Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.3 Steuerliche Konsequenzen beim Tod eines Ehegatten

Haben die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt und verstirbt ein Ehegatte, so fällt sein Anteil am Gesamtgut in den Nachlass. Dies hat zur Folge, dass die Erben ihren Erwerb des anteiligen Gesamtguts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (durch Erbanfall) zu versteuern haben. Praxis-Beispiel Besteuerung des anteiligen Gesamtguts Ehemann EM und Ehefrau EF haben bei der...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst (R E 13.3 Abs. 3 ErbStR 2019). Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.6 Übersicht

Die Kennzeichen einer Gütergemeinschaft sollen in der folgenden Übersicht noch einmal dargestellt werden.[1] Das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten zur gesamten Hand (§ 1416 BGB). Das gemeinschaftliche Vermögen heißt Gesamtgut. Zum Gesamtgut gehören auch das Vermögen, das jeder Ehegatte ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.4.2 Verwaltung durch den Ehemann oder die Ehefrau

Die Verwaltung des Gesamtguts kann entweder durch den Ehemann oder die Ehefrau vorgenommen werden. Die Einzelheiten hierzu sind in den §§ 1422 – 1449 BGB geregelt. Die Verwaltung hat durch den entsprechenden Ehegatten ordnungsgemäß zu erfolgen (§ 1435 BGB), wobei er den anderen Ehegatten über die Verwaltung zu unterrichten hat. Zur Verwaltung sollen hier die wichtigsten Regel...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / Zusammenfassung

Überblick Werden von den Ehegatten Zuwendungen an den anderen Ehegatten geleistet, so können diese als Schenkungen zu qualifizieren sein, welche der Schenkungsteuer unterliegen. Erbringt ein Ehegatte sogenannte unbenannte Zuwendungen bzw. eine ehebedingte Zuwendung, so unterliegen diese ebenfalls der Schenkungsteuer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelun...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2.1 Allgemeines

Schenkungen, die zwischen Ehegatten vorgenommen werden, können der Schenkungsteuer unterliegen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllen. Fehlt es dagegen an einem objektiven oder subjektiven Tatbestandsmerkmal, so ist keine Schenkungsteuerpflicht gegeben. Fraglich war es, ob unbenannte ehebedingte Zuwendungen auch unentgeltliche Zuwe...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / 4 Teilnahme an Lotterien fremder Dritter

Schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lose und verschafft ihm somit die Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotterie, ist diese Schenkung ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Nach Verwaltungsauffassung führt bereits die unentgeltliche Zuwendung des Loses, das zur Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotterie berechtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.3 Auswirkungen des Optionsmodells auf Erbschaften und Schenkungen

Durch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2022 eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften geschaffen (§ 1a KStG). Dabei wird ertragsteuerlich ein Formwechsel fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG), zivilrechtlich bleibt die optierende Gesellschaft eine Personengesellschaf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.10 Wegfall ausländischer Schenkungsteuer

Mit Wirkung zum 1.1.2005 hat Schweden die Schenkungsteuer abgeschafft. Bei ab diesem Zeitpunkt getätigten Schenkungen besteht laut BFH keine Ansässigkeit in Schweden für Zwecke der Schenkungsteuer. Damit unterliegt die Schenkung eines in Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers der deutschen Schenkungsteuer, das DBA Schweden steht dem laut BFH nicht entgegen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.5 Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Die unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht tritt grundsätzlich für den gesamten Vermögensfall ein, wenn entweder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Inländer gelten dabei auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufg...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.1 Neue Vorschriften für die Grundbesitzbewertung

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurden die Vorschriften zur Grundstücksbewertung im Bewertungsgesetz insbesondere bei Anwendung des Ertrags- und Sachwertverfahrens sowie der Verfahren in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. 14.7.2021 (BGBl 2021...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.8 Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden

Bei mehreren Erwerben (insbesondere Schenkungen) innerhalb von zehn Jahren von derselben Person werden die Erwerbe zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dabei entfaltet laut BFH ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Dies gil...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Rz. 99 Die Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen wurden in dem BMF-Schreiben v. 23.12.2010 [1] neu zusammengefasst. Hiernach müssen zur Anerkennung durch die Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wenn Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden sollen: Zivilrechtlich wirksamer Abschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6 Schenkung von Datenverarbeitungsgeräten

6.1 Pauschalbesteuerung mit 25 % Übereignet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät, kann die Übereignung mit 25 % pauschal versteuert werden.[2] Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dessen Aufwendungen für die Internetnutzung ganz oder teilweise erse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Laptop

