Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 3. Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung

Rz. 28 Überträgt ein Miterbe im Wege der Erbteilsübertragung seinen gesamten Anteil am Nachlass auf Miterben oder Dritte (§ 2033 Abs. 1 BGB; siehe Rdn 9), hat der Käufer ab Gefahrenübergang die von der Erbschaft zu entrichtenden Abgaben sowie die außerordentlichen Lasten, welche als auf den Stammwert der Erbschaftsgegenstände gelegt anzusehen sind, zu tragen, § 2379 S. 3 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Berücksichtigung früher... / A. Normzweck des § 14 ErbStG

Rz. 1 Die Freibeträge (siehe § 5 Rdn 1) und die Steuersätze (siehe § 5 Rdn 13) sind mit dem jeweils einzelnen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden verbunden. Für jeden Erwerb wird ein Freibetrag gewährt und der progressive Steuertarif angewendet. Ohne die Vorschrift des § 14 ErbStG könnte der Steuerpflichtige die steuerlichen Folgen seines Erwerbs frei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Gutachterkosten

Rz. 106 Die Kosten für das Gutachten trägt stets der Steuerpflichtige, also auch in dem Fall, in dem der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (erst) im finanzgerichtlichen Verfahren gelingt. Bei einer Grundstücksschenkung sind die Kosten im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderung des Güterstands als Gestaltungsalternative

Rz. 177 Als Alternative zur Erstschenkung kommt stets als Rechtsgrundlage zu einer Schenkung ein etwaiger Zugewinnausgleich bzw. eine sog. Güterstandsschaukel (siehe Rdn 167 ff.) in Betracht. Zum einen stellt sich dann die Frage nach einem Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO nicht, zum anderen bleiben die Freibeträge zwischen den Ehegatten unberührt. Hinweis Allerdings darf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 4. Grundstückserwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2303 ff. BGB und aufgrund Verzichts auf einen noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

Rz. 228 Der Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch ist grunderwerbsteuerlich grundsätzlich nicht relevant. Wird allerdings ein – steuerlich geltend gemachter [195] – Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht in bar, sondern an Erfüllung statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB durch Leistung eines Grundstücks erfüllt, greift die Befreiung i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 46 Grundsätzlich sind im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung von den Parteien zur Beilegung von ernstlichen Streitigkeiten geschlossene außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche maßgeblich (siehe § 4 Rdn 103 ff.).[38] Erhält ein Pflichtteilsberechtigter auf Grundlage des Vergleichs einen (objektiv möglicherweise) niedrigeren Pflichtteilsanspruch als den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / A. Anzeigepflichtige Erwerbe

Rz. 1 Jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist anzeigepflichtig, § 30 ErbStG. Ist zweifelhaft, ob ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt, ist der Erwerber ebenfalls zur Anzeige verpflichtet.[1] Dies kann z.B. bei einem Erbprätendentenstreit oder einer gemischten Schenkung der Fall sein. Hinweis Im Rahmen der Anzeigeverpflichtung kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / A. Persönlicher Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 Je nach Verwandtschaftsverhältnis bzw. Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs kommt ein persönlicher erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher Freibetrag in Betracht, § 16 Abs. 1 ErbStG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / bb) Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 12 Die unterschiedliche Behandlung einer Abfindung für den Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs (siehe Rdn 24 ff.) und einer Abfindung für den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch (siehe Rdn 32 ff.) basiert mithin auf der Fragestellung, ab wann der Pflichtteilsanspruch i.S.d. ErbStG geltend gemacht ist. Die Geltendmachung stellt erbschaftsteuerlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / (4) Geltendmachung und § 14 ErbStG

Rz. 21 Der Pflichtteilsanspruch entsteht steuerlich gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Er stellt mithin zu diesem Zeitpunkt einen Vermögensvorteil i.S.d. § 14 ErbStG dar (siehe § 7 Rdn 1 ff.). Durch die Wahl des richtigen Zeitpunktes der Geltendmachung hat der Pflichtteilsberechtigte daher die Möglichkeit, eine Zusammenrechnung mit früh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Zugewinnehen

