Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 10 Progressionsvorbehalt

In § 19 Abs. 2 ErbStG ist ein Progressionsvorbehalt vorgesehen. Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn ein Teil des Vermögens aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung entzogen ist. Die Regelung des § 19 Abs. 2 ErbStG gilt nur dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vorsieht. Dies ist bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52)

Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht erteilt ist, kann ein Erbschaftsteuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänger der Schenkung (Beschenkter) zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer waren. Dabei gelten als Inländer: natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Kapitalforderungen (Zeilen 58 bis 71)

In den Zeilen 58 bis 71 sind Bankguthaben, Bausparguthaben, Hypothekenforderungen, Grundschuldforderungen, Forderungen aus Darlehen oder Einlagen als stiller Gesellschafter zu erfassen. Dabei sind Kapitalforderungen grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.4 Übernahme der Schenkungsteuer

Hierzu vgl. Tz. 5.4.1: Wer trägt die Schenkungsteuer.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.6 Vermietete Grundstücke

3.6.1 Verschonung Für vermietete Grundstücke sieht das Gesetz einen Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % vor. Vorteilhaft ist hier auch, dass keine Behaltensverpflichtung oder eine Verpflichtung zur weiteren Vermietung zu Wohnzwecken besteht.[1] 3.6.2 Schuldenabzug Durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich Änderungen im Schuldenabzug (§ 10 Abs. 6 ErbStG).[1] Dabei ist zu unt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.6.1 Verschonung

Für vermietete Grundstücke sieht das Gesetz einen Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % vor. Vorteilhaft ist hier auch, dass keine Behaltensverpflichtung oder eine Verpflichtung zur weiteren Vermietung zu Wohnzwecken besteht.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.3 Kettenschenkung

Bei der Kettenschenkung müssen bestimmte Formalien eingehalten werden; ansonsten erkennt die Finanzverwaltung diese nicht an. Praxis-Beispiel Kettenschenkung Der Vater wendet seiner Tochter ein Grundstück zu. Diese schenkt das Grundstück ihrem Ehemann. Der Steuerwert des Grundstücks beträgt 600.000 EUR. Bei dem Grundstück soll es sich um nicht begünstigtes Vermögen handeln. Alt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.1 Ausnutzung der Zehnjahresfrist

Diese kann z. B. dadurch beeinflusst werden, dass Einfluss auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung genommen wird. Weitere Ausführungen zur Zehnjahresfrist unter Tz. 5.9: Vorschenkungen.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.6.2 Schuldenabzug

Durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich Änderungen im Schuldenabzug (§ 10 Abs. 6 ErbStG).[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen und Vermögensgegenständen, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen. Hierbei ist allerdimngs die Neugliederung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.2 Zuwendung von Vermögen in Höhe der persönlichen Freibeträge

Wird Vermögen nur in Höhe des jeweiligen persönlichen Freibetrags zugewendet, dann ergibt sich für den Beschenkten keine steuerliche Belastung. Hier gilt es zu beachten, dass dies aber nur einmal innerhalb von zehn Jahren möglich ist, da es anderenfalls zu einer Zusammenrechnung kommt. Auch die Zuwendung von Vermögen an die Enkelgeneration kann steuersparend sein – insbesonde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.9 Kunstgegenstände

Auch die Zuwendung von Kunstgegenständen kann zu steuerlichen Vorteilen führen. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen entweder teilweise oder auch vollständig von der Schenkungsteuer befreit. Kunstgegenstände können z. B. Gemälde, Skulpturen oder auch Plastiken sein. Bewertet werden Kunstgegenstände mit ihrem gemeinen Wert. Dieser wird durch den Preis bestimmt, "der im...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.8 Gelegenheitsgeschenke

Sogenannte übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben steuerfrei. Hierunter fallen bspw. Geschenke, die aus Anlass des Geburtstags oder der Heirat der beschenkten Person vorgenommen werden oder auch zu Weihnachten. Ob jedoch ein Gelegenheitsgeschenk als üblich anzusehen ist und damit der Steuerfreiheit unterfällt, oder ob es den Rahmen der Üblichkeit überschreitet und damit zur vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 § 13c, seit dem 1.7.2016: § 13d ErbStG, neu in das ErbStG eingefügt. § 13d ErbStG sieht eine teilweise Steuerbefreiung (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen) für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke vor. Anwendung findet die Regelung u. a. bei einem Erwerb von Todes wegen (bei Schenkungen siehe ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 1.6 Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen

