Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 6 Entstehung der Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung. Die Schenkungsteuer entsteht grundsätzlich mit der Ausführung der Zuwendung [1]: Dazu muss die Vermögensverschiebung endgültig sein, d. h. der Beschenkte kann im Verhältnis zum Schenker frei über das Zugewendete verfügen b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhält jeder Erwerber einen persönlichen Freibetrag – abhängig von seiner Steuerklasse.[1]mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG

Leitsatz Die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer KG, durch die der Beschenkte die Stellung eines Mitunternehmers erlangt, ist auch dann nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.d.F. bis 31.12.2008 (ErbStG) begünstigt, wenn der Beschenkte nach einem Widerruf der Schenkung für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, nach § 29 Abs. 2 ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist. Normenkette § 13a, § 29...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 13 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Geht dasselbe Vermögen innerhalb von 10 Jahren erneut auf einen nahen Angehörigen durch Erbschaft über, z. B. zuerst Schenkung oder Erbanfall unter Ehegatten, dann Erbanfall an die Kinder oder Enkel, ermäßigt sich die Erbschaftsteuer für den nachfolgenden Übergang an die Kinder bzw. Enkel je nach der Zeitfolge um 10 % bis 50 % (§ 27 ErbStG; R E 27 ErbStR 2019; H E 27 ErbStH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 8.3.2 Verschonungsbedarfsprüfung

Die für das gesamte erworbene Vermögen zu erhebende Steuer wird ohne Entlastung des begünstigten Vermögens voll umfänglich festgesetzt. Der Erwerber hat auf Antrag einen auflösend bedingten Rechtsanspruch auf Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer (§ 28a Abs. 1 ErbStG). Er muss dazu nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 7.3 Steuerfreier Zugewinnausgleich

Lebte ein überlebender Ehegatte mit dem Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371ff. BGB) erhält er eine zusätzliche Steuerbefreiung, wenn der verstorbene Ehegatte einen höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) erzielte. Entsprechendes gilt auch für Lebenspartner. Kommt es zur erbrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs über eine pauschale Erhöhun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 6 Steuerklassen

Das ErbStG unterscheidet 3 Steuerklassen (§ 15 ErbStG). Die Einteilung der Erwerber in eine der Steuerklassen geschieht i. d. R. nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Erblasser. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt sich nach Zivilrecht (§ 1589 BGB, § 1590 BGB). Steuerklasse I Hierzu gehören der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 12 Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Alle Vermögensanfälle, die ein Erwerber innerhalb von 10 Jahren von derselben Person durch Schenkungen und von Todes wegen erhält, sind zusammenzurechnen (§ 14 ErbStG). Der maßgebliche Zehnjahreszeitraum ist rückwärts zu berechnen; dabei ist der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.[1] Dadurch kann der Erwerber seinen persönlichen Freibetrag nur einmal in diesem Zeitraum in A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Erträge. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Erträge in Erträge von au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Befreiung von der Schenkung... / Wertgrenze bei Gelegenheitsgeschenken?

In der Praxis stellt sich die Frage, bis zu welcher Höhe etwaige Schenkungen insoweit als steuerbefreite Gelegenheitsgeschenke gelten. Bisher hat sich hierbei dem Grunde nach kein allgemeiner Maßstab für die absolute Höhe eines üblichen Gelegenheitsgeschenks herausgebildet. Obwohl allgemeine Regeln nicht festgelegt werden können, bleibt selbst bei großem Wohlstand eine Grenz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Befreiung von der Schenkung... / Hintergrund

Steuerfrei im Rahmen der Schenkungsteuer bleiben die üblichen Gelegenheitsgeschenke. Als übliche Gelegenheitsgeschenke sind nach einhelliger Rechtsauffassung regelmäßig solche Aufwendungen anzusehen, die sowohl vom Anlass her als auch nach ihrer Art (i.d.R. bewegliche Gegenstände) und ihrem Wert in überwiegenden Kreisen der Bevölkerung verbreitet sind. Übliche Anlässe, bei de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Befreiung von der Schenkung... / Zusammenfassung

Von der Schenkungsteuer sind grds. sog. übliche Gelegenheitsgeschenke nach § 13 Nr. 14 ErbStG steuerbefreit. Dieser Beitrag geht näher auf die Voraussetzungen ein, um eine Steuerbefreiung im Einzelfall letztlich nicht zu riskieren.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern oder an einen (eingetragenen) Lebenspartner kann zu einer Steuerbefreiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unreg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Hinweis Bewertung der Grund und Bodens anhand der tatsächlichen Bebauung Bei der Bewertung des Grund und Bodens darf nach einer Entscheidu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.3 Sachwertverfahren

Wichtig Umfassende Änderungen sind zum 1.1.2023 eingetreten Zum 1.1.2023 sind relevante Änderungen bei der Bewertung im Sachwertverfahren vorgenommen worden; neben einer erhöhten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer sind die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes mit einem Regionalfaktor sowie mit einem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren, die bisherige A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung bei Erbsch... / Hintergrund

