In nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich berücksichtigt, aber jedes Gesetz hat seine eigenen Regeln und Anrechnungsmethoden bis hin zur völligen Freistellung von Einkommen und/oder Vermögen in speziellen Einzelfällen.[1] Das führt in der Praxis zu Ungleichbehandlungen, Reibungsverlusten und Anwendungsschwierigkeiten. Durch das neue Bürgergeldgesetz hat der Gesetzgeber im Bürgergeldgesetz (SGB II), in der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Kriegsopferfürsorge (BVG) eine Vereinheitlichung vorgenommen und qua Gesetz einer Erbschaft den Rechtscharakter des Vermögens zugeteilt.

[1] Vgl. dazu Doering-Striening, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung, 2. Aufl. 2022.

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