Der Erblasser könnte Pflichtteilsansprüche dadurch mindern, dass er Teile seines Vermögens verschenkt. Dies verhindert aber der außerordentliche Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Nach § 2325 Abs. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte (Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern oder eingetragener Lebenspartner) als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.7.2 Gegen Abfindungszahlung

Wird dem Pflichtteilsberechtigten für den Verzicht auf seinen Pflichtteil eine Abfindung gewährt, so hat das steuerliche Wirkungen. Es sind dabei die folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Abfindung für einen Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB Kommen der potenzielle Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte überein, dass letzterer auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.8 Schema zu den Folgen des Verzichts auf den Pflichtteil

a) Vor dem Erbfall Verzicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser ohne Abfindung: Keine Schenkung an den Erblasser (§ 517 BGB) Verzicht gegenüber dem Erblasser gegen Abfindung: Steuerpflicht der Abfindung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG Verzicht gegenüber einem zukünftigen Miterben gegen Abfindung: Steuerpflicht der Abfindung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wobei sich di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 1.9 Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung des Pflichtteils

Die Minimierung von Pflichtteilsansprüchen spielt in der Beratungspraxis eine wichtige Rolle. Mit den folgenden Gestaltungen lassen sich drohende Pflichtteilsansprüche vermindern: a) Pflichtteilsverzicht Ist der Pflichtteilsberechtigte zu einem Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) zu Lebzeiten des Erblassers bereit, dann ist das wohl der einfachste Weg um drohende Pflichtt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.4 Verzicht auf den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil, nachdem er diesen geltend gemacht hat, treten die folgenden Rechtsfolgen ein. Die Geltendmachung selbst führt zu einem steuerbaren Tatbestand (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und unterliegt damit beim Pflichtteilsberechtigten der Besteuerung. Mit dem Verzicht wird ein weiterer Besteuerungstatbestand erfüllt. Der Verzicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.1 Abzug der Pflichtteilslast beim Verpflichteten (Erben)

Für den Erben ist der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch eine Nachlassverbindlichkeit, die er bei der Ermittlung seines steuerpflichtigen Erwerbs abziehen kann (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Hierbei sind aber die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 zu beachten; ferner auch die zum Jahressteuergesetz 2020 ergangenen Gleich lautenden Ländererlasse.[1] Gleich laufend mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 2. Schenkung, Schenkung von Todes wegen und Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

a. Rechtsgeschäft unter Lebenden vs. Schenkungsversprechen auf den Todesfall Bei der Abgrenzung zwischen § 518 BGB und § 2301 BGB geht es darum, den unentgeltlichen Vermögenserwerb einem Regelungssystem eindeutig zuzuordnen. Denn die Schenkung von Todes wegen und die Verfügung von Todes wegen liegen sehr nah aneinander: Sowohl auf Seiten des Schenkers/Erblassers als auch auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 1. Die "Weiterleitungsfälle" – Schenkung unter Auflage

Der Wunsch des Erblassers, den Weg seines Vermögens über mehrere Generationen zu bestimmen, kann bei Rechtsgeschäften unter Lebenden durch eine Schenkung unter Auflage erreicht werden, § 525 BGB. Der Beschenkte ("Erstbegünstigte") wird dabei zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei dem Eintritt bestimmter Voraussetzungen (Tod, Scheidung, Insolvenz etc.) zur Weiterleitung des ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / E. Lebenslanger allgemeiner Freibetrag für Schenkungen und den Nachlass

Für den unbeschränkt nachlass- und schenkungsteuersteuerpflichtigen Nachlass bzw. Schenker besteht ein einheitlicher allgemeiner Freibetrag für die Nachlass- und Schenkungsteuer (unified credit bzw. lifetime exclusion amount), der für die gesamte Lebenszeit gewährt wird (IRC § 2010).[29] Der allgemeine Freibetrag ist unabhängig vom Erwerber. Er beträgt grundsätzlich $ 5.000....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / a. Anzuwendende Höhe des allgemeinen Freibetrags nach dem 31.12.2025

