Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.1 Begriff

Ein Grundstück wird veräußert, wenn das Eigentum auf einen Dritten übertragen wird. Die Übertragung muss durch Rechtsgeschäft erfolgen. Für den Fall des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden.[1] Im Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nahtlos auf den Erben über (Universals...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.1 Der Verkauf an beliebige Dritte

Der Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist (§ 463 BGB). Hinweis Gesamte Wohnung muss verkauft werden Daraus folgt, dass eine rein interne Änderung zwischen Miteigentumsberechtigten (z. B. ein Miteigentümer erwirbt den Anteil des anderen Miteigentümers) kein Vorkaufsrecht auslöst. Diese Konstellation ist relativ häufig bei Trennung/Scheidung....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Beispiel: Beispielfall 2: § 30 ErbStG Die S kaufte im Jahr 2017 eine Ferienimmobilie im Gesamtwert von 2.500.000 EUR. Um Ihren Ehemann, den nicht sehr vermögenden B, für die Zukunft abzusichern, wurde B im Grundbuch zu 50 % als Eigentümer eingetragen. S ging davon aus, dass sie und ihr Mann in der Ehe ein gemeinsames Vermögen haben und erkannte daher nicht, dass es sich bei d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 1. Irrtum über die Pflicht zur Mitteilung: Verbotsirrtum

Ein Irrtum über die steuerrechtliche Mitteilungspflicht – bspw. § 30 ErbStG – ist als Verbotsirrtum gem. § 17 StGB zu behandeln (BGH v. 18.12.1985 – 2 StR 461/85, wistra 1986, 219). Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn dem Täter die Einsicht, Unrecht zu tun, fehlt. Er handelt dann ohne Unrechtsbewusstsein. Hierbei bezieht sich der Irrtum nicht auf die tatsächlichen Umstände der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Keine Konsequenzen

Jedoch gibt es auch Meldepflichten, bei denen ein Verstoß keine unmittelbaren ordnungswidrigkeitenrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Auswirkungen hat. So bspw. bei der Anzeigepflicht von Schenkungen gem. § 30 ErbStG. Die unterlassene Anzeige einer Schenkung an sich, führt weder zu einer Strafbarkeit noch zu einer Ordnungswidrigkeit. Strafrechtliche Sanktionen ergeben si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 4. Zusammentreffen von Irrtum über Meldepflicht und Irrtum über die Steuerpflicht:

Im Zusammenhang mit den zuvor dargestellten Meldepflichten ergibt sich in der Praxis häufig die Konstellation eines "Doppelirrtums": Beispiel: Die E kauft eine Ferienimmobilie. Sie überträgt ihrem Ehemann M 50 % der Immobilie und lässt diesen im Grundbuch eintragen. Irrtümlich geht M davon aus, dass die Schenkung für ihn als Ehemann steuerfrei (I.) sei und er daher auch keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 1. Einleitung

Neben unmittelbaren Folgen von Verstößen gegen Meldepflichten können sich jedoch mittelbare Konsequenzen ergeben, denn wird gegen die Meldepflicht verstoßen, weil diese unbekannt ist oder versehentlich nicht beachtet wird, liegt es nahe, dass auch die Erklärungspflicht nicht erkannt oder versehentlich vergessen wird. Typische Konstellationen in der Praxis sind bspw. die Meld...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Darlehensverzinsung unter n... / Entscheidung

Die Berufung hat in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Im Zivilrecht gibt es das sog. Beweislastprinzip. Es besagt, dass die Person, die eine rechtliche Folge will, beweisen muss, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Derjenige, der einen Anspruch hat, muss die Tatsachen beweisen, die seinen Anspruch begründen. Der Gegner muss dagegen beweisen, dass es Tatsachen gibt, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.1 Mindesthaltedauer (Doppelbuchst. aa)

Rz. 11 Die Steuerfreiheit des Zuschusses hängt davon ab, dass der Anteil länger als 3 Jahre gehalten wird. Für die Mindesthaltedauer kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht auf den Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung, sondern auf den Zeitraum des Haltens des Anteils an. Gehalten wird der Anteil aber nur dann, wenn der Anteilseigner über ihn verfügen kann. Von daher ist...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich ist der von den Eltern des Mündels benannte Steuerberater (§ 1782 Abs. 1 BGB) zur Übernahme der Vormundschaft nach § 1785 BGB verpflichtet. Ihm stehen u. U. die nach § 1785 Abs. 1 BGB bestimmten Ablehnungsmöglichkeiten zu. Auf jeden Fall muss der Steuerberater aber beachten, dass derjenige, der die Übernahme einer Vormundschaft ohne Grund ablehnt, bei Verschuld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Disquotale Einlage in KGaA keine Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg v. 11.7.2023 – 3 K 188/21, GmbH-StB 2024, 23 [Brinkmeier] = ErbStB 2023, 316 [Knittel]). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 10. Schenkung-/Erbschaftsteuer

a) Schenkung eines GmbH-Anteils über eine Personengesellschaft und Begünstigung gem. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG Stellt der GmbH-Anteil, dessen Anteilseigner eine Personengesellschaft ist, beim Verschenken an einen der Mitunternehmer dieser Personengesellschaft begünstigtes Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG dar? Das FG versagte die Steuerbegünstigung: Mittelbare Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Schenkung eines GmbH-Anteils über eine Personengesellschaft und Begünstigung gem. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Stellt der GmbH-Anteil, dessen Anteilseigner eine Personengesellschaft ist, beim Verschenken an einen der Mitunternehmer dieser Personengesellschaft begünstigtes Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG dar? Das FG versagte die Steuerbegünstigung: Mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft nicht ausreichend: Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die im Betriebsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Im Bau befindliche Gebäude stellen trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen dar

Streitig ist, ob nicht vermietete Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden, Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG darstellen. Das FG entschied: Abschließende Aufzählung: Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens sind in § 13b Abs. 4 Nr. 1-5 ErbStG abschließend aufgezählt. Stichtag: Für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsv...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2 Gegen Entgelt

Leistungsaustausch Lieferungen und sonstige Leistungen sind nur dann steuerbar, wenn sie gegen Entgelt, d. h. im Rahmen eines Leistungsaustauschs, erbracht werden. Ein Leistungsaustausch setzt voraus, dass ein Leistender und ein Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Zwischen der Leistung und der Gegenleistung muss ein ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

Leitsatz 1. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2007 ‐ II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256 und vom 01.09.2021 – I...BStBl II 2023, 146mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau (Erblasserin)...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft: Wille zur unentgeltlichen Zuwendung

Leitsatz Trotz des deutlichen Unterschieds zwischen dem Wert eines von der Mutter auf die Tochter übertragenen Grundstücks und dem vereinbarten Kaufpreis ist für die Berechnung des Gewinns aus einer nachfolgenden Veräußerung des Grundstücks der vereinbarte Kaufpreis und nicht die Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Anteil zugrunde zu legen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Vertragsparteien sich dieser Wertdifferenz bewusst waren. Sachverhalt Der Vater der Kl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundlage zur Ermittlun... / II. Grundlage des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Kommt es zu einer Übertragung von einem Einzelunternehmen, Anteilen an einer Personengesellschaft oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Wege einer Erbschaft oder einer Schenkung hat nach § 12 Abs. 2, 5 ErbStG eine Bewertung anhand der Regelungen des BewG zu erfolgen. Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 BewG hat eine gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung über ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Zivilrechtliche Gründe für und gegen den Weg in die GmbH

Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ist aus zivilrechtlicher Sicht stets geboten, wenn Haftungsprobleme reduziert werden sollen. Dieser Ansatz der völligen Enthaftung scheitert aber in der Praxis bei bestehenden oder künf­tigen Krediten, weil die Banken oftmals Sicherheiten oder Bürgschaften des Gesellschafters fordern. Sodann reduziert sich die Haftung auf die typisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.1 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Im Gegensatz zu entgeltlichen Übertragungen von sperrfristbehafteten Anteilen und Umwandlungen nach einer sperrfristbegründenden Einbringung löst die unentgeltliche Übertragung auf eine natürliche Person grundsätzlich keine Sperrfristverletzung aus.[1] Werden nämlich die im Zuge der Einbringung einer Sachgesamtheit (z. B. ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil) nach § 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 3 Betriebsveräußerung

Von der Veräußerung des gesamten Betriebs ist auszugehen, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt derart auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt. Einer solchen Veräußerung gleichgestellt ist die Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.2 Verlust der Ansässigkeitsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG

Es erfolgt eine rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG auch dann, wenn der originär Einbringende nach einer unentgeltlichen Übertragung von sperrfristbehafteten Anteilen die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt, weil er seinen Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU/EWR-Staat aufgibt.[1] Die speziell fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft bei Verkauf eines Privatgrundstücks

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Unternehmereigenschaft anlässlich des Verkaufs eines Privatgrundstücks. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: „1. Sind die Bestimmungen der Richtlinie [2006/112], insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie, dahin auszulegen, dass eine Person, die eine Immobilie verkauft, die zuvor nicht ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage

Rz. 220 Wenn bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage Grunderwerbsteuer anfällt, betrifft diese stets nur den entgeltlichen Teil der Zuwendung. a) Tragung der Grunderwerbsteuer durch den Beschenkten Rz. 221 Trägt der Beschenkte die Grunderwerbsteuer, ist deren Abzug bei der Ermittlung des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage

a) Kostentragung durch den Beschenkten Rz. 207 Auch bei einer gemischten Schenkung und einer Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage sind die vom Beschenkten getragenen allgemeinen Erwerbsnebenkosten in voller Höhe abziehbar.[172] Bezüglich der allgemeinen Erwerbsnebenkosten greift also keine Abzugsbeschränkung i.S.d. § 10 Abs. 6a ErbStG, wie etwa bei vorbe...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Beschränkung des Schuldenabzugs bei gemischter Schenkung und Schenkung unter Auflage

Rz. 139 Bei gemischten Schenkungen sowie Schenkungen unter einer Auflage ermittelt sich der Wert der Bereicherung, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistungen des Beschenkten und die von ihm übernommenen Leistungs-, Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem nach § 12 ErbStG ermittelten Wert abgezogen werden (siehe §...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / B. Gemischte Schenkung, Schenkung unter Auflage

I. Allgemeines Rz. 3 Bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage gilt entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Beschenkten, soweit keine Steuerbefreiung greift (siehe § 6 Rdn 1 ff.). Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert (siehe § 8 Rdn 11 ff.) der Lei...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Mittelbare Schenkung

a) Kostentragung durch den Beschenkten Rz. 209 Die vom Beschenkten getragenen Folgekosten einer Schenkung sind auch bei einer mittelbaren Schenkung (siehe Rdn 178 ff.) in vollem Umfang (unabhängig von einer Steuerfreiheit nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG) vom Steuerwert der Zuwendung abzuziehen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dem mittelbar Beschenkten nur ein (nicht unwesentl...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Im Vorfeld der Schenkung anfallende Rechts- und Steuerberatungskosten

Rz. 212 Anders als die allgemeinen Erwerbsnebenkosten (wie z.B. für Notar, Grundbuch oder Handelsregister) stehen im Vorfeld entstehende Kosten, wie z.B. Steuer- und Rechtsberatungskosten, nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem schenkweise zugewendeten Vermögen und sind deshalb nicht abziehbar.[174] Bei einer Übernahme dieser Kosten durch den Schenker kann es sich um ei...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht

aa) Erb-/Pflichtteilsverzicht ohne Abfindung Rz. 4 Vor dem Erbfall vermittelt das Pflichtteilsrecht lediglich eine bloße Erwerbsaussicht ohne Vermögenswert.[1] Wird ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall ohne Abfindungszahlung vereinbart, ergeben sich daraus mangels Zuwendung (der Verzichtende gibt lediglich eine Erwerbschance auf) keine schenkung- oder erbschafts...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht

aa) Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ohne Abfindung Rz. 11 Aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht ist der zivilrechtlich mit dem Erbfall gem. § 2317 Abs. 1 BGB entstandene Pflichtteilsanspruch vor seiner Geltendmachung nicht vorhanden. Der Berechtigte hat vor Geltendmachung keinen wirtschaftlichen Wert in Form einer Bereicherung realisiert. Daher bleibt...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / M. Kosten im Zusammenhang mit einer Schenkung – schenkungsteuerliche Behandlung

I. Allgemeines Rz. 201 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 146 ff.), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Län...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Betriebs-GmbH fortsetzen.[1] Die Betriebsaufspaltung bleibt trotz des verei...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Grundstückserwerb durch Schenkung auf den Todesfall, § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG i.V.m. § 2301 BGB