Begriff Zu unterscheiden ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Laptop, das Notebook oder das Tablet überlässt oder übereignet (= schenkt). Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gerät, bleibt es im Eigentum des Arbeitgebers. Diese Gestellung führt nicht zu einem steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Es entsteht weder Lohnsteuer- noch Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.1 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Übereignet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät, kann die Übereignung mit 25 % pauschal versteuert werden.[2] Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dessen Aufwendungen für die Internetnutzung ganz oder teilweise ersetzt. Steuerliche Bewertung des Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 2 Arbeitgeber muss Eigentümer sein

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" soll der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2 Überlassung von Arbeitsausstattung durch den Arbeitgeber

Erhalten Arbeitnehmer mit einem Heimarbeitsplatz von ihrem Arbeitgeber leihweise Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände (z. B. einen Computer) für das Arbeitszimmer, entsteht keine Steuerpflicht und kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die überlassenen betrieblichen Gegenstände sind unabhängig von ihrem Wert steuer- und sozialversicherungsfrei. Unerheblich ist auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.2 Pauschalierungsfähige Zuwendungen

Zu den pauschalierungsfähigen Zuwendungen des Arbeitgebers für die Internetnutzung gehören sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate) als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs, z. B. Anschluss, Modem, PC.[1] Internetpauschale bis zu 50 EUR im Monat Aus Vereinfachungsgründen kann der ...mehr

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Abrechnung von Lohnzahlunge... / 1 Zuordnung zum Arbeitslohn

Für die Beurteilung, ob ein geldwerter Vorteil für die Beschäftigung gewährt wird, muss zwischen der Zuwendung des Dritten und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eine innere Verknüpfung bestehen. In der Praxis ergibt sich bei Lohnzahlungen durch Dritte eine Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers im Wesentlichen, wenn der Dritte in der praktischen Auswirkung nur die Funk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausführung einer Lieferung im Inland

Rz. 18 Unter § 2a UStG fallen (nur) solche Lieferungen neuer Fahrzeuge, die im Inland ausgeführt werden und bei denen das neue Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Rz. 19 Eine Lieferung im Inland liegt vor, wenn sich der Ort der Lieferung, der anhand des § 3 Abs. 5a bis 8 UStG zu bestimmen ist, in Deutschland befindet. Im Regelfall wird der Gegenstand der Liefe...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.2 Steuerliche Behandlung beim vorbehaltenen dinglichen Wohnrecht

Ist die Übertragung eines Grundstücks gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts erfolgt, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von AfA-Beträgen ist beim Eigentümer des Grundstücks zudem Folgendes zu beachten: Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspr...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.1 Allgemeines

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Da bezüglich des Nutzungsrechts kein Übertragungsvorgang stattfindet, gibt es auch keinen "entgeltlichen" Vorbehaltsnießbrauch; der Vorbehalt des Nießbrauchs selbst ist keine Gegenleistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 15 Die für die Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG in Betracht kommende Personengruppe (Rz. 13) muss beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs die Erwerbsbesteuerung nur vornehmen, wenn es sich unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt, wenn das Fahrzeug bei einer entgeltlic...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Keine steuerbare Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsberechtigten Person stellt sich in steuerlicher Hinsicht zunächst die Frage, ob die Abfindungszahlung bei ihr eine steuerbare Schenkung darstellt. Dies scheint zunächst nicht abwegig und wurde von Seiten der Finanzverwaltung in entsprechenden Verfahren bereits so vertreten. Denn immerhin fließt eine Geldzahlung, obwohl der Pflichtteilsanspruch verjä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Verzicht ist keine steuerbare und steuerpflichtige Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsverpflichteten Person stellt sich zunächst die Frage, ob der zu ihren Gunsten ausgesprochene Verzicht – genauer: Erlass – (schenkung-)steuerliche Konsequenzen entfaltet. Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, dürfte dies einer Schenkungsteuerbarkeit nicht per se entgegenstehen, da der Anspruch trotz Verjährung fortbesteht. Allenfalls könnte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Schenkungen

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 10. Grunderwerbsteuer/Grundsteuer

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Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Verzicht gegen Abfindung vor dem Erbfall