Rz. 151 Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Eheleute/Lebenspartner am Vermögen, § 1363 Abs. 2 BGB. Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, gehört die Ausgleichsforderung i.S.d. § 1378 BGB nicht zum schenkungsteuerpflichtigen Erwerb, § 5 Abs. 2 i.V....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / c) Vertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 101 Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung der Zugewinnausgleichsforderung i.S.d. § 5 Abs. 2 ErbStG auch für durch (wirksamen) Ehevertrag gem. § 1408 BGB oder (wirksame) Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB modifizierte Ausgleichsforderungen.[82] Eine einem Ehegatten durch eine solche Vereinbarung verschaffte überhöhte Ausgleichsforderung stellt nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / (2) Geltendmachung verjährter Pflichtteilsansprüche

Rz. 16 Auch ein zivilrechtlich gem. §§ 195, 199 BGB verjährter Pflichtteilsanspruch kann (noch) geltend gemacht werden.[16] Der Erbe ist nämlich nicht verpflichtet, die Einrede der Verjährung i.S.d. § 214 Abs. 1 BGB zu erheben. Das Steuerrecht folgt insoweit dem Zivilrecht. Dies gilt auch dann, wenn Erbe und Pflichtteilsberechtigter eine zivilrechtlich wirksame (z.B. mündlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / (2) Leistung der Abfindung durch Dritte

Rz. 25 In der Praxis kann es im Rahmen der Abfindung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG zu Leistungen durch dritte Personen kommen, die selbst weder Pflichtteilsschuldner noch vertraglicher Abfindungsschuldner sind. Grund hierfür ist etwa ein (mittelbares) Interesse an dem Verzicht des Pflichtteilsberechtigten bzw. einer Mehrung des Erwerbs beim Erben. Rz. 26 Maßgeblich für das s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Voraussetzungen

Rz. 168 Die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und dessen anschließende Neuvereinbarung müssen rechtlich eindeutig und in notarieller Form i.S.d. § 1410 BGB vereinbart werden. Eine bloße (etwa privatschriftliche) Zwischenabrechnung reicht für eine Anwendung des § 5 Abs. 2 ErbStG nicht aus.[133] Das auf Grundlage einer solchen Vereinbarung dann Geleistete ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 145 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[121] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[122] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine Steuerpflicht aus, § 3 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / D. Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 14 Für die Steuerklasseneinteilung nach § 15 Abs. 1 ErbStG sind die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften der §§ 1589 ff. BGB über die Abstammung und Verwandtschaft maßgebend, wonach zwischen dem rechtlichen Vater und dem biologischen Vater unterschieden wird: Nur der rechtliche Vater hat gegenüber dem Kind Pflichten, wie etwa zur Zahlung von Unterhalt. Ferner ist das Kind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Genehmigungsfähigkeit

Eine Prüfung durch das Betreuungs- bzw. Familiengericht erfolgt zweitstufig. Auf der ersten Stufe ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zu prüfen, auf der zweiten Stufe wird das Rechtsgeschäft im Lichte des Willens bzw. Wohls des Betreuten bzw. Mündels untersucht. a. Zwar wird uneinheitlich beurteilt, ob die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts generell betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / A. Motive der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 1 Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögenserwerbe (Erbschaften und Schenkungen) in Höhe von insgesamt 121,5 Milliarden EUR veranlagt (nicht enthalten sind Erwerbe, die innerhalb der Freibeträge (siehe dazu § 5 Rdn 1 ff.) lagen, mithin nicht oder steuerfrei veranlagt wurden). Das geerbte und verschenkte Vermögen stieg damit 2023 auf einen Höchstwert, Die festgesetzte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur nach dem ErbstG steuerpflichtige[1] Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[2] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Erbschaftsteuerrecht

