Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlkampfkosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Unter Wahlkampfkosten versteht man alle Aufwendungen, die anlässlich eines Wahlkampfes für ein hauptberufliches oder nebenberufliches (ehrenamtliches) politisches Mandat entstehen (Stübe, FR 1994, 385). Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats als > Abgeordnete des > Deutscher Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments (> Eu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufbringung der Steuer nur durch Veräußerung

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine Stundung kommt nur in Betracht, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Immobilienvermögens aufbringen kann. Deshalb scheidet die Stundung aus, soweit der Erwerber die Steuer aus weiterem erworbe nen Vermögen,[2] eigenem Vermögen oder unter Aufnahme eines Kredites tragen kann.[3] Damit ist die Stundung der auf den Erwer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermietetes Grundstück

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt die Begünstigung für Grundstücke und Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken "vermietet werden". Dieser Begriff umfasst nach langläufiger Auffassung sowohl Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits vermietet sind, als auch solche, die zur Vermietung bestimmt sind. Im Fall des Leersta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes ­Verwaltungsvermögen

Leitsatz Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809, BStBl...ErbStG§ 13a Abs. 4 ErbStGmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 2. Schenkung des Trinkgeldes

Die Gäste schenken den Arbeitnehmenden das Trinkgeld. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen Handschenkung (§ 516 BGB) und Vertragsschenkung (§ 518 Abs. 1 BGB). Eine Handschenkung setzt eine Einigung zwischen Zuwendendem und Zuwendungsempfänger über die Unentgeltlichkeit einer bereits vollzogenen oder gleichzeitig erfolgenden Zuwendung voraus. Bei einer Vertragsschenk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 3. Schenkung bei den verschiedenen Zahlungsmodalitäten

a) Bargeld Bei Bargeld liegt eine Handschenkung vor (§ 516 BGB). Die Übergabe des Geldes erfolgt sofort. Die Übertragung des Eigentums an Münzen und Geldscheinen erfolgt wie bei beweglichen Sachen mittels Einigung und Übergabe (§ 929 Abs. 1 BGB). b) Bargeldlose Zahlung Bei einer bargeldlosen Zahlung erlangen Arbeitnehmende das Trinkgeld nicht unmittelbar. Eine Schenkung kann sow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / b) Bargeldlose Zahlung

Bei einer bargeldlosen Zahlung erlangen Arbeitnehmende das Trinkgeld nicht unmittelbar. Eine Schenkung kann sowohl Sachen als auch Rechte umfassen. Eine Forderung ist ein entsprechendes Recht. Bei Guthaben auf Konten besteht kein Eigentum am Geld, sondern eine Forderung gegen das Kreditinstitut. Eigentum am Geld übertragen die Kreditinstitute den Kunden erst im Zeitpunkt der Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 7 Schenkungsteuer

Eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft führt grds. nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Gesellschaft, weil die Einlage auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgt. Allerdings kann die disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft eine steuerpflichtige Schenkung des einlegenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter sei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / a) Bargeld

Bei Bargeld liegt eine Handschenkung vor (§ 516 BGB). Die Übergabe des Geldes erfolgt sofort. Die Übertragung des Eigentums an Münzen und Geldscheinen erfolgt wie bei beweglichen Sachen mittels Einigung und Übergabe (§ 929 Abs. 1 BGB).mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.1 Steuerliche Vorteile

Die gGmbH genießt aufgrund ihres Gemeinnützigkeitsstatus steuerliche Vorteile, es müssen unter anderem keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer gezahlt werden. Auch im Falle von Erbschaften oder Schenkungen entstehen Steuervorteile. Häufig sind die Leistungen der gGmbH von der Umsatzsteuer befreit oder können zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet werden. Die Sonderform ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.6 Gemischte Schenkung und Auflagenschenkung

Rz. 19 Bei einer gemischten Schenkung, bei der ein Grundstück teils entgeltlich und teils unentgeltlich erworben wird,[1] entfällt die Gegenleistung in vollem Umfang auf den entgeltlich erworbenen Teil des Grundstücks; sie ist daher Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.[2] Der Erwerb des unentgeltlich erworbenen Teils des Grundstücks bleibt hingegen nach § 3 Nr. 2 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten.[1] Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich ist, dass die Tilg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Die §§ 11ff. UmwStG gelten gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 4 UmwStG für "inl. Verschmelzungen" nach § 2 UmwG von Körperschaften mit Satzungssitz[1] im Inland, "grenzüberschreitende Verschmelzungen" nach § 305 UmwG von Kapitalgesellschaften mit Satzungssitz im Inland – entweder als übertragende ("Hinausverschmelzung") oder übernehmende ("Hereinverschmelzung") Körpersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen / 3.1.1 Begriff

