Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland und die USA haben auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen (nachfolgend "DBA").[13] Das DBA gilt für Nachlässe und Schenkungen, wenn der Erblasser bzw. der Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland oder den USA oder in beiden Staaten Wohnsitze hat(te). Aus dem DBA können sich vom geltenden nationalen Recht...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / IV. Problematik des nicht genutzten verdoppelten allgemeinen Freibetrags

Mit der Wahl von Donald Trump zum 47. Präsidenten der USA ist die Verlängerung des verdoppelten allgemeinen Freibetrags zwar wahrscheinlicher geworden als sie mit einer Wahl von Kamala Harris gewesen wäre. Dennoch ist derzeit noch unklar, ob Donald Trump dieses Wahlversprechen[50] auch umsetzen wird bzw. kann. Daher wird im Folgenden die derzeitige Rechtslage zugrunde gelegt...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2

Angesichts des – nach derzeitiger Rechtslage – nahenden Endes des verdoppelten allgemeinen Freibetrags lohnt sich eine Betrachtung des US-amerikanischen Nachlass- und Schenkungsteuerrechts[4] und des allgemeinen Freibetrags einschließlich der Fragestellung, in welcher Höhe der allgemeine Freibetrag anzuwenden ist, wenn ein Erblasser[5] vor dem 1.1.2026, also zu Zeiten des do...mehr

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ZErb 02/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin (im Folgenden: die Erbin) im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in Anspruch. Die Erbin ist durch rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil des LG Memmingen vom xx.07.2023 zur Auskunftserteilung über den Nachlass des am xx.xx.2019 verstorbenen Erblassers durch Vorlage eines notariellen N...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / I. Verdopplung des allgemeinen Freibetrags durch den Tax Cuts and Jobs Act

Mit dem Tax Cuts and Jobs Act hat die Regierung unter Donald Trump im Jahr 2017 [32] den allgemeinen Freibetrag für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2025 verdoppelt (IRC § 2010 (c) (3) (C), sunset clause).[33] Eine Verlängerung der Verdopplung des allgemeinen Freibetrags wird derzeit im Kongress noch nicht diskutiert,[34] wenngleich eine solche Debatte spätest...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Nießbrauchsverpflichteten

Die nießbrauchsverpflichtete Person, welche den belasteten Vermögensgegenstand erworben hat, muss diesen grundsätzlich entweder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Schenkung unter Lebenden der Erbschaftsteuer unterwerfen oder als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gleichzeitig kann die belastete Person die Belastung mit dem Kapitalwert bei der Ermittlung ihrer...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / Zusammenfassung

Überblick Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Beratungspraxis einen hohen Stellenwert ein. Der Nießbrauch eignet sich zum einen hervorragend zur Altersabsicherung, häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) abgesichert. Ein Nießbrauch kann an einer Sache (§§ 1030 – 1067 BGB), an einem Recht (§§ 1068 – 1084 BGB) oder an einem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.5 Rechtslage bis 2008: Regelung des § 25 ErbStG

Mit der Vorschrift des § 25 ErbStG sollen steuerliche Vorteile ausgeschlossen werden, die sich bei der Übertragung von Vermögen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs ergeben können. Solche steuerlichen Vorteile können entstehen aus der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken und der mit dem Kapitalwert anzusetzenden Nießbrauchsbelastung. Gleiches gilt für eine Schenkung unt...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.2 Grundbeispiel

Großmutter GM schenkt ihrem 45-jährigen Enkel den lebenslänglichen Nießbrauch an einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Für das Grundstück ist nach dem Ertragswertverfahren ein Steuerwert i. H. v. 310.000 EUR festgestellt worden. Der tatsächliche Jahreswert beträgt 19.500 EUR. Dem Enkel E wurde von seiner Großmutter GM ein lebenslanger Zuwendungsnießbrauch eingeräumt. Der Zuwend...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.1 Steuerrechtliche Beurteilung beim Nießbrauchsberechtigten

Wird einer Person der Nießbrauch zu Lebzeiten unentgeltlich eingeräumt (sog. Zuwendungsnießbrauch), dann erfüllt dies als Schenkung unter Lebenden den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zu einer Besteuerung kommt es dabei nur, wenn eine Bereicherung des Bedachten gegeben ist. Ein unentgeltlicher Erwerb ist gegeben, soweit er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Er...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 6 Wertabgabe erfolgt in das Ausland

