Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Deutsche Familienstiftung v... / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sämtliche der Erstausstattung nachfolgende Vermögensübertragungen sind dagegen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar und unterfallen somit Steuerklasse III mit – abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs – einer Steuerbelastung i.H.v. 30 % oder 50 % (Hannes/Holtz in Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 15 Rz. 20). In der Praxis ist eine Schenkung an...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / 1. Errichtung

Die Erstausstattung der liechtensteinischen Stiftung durch eine unentgeltliche Vermögenszuwendung unterliegt im Falle eines Wohnsitzes des Stifters in Deutschland der unbeschränkten Schenkungsteuerpflicht. Die Gründung ist als Schenkung unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG steuerbar. Dies gilt für deutsche und liechtensteinische Stiftungen gleichermaßen. a) Steu...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / b) Einkommensteuer

Vermögensübertragungen an eine liechtensteinische Stiftung können überdies Einkommensteuer auslösen. Eine Zuwendung von Anteilen an Personen- oder Kapitalgesellschaften kann ertragsteuerlich zur Aufdeckung der stillen Reserven und hierdurch zu einer Einkommensteuerbelastung beim Stifter führen. Im Hinblick auf Kapitalgesellschaftsanteile kann durch die Vermögensübertragung di...mehr

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Berücksichtigung eines Vorb... / 1. Einleitung

Bei der Planung der Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfreut sich die Bestellung eines vom Schenker vorbehaltenen Quotennießbrauchs, ggf. ergänzt durch weitergehende Vereinbarungen zur Stimmrechtsausübung zwischen Schenker und Beschenkten, zwecks steuerlicher Optimierung des Übertragungsvorgangs einiger Beliebtheit. Dabei erfolgt die steuerliche Berü...mehr

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Berücksichtigung eines Vorb... / b) Weitergehende Überlegungen auf Basis der Finanzmathematik

Grundlage jeder Unternehmensbewertung ist die Überlegung, den Unternehmenswert auf Basis derjenigen Erträge zu ermitteln, die der Anteilseigner zukünftig aus der von ihm erworbenen Beteiligung erzielen kann. Die erwarteten Erträge werden unter Verwendung eines risikoadjustierten Zinssatzes auf den Barwert zum Bewertungsstichtag abgezinst (IDW S 1, Rz. 85, 90 ff.) Dieses Grun...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.1 Allgemeines

Der Tod des Erblassers führt dazu, dass dessen Erbschaft automatisch an den gesetzlichen oder testamentarischen Erben fällt (Vonselbsterwerb). Dieser wird damit Erbe, unabhängig davon, ob er dies will oder nicht. Will der Erbe die Erbschaft nicht behalten, dann besteht für ihn die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Bei demjenigen, bei dem die Erbschaft danach anfällt, liegt ke...mehr

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Berücksichtigung eines Vorb... / 7. Auswirkungen auf die Anwendbarkeit verschiedener Bewertungsverfahren

Für die Berücksichtigung der durch den vorbehaltenen Nießbrauch eintretenden Minderung des Anteilswertes der Höhe nach sind grundsätzlich unterschiedliche Methoden denkbar. Dabei ist jedoch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Regelungen zur Ausgestaltung des bestellten Nießbrauchs im Einzelnen unterschiedlich komplex sein können und eine komplexe Regelung nicht mit vere...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.3 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann zivilrechtlich ausgeschlagen werden. Dies hat die folgenden erbschaftsteuerlichen Wirkungen. a) für den ausschlagenden Vermächtnisnehmer Zunächst erfüllt der Vermächtnisnehmer den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. einen Erwerb von Todes wegen (aufgrund Vermächtnis). Macht der Vermächtnisnehmer von seinem Ausschlagungsrecht Gebrauch, so entf...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16)

War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise ei...mehr

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Berücksichtigung eines Vorb... / a) Rechtsauffassung der Verfasser

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bewertungsregeln in §§ 11 Abs. 2 Satz 2; 9 Abs. 2 BewG sowie aus denklogischen Erwägungen ist ein bei Schenkung eines nichtnotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft vorbehaltener Nießbrauch bei der Ermittlung des gemeinen Wertes des übertragenen Anteils wertmindernd zu berücksichtigen. Nach der ausdrücklichen Vorgabe in § 11 Abs. 2 Sa...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.2 Verschonungsmaßnahmen