Überblick über wichtige Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht enthält eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Systematisch ist zwischen den sog. sachlichen Steuerbefreiungen und den persönlichen Steuerbefreiungen zu differenzieren. In sachlicher Hinsicht sollen beispielhaft die wichtigsten praxisrelevanten Befreiungstatbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 42 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Freies Rückforderungsrecht

Rz. 127 In der Praxis finden sich im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen immer wieder vertraglich vorbehaltene "freie" Rückforderungsrechte, nach denen der Veräußerer jederzeit und grundlos die Rückforderung verlangen kann. Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich wirksam (allerdings steht sie dem Anlauf der Zehnjahresfrist i.S.d. § 232...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 15 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Hinweis Bringt ein Ehegatte das Familienheim ohne Gegenleistung in das Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / I. Einführung

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG[1] hatte der Gesetzgeber die Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerecht neu fassen müssen, weil es die bestehenden Regelungen als Überprivilegierung gesehen hat. Der Gesetzgeber hat dies umgesetzt und Änderungen zum 1.7.2016 vorgenommen. Auf die Gesetzesbegründung hierzu wird verwiesen.[2] Obwohl ab einer best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 34 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 67 Nicht selten bestehen zum Zeitpunkt der lebzeitigen Übertragung des Grundbesitzes noch objektbezogene Verbindlichkeiten. Gemeint sind damit Verbindlichkeiten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu übergebenden Objekt stehen, d.h. Darlehen, die ursprünglich dessen Anschaffung oder Herstellung gedient haben. Werden diese Darlehen durch den Empfänger – im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / B. Einzahlungen eines Ehegatten

Rz. 2 Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto und Oder-Depot beider Ehegatten kann i.H.v. 50 % eine Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein. Eine Bereicherung des anderen Ehegatten liegt jedoch nur vor, wenn und soweit dieser im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über das eingezahlte Guthaben verfügen ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Zusammenrechnung von Geschenken

Rz. 116 Eine Zusammenrechnung mehrerer in einem gewissen Zeitraum erfolgter Geschenke – vergleichbar der Regelung des § 14 ErbStG (siehe § 7 Rdn 1 ff.) – erfolgt im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG nicht. Allerdings werden mehrere zu einem bestimmten Anlass vorgenommene Schenkungen von einer Person im Rahmen der Prüfung der Steuerbefreiung zusammengerechnet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / 1

Die Übertragungen großer Unternehmensvermögen (mehr als 26 Mio. EUR) im Rahmen der Generationennachfolge werden oft so geregelt, dass diese Schenkungen aufgrund der Regelung in § 28a ErbStG vollkommen bzw. nahezu vollkommen schenkungsteuerfrei erfolgen sollen. Ist das wirklich so einfach oder kann in diesen Fällen trotzdem noch Schenkungsteuer anfallen?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / J. Zuwendungen an erwerbsunfähige Personen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 137 Erhalten Eltern (auch Adoptiv- und Stiefelten sowie Großeltern) lebzeitig oder von Todes wegen Vermögensgegenstände, bleibt dieser Erwerb gem. § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41.000 EUR nicht übersteigt und der Erwerber infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 115 Bei der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gehören Rückforderungsrechte zum Standard. Neben den gesetzlichen Rückforderungsrechten spielen vertragliche Vereinbarungen zur Rückabwicklung eine wesentliche Rolle. Rz. 116 Gesetzliche Rückforderungsrechte sind insbesondere:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / b) Abziehbarkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs beim Erben

Rz. 53 Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB – mithin wegen ergänzungspflichtiger Schenkungen des Erblassers – ist der Erbe. Entsprechend kann dieser die Zahlungsbelastung gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Abzug bringen. Beim Gläubiger stellt der Erwerb aufgrund Pflichtteilsergänzungsanspruch einen steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG dar, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / B. Anzeigepflichtige Erwerber

Rz. 2 Bei Erwerben von Todes wegen gem. § 3 ErbStG, also insbesondere ist der Erwerber anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 ErbStG. Rz. 3 Bei einem Rechtsgeschäft unter Lebenden gem. § 7 ErbStG, also insbesondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 1. Korrektur des Berliner Testaments