Als Besteuerungsort der Wertabgabe galt bis zum 18.12.2019 grds. der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Geschah die Wertabgabe von einer Betriebsstätte aus, war die Belegenheit der Betriebsstätte maßgebend. Durch das "JStG 2019" wurde § 3f UStG mit Wirkung vom 18.12.2019 ersatzlos gestrichen, weil es eine entsprechende Vorschrift in der MwStSystRL nic...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.4 Besonderheiten

Verpflichtet sich der Erwerber im Rahmen eines Schenkungs- oder Übertragungsvertrags zu Dienstleistungen (z. B. zur Pflege), dann kommt es für die steuerliche Beurteilung darauf an, ob die Dienstleistung im Hinblick auf die Zuwendung unentgeltlich erbracht wird oder ob das Zugewendete vereinbarungsgemäß ganz oder zum Teil ein Entgelt für die Dienstleistungsverpflichtung dars...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 5 Entnahme wird nicht besteuert, wenn aus Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war

Haben der vom Unternehmer entnommene bzw. unentgeltlich dem Personal oder anderen Personen zugewendete Gegenstand oder seine Bestandteile bei ihrer Anschaffung nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, ist die Wertabgabe nicht zu besteuern. Insofern sind 3 Fälle zu unterscheiden: Der entnehmende Unternehmer ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 1 Allgemeines zu den Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG

Eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen im Zeitpunkt der Steuerentstehung vorliegen.[1] Treten die Voraussetzungen erst danach ein, kommt die entsprechende Steuerbefreiung nicht zur Anwendung. Zeitpunkt der Steuerentstehung ist bei einer Schenkung unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 11 Verbot der Rechnungsstellung

Nach der (strittigen) Auffassung der Finanzverwaltung kann über unentgeltliche Wertabgaben nicht mit einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.[1] Die vom Zuwendenden für die Wertabgabe geschuldete Umsatzsteuer kann deshalb vom Empfänger auch dann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, wenn er als Unternehmer den zugewendeten Gegenstand seinem Unte...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 13 Vermögensrückfall nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG

Fallen Vermögensgegenstände, welche die Eltern den Abkömmlingen ehemals geschenkt haben, von Todes wegen zurück, so sieht die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG dafür die Steuerfreiheit des Rückfalls vor. Neben den Eltern – hierunter fallen auch Adoptiv- und Stiefeltern[1]- gilt die Vorschrift auch für die Voreltern, d. h. den Großvater bzw. die Großmutter. Die Steuerb...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 17 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Die am häufigsten vorkommende Befreiungsvorschrift dürfte wohl die für übliche Gelegenheitsgeschenke gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sein. Als Gelegenheitsgeschenke sind hierbei Geschenke anzusehen, welche aus einem bestimmten Anlass gemacht werden. Ein solcher Anlass kann dabei z. B. zum Geburtstag, zu einer abgeschlossenen Prüfung oder auch zur Hochzeit gegeben sein. Die Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.2 Anwendungsfälle

Die Vorschrift kommt dabei für Erwerbe von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden zur Anwendung.[1] Es handelt sich um einen Freibetrag.[2]mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 8 Erwerbe von erwerbsunfähigen Eltern oder Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG befreit einen Erwerb, der Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder auch Großeltern des Erblassers anfällt, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Erwerb übersteigt zusammen mit dem übrigen (eigenen) Vermögen des Erwerbers nicht den Betrag von 41.000 EUR und der Erwerber ist infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksicht...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / V. Sonderfall: Airdrops

Unentgeltliche Verteilung: Im Rahmen von Airdrops werden Kryptowährungen oder sonstige Token unentgeltlich verteilt.[23] Häufig steht dies in Zusammenhang mit einer zu erfüllenden Auflage – etwa der Preisgabe von Daten oder dem Ansehen von Reklame. Teils handelt es sich allerdings auch um Marketingmaßnahmen, die eine Kryptowährung bekannt machen sollen. In anderen Fällen erfolg...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / IV. Anzeigepflichten

Wie bei jedem anderen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegenden Tatbestand hat der Erwerber nach § 30 Abs. 1 ErbStG die Pflicht, den Erwerb binnen drei Monaten nach Anfall der Erbschaft bzw. nach Ausführung der Schenkung[21] dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Bei Schenkungen trifft diese Pflicht auch den Schenker (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Daneben sind auch...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / I. Schenkungsgegenstand

