Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Genossenschaften und deren ... / 9. Ergänzung: Grunderwerbsteuer

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 %der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgesc...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 4.1 Nachversteuerungstatbestände und -ausnahmen

Die Nachversteuerung des nicht entnommenen, tarifbegünstigten Gewinns ist vorzunehmen, wenn[1] die Entnahmen die Einlagen und den Gewinn eines Wirtschaftsjahres übersteigen bzw. in einem Verlustjahr die Einlagen übersteigende Entnahmen getätigt werden; der Verlust selbst löst keine Nachversteuerung aus. Das gilt auch dann, wenn den "Überentnahmen" des Wirtschaftsjahres höhere...mehr

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Spenden / 2.2 Freiwilligkeit

Freiwilligkeit bedeutet, dass die Leistung auf keiner rechtlichen Verpflichtung beruhen darf. Nicht begünstigt sind deshalb Geldbeträge, die ein Steuerpflichtiger an eine gemeinnützige Einrichtung zur Einstellung eines Strafverfahrens zu zahlen hat.[1] Auch Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen erfüllen weder beim Erblasser[2] n...mehr

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Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres). Beschränkt geschäftsfähige Personen dürfen zwar am Rechtsverkehr teilnehmen, müssen auf Grund ihrer Unerfahrenheit aber vor nachteiligen Wirkungen ihrer Handlungen geschützt werden. Für diesen Personenkreis hat das Gesetz eine umfangreiche Re...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 14 Schenkung

BGH, Urt. v. 11.10.2022 – X ZR 42/20 Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.mehr

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ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

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ZErb 05/2023, Schenken ist gar nicht so einfach …

… jedenfalls dann nicht, wenn es sich bei der zu beschenkenden Person um ein minderjähriges Kind handelt und der Schenkungsgegenstand in einem GbR-Anteil besteht. Hierzu eine kleine Geschichte aus der Praxis: Es begab sich aber zu der Zeit kurz vor Weihnachten des letzten Jahres, dass ein Großvater beabsichtigte, seine noch minderjährige Enkeltochter mit einer Beteiligung an ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erwerb von Waren

Rz. 6 Die Aufzeichnungspflicht besteht nur für Waren, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebs erworben hat. Entscheidend ist insoweit die Zuführung der Ware aus der Sphäre einer anderen Person[1] in die Sphäre des Unternehmers, sodass dieser sie verarbeiten, verbrauchen oder veräußern kann.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob der Lieferer seinerseits Unternehmer o...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) SchenkSt: Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

A erhielt von seiner Mutter schenkweise 4 Mio. EUR unter der Auflage, dass der Betrag nach Abzug der fälligen SchenkSt als Eigenkapital in die A-GmbH, dessen Alleingesellschafter A ist, eingebracht und von der A-GmbH dazu verwandt wird, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. A gab 2014 eine Schenkungsanzeige ab, im Jahr 2015 forderte das FA die SchenkSt-Erklärung an, A gab i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / III. Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf Verwaltungsvermögen

Die Finanzverwaltung hat sich im Oktober 2022 ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Folgen Umstrukturierungsmaßnahmen für die Qualifikation als junges Verwaltungsvermögen bzw. junge Finanzmittel haben (vgl. Ländererlasse v. 13.10.2022). Dabei steht insb. die betriebs- bzw. gesellschaftsbezogene Sichtweise im Vordergrund, die darauf abzielt, ob sich die Zuordnung von ...mehr

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FF 04/2023, Annahme der Sittenwidrigkeit bei einer Schenkung

BGB § 138 Abs. 1, Abs. 2 § 166 Abs. 1 Leitsatz Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zu Nutze macht....mehr

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FF 04/2023, Annahme der Sit... / Leitsatz

Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zu Nutze macht. (Rn 20) BGH, Urt. v. 15.11.2022 – X ZR 40/20 ...mehr

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FF 04/2023, Annahme der Sit... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [6] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [7] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [8] Der Schenkungsvertrag sei nicht aufgrund der Anfechtung nichtig. Der Kläger zeige nicht auf, dass und welches Übel ihm in Au...mehr