Der IRS hat diese Problemstellung erkannt und hierfür folgende am 26.11.2019 in Kraft getretene Sonderregelung geschaffen, um die Folge der (voraussichtlich) nach dem 1.1.2026 absinkenden Freibeträge abzumildern.[51] Nach dieser Sonderregelung ist, wenn der Wert der vor 1.1.2026 vorgenommenen Schenkung den zum Zeitpunkt des Erbfalls (nach dem 1.1.2026) geltenden allgemeinen F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / b. Schenkungsversprechen auf den Todesfall vs. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Eine Schenkung auf den Todesfall kann auch als echter Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) gestaltet werden: In diesem Fall vereinbart der Versprechensempfänger (= Schenker) mit seinem Vertragspartner (= Versprechender), dass im Fall seines (= des Versprechensempfängers/Schenkers) Todes der Dritte (= Beschenkte/Begünstigte) unmittelbar vom Versprechenden eine bestimmt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / a. Rechtsgeschäft unter Lebenden vs. Schenkungsversprechen auf den Todesfall

Bei der Abgrenzung zwischen § 518 BGB und § 2301 BGB geht es darum, den unentgeltlichen Vermögenserwerb einem Regelungssystem eindeutig zuzuordnen. Denn die Schenkung von Todes wegen und die Verfügung von Todes wegen liegen sehr nah aneinander: Sowohl auf Seiten des Schenkers/Erblassers als auch auf Seiten der Schenkungsempfänger/Erben als auch auf Seiten der nicht beschenkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 3. Einordnung

Damit hat der BGH sich der wohl h.M. in der Literatur angeschlossen, die diese schuldrechtlichen Weitergabeklauseln für wirksam hält. Dementsprechend ist die Entscheidung weitestgehend begrüßt worden, da sie nun die Kautelarpraxis absichert.[54] Im Ergebnis ist dem BGH beizupflichten, allerdings nicht in der Begründung. Die Konstruktion des BGH (eigener Anspruch des Zweitbegü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Problemstellung

Für die Höhe des anzuwendenden allgemeinen Freibetrags ist grundsätzlich auf die im Zeitpunkt des Erbfalls geltende Höhe abzustellen (IRC § 2010 (c) (3) (A), (B), (C)). Aufgrund der nach derzeitiger Rechtslage geltenden Befristung des verdoppelten allgemeinen Freibetrags bis zum 31.12.2025 kann die Höhe des anzuwendenden allgemeinen Freibetrags variieren, wenn eine Schenkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / b. Umfang der Übertragbarkeit des nicht genutzten doppelten allgemeinen Freibetrags

In diesem Zusammenhang interessiert zudem, ob und wie sich die Sonderregelung des IRS auf unter Ehegatten übertragene Freibeträge auswirkt. aa. Übertragung des doppelten allgemeinen Freibetrags auf den Ehegatten Stirbt ein Ehegatte vor dem Ende der Sunset Clause am 1.1.2026 und nutzt er den doppelten allgemeinen Freibetrag nicht aus, so kann der überlebende Ehegatte den doppel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 1

Regelmäßig wünscht der Erblasser eine "gestaffelte" Übertragung von Vermögen – insbesondere, wenn Immobilien "in der Familie bleiben" sollen. Dafür sieht das Erbrecht u.a. die Vor- und Nacherbfolge sowie Herausgabevermächtnisse[1] vor. Soll dies zu Lebzeiten erfolgen, sind Kettenschenkungen denkbar, bei denen eine Person einem Erstbegünstigten einen Gegenstand schenkt und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 10

Auf einen Blick Während seiner ersten Amtszeit hat Donald Trump den allgemeinen Freibetrag für die Nachlass- und Schenkungsteuer für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2025 verdoppelt. Sofern Donald Trump – nunmehr in seiner zweiten Amtszeit – den doppelten allgemeinen Freibetrag nicht verlängern und dieser zum 1.1.2026 auslaufen sollte, hält der IRS eine Sonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Beschränkter Ehegattenfreibetrag gem. Art. 10 Abs. 6 DBA (limited spousal exemption)