Die Steuerermäßigung nach § 35b EStG steht nur für Erbfälle zur Verfügung, die nach dem 31.12.2008 eingetreten sind. Diese zeitliche Grenze ist eine Folge der Reform des Erbschaftsteuerrechts, die darauf abzielte, eine gerechtere Besteuerung von Erbschaften zu schaffen. Hinweis Schenkungen sind hierbei von der Ermäßigung ausgeschlossen, obwohl auch bei Schenkungen eine Doppel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 12 Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs liegt vor, wenn im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB übertragen wird das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs, einschließlich Sonderbetriebsvermögen, in einem einheitlichen Vorgang,[1] unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus des Betriebs, auf einen Erwerber und der Sc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Schulden im Zusammenhang mit Grundvermögen

Schulden im Zusammenhang mit einem Grundstück gehen grundsätzlich nicht in die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit mit ein. Sie sind dann aber als Nachlassverbindlichkeiten oder im Rahmen einer gemischten Schenkung nach den Vorschriften des § 10 ErbStG abzuziehen. Allerdings bestehen im Zusammenhang mit Vermögensteilen, die nach dem ErbStG nicht der Besteuerung unterliegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / I. Besteuerung der Stiftungseinrichtung

Rz. 100 Bei Errichtung der Stiftung überträgt der Stifter Vermögen auf den Treuhänder. In Betracht kommt eine Steuerbarkeit nach dem ErbStG. Rz. 101 Die Übertragung von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige Stiftung unter Lebenden oder von Todes wegen richtet sich nicht nach den (nur) für rechtsfähige Stiftungen geltenden Vorschriften der § 3 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 80 Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages.[123] Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Einkommen und Vermögen

Rz. 8 Der Gesetzgeber verwendet im SGB II einen sozialhilferechtlich spezifischen Einkommensbegriff. Einkommen im SGB II sind demnach alle Einkünfte in Geld, § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II.[7] Einnahmen in Geldeswert sind seit der Reform zum 1.8.2016 nur noch zu berücksichtigen, sofern sie dem Katalog in § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II entsprechen.[8] Rz. 9 Vorhandenes Vermögen ist vorrangi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 52 Wurden durch den Erblasser keine besonderen Regelungen getroffen und lässt sich auch durch Auslegung nichts anderes ermitteln, wird grundsätzlich eine nicht befreite Vorerbschaft angenommen. Dies entspricht der gesetzgeberischen Konzeption der Vorerbschaft und auch den gängigen Gestaltungsempfehlungen für die Gestaltung eines Testaments zu Gunsten eines Menschen mit B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.2 Originär sperrfristverstrickte Anteile

Anteile des originär Einbringenden Rz. 38 Die erhaltenen Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind grundsätzlich die neuen Anteile[1], die dem originär Einbringenden im Rahmen einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Rz. 39 Die im Rahmen einer Sacheinlage unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile behalten während der Sperrfrist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 335 § 22 Abs. 6 UmwStG regelt die unentgeltliche Rechtsnachfolge in die erhaltenen Anteile durch den Einbringenden und die unentgeltliche Rechtsnachfolge der (mit) eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft. Abgesehen von dieser Differenzierung sind die im Folgenden erörterten Anwendungsvoraussetzungen identisch. Rz. 336 Die unentgeltliche Rechtsnachfolge i. S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 189 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns, wenn entweder der Einbringende selbst oder im Fall einer Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG die Voraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt. Rz. 190 Da es sich bei der im Rahmen einer We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / a) Systematik der Unternehmensverschonung

Die Unternehmensverschonung ist nicht für jedes Vermögen i.R. einer unentgeltlichen Übertragung durch einen Erbfall oder eine Schenkung zu gewähren, sondern soll insb. Familienunternehmen für Zwecke der Standortsicherung Deutschlands (u.a. zur Sicherung der Arbeitsplätze, des Knowhow-Erhalts und der Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit) hinsichtlich ihrer erbschaft- bzw. sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / d) Exkurs: Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 AO

Aus Sicht der Verfasser sollte i.R.d. Zielsetzung des Mandanten und der Vertragsgestaltung (möglichst) genau geprüft werden, bei wem – dem Schenker bzw. Nießbraucher oder dem Beschenkten – das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 AO verbleibt. Besondere Relevanz hat die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums beim Schenker oder Beschenkten aus ertragsteuerlicher Sicht, sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 3. (Junges) Verwaltungsvermögen und ausgewählte Umstrukturierungen

Folglich ist im Vorfeld einer Übertragung an die nächste Generation (Schenkung oder Erbfall) zwingend zu prüfen, ob durch eine vorangegangene Etablierung einer Holdingstruktur und der damit einhergehenden Umstrukturierungen und Umwandlungen (nachfolgend kurz Umstrukturierung) junges sonstiges Verwaltungsvermögen sowie junge Finanzmittel entstanden sind. Junges sonstiges Verw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / I. Einführung