Für Erwerbe von Todes wegen gewährt das Erbschaftsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) Es werden somit 15 % des begünstigten Vermögens bei der Regelverschonung besteuert. Hier gilt es, die Prüfschwelle von 26.000.000 EUR zu beachten. gleitender Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a A...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.3 Voraussetzungen

a) Bestimmtes begünstigungsfähiges Vermögen Das begünstigungsfähige Vermögen ist in § 13b Abs. 1 ErbStG im Einzelnen aufgeführt.[1] b) Behaltensregelungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verschonungsmaßnahmen ist die Einhaltung von Behaltensregelungen. Diese sind in § 13a Abs. 6 ErbStG enthalten. Wird gegen diese verstoßen, kommt es zur Nachversteuerung.[2] Ausnahme is...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Zuständig ist das Finanzamt, in ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.2 Zeitpunkt der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 1 bis 3)

Für alle Angaben in den amtlichen Vordrucken sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Ausführung der Zuwendung (Schenkung) maßgebend (Besteuerungszeitpunkt, Bewertungsabschlag, §§ 9, 11 ErbStG). Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Wil...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7 Gegenstände der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 31 bis 88)

In den Zeilen 31 bis 88 sind alle zugewendeten Vermögensgegenstände einzutragen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt. Dabei beziehen sich die Angaben auf den Zeitpunkt der Zuwendung. 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35) In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.5 Weitere Schenkungen (Zeile 23)

In Zeile 23 ist anzugeben, ob der Bedachte vom Schenker weitere Schenkungen bzw. unentgeltliche Zuwendungen erhalten hat. Diese sind in den Zeilen 92 bis 99 einzeln anzugeben (weitere Erläuterungen s. dort).mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3.7 Mittelbare Schenkungen

In bestimmten Fällen kann es günstiger sein, nicht den gewünschten Gegenstand selbst zuzuwenden, sondern nur das Geld hierfür zur Verfügung zu stellen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Grundstücken, Gesellschaftsanteilen oder auch bei der Zuwendung von Hausrat. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss vorab konkret feststehen, welcher Gegens...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3 Steuersparmöglichkeiten bei Schenkungen

Im Folgenden sollen einige in der Praxis bedeutsame Steuersparmöglichkeiten dargestellt werden: 3.1 Ausnutzung der Zehnjahresfrist Diese kann z. B. dadurch beeinflusst werden, dass Einfluss auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung genommen wird. Weitere Ausführungen zur Zehnjahresfrist unter Tz. 5.9: Vorschenkungen.[1] 3.2 Zuwendung von Vermögen in Höhe der persönlichen Freibeträg...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Insbesondere ist ei...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.8 Erwerbsnebenkosten (Zeilen 89 bis 91)

In der Zeile 90 sind die durch die Schenkung entstandenen Erwerbsnebenkosten zu erfassen. Als allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung) kommen Notarkosten, Grundbuchkosten und Handelsregisterkosten in Betracht. Weitere Erwerbsnebenkosten können noch sein: Kosten zur Erstellung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung oder Kosten eines Gutachters für die Ermitt...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.1 Anteile mit überhöhter Gewinnbeteiligung (Zeilen 46 und 47)

In den Zeilen 46 und 47 ist anzugeben, ob der Anteil mit überhöhter Gewinnbeteiligung ausgestattet wurde. Einzutragen sind der Jahreswert des Übermaßes und der Kapitalwert. Hier gilt es zu beachten, dass die Steuervergünstigungen der §§ 13a ErbStG, § 13c ErbStG, § 19a ErbStG und § 28a ErbStG hier nicht zur Anwendung kommen. Das Übermaß an Gewinnbeteiligung gilt nach § 7 Abs. 6...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.1 Verschonungsmaßnahmen

Für Schenkungen unter Lebenden wird durch das Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen gewährt: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Es ist der Schwellenwert von 26.000.000 EUR zu beachten. Hierzu sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallene Erwerbe begünstigten...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Anzeigepflicht

Anzeigepflichtig ist dabei vom Erwerber (Beschenkter) jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb. Anzeigefrist ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis von dem Anfall. Die Schenkung ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einer Zweckzuwendung gilt Vorgenanntes für die beschwerte Person. Zuständig ist i. d. R. d...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Zivilrechtliche Änderungen Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Änderungen des MoPeG[1] zu beachten. Hierbei regelt § 712 BGB, wie sich das Ausscheiden ein...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.3 Was gehört zum Inlandsvermögen?