Wie bereits ausgeführt findet die (unbegrenzte) Steuerbefreiung der Marital Deduction nur Anwendung, wenn der Zuwendungsempfänger die US-Staatsangehörigkeit hat. Um steuerliche Folgen der Nichtgewährung der Marital Deduction bei letztwilligen Zuwendungen an einen Ehegatten ohne US-Staatsangehörigkeit abzufedern, sieht Art. 10 Abs. 6 DBA einen an den allgemeinen Freibetrag an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / III. Das Problem der Weiterleitungsfälle

Das eigentliche Problem der Weiterleitungsfällen resultiert daraus, dass diese nur schuldrechtlich angeordnete "Vor- und Nachschenkung" in wirtschaftlicher Hinsicht dasselbe Ergebnis generiert wie ein wegen § 2302 BGB nichtiger schuldrechtlicher Vertrag über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen zugunsten der Dritten/Enkel.[31] Gegen die schuldrechtlich wirkende Weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Schenkungsteuer

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung trifft grundsätzlich jeden Schenker, es sei denn, seine Geschenke sind vom jährlichen Schenkungsfreibetrag umfasst oder sonstig von der Schenkungsteuer befreit (IRC § 6019).[60]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / c. Auswirkung der Sonderregelung auf den zu übertragenden allgemeinen Freibetrag

Der IRS regelt nicht die Übertragbarkeit des allgemeinen Freibetrags des vorversterbenden Ehegattens nach dem 31.12.2025, sofern der vorversterbende Ehegatte unter Anwendung der Sonderregelung Schenkungen vor dem 1.1.2026 Schenkungen vorgenommen hat. Unter Anwendung der allgemeinen Regelungen und der Sonderregelung des IRS dürfte jedoch Folgendes für den zu übertragenden allg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / b. Vorliegen eines Schenkungsversprechens nach § 2301 BGB

Gegen das Vorliegen einer Schenkung ließe sich einwenden, dass der Erstbeschenkte nur einen ohnehin mit der Auflage belasteten Gegenstand erwirbt und zur Weiterleitung verpflichtet ist.[41] Der BGH lässt zunächst die "Belastungs-Argumentation" nicht gelten bzw. führt aus, dass selbst wenn der erlangte Gegenstand immer aufgrund der Auflage beschränkt übertragen worden sei, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / a. Rechtliche Konstruktion

Sodann überlegt der BGH, ob nicht § 2302 BGB deswegen Anwendung finden könne, weil eine Schenkung von Todes wegen vorliegt.[40] Auf letztere sind nach § 2301 Abs. 1 S. 1 BGB die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen anzuwenden – dies hat zur Konsequenz, dass dann auch die materielle Vorschrift des § 2302 BGB ebenfalls anzuwenden ist. § 2301 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 23...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / bb. Gleichsetzung des Übereignungsanspruchs des Dritten mit § 2301 BGB

Daran anknüpfend führt der BGH aus, dass sich aus der Vereinbarung ein eigener Übereignungsanspruch des (damit forderungsberechtigten) Zweitbegünstigten ergebe. Dadurch habe der Erblasser (Erstbegünstigte) gegenüber dem Zweitbegünstigten dieselben Verpflichtungen übernommen, wie sie sich aus einem vom Erblasser (Erstbegünstigten) diesem Zweitbegünstigten gegenüber unmittelba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Formerforderni... / II. Verstoß gegen die Formvorschrift des § 3a RVG

Die Beklagte ist nach Auffassung des LG gem. §§ 675, 667 BGB zur Herausgabe des einbehaltenen Fremdgeldes i.H.v. 23.800,00 EUR verpflichtet. Die von der Beklagten vorgenommene Verrechnung mit dem behaupteten Honoraranspruch habe nicht zum Erlöschen des Anspruchs der Klägerin geführt. Denn die Vereinbarung sei aufgrund Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 3a RVG nicht for...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Federal Gift Tax (Schenkungsteuer)