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FF 04/2023, Annahme der Sit... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der im Jahr 1922 geborene Kläger schenkte den beiden Beklagten – seinen Enkeln – mit notariell beurkundetem Vertrag vom 13.6.2017 Wertpapiere im Wert von jeweils 219.000 EUR. Zu einer Übertragung der Wertpapiere kam es in der Folgezeit nicht. [2] Ebenfalls am 13.6.2017 übertrug der Kläger seinem Sohn – dem Vater der Beklagten – das Eigentum an einem Mehrfamili...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Diskussionsvorschlag der Verfasserin

Die Verfasserin hatte im Oktober 2022 auf der Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung in Wien in einem Vortrag zum Nachrang- bzw. Subsidiaritätsgrundsatz[49] die unterschiedliche Behandlung von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in Unkenntnis dessen, was wenige Wochen später vom Gesetzgeber dazu kommen würde, kritisiert. Ein Staat, der seine Feindifferenzierung gleicher Leben...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2. Wirkung der Neuregelung des Rechtscharakters von Erbschaften

Der Vorschlag aus der BT-Drucks 20/4360 wurde Gesetz. Andere Entwurfsregeln wurden angepasst. Übergangsvorschriften für diese Neuregelung gibt es nicht. Und die Wirkung dieser Gesetzesänderungen setzen unterschiedlich ein. Art. 13 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz) bestim...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Folgen eines Eigentümerwechsels

Rz. 107 [Autor/Stand] Kommt es bei dem Erbbaurecht beispielsweise durch Verkauf, Erbfall oder Schenkung zu einem Eigentümerwechsel, ist vom zuständigen Lagefinanzamt für die wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG (Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaugrundstück) auf den 1.1. des Folgejahres eine Zurechnungsfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG auf den neuen Eig...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Der Zugriff auf die Substanz?

Wenn durch die Anordnung von nicht befreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft der Zugriff auf die Erbschaft an sich ausgeschlossen ist, ist fraglich, ob es nicht doch gestalterische Ausweichwege gibt, um die Herausgaben des Dauertestamentsvollstreckers doch noch zu Zuflüssen aus Erbschaft zu machen. Eine Beschränkung der Vor-/Nacherbschaft auf einzelne Gegenstände ist jedoch ausges...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 – nunmehr in Koautorenschaft mit Frank – erschienen.[54] Wever hat sich ferner in der Festschrift für Dose [55] mit einer praxisrelevanten Konstellation aus dem Abgrenzungsbereich von Nebengüterrecht und Zugewinnausgleich befasst: Sche...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2

In nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich berücksichtigt, aber jedes Gesetz hat seine eigenen Regeln und Anrechnungsmethoden bis hin zur völligen Freistellung von Einkommen und/oder Vermögen in speziellen Einzelfällen.[1] Das führt in der Praxis zu Ungleichbehandlungen, Reibungsverlusten und Anwendungsschwierigkeiten. Durch da...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 3

Der Artikel erläutert die neue Rechtslage, stellt ihre Auswirkungen und vor allem ihre dadurch bedingten neuen Ungleichbehandlungen vor. Er schließt mit der Forderung an den Gesetzgeber, sich generell mit dem Schicksal von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen zu beschäftigen und eine strukturierte Neuregelung zu schaffen. Zuminde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 15

Auf einen Blick Das Bürgergeldgesetz hat – völlig unerwartet und ohne Begründung oder auch nur Anlass – die rechtliche Qualität von’Erbschaften in einer Reihe nachrangig ausgestalteter Sozialleistungsgesetze festgelegt. Zusammen mit weiteren Änderungen zum sog. Verteilzeitraum und einzelnen Vermögensschontatbeständen in und außerhalb von sog. Karenzzeiträumen ergeben sich vi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übertragung einer Betriebsstätte (§ 2a Abs 4 Nr 2 EStG aF)

Rn. 268 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die entgeltliche Übertragung erfasst Veräußerung, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Tausch einer Betriebsstätte. Unentgeltliche Übertragungen sind Schenkung und Erbfall. Eine Übertragung liegt auch vor, wenn bei einer PersGes (nicht aber KapGes) als Stammhaus der ausländischen Betriebsstätte zumindest nahezu alle Gese...mehr

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ZErb 04/2023, Das Supervermächtnis - eine Gestaltung nicht nur für die Reichen

