Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Saecker[*] Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Schenkungen unter Beteiligungen von Kapitalgesellschaften werden seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Nun sind aber zuletzt in enger zeitlicher Abfolge gleich fünf Urteile zu diesem Thema ergangen. Sie spielen sich im Dunstkreis zwischen dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 1. Aktuelle BFH-Rspr. zu § 7 Abs. 8 ErbStG

a) Sachverhalt BFH v. 10.4.2024 – II R 22/21, ErbStB 2024, 306 [Hartmann] In der Entscheidung des BFH v. 10.4.2024 wurde ein Fall behandelt, in dem Miterben am 10.10.2013 ihren Anteil an der T-GmbH für 300.000 EUR an die Gesellschaft verkauften (BFH v. 10.4.2024 – II R 22/21, ErbStB 2024, 306 [Hartmann]). Der vereinbarte Kaufpreis basierte auf Unternehmensbewertungen, die sic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Aktuelle Rspr. zu § 7 Abs. 8 ErbStG durch das FG Münster v. 23.5.2024 – 3 K 2585/21, ErbStB 2024, 275 [Knittel]

a) Sachverhalt Die T-GmbH wurde jahrzehntelang vom Vater V allein gehalten. Die Söhne S1 und S2 wurden frühzeitig zu Geschäftsführern ernannt und erhielten jeweils 30 % der Anteile. V plante, den Söhnen i.R. eines Vermächtnisses jeweils 20 % der restlichen Anteile zu übertragen. Nach dem Tod des Vaters erhielt jedoch nur S1 die Anteile von 40 % aufgrund innerfamiliärer Konfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / III. Abgrenzungsfälle zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Der BFH und mehrere FG haben in 2024 Urteile zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG veröffentlicht, bei denen es ebenfalls zu Übertragungssituationen auf Gesellschafterebene im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften gekommen war. Die Betrachtung dieser Urteile führt zu Erkenntnissen in der Abgrenzung zum Ergänzungstatbestand des § 7 Abs. 8 ErbStG . 1. Aktuelle BFH-Rspr. zu § 7 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) FG Hamburg v. 27.2.2024 – 3 K 117/22, ErbStB 2024, 186 [Rothenberger]

aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung) Vater V und Mutter M hielten jeweils 24 %, Sohn S und Tochter T jeweils 26 % an der GmbH. Die Gesellschafter der GmbH waren zudem die alleinigen Kommanditisten der KG, bei der es sich um eine Mitunternehmerschaft gehandelt hat. S und T waren an der KG mit jeweils 20 %, ihre Eltern mit jeweils 30 % beteiligt. Mit notariell beurkundete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) FG Nürnberg v. 14.3.2024 – 4 K 263/22, ErbStB 2025, 118 [Günther]

aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung) An der KG sind A mit 60 % und B mit 40 % beteiligt. Die KG hält sämtliche Anteile an der GmbH. Die KG überträgt im Jahre 2018 diese Anteile an der GmbH unentgeltlich auf B. Das FA geht von einer Schenkung von 60 % der Anteile an der Kapitalgesellschaft von Gesellschafter A an Gesellschafter B aus. Grafik 4: Sachverhalt zu FG Nürnberg ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Aktuelle Rspr. durch FG zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

a) FG Hamburg v. 27.2.2024 – 3 K 117/22, ErbStB 2024, 186 [Rothenberger] aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung) Vater V und Mutter M hielten jeweils 24 %, Sohn S und Tochter T jeweils 26 % an der GmbH. Die Gesellschafter der GmbH waren zudem die alleinigen Kommanditisten der KG, bei der es sich um eine Mitunternehmerschaft gehandelt hat. S und T waren an der KG mit jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Stellungnahme