Die Rücklage für Ersatzbeschaffung verhindert das Aufdecken stiller Reserven bei Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes gegen den Willen des Steuerpflichtigen (z. B. durch höhere Gewalt oder staatlichen Eingriff) gegen Entschädigung.[1] Der Begriff der Rücklage für Ersatzbeschaffung ist nicht ausdrücklich im Gesetz verankert. Er beruht auf ständiger Rechtsprechung und wurde von ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.3 Schenkungen unter Lebenden

Ein begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden liegt insbesondere bei einer freigebigen Zuwendung vor.Wie eine freigebige Zuwendung aus schenkungsteuerlicher Sicht definiert wird, ergibt sich aus R E 7.1 ErbStR 2019. Dabei gilt es zu beachten, dass sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen Schenkungsbegriff unterscheidet; wobei aus steuerlicher Sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Erwerbe von Todes wegen

Die Investitionsklausel kann bei Erwerben von Todes wegen wie folgt in Anspruch genommen werden: der Erwerb durch Erbanfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge der Erwerb durch Vermächtnis der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall der Erwerb infolge Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft, eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.2 Keine Anwendung des Vorwegabschlags

In den folgenden Fällen findet der Vorwegabschlag keine Anwendung:[1] bei einem Einzelunternehmen bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Aktiengesetz keine entsprechenden Einschränkungen in der Satzung zulässt.[2] In den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ErbStG . Hiernach gilt Folgendes: Wird aufgrund einer Regelung im Gesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.1 Allgemeines zu den begünstigten Erwerben

Die begünstigten Erwerbe sind in R E 13b.1 ErbStR 2019 (für begünstigte Erwerbe von Todes wegen) und in R E 13b.2 ErbStR 2019 (für begünstigte Erwerbe durch Schenkung unter Lebenden) aufgeführt. Weiteres dazu findet sich in den H E 13b.1 ErbStH 2019 und in den H E 13b.2 ErbStH 2019.[1] Darüber hinaus gilt es bei Erwerben im Zusammenhang mit Zuwendungen im Verhältnis zu Kapita...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.3 Durchführung der Nachversteuerung

Wie die Nachversteuerung durchzuführen ist, kann den Erbschaftsteuerrichtlinien R E 13a.19 ErbStR 2019 entnommen werden. Beim Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten sind hierzu auch die Gleich lautenden Ländererlasse vom 22.12.2023 zu beachten.[1] Ist eine Nachversteuerung durchzuführen, ist der Nachversteuerung der erbschaftsteuerrechtliche Wert im Zeitpunkt der Steue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Hierbei orientiert sich die Formulierung: Grundstücke und Grundstücksteile an der Formulierung in § 266 Abs. 2 A.II.1 HGB [1] und ist anhand zivilrechtlicher Vorgaben zu bestimmen. "Grundstück" ist danach eine unbewegliche Sache i. S. des § 90 BGB [2] und ein räumlich abgegrenzter, im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt geführter Teil der Erdoberfläche. Zu den wesent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18 Zeitliche Anwendungsregelung

Die zeitliche Anwendungsregelung ist in § 37 Abs. 12 ErbStG geregelt. Demnach finden die neuen Regelungen der Erbschaftsteuerreform der §§ 10 ErbStG, 13a bis 13d ErbStG, 19a ErbStG, 28 ErbStG und 28a ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht.[1] Ist der Erbfall vor dem 1.7.2016 eingetreten bzw. die Schenkung vor diesem Datum erfolgt, wird di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.1 Der Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG bleibt erhalten

Auch für das neue Recht kommt ein Entlastungsbetrag zur Anwendung. Dieser findet sich weiterhin in § 19a ErbStG. Demnach gilt Folgendes: Sind in dem steuerpflichtigen Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten, ist von der tariflichen Erbschaftsteuer ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer nach § 35b EStG

§ 35b EStG enthält eine Steuerermäßigung für den Fall, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wird die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.1 Die Voraussetzungen im Überblick

§ 13b Abs. 5 ErbStG schafft eine Neuregelung in Form einer Investitionsklausel. Hiernach entfällt beim Erwerb von Todes wegen die Zurechnung von Vermögensgegenständen zum Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ErbStG rückwirkend zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, wenn der Erwerber innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.8 Kein Wegfall des Verschonungsabschlags

Nicht in jedem Fall kommt es zum Wegfall des Verschonungsabschlags. Folgende Fälle gehören hierzu:[1] a) Der Übergang begünstigten Vermögens von Todes wegen Praxis-Beispiel Tod des Erwerbers, der Vorwegabschlag In Anspruch genommen hat Der Vater V verstirbt hinterlässt seiner Tochter T einen Mitunternehmeranteil. Dessen begünstigtes Vermögen (Verwaltungsvermögen ist nicht vorha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Begünstigte Erwerber

Sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen zählen zum begünstigten Erwerberkreis. Darüber hinaus finden die Vergünstigungen des § 13a ErbStG Anwendung für Ausländer und für Inländer. Bei einer Kapitalgesellschaft muss noch die folgende Besonderheit beachtet werden: Nach § 7 Abs. 8 ErbStG gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.4 Weitere Voraussetzungen

a) Höhe des Verwaltungsvermögens Voraussetzung für die Gewährung der 100 %igen Steuerbefreiung ist aber, dass das begünstigungsfähige Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG besteht. Dabei bestimmt sich nach § 13a Abs. 10 Satz 3 ErbStG der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.3 Mehrere Erwerbe

