaltungsalternativen dar.

Video: Sonderbetriebsvermögen und Option nach § 1a KStG

6 Von der GmbH & Co. KG in die GmbH – Der Formwechsel

Steuerberater Tim Hoferichter erläutert in diesem Video, wie das Vermögen einer GmbH & Co. KG im Rahmen eines Formwechsels auf eine GmbH übertragen werden kann.

Video: Von der GmbH & Co. KG in die GmbH – Der Formwechsel

7 Formwechsel von der GmbH & atypisch Still zur GmbH & Co. KG

Als stille Gesellschaft bezeichnet man eine Gesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines Anderen in der Weise beteiligt, dass er in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts, der Einzelkaufmann, aber auch eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein kann, eine Einlage leistet und dafür am Gewinn beteiligt wird. An einer freiberuflichen Praxis kann mangels Handelsgewerbes keine typische stille Gesellschaft, aber eine Innen-GbR entstehen, die ertragsteuerlich der stillen Gesellschaft gleichzusetzen ist und grundsätzlichu denselben Reg...

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