Auch wenn das FG Münster sein Urteil erst nach dem o.g. BFH-Urteil gefällt hat, so ist davon auszugehen, dass dies in Unkenntnis der BFH-Entscheidung geschehen ist, denn der BFH hat seine am 10.4.2024 getroffene Entscheidung erst am 12.9.2024 veröffentlicht. Das FG Münster hat durchaus schlüssige Argumente gegen eine Bestätigung des verwirklichten Tatbestands § 7 Abs. 8 ErbS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen des FG Münster

Das FG Münster verneint die Verwirklichung eines Schenkungsteuertatbestands (FG Münster v. 23.5.2024 – 3 K 2585/21, ErbStB 2024, 275 [Knittel]). Auch insb. § 7 Abs. 8 ErbStG sehe das FG nicht als erfüllt an. S2 habe als Zuwendender nicht im Bewusstsein gehandelt, die Übertragung seines Anteils an der T-GmbH ohne Verpflichtung zu erbringen. § 7 Abs. 8 ErbStG verlange nach ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Stellungnahme

Eine Würdigung des Tatbestands nach § 7 Abs. 8 ErbStG bot sich für den BFH nicht, da sich der Sachverhalt auf einen Zeitpunkt bezog, zu dem der fiktive Tatbestand gem. § 7 Abs. 8 ErbStG noch nicht im Gesetz aufgenommen war. Davon aber abgesehen wären m.E. die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 ErbStG erfüllt: Der Forderungsverzicht durch V führte zu einer Werterhöhung der Anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / bb) Grundlegende Aussagen durch das FG Hamburg

Führt ein Gesellschafter einer KG dem Gesellschaftsvermögen der KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), könne eine freigebige Zuwendung dieses Gesellschafters an die weiteren Gesellschafter vorliegen (FG Hambu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Stellungnahme

Der fiktive Tatbestand des § 7 Abs. 8 ErbStG wurde bisher eher als theoretische Drohgebärde betrachtet, doch ein aktuelles BFH-Urteil bringt nun Klarheit und bestätigt die in R E 7.5 ErbStR zum Ausdruck gebrachte Verwaltungsmeinung. Beraterhinweis Steuerberatern wird geraten, sich intensiver mit dieser Norm auseinanderzusetzen (Brill, NWB 2024, 2684). Es wird erwartet, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Sachverhalt

Die T-GmbH wurde jahrzehntelang vom Vater V allein gehalten. Die Söhne S1 und S2 wurden frühzeitig zu Geschäftsführern ernannt und erhielten jeweils 30 % der Anteile. V plante, den Söhnen i.R. eines Vermächtnisses jeweils 20 % der restlichen Anteile zu übertragen. Nach dem Tod des Vaters erhielt jedoch nur S1 die Anteile von 40 % aufgrund innerfamiliärer Konflikte. S2 beschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen durch den BFH

Der BFH sieht die Kapitalrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals der Gesellschaft, die im Grundsatz allein der Gesellschaft zustehe (BFH v. 19.6.2024 – II R 40/21, ErbStB 2024, 337 [Mühlenstädt]). Kapitaleinzahlungen seien aufzuspalten in zunächst einer Zuführung von Kapital zum Vermögen der Gesellschaft (Einlage) und einer anschließenden Einstellung des zugeführten Betra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung)

Vater V und Mutter M hielten jeweils 24 %, Sohn S und Tochter T jeweils 26 % an der GmbH. Die Gesellschafter der GmbH waren zudem die alleinigen Kommanditisten der KG, bei der es sich um eine Mitunternehmerschaft gehandelt hat. S und T waren an der KG mit jeweils 20 %, ihre Eltern mit jeweils 30 % beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15.9.2015 wurden sämtliche A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / cc) Stellungnahme

Der Sachverhalt des vom FG Nürnberg behandelten Falls ist im Grunde der komplett entgegengesetzte Sachverhalt des beim FG Hamburg entschiedenen Verfahrens. GmbH-Anteile werden auf einen Gesellschafter übertragen, allerdings wurden sie über eine Gesamthandsgemeinschaft vermittelt. Beim Fall des FG Hamburg wurde die direkt vom Schenker gehaltene GmbH-Beteiligung auf einen Mitg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.4.2 Auswirkung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 151 Sind im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. vGA angefallen, muss die bei der Komplementär-GmbH eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung wieder ausgeglichen werden. Das kann nur außerbilanziell geschehen, weil der fehlende Gewinnanteil tatsächlich nicht das Vermögen der Kapitalgesellschaft erhöht hat und insoweit auch zivilrechtlich regelmäßig kein Ans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.5 Folgen aus § 15 Abs 4 ErbStG