Bei der Prüfung, ob die Schwelle überschritten ist, sind von derselben Person anfallende Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren einzubeziehen.[1] Hinweis Umgehung der Prüfschwelle soll verhindert werden Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber verhindern, dass Gestaltungen durch gestaffelte Übertragungen vorgenommen werden, um so die Prüfschwelle zu umgehen. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Besonderheiten

Die Behaltensregelungen sind auch in den folgenden Fällen zu beachten: a) Es wird begünstigtes Vermögen als Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG übertragen. Dies wird als schädlich angesehen.[1] Praxis-Beispiel Ausschlagung eines Vermächtnisses Der Erwerber E hat von seiner Mutter M ein Vermächtnis erhalten. E schlägt kurz nach dem Erbfall jedoch sein Vermächtnis aus und erhä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.2 Erwerbe von Todes wegen

Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis).Danach werden noch weitere begünstigte Erwerbe in den R E 13b.1 ErbStR 2019 aufgeführt. Zu den begünstigten Erwerben zählen z. B. die Schenkung auf den Todesfall, der Erwerb durch Vertrag zugunsten Dritter oder der Erwerb infolge Vollziehu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Mehrere Erwerber

In vielen Fällen wird das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber übergehen. Dies kann z. B. sein, wenn aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder gewillkürter Erbfolge mehrere Miterben vorhanden sind. Oder es sind auch Vermächtnisnehmer vorhanden. Gleiches gilt auch bei Schenkungen, wenn mehrere Mitbeschenkte vorhanden sind. Haben mehrere Erwerber nun die Verschonungsmaßnahmen in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.1 Voraussetzungen für die Stundung

Durch die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde auch eine neue Stundungsregelung eingeführt.[1] Gehört demnach zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer bis zu sieben Jahre zu stunden. Dabei ist der erste Jahresbetrag exakt [2] ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer fällig und bis dahin ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ergibt sich aus § 19a Abs. 3 ErbStG und § 19a Abs. 4 ErbStG. Demnach bemisst sich der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens entweder nach Anwendung des § 13a ErbStG oder nach Anwendung des § 13c ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 4. Keine Anwendung der Regelungen zur "Schenkung unter Auflage"

a) Allgemeines Die bislang verbreitete analoge Anwendung der Regelungen zu Schenkungen unter Auflage unter Rückgriff auf R E 7.4 Abs. 1 ErbStR basiert aus Sicht der Verfasser auf einer zivilrechtlich unzutreffenden Einordnung des Vorbehaltsnießbrauchs und ist daher für Zwecke der Erbschaftsteuer nicht anwendbar. R E 7.4 Abs. 1 ErbStR knüpft ebenso wie die koordinierten Erlass...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / a) Allgemeines

Die bislang verbreitete analoge Anwendung der Regelungen zu Schenkungen unter Auflage unter Rückgriff auf R E 7.4 Abs. 1 ErbStR basiert aus Sicht der Verfasser auf einer zivilrechtlich unzutreffenden Einordnung des Vorbehaltsnießbrauchs und ist daher für Zwecke der Erbschaftsteuer nicht anwendbar. R E 7.4 Abs. 1 ErbStR knüpft ebenso wie die koordinierten Erlasse der obersten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

a) Für die ausschlagende Person Schlägt der (vorläufige) Erbe die ihm angefallene Erbschaft aus, dann entfällt bei ihm die Erbschaftsteuerpflicht rückwirkend. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer ist bei der ausschlagenden Person grundsätzlich der Todestag des Erblassers.[1] Wurde schon ein Steuerbescheid erlassen, so ist dieser über die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.6 Vermögensrückfall

Haben Eltern ihren Abkömmlingen Vermögensgegenstände durch Schenkung oder durch Übergabevertrag zugewandt und fallen diese Vermögensgegenstände von Todes wegen an die Eltern zurück, so bleibt dieser Rückfall steuerfrei.[1] Wichtig Identität der Vermögensgegenstände Die Befreiungsvorschrift des § 13 Nr. 10 ErbStG findet aber nur Anwendung, wenn die zurückfallenden Vermögensgege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 5. Bestellung eines Quotennießbrauchs durch die Beschenkten

Unseres Erachtens kann ausdrücklich offenbleiben, ob etwas anderes für den Fall der Bestellung des Nießbrauchs durch den Beschenkten gelten muss. Für eine Beschränkung der Annahme einer Minderung des gemeinen Wertes nichtnotierter Anteile auf die Fälle des bei Schenkung durch den Schenker vorbehaltenen Nießbrauchs spricht, dass bei einer späteren Bestellung des Nießbrauchs (...mehr