Was als Inlandsvermögen anzusehen ist, enthält § 121 BewG. Die Aufzählung des Inlandsvermögens ist abschließend. In § 121 BewG nicht genanntes Vermögen ist damit in Deutschland nicht beschränkt erbschaftsteuerpflichtig.[1] Dabei gehören zum Inlandsvermögen bei beschränkter Steuerpflicht nur solche Wirtschaftsgüter, die auch bei unbeschränkter Steuerpflicht einem Erwerb zuzure...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17)

In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenker eine andere Person dazu verpflichtet hat, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7 Anteile an Personengesellschaften (Zeilen 44 bis 48)

Ist Gegenstand einer Schenkung eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, GbR oder KG), in deren Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherung nicht berücksic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten die Abgabe der Schenkungsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist (mindestens 1 Monat) verlangen. Dies ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.6 In Drittstaaten belegenes Betriebsvermögen (Zeilen 42 und 43)

Schenkungen von in Drittstaaten belegenem Betriebsvermögen oder entsprechenden Anteilen an Personengesellschaften sind in den Zeilen 42 und 43 anzugeben. Einzutragen sind die Firma und der gemeine Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch nachzuweisen. Hier gilt es zu beachten, dass die Steuervergünstigungen der § 13a ErbStG, § 13c ErbStG, § 19a ErbStG und § 28a ErbS...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3.5 Zuwendung eines Familienheims bei Ehegatten zu Lebzeiten

Besonders interessant ist die Schenkung eines Familienheims. Dies ist aber nur bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern möglich. Hierdurch kann unter den entsprechenden Voraussetzungen Vermögen in Form eines Familienheims in unbegrenzter Höhe und auch mehrfach hintereinander übertragen werden. Jedoch ist die Befreiung auf die selbst genutzte Wohnung begrenzt. Wann die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.7 Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine (Zeile 85)

Werden Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen verschenkt, sind diese mit ihrem gemeinen Wert in der Zeile 85 einzutragen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht

Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1] Praxis-Beispiel Beispiel Erblasser E hat bis zu seinem Tod in München gelebt. E verstirbt und hinterlässt eine Tochter T, die in Brasilien lebt. Das Vermögen des E besteht aus zwei inländischen Grundstücken. Für die Tochter T tritt ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 38 und 39)

Sind in Drittstaaten belegene Grundstücke geschenkt worden, ist dies in den Zeilen 38 und 39 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch nachzuweisen. Ausländisches Grundvermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8 Übriges Vermögen (Zeilen 49 bis 88)

5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52) Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.4 Nicht fällige Versicherungsansprüche (Zeilen 72 und 73)

In den Zeilen 72 und 73 sind das Versicherungsunternehmen, die Versicherungsnummer und der jeweilige Wert der entsprechenden Versicherung anzugeben. Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen) sind mit dem Rückkaufswert anzusetzen. Unter dem Rückkaufswert ist der Betrag zu verstehen, den das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.6 Zahlungsmittel (Zeile 84)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel Gegenstand der Zuwendung, sind diese in Zeile 84 mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.9 Sonstige Rechte (Zeile 88)

Wurden sonstige Rechte, wie z. B. Urheberrechte, Erfindungen, Patente oder Ähnliches, zugewendet, sind diese in der Zeile 88 zu erfassen. Zur Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten ist die OFD Frankfurt vom 9.1.2024 [1] zu beachten. Hiernach kann für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Drittstaaten (Zeilen 34 und 35)

Enthält der Erwerb land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das in Drittstaaten belegen ist, ist dies in den Zeilen 34 und 35 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ausländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG gehört, insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 53 bis 57)

In den Zeilen 54 bis 56 sind andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen anzugeben. Im Einzelnen gilt hier Folgendes: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kursw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.3 Grundvermögen im Inland oder in EU-(EWR-Staaten (Zeilen 36 und 37)

In den Zeilen 36 und 37 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Grundstücke ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Für die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9.1 Allgemeines

Von der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht werden das inländische wie auch das ausländische Vermögen erfasst. Erhebt auch der ausländische Staat eine Erbschaftsteuer, dann entsteht eine Doppelbesteuerung für das Auslandsvermögen. Durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung in den beteiligten Staaten verhindert werden. Dabei geht ein DBA ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.5 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen (Zeilen 74 bis 82)

In die Zeilen 74 bis 82 gehören zugewendete Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. Dies können z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, aber auch Zinsvorteile aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen sein. Zur Bewertung hat hierzu die Finanzverwaltung die gleich lautenden Ländererlasse v. 9.9.2022[1] veröffentlicht, die den gleich lautenden Lä...mehr