Tz. 128 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 15 Abs 4 ErbStG (ebenfalls eingefügt durch das BeitrRLUmsG) ist bei einer Schenkung durch eine Kap-Ges oder Gen das pers Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Pers oder Stiftung der Besteuerung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Janssen, Gemischte Schenkung bei vGA an nahestehende Personen, BB 2008, 928; Winter, VGA zugunsten nahe stehender Personen – Zum Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, GmbHR 2010, 1073; Zipfel/Pfeffer, Verträge unter nahen Angehörigen, BB 2010, 343; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung

Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichneten Kap oder als – uU verdeckte – GA zu qualifizieren. Sowoh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.4 Gesetzesergänzung im Jahr 2011

Tz. 671 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit dem BeitrRLUmsG hat sich der Gesetzgeber der Problematik "angenommen" und schenkstliche Neuregelungen sowohl für verdeckte Einlagen als auch für vGA geschaffen (zur Problematik bei der verdeckten Einlage s § 8 Abs 3 Teil B Tz 120ff). Die dabei neu eingefügten ges Regelungen in § 7 Abs 8 ErbStG und § 15 Abs 4 ErbStG nahmen die og BFH-Rspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.1 Der gesetzliche Tatbestand

Tz. 123 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 7 Abs 8 S 1 ErbStG schließt die sich in den Augen des Ges-Gebers durch die BFH-Rspr entstandene Besteuerungslücke, indem er eine überproportionale Einlage einer Direktzuwendung des Einlegenden zwischen den Gesellschaftern gleichstellt. Die Regelung erfasst auch die Einlage in eine Gesellschaft, an der der Begünstigte nur mittelbar über an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.1 Allgemeines/Beispiele

Tz. 672 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Praxis konnte die og bisherige Verw-Auff (s Tz 671a) erhebliche Auswirkungen haben. Die sich erbstlich aus einer vGA ergebenden St-Lasten können dabei weit über die ertragstlichen Wirkungen hinausgehen. Dies gilt insbes dann, wenn es sich dabei um Zuwendungen der Kap-Ges an den Gesellschafter oder an die nahe stehende Person handelt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.2 Rechtsprechung des BFH im Jahr 2007

Tz. 669 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ein gewisser Paradigmenwechsel bei diesen Fragen trat dann durch das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) ein. Mit diesem Urt hat der BFH zwar zunächst entschieden, dass bei einer vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person regelmäßig keine freigebige Zuwendung iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG des Gesellschafters an die nahe stehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Abschied von ... / 1

Die Testamentsvollstreckung hat sich über die Jahre erheblich gewandelt. Mit zunehmender Komplexität von Vermögen, neuen Anforderungen wie der Digitalisierung und wachsenden gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen stieg nicht nur die Zahl der Testamentsvollstreckungen und der damit befassten Berufsgruppen, sondern auch das Bedürfnis, die bestehenden Vergütungsem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 495 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung des Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG geregelt (vgl. die Kommentierung zu § 228 BewG). Rz. 496 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann dana...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.2 Der subjektive Tatbestand bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 673 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wie allgn bei Zuwendungen iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG muss auch bei vGA an Gesellschafter oder an nahe stehende Pers neben der objektiven Zuwendung der subjektive Tatbestand einer Zuwendung erfüllt sein. Dies gilt nach der oben dargestellten BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.09.2017, BStBl II 2018, 292, 296, 299) nun aber nur für die Schenkung zwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.2 Sonderprobleme beim Forderungsverzicht