Wird vor dem Erbfall auf den zukünftigen, potentiellen Pflichtteilsanspruch verzichtet, fällt dies zivilrechtlich unter § 2346 Abs. 2 BGB (vgl. allerdings die Differenzierung zwischen Pflichtteilsverzicht i.S.d. § 2346 Abs. 2 BGB und Verzicht durch Erbschaftsvertrag i.S.d. § 311b Abs. 5 BGB, Wachter, DB 2017, 2500, 2501 ff.). Für den Erhalt der Abfindungszahlung gilt die Fik...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Betriebsvermögen

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Zur erbschaft- und schenkun... / IV. Fazit

Der Beitrag hat gezeigt, dass die in der Praxis diskutierten Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Pflichtteilsansprüche durch den Verjährungseintritt i.d.R. nicht berührt werden. Vielmehr ist dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass Ansprüche und Verbindlichkeiten auch nach Verjährungseintritt bestehen bleiben, auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 7. Verfahren/Veranlagung

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 92 Die mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen ist wie in Rdn 86 dargestellt grundsätzlich ebenfalls nicht mehr zu empfehlen. Soll dennoch mit Mitteln aus dem Vermögen des Schenkers für den Beschenkten ein Gesellschaftsanteil erworben werden, kann die Wahl zwischen der ungünstigen direkten Besteuerung des Kaufpreises als Zuwendungsgegenstand oder der Inkaufnahme de...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Begründung der Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 51 Fraglich ist, ob die Begründung der Gütergemeinschaft auch als taktisches Mittel zur Pflichtteilsreduzierung eingesetzt werden kann. Selbst wenn nämlich nur ein Ehegatte bei Begründung der Gütergemeinschaft über Vermögen verfügte, dürfte keine Schenkung darin gesehen werden. Nach dem BGH[63] kann nur ausnahmsweise eine Schenkung des begüterten an den bereicherten Eheg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Mittelbare Schenkung

Rz. 85 Bei mittelbaren Zuwendungen handelt es sich um eine von der Zivilrechtsprechung entwickelte und vom BFH übernommene Rechtsfigur, die dem Umstand Rechnung trägt, dass bei einer Schenkung der Gegenstand der entreichernden Vermögenshingabe nicht zwingend mit dem Zuwendungsgegenstand übereinstimmen muss und der Zuwendungsgegenstand letztendlich durch den Parteiwillen der ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Sonderfall: Gegenseitiger Vertrag, insb. Übergabevertrag und gemischte Schenkung

Rz. 227 Bei gegenseitigen Verträgen zu unter fremden Dritten üblichen Konditionen scheidet eine Schenkung grundsätzlich aus.[681] Im Einzelfall ist aber stets zu prüfen, ob die getroffenen Vereinbarungen diesem Fremdvergleich standhalten oder ob es sich um eine gemischte oder verschleierte Schenkung handelt. Die Rechtsprechung setzt hier relativ enge Grenzen: Eine objektiv f...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 60 Die Schenkung auf den Todesfall zeichnet sich gem. § 2301 BGB dadurch aus, dass das erteilte Leistungsversprechen nur dann seine Wirksamkeit entfalten soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Die Hauptanwendungsfälle von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG liegen im Bereich des Anteilsübergangs bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Insoweit arbeiten § 3 Abs. 1 Nr. 2 S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Gemischte Schenkung

Rz. 90 Gemischte Schenkungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zuwendungsempfänger für einen bestimmten wertmäßigen Teil der Zuwendung eine Gegenleistung erbringt. Dieser Teil wird also nicht geschenkt, sodass sich durch die Gegenleistung der Wert der unentgeltlichen Bereicherung des Beschenkten mindert. Wesentliches Kriterium ist, dass der Beschenkte die Gegenleistung a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Schenkung- und Erbschaftsteuerersparnis

Rz. 59 Im Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet die Familiengesellschaft gewisse Vorteile: Geht z.B. ein Vermögen erst im Erbfall vollständig auf die Nachfolger über, bleibt die Möglichkeit zur Mehrfachausnutzung der Schenkung- und Erbschaftsteuerfreibeträge für Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR, Kinder i.H.v. 400.000 EUR und Enkel i.H.v. 200.000 EUR ungenutzt. Werden...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts

1. Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung des Anteils einer bereits bestehenden Gesellschaft

a) Hinzuziehung eines Pflegers Rz. 147 Für den Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft bspw. durch Anteilsabtretung oder durch die Aufnahme des Minderjährigen im Wege des Beitritts unter Abschmelzung der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft gelten bzgl. der Vertretung eines Minderjährigen die bereits dargelegten Grundsätze entspreche...mehr