Die Gestaltung des Supervermächtnisses in Form eines Wahl-, Bestimmungs- und Zweckvermächtnisses gehört heutzutage zum klassischen Kanon bei der Testamentserrichtung. Häufig wird diese Gestaltung gewählt, um bei einem Berliner Testament die erbschaftsteuerlichen Freibeträge der Abkömmlinge nach dem erstversterbenden Elternteil nicht ungenutzt zu lassen und eine Konzentration...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 4. Die Beschränkung des Bürgergeldgesetzes auf Erbschaften, die unterschiedliche Behandlung einmaliger Zuflüsse und die unterschiedlichen Auswirkungen für andere Zuflüsse aufgrund Erbfall

Zu den Besonderheiten des neuen Bürgergeldgesetzes gehört es, dass es nur Erbschaften in den Blick nimmt und regelt. Jeder erbrechtliche bedingte Zufluss, der keine Erbschaft ist, wird von den neuen Regelungen des Bürgergeldgesetzes nicht erfasst. Es gilt die im jeweiligen Leistungsgesetz geltende Regelung mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen. Diese werden beeinflusst d...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / Einführung

1. Entstehungsgeschichte der erbrechtlich relevanten Normen im neuen Bürgergeldgesetz Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des 2. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz)[2] – wurde geschaffen, Erbrechtlich bedeutsame Regelungen erwartet man bei einer solchen Zielbeschreibung von einem nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.10 Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 157 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG regelt die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG in Zusammenhang mit Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG. Die bisherige Querverweisung auf § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG wurde durch das JStG 2009 an die Neufassung des § 15 Abs. 1a UStG durch das JStG 2007 redaktionell angepasst. § 15 Abs. 1a UStG regelt den V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 7. Kann man etwas tun? Gesetzgeberisches Unterlassen und Analogie?

Der Gesetzeswortlaut des Bürgergeldgesetzes ist eindeutig. Die Begünstigung wird nur für Erbschaften gewährt, wenngleich das gesetzgeberische Ziel genauso auf sonstige erbrechtlich bedingte einmalige Zuflüsse übertragen werden kann: Zitat "Erbschaften verbleiben damit im Rahmen der Vermögensfreibeträge bei den Leistungsberechtigten und müssen im Zuflussmonat nicht zur Lebensun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung beendet, ob ge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.2 Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG

Rz. 18 § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung auf einer Schenkung i. S. d. § 3 Nr. 2 GrEStG beruht. Denn § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahin gehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des gru...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 6 Sperrfrist des § 7 Abs. 3 GrEStG

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 3 GrEStG gelten die Vorschriften des § 7 Abs. 2 GrEStG insoweit nicht, als ein Gesamthänder – im Fall der Erbfolge sein Rechtsvorgänger – seinen Anteil an der Gesamthand innerhalb von 5, ab dem 1.7.2021 10 Jahren vor der Umwandlung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat. Die Vorschrift des § 7 Abs. 2 S. 2 GrEStG gilt außerdem insoweit nicht, al...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 8.2 Bedarfsbewertung bei Schenkung/Erbschaft

Zur Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung Erb) gehören u. a. folgende Anlagen zwecks Bedarfsbewertung: BBW 1 – Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts/Personendaten BBW 2– Anlage Feststellung Grundbesitzwert BBW 2a – Einlageblatt zur Anlage Feststellung Grundbesitzwert BBW 20– Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellung...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.4.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 61 Eine verdeckte Einlage[1] ist die Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vorteils des Gesellschafters oder einer ihm nahestehende Person[2] ohne Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten an seine Kapitalgesellschaft, die zu einer Vermögensmehrung der Gesellschaft führt und nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspricht. Das ist der Fall, wenn die Zuwend...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 3 Diese Werte werden gesondert festgestellt

Gesondert festzustellen[1] sind gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG [2] im Bedarfsfall Grundbesitzwerte[3], der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen[4], der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG, der Anteil am Wert von anderen Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen.[5] Dies gilt dann, wenn die...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.2 Zurechnung bei Land- und Forstwirten

Rz. 72 Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1 EStG können nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, dass die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.[1] Rz. 73 Notwendiges Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft ist der Bode...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig dürfte sein, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG insoweit nicht zur Anwendung, als die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt, an welcher der Einbringende beteiligt ist. Die Regelungen ...mehr