Tz. 125 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung ggü einer Kap-Ges, kann auch dies zu einer Werterhöhung der Mitgesellschafter führen. Erfolgt der Forderungsverzicht zu Sanierungszwecken, bestehen nach Verw-Auff (s Länder-Erl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632 Rn 3.3.6) keine Bedenken gegen einen vorgeschalteten Forderungsverkauf, bei dem der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Widerruf des S... / 1 Aus den Gründen:

Die Parteien streiten um die Berechtigung an einer Todesfallleistung aus einer von dem Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung; als Bezugsberechtigte waren "die Erben der versicherten Person" bestimmt, was hier mangels abweichender Anhaltspunkte die im Zeitpunkt des Todes des Versicherten als Erben berufenen Personen meint (vgl. Schneider, in: Prölss/Martin, VVG 31. Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben den Betriebsformen Ackerbau,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Minderheitsgesellschafter als nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters

Tz. 535 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als nahe stehende Pers kommt grds auch ein Minderheitsgesellschafter in Betracht. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn der Minderheitsgesellschafter einem beherrschenden Gesellschafter oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleich gerichteten Interessen nahe steht, so dass auch in den Fällen die strengen Anforderungen für beherrschende G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.6 Anwendung der gesetzlichen Regelungen auch in Altfällen?

Tz. 677 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach der Anwendungsregelung in § 37 Abs 7 S 1 ErbStG finden § 7 Abs 8 und § 15 Abs 4 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die St nach dem 13.12.2011 entsteht (dazu s auch gleich lautende Ländererl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632, Tz 1.2). Fraglich ist, ob in Altfällen auch die begünstigenden Aussagen der genannten ges Neuregelungen erst ab ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671aff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.4 Einschränkung bei unentgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 301 Die Regelung für unentgeltlich erworbene Anteile in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a) EStG (zum Begriff des unentgeltlichen Erwerbs vgl. Rz. 154ff.) ist nicht nur auf den unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden, sondern auch auf den Erwerb von Todes wegen anwendbar. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die innerhalb der letzten fünf Jahre ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.5 Unentgeltliche Übertragung der Anteile

Rz. 154 Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Rz. 124). Unentgeltlicher Erwerb ist Erwerb durch Erbfall, Vermächtnis, Schenkung, vGA, Kapitalherabsetzung (Sachauskehrung) oder Liquidation.[1]. Kennzeichen des unentgeltlichen Erwerbs ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird. Entgeltlich ist der Erwerb dagegen, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 59 Maßgebend dafür, ob eine unter § 17 EStG fallende Beteiligung vorliegt, ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Darin kommt der gesetzliche Zweck der Vorschrift zum Ausdruck, wonach die Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft der Steuerverstrickung unterworfen sein soll. Die Beteiligung nach § 17 EStG besteht in den, in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 8 Mitteilungspflichten

Rz. 376 Zur Sicherung der Besteuerung bei der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen legt § 54 EStDV den Notaren besondere Mitteilungspflichten auf.[1] Nach § 54 Abs. 1 EStDV haben (inländische) Notare dem für die Besteuerung zuständigen FA (§ 20 AO) eine beglaubigte Abschrift aller von ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschrift aufgenommenen oder beglaubigten Urkunden zu übersen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1 Private Leibrenten

Rz. 20 Private Leibrenten sind z. B. Versorgungsleistungen (Rz. 55ff.), die anlässlich der Übergabe von Vermögen vereinbart werden, oder Leibrenten, die im Austausch mit einer Gegenleistung gezahlt werden. Demgegenüber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen (Rz. 151ff.) ab Vz 2005 gesondert besteuert. Rz. 21 Das EStG e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.4 Schenkung

Auf den Eigentumsübergang im Wege der Schenkung an einen Familienangehörigen ist § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB weder unmittelbar noch analog anwendbar. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmeregelung; eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht. Das Vorkaufsrecht bleibt aber unberührt von der Schenkung, besteht also weiter unter den entsprechenden...mehr