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft an den bürgerlich-rechtlichen Akt des Schenkens oder Vererbens an und übernimmt daher im Vergleich zu anderen Steuerrechtsgebieten verstärkt zivilrechtliche Wertungen.[1] Nach welchen zivilrechtlichen Regeln werden Kryptowerte behandelt? Ausgangsfrage der steuerlichen Bewertung in diesem Zusammenhang ist demnach, was überhaupt Ge...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / III. Bewertung

Stichtagsprinzip: Für die Bewertung der im Rahmen einer Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen übergehenden Kryptowerte gilt – wie universell – das Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG. Aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowerten kann dies insbesondere bei Erbschaften aufgrund der Unplanbarkeit zu erheblichen Risiken führen. Starker Wertverfall nach Erbfall: Sinkt der r...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Tim Walter, RA[*] Nachdem sich die bisherigen Beiträge der Krypto 2 Go-Reihe mit den ertrag- und umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Kryptowerten beschäftigt haben, widmet sich der vorliegende Beitrag der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von im Privatvermögen befindlichen Kryptowerten. Da bislang keine Entscheidungen von Finanzgerichten und nur se...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / II. Fehlender Zugang zum Kryptovermögen im Erbfall

Da der Private Key den Zugang zum Wert der Kryptoassets vermittelt, kann es bei Erbschaften zum irreversiblen Verlust der Kryptowerte kommen, wenn der Erblasser den Private Key (oder die Information über den Ort seiner Verkörperung) mit ins Grab nimmt.[8] Tatsächliche Bereicherung beim Erwerber? Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft an das sog. Bereicherungsprinzip a...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / VI. Zusammenfassung

Zentraler Gegenstand des erb- oder schenkweisen Erwerbs ist der Private Key. Insbesondere bei Erbschaften ist die Verzögerung oder der Ausschluss des Zugangs möglich. Hiermit geht aufgrund der strengen Stichtagsbetrachtung ein Bewertungsrisiko einher. Airdrops führen regelmäßig nicht zum Anfall von Schenkungsteuer. Der nächste Teil der "Krypto 2 Go"-Reihe wird sich mit den er...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kapitaleinkünfte bei Stundung einer Kaufpreisforderung

Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Der Z...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.1 Bewertungsgrundlagen

Rz. 26 Das Conceptual Framework (2018) führte zu einer Neustrukturierung der auf konzeptioneller Ebene unterschiedenen Bewertungsmaßstäbe. Conceptual Framework. Kap. 6.4 ff. unterscheidet 2 grundlegende Gruppen von Bewertungsmaßstäben, nämlich die historischen Kostenmaßstäbe und die aktuellen Bewertungsmaßstäbe. Zu erstgenannten zählen die historischen Anschaffungs- oder Her...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.1 Natürliche Personen

Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, wie es nach § 1 BGB kein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis der Steuersubjekte umschreibt, die unter die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.2 Ausschlagung des Vermächtnisses

Schlägt der Vermächtnisnehmer das ihm zugewendete Vermächtnis aus, entfällt beim ihm die Erbschaftsteuerpflicht. Die Ausschlagung durch den Vermächtnisnehmer führt zwar zu einer Bereicherung der beschwerten Person, diese ist aber keine freigebige Zuwendung durch den Vermächtnisnehmer. Dies ergibt sich aus § 517 BGB, wonach keine Schenkung vorliegt, wenn ein Vermögenserwerb un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 106 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb – z. B. Erbschaft, Schenkung, Stiftung – wird der Bilanzansatz des unentgeltlich erworbenen VG kontrovers diskutiert (vgl. z. B. HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 73 f.). Die Ansichten reichen von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zur Aktivierungspflicht. Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/202...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 7.3.2 Verletzung der Behaltefrist durch den Übernehmer

Problematisch ist, welche Steuerfolgen sich ergeben, wenn vom Übernehmer gegen die Behaltefrist von 5 Jahren verstoßen wird, der übernommenen Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise also innerhalb von 5 Jahren nach Übertragung veräußert oder aufgegeben wird. Fraglich ist, ob etwa die Aufgabe des ganzen Mitunternehmeranteils des Übertragenden vorliegt oder nur die Aufgabe de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.2 Tatbestand und Rechtsfolgen der Feststellung