Der Grunderwerbsteuer unterliegen seit Jahrzehnten unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigungen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen (Anteilsvereinigungen i.S.v. § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 GrEStG). Von der Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität kann ausgegangen werden, vgl. BFH v.15.5.2019 – II B 55/18, BFH/NV 2019, 927; BVerfG v. 10.6.1963 – 1 B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / 1. Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung

Die sachlichen Befreiungen z.B. nach § 4 und 6a GrEStG sind anwendbar (§ 6a GrEStG – Umstrukturierung im Konzern, s. z.B. Hess. FG v. 1.12.2022 – 5 K 852/21 [Rev. II R 2/23], EFG 2023, 501 = ErbStB 2023, 106 [Günther]; oberste Finanzbehörden, Erlasse v. 25.5.2023 – S 4518, BStBl. I 2023, 995 – zu § 6a GrEStG). Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen von Anteilen i.S.v. § 1 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 3 Haftung des Erwerbers (Abs. 2)

Rz. 13 Wird ein Steuergegenstand (§ 2 GrStG) ganz oder zum Teil ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet nach § 11 Abs. 2 S. 1 GrStG der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kj. zu en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Erwerbe von Personen der Steuerklasse I (s. § 15 Abs. 1 ErbStG; s. § 15 Rz. 20). Das gilt sowohl für den früheren Erwerb als auch für den begünstigten Erwerb. Beide Erwerbe müssen in die Steuerklasse I fallen.[2] Maßgeblich für die Beurteilung ist die beim begünstigten Erwerb geltende Rechtslage.[3] Da § 15 Abs. 1 ErbStG seit Jahren un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG erfolgt ebenfalls nur auf Antrag (s. Rz. 20 ff. gelten entsprechend). Eine Begründung des Antrags ist zwar grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss der Erwerber darlegen und ggf. nachweisen, dass er die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Vermögens aufbringen kann. Da die Stundung nur beim Erwerb vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Ermäßigung gilt nur, wenn es sich beim zu begünstigenden Erwerb um einen Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG handelt.[2] Für Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) gilt die Ermäßigung nach § 27 ErbStG nicht. Die Vorschrift enthält eine von § 1 Abs. 2 ErbStG abweichende Bestimmung.[3] Demgegenüber kann der Ersterwerb auch ein Erwerb durch Schenk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Dienstverhältnisse zwischen Geschwistern

Rz. 125 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dienstverhältnisse zwischen Geschwistern werden steuerlich anerkannt, wenn sie ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden (> Rz 80 ff). So kann zB die Schwester Hausgehilfin im Haushalt ihres Bruders sein (BFH 73, 777 = BStBl 1961 III, 549); > Geistliche Rz 4. Die Mitarbeit kann aber auch auf fami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 13d ErbStG regelt einen Bewertungsabschlag von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2] Das ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, der Stellung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Bemessung der... / Leitsatz

1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht. BFH, Urt. v. 31.7.2024 – II R 20/22mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.3 Ausgleich als ehebezogene Zuwendung im gesetzlichen Güterstand?

Allerdings bedarf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg[69] eines Blicks auf die Vorfragen, die sich in dieser Sache hätten stellen müssen: M war seit 2004 Alleineigentümer eines Grundstücks, auf welchem M und F, die seit 2015 im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren, später den Aufbau und den Betrieb eines Gewerbeunternehmens planten, wofür Fremdmittel ben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen

Rz. 335 [Autor/Stand] Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 158 Abs. 4 Nr. 7 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes berücksichtigt werden. Derartige Belastungen sind vielmehr bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG bzw. bei einer Schenkung bei der Ermi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb

Rz. 35 [Autor/Stand] Voraussetzung für eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG ist ein Erwerb. Anders als nach § 28 Abs. 1 ErbStG, wonach nur Erwerbe von Todes wegen begünstigt sind, ist es für die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG unbeachtlich, ob es sich um einen Erwerb von Todes wegen oder um eine Schenkung unter Lebenden handelt[2] und in welchem Verwandtschaftsverhältnis d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Wirksamkeit der Annahme einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Eine nachteilige Wirkung durch die Annahme einer Erbschaft kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter i.S.v. § 2306 Abs. 1 Hs. 1 BGB beschwert oder beschränkt ist.[21] Nimmt der Sozialhilfeempfänger eine solche Erbschaft an, kann er aufgrund der Beschränkungen und Beschwerungen nicht frei über den Nachlass verfügen. Dementsprechend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur tatsächlichen Durchführung des Dienstverhältnisses

Rz. 91 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch die Vertragsdurchführung muss dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist (zum Fremdvergleich vgl zB BFH 155, 307 = BStBl 1989 II, 354). Deshalb müssen aus dem Dienstverhältnis alle Folgerungen gezogen werden (> R 4.8 Abs 1 EStR). Vor allem muss die vereinbarte Arbeitsleistung tatsächlich erbracht werden (zum Nachweis vgl BFH 242, ...mehr