Steuerobjekt der Schenkungsteuer ist grundsätzlich jede Schenkung von beweglichen und unbeweglichen, materiellen und immateriellen Vermögen.[20] Immaterielles Vermögen unterliegt der sachlichen Steuerpflicht jedoch dann nicht, wenn der Schenker ein nicht-ansässiger Ausländer ist (IRC § 2501 (a) (2), CFR § 25.2501–1 (a) (3) (i)). Hierzu zählen insbesondere Gesellschaftsbeteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Pro-Rata-Anrechnungsbetrag gem. Art. 10 Abs. 5 DBA

Das DBA sieht unter Art. 10 Abs. 5 DBA einen sog. Pro-rata-Anrechnungsbetrag (pro rata unified credit[46] ) für Deutsche mit beschränkter US-Nachlasssteuerpflicht vor, da diese mangels unbeschränkter US-Nachlasssteuerpflicht nicht vom allgemeinen Freibetrag profitieren. Hervorzuheben ist, dass Art. 10 Abs. 5 DBA nicht voraussetzt, dass der Erbe der Ehegatte des Erblassers ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 2. Restriktive Interpretation der Unerträglichkeits-Formel

Bei der Unerträglichkeits-Prüfung gehen Rechtsprechung und überwiegendes Schrifttum nun davon aus, dass ein Ergebnis, das nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet worden ist, als solches dem Gerechtigkeitsgefühl niemals unerträglich widersprechen kann – denn: Dieses Ergebnis ist ja vom Gesetz gewollt. Der Gesetzgeber hat – so die dieser These zugrundeliegende Überlegung – im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 2 Anmerkung

I. Das Urteil des II. Senats des BFH vom 31.7.2024 betrifft die Frage, inwieweit Versterbensfiktionen aus dem Bereich des Erbrechts auch im Erbschaftsteuerrecht zu berücksichtigen sind. Konkret hatte der Vater des Klägers mit dessen Großvater gem. §§ 2346 Abs. 1 S. 1, 2349 BGB einen Erbverzichtsvertrag unter Ausschluss der Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge vereinbart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / III. Ausweitung des Anwendungsbereichs des allgemeinen Freibetrags durch das DBA

Der Anwendungsbereich des allgemeinen Freibetrags hat für deutsch-amerikanische Sachverhalte eine besondere Bedeutung. Art. 10 DBA zieht nämlich in den Abs. 5 und 6 für letztwillige Zuwendungen jeweils im Rahmen einer dynamische Verweisung[41] den allgemeinen Freibetrag für besondere abkommensrechtliche Steuerbefreiungen heran: 1. Beschränkter Ehegattenfreibetrag gem. Art. 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Übertragbarkeit nicht genutzter Freibeträge

Wenn ein Erblasser den allgemeinen Freibetrag nicht vollständig ausschöpft, kann der von ihm nicht genutzte allgemeine Freibetrag auf den überlebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten übertragen werden (sog. portability) (IRC § 2010 (c) (2) (A), (4), (5)).[40]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Sonderregelung des IRS

a. Anzuwendende Höhe des allgemeinen Freibetrags nach dem 31.12.2025 Der IRS hat diese Problemstellung erkannt und hierfür folgende am 26.11.2019 in Kraft getretene Sonderregelung geschaffen, um die Folge der (voraussichtlich) nach dem 1.1.2026 absinkenden Freibeträge abzumildern.[51] Nach dieser Sonderregelung ist, wenn der Wert der vor 1.1.2026 vorgenommenen Schenkung den zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / D. Jährlicher Schenkungsteuerfreibetrag

Bei der Schenkungsteuer besteht für den Schenker grundsätzlich ein jährlicher Freibetrag i.H.v. Höhe von $ 10.000,00 pro beschenkter Person (IRC § 2503 (b) (1)). Dieser Betrag wird an die Inflation angepasst und vom Internal Revenue Service (IRS) veröffentlicht (IRC § 2503 (b) (2)). Für Schenkungen im Jahr 2025 beträgt der Freibetrag pro Beschenkten inflationsbereinigt nunme...mehr