Rz. 231 Der Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG ist nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Grunderwerbsteuerfreiheit greift allerdings nicht, soweit der Erwerber für die Grundstückszuwendungen eine Gegenleistung zu erbringen hat oder diese in Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgt. Der...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Abgrenzung zur Schenkung unter Auflage

Rz. 188 Die mittelbare Grundstücksschenkung ist von einer Geldschenkung unter Auflage abzugrenzen, für die die steuerlichen Vorteile der mittelbaren Grundstücksschenkung nicht greifen. Zentrales Abgrenzungsmerkmal ist, dass bei der Geldschenkung unter Auflage der Schenker dem Beschenkten gegenüber lediglich zum Ausdruck bringt, dass dieser für den zugewendeten Geldbetrag im ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit der Schenkung

Rz. 182 Bedeutung hat die mittelbare Grundstücksschenkung auch bei der steuerlichen Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit der Schenkung (siehe Rdn 209 ff.). Obwohl beim Schenkenden (nur) Geld abfließt, sind vom Beschenkten getragene Erwerbsnebenkosten (insbesondere Notar- und Grundbuchkosten) und die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung auch bei der mit...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Grundsatz der Steuerfreiheit der Schenkung

Rz. 52 Wird ein Grundstück geschenkt, bleibt der Grundstückserwerb bei dem bzw. den Beschenkten nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / III. Gesamtschuldnerschaft bei Schenkungen nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG

§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG bestimmt, dass der Erwerber und auch der Schenker bei einer Schenkung Steuerschuldner sind. Hierzu hat das BVerfG[7] ausführlich Stellung bezogen. Danach ist der Schenker ähnlich einer Haftung dann zur Schenkungsteuer heranzuziehen, wenn der Bedachte die Schenkungsteuer nicht entrichten kann, der Schenker die Steuer vertraglich übernommen hat oder wen...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / C. Fristbeginn

Rz. 3 Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wann die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, richtet sich nach § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Rz. 4 Zu beachten ist aber die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO . Danach beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 207 Auch bei einer gemischten Schenkung und einer Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage sind die vom Beschenkten getragenen allgemeinen Erwerbsnebenkosten in voller Höhe abziehbar.[172] Bezüglich der allgemeinen Erwerbsnebenkosten greift also keine Abzugsbeschränkung i.S.d. § 10 Abs. 6a ErbStG, wie etwa bei vorbehaltenen Duldungs- oder Leistungsrecht...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 210 Auch bei der mittelbaren Schenkung gilt bei einer Kostentragung durch den Schenker, dass zwar eine zusätzliche Bereicherung vorliegt, diese jedoch durch die Entreicherung in gleicher Höhe als Folgekosten der Schenkung neutralisiert wird. Bei der anteiligen mittelbaren Schenkung sind die Kosten in das entsprechende Verhältnis zu setzen. Rz. 211 Gleiches gilt bei einer ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 208 Trägt der Schenker die allgemeinen Erwerbsnebenkosten, sind diese wie bei der Vollschenkung (siehe Rdn 206) zu beurteilen. Es handelt sich demnach um eine zusätzliche Schenkung, die die Bereicherung des Beschenkten erhöht, allerdings sind die Kosten wiederum in vollem Umfang abzugsfähig. Dies gilt auch bei gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Leistungs-, Nutz...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 3 Bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage gilt entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Beschenkten, soweit keine Steuerbefreiung greift (siehe § 6 Rdn 1 ff.). Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert (siehe § 8 Rdn 11 ff.) der Leistung des Sche...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 209 Die vom Beschenkten getragenen Folgekosten einer Schenkung sind auch bei einer mittelbaren Schenkung (siehe Rdn 178 ff.) in vollem Umfang (unabhängig von einer Steuerfreiheit nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG) vom Steuerwert der Zuwendung abzuziehen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dem mittelbar Beschenkten nur ein (nicht unwesentlicher) Teil des Kaufpreises zugewendet...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 215 Trägt der Schenker die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung, handelt es sich stets, d.h. unabhängig davon, ob eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage von (teilweise) steuerbefreitem Vermögen vorliegt, um eine zusätzliche Schenkung, die die Bereicherung des Beschenkten entsprechend erhöht. Die Kos...mehr