Rz. 33 Abs. 5 gilt für alle Fälle der gesonderten Feststellung, nicht nur für die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuerwerte. Nach dieser Vorschrift kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch eine gesonderte Feststellung erfolgen, wenn für mindestens eine der auf der gesonderten Feststellung beruhenden Steuern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 4.7 Veränderungen im Gesellschafterbestand (Zeilen 40-44)

In die Zeilen 40-42 sind Eintragungen zu machen, wenn eine beteiligte natürliche Person verstorben ist, eine Kapital- oder Personengesellschaft gelöscht, aufgelöst oder umgewandelt worden ist sowie bei Schenkung oder Vererbung der Beteiligung. Zeilen 43/44 betreffen den unentgeltlichen oder entgeltlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des n...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmissbrauch? (ErbStB 2025, Heft 1, S. 28)

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Eine als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 ErbStG zu wertende Schenkung kann neben einer Schenkungsteuerpflicht in anderen Steuerbereichen (insb. im Bereich der Einkommensteuer) unangenehme Rechtsfolgen auslösen, wenn sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen wird und dadurch das angestrebte einkommensteuerliche Ergebnis nicht erre...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 4. Geldschenkungen

Schenkt ein Elternteil seinem minderjährigen Kind einen Geldbetrag, den das Kind dem anderen Elternteil darlehensweise zur Verfügung stellt, so kann dies eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung sein (BFH v. 26.3.1996 – IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443). Einem Kind ist es zwar nicht schlechthin versagt, seinen Eltern aus seinem Vermögen ein Darlehen zu gewähren. Eine unangemesse...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 2. Unentgeltliche Übertragung von Vermögensgegenständen, insb. von Grundstücken

a) Kein Gestaltungsmissbrauch in Fällen des § 23 EStG Wird ein Grundstück schenkweise übertragen, hat dies neben der schenkungsteuerlichen Komponente auch einkommensteuerliche Rechtsfolgen, sofern das Grundstück der Einkünfteerzielung dient, ohne dass dies gestaltungsmissbräuchlich wäre. Dies hat der BFH auch für den Bereich des § 23 EStG (steuerpflichtige Grundstücksveräußer...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Eine als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 ErbStG zu wertende Schenkung kann neben einer Schenkungsteuerpflicht in anderen Steuerbereichen (insb. im Bereich der Einkommensteuer) unangenehme Rechtsfolgen auslösen, wenn sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen wird und dadurch das angestrebte einkommensteuerliche Ergebnis nicht errei...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / a) Kein Gestaltungsmissbrauch in Fällen des § 23 EStG

Wird ein Grundstück schenkweise übertragen, hat dies neben der schenkungsteuerlichen Komponente auch einkommensteuerliche Rechtsfolgen, sofern das Grundstück der Einkünfteerzielung dient, ohne dass dies gestaltungsmissbräuchlich wäre. Dies hat der BFH auch für den Bereich des § 23 EStG (steuerpflichtige Grundstücksveräußerungen) mit Urt. v. 23.4.2021 – IX R 8/20, BStBl. II 2...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / c) Rechtsprechungsbeispiele, in denen Gestaltungsmissbrauch verneint wurde

Schenkt der Betriebsinhaber seiner Ehefrau einen Vermögensgegenstand (bzw. die Mittel zu seiner Anschaffung), um ihn dann für den Betrieb zu mieten, ist § 42 AO unabhängig davon zu verneinen, ob der Ehepartner in der Lage ist, die laufenden Aufwendungen für den Gegenstand einschließlich Finanzierungskosten aus den Mieten oder sonstigen eigenen Mitteln zu bestreiten (BFH v. 1...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 6. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass die Annahme eines möglichen Gestaltungsmissbrauchs in jedem Fall bereits im Vorfeld bei der Planung entsprechender (vertraglicher) Gestaltungen mit in Betracht genommen werden sollte. Dabei macht es durchaus Sinn, sich an den von der Rspr. aufgestellten Grundsätzen zu orientieren, um im Nachhinein ggf. eintretende...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / b) Rechtsprechungsbeispiele für die Annahme von Gestaltungsmissbrauch

Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu schenken, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein mit der Folge, dass die Aufrechnung mit der Forderung aus dem Schenkungsversprechen gegen die Kaufpreisforderung steuerrechtlich nicht anerkannt wird (BFH v. 10.10.1991 – XI R 1/86, BStBl. II 1992, 239). Im Streit...mehr