Rz. 64 In der Praxis werden die erbschaftsteuerlichen Nachteile des sog. Berliner Testaments (siehe § 2 Rdn 2) häufig erst nach dem ersten Erbfall erkannt. Durch eine Ausschlagung des Erbanfalls durch den überlebenden Ehegatten erhält dieser einen Anspruch auf Ausgleich des konkreten Zugewinns und den sog. kleinen Pflichtteil, § 1371 Abs. 2, 3 BGB. Gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 48 Neben dem Interesse des Übergebers, sich für den Alters- und Pflegefall durch eine Verpflichtung zur häuslichen Pflege durch den Übernehmer abzusichern, ist Motiv der Vereinbarung einer entsprechenden Verpflichtung im Rahmen der lebzeitigen Immobilienübergabe regelmäßig, den entgeltlichen Teil der Zuwendung zu erhöhen. Auf diese Weise können Pflichtteilsergänzungsansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 62 Schenkungen von Privatvermögen unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensbesteuerung, da mangels Entgeltlichkeit weder Anschaffungskosten beim Empfänger noch ein Veräußerungserlös beim Zuwendenden entstehen. Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden einkommensteuerlich allerdings immer dann relevant, wenn es sich um mindestens teilweise entgeltlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 18 Seit dem 1.1.2009 gilt für sämtliches bebautes und unbebautes Grundvermögen als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG . Die Bewertung von Grundvermögen mit dem (am Markt orientierten) Verkehrswert führt gerade in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen im Vergleich zur Bewertung nach altem Recht zu einem erheblichen Anstieg der steuerlichen Werte und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Pflegefreibetrag

Rz. 123 Einem Erben, der dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat, steht (neben dem persönlichen Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG (siehe § 5 Rdn 1) ein Freibetrag i.H.v. 20.000 EUR zur Verfügung, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist, § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Der Pflegefreibetrag gilt auch bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / II. Regelungen des § 28a ErbStG und ihre Auswirkung

Nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG ist die auf das begünstigte Vermögen (landwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen (ohne begünstigtes Vermögen aus früheren Schenkungen) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wie auch bei der Abwicklung eines Erbfalls kommt es in der Praxis unter den Beteiligten oftmals zur Gewährung zinsloser Darlehen. Solche Vereinbarungen bringen regelmäßig (nicht erkannte) schenkung- und einkommensteuerliche Folgen mit sich.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Erbschaftsteuerliche Anerkennung dem Grunde nach

Rz. 104 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil – auf die Erbschaftbesteuerung durch. Erbschaftsteuerlich ist so zu verfahren, als hätte der Erblasser entsprechende Regelungen durch Verfügung von Tode wegen getroffen.[99] Dies gilt insbesondere – sofern keine erhebliche Abweichung von den testamentarischen Verfügungen des Erbla...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Festsetzung eines VZ kommt bei allen Steuern in Betracht, auf die die AO Anwendung findet[1] und für die eine Steuererklärungspflicht (s. Rz. 10) besteht. Sie erfolgt zwar vornehmlich bei Steuern, die laufend die Abgabe von Steuererklärungen oder -anmeldungen vorsehen, kann jedoch auch festgesetzt werden, wenn für die betreffende Steuer nur einmalige Steuererkläru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a) a. F.

Rz. 39 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde die Sonderregelung für einbringungsgeborene Anteile mWv 1.1.2025 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn aus ehemals einbringungsgeborenen Anteilen unterliegt zukünftig ebenso wie der Gewinn aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile i. S. d. §§ 20, 21 UmwStG der Besteuerung nach § 17 EStG. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Leistung ode... / 2.3 Lösung

Unentgeltliche Wertabgabe Überlässt V seiner Tochter T die Maschinen ohne gesondert berechnetes Entgelt, liegt eine Entnahme der Gegenstände aus dem Unternehmen vor. Die Gegenstände werden endgültig für unternehmensfremde Zwecke entnommen. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um einen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellten Vorgang.[1] Der Ort der Lieferung ist dort,...mehr