Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Anrechnung auf Erb- und Pflichtteile

Rz. 63 Ein entsprechender Vertrag soll wie alle Schenkungsverträge, insbesondere zwischen Eltern und Kindern eine Regelung darüber enthalten, ob die erfolgte Schenkung auf Erb- und Pflichtteilsanträge Anrechnung finden soll. Dies ist insbesondere dann von entscheidender Bedeutung, wenn mit dem Vertrag nicht allen Kindern in gleicher Weise Vermögen zugewandt wird und es hindu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Rz. 204 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.28: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen: 1. Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _________________________, geb. am 27.7....mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / I. Allgemeines

Rz. 50 Neben dem schlichten Verkauf einer Immobilie, der im ersten Teil dieses Beitrags dargestellt wurde, besteht in der Beratungspraxis der häufige Wunsch von Mandanten Immobilienbesitz ganz oder zu Bruchteilen auf Ehegatten oder Kinder ohne Gegenleistung zu übertragen. Hintergrund dieser Verträge ist entweder die Sicherung eigenen Vermögens von Unternehmern vor dem Zugrif...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Ausgestaltung des Nießbrauchs

Rz. 57 Die übliche Ausgestaltung eines Nießbrauchsrechts in notariellen Schenkungsverträgen ändert dieses gesetzliche Leitbild in der Mehrheit der Fälle ab. Insbesondere aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, das Nießbrauchsrecht atypisch auszugestalten. Der Nießbrauchsberechtige sollte demzufolge auch alle außergewöhnlichen Lasten tragen, damit die Aufwendungen steuerm...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XII. Rückübertragungsverpflichtung

Rz. 61 Zur Absicherung von rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten ist es üblich und zulässig, die Schenkung einer Immobilie mit der Vereinbarung eines unentgeltlichen Rückübertragungsrechts zu verbinden. Ein solches Recht kann wie oben erwähnt, völlig unbedingt vereinbart oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Übliche Voraussetzungen sind Fälle, wenn der Be...mehr

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§ 13 Erbrecht / III. Rechtslage bei mehreren Geschenken an denselben Beschenkten

Rz. 210 Insoweit wird § 2329 Abs. 3 BGB entsprechend angewendet. Wie der Beschenkte, der das Geschenk früher erhalten hat als andere, darauf vertrauen darf, zur Pflichtteilsergänzung nur dann herangezogen zu werden, wenn die später Beschenkten nicht verpflichtet sind, kann der mehrfach Beschenkte darauf vertrauen, dass Geschenke, die er früher erhalten hat, unangetastet blei...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.28: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren: Sämtliche Vermögenswerte, die ein jeder Ehegatte in der Vergangenheit oder zukünftig von Todes ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Wertermittlungsanspruch im Prozess

Rz. 278 Grundsätzlich ist der Wertermittlungsanspruch vom Auskunftsanspruch zu trennen. Er ist ein selbstständiger Anspruch. Er kann damit auch einzeln im Wege der Leistungsklage oder aber als Stufenklage in Verbindung mit dem Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Gelegentlich kann es notwendig sein, den Wertermittlungsanspruch getrennt geltend zu machen, etwa dann, wenn ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätze eines Grundstückskaufvertrags: Die grundsätzlich rechtlichen Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen eines Vertrags, der die Übertragung oder Belastung von Grundvermögen zum Gegenstand hat, sind selbstverständlich auch auf die nachfolgend erläuterten Verträge anzuwenden. Dies betrifft neben den allgemeinen Beurkundungsgrundsätzen die grundbuchrech...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIII. Sicherung des Rückübereignungsanspruchs

Rz. 62 Ohne eine entsprechende grundbuchliche Sicherung des Rückübereignungsanspruchs ist dieser, insbesondere für Fälle der Zwangsvollstreckung Dritter, möglicherweise nicht werthaltig. Es ist also sinnvoll und notwendig, diesen unbedingten oder bedingten Rückübereignungsanspruch durch eine Vormerkung zugunsten des Schenkenden zu sichern. Regelmäßig bietet es sich an, für d...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Privates Nachlassverzeichnis

Rz. 234 Das private Nachlassverzeichnis ist schriftlich abzufassen. In der Praxis hat sich die Abfassung in der Form einer Bilanz bewährt. Es muss alle tatsächlich vorhandenen und fiktiven Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten ausweisen. Bei Schenkungen ist das jeweilige Datum der Schenkung anzugeben. Die Gegenstände müssen einzeln verzeichnet sein, die Darstellu...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Differenz- und Anrechnungsmethode

Rz. 351 Der nach der Differenzmethode [524] ermittelte Unterhalt macht nach den Leitlinien (Nr. 15.2) 45 % der Differenz der beiderseitigen, unterhaltsrelevanten Arbeitseinkünfte aus. Hat ein Ehegatte Einkommen ohne aktuelle Erwerbstätigkeit (z.B. Rente, Pension, Vermögenseinkommen), so werden insoweit 50 % angesetzt.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 13 Erbrecht / 1. Muster: Klage des Vorerben auf Feststellung des Vollerbrechts

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.19: Klage des Vorerben auf Feststellung des Vollerbrechts An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _________________________ wegen Feststellung d...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Inhalt

Rz. 245 Das amtliche Verzeichnis deckt sich in Bezug auf seinen Inhalt mit dem privatschriftlichen Verzeichnis. Zu erfassen sind:mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 52 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG unterliegen Grundstücksschenkungen unter Lebenden nicht der Grunderwerbsteuer. Zweck dieser Regelung ist es daher, eine Doppelbelastung auszuschließen, wobei dies selbst dann gilt, wenn wegen der geringen Höhe des Erwerbs keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt oder der Erwerb aufgrund besonderer Befreiungsbestimmungen von der Erbschaft- bz...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VI. Wer erzielt Einkünfte aus der Immobilie

Rz. 55 Bei einem Nießbrauch erzielt der Nießbrauchberechtigte die Einkünfte aus der Immobilie. Dies bedeutet, dass sich der Schenker das Recht vorbehält, alle Nutzungen an und Einkünfte aus der Immobilie weiter selbst auszuüben bzw. zu erhalten. Er erzielt insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann hiergegen die mit dem Grundstück zusammenhängenden Kosten ste...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VII. Gesetzliches Leitbild des Nießbrauchsrechts

Rz. 56 Das BGB regelt den Nießbrauch an Sachen im Rahmen der §§ 1030 ff. Gem. § 1030 Abs. 1 BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sachen zu ziehen (Nießbrauch). Der Nießbrauch kann durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden. Gem. § 1048 BGB darf der Nießbrauc...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 262 Der Auskunftsanspruch ist vom Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu unterscheiden. Der Wertermittlungsanspruch setzt voraus, dass zunächst die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum realen oder fiktiven Nachlass nachgewiesen ist. Während es bei der Auskunft um die Weitergabe von Wissen geht, das der Auskunftspflichtige hat oder sich verschaffen muss...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Kostentragung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 267 Nach der BGH-Rechtsprechung[159] muss der pflichtteilsberechtigte Erbe, der von dem Miterben wegen eines Geschenks des Erblassers an diesen Auskunft über die Schenkung verlangt, gem. § 242 BGB die Kosten der Wertermittlung tragen.[160] Der pflichtteilsberechtigte Erbe kann aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unter bestimmten Voraussetzungen von dem beschenkten ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / IX. Nießbrauch bei Eltern

Rz. 58 Eine häufig vorgesehene Gestaltung bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf Kinder sieht vor, dass der Übergeber – wenn er Alleineigentümer ist – den Vorbehalt eines Nießbrauchs zu eigenen Gunsten und gleichzeitig zugunsten seines Ehegatten wünscht. Der Ehegatte, dem nach dieser Konstruktion ausschließlich ein Nießbrauchsrecht zugewandt wird, ist Zuwendungsnie...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs – und Vormundschaftsrechts,[74] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 15 Familienrecht / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 96 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Fra...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 13 Erbrecht / IV. Anspruch gegen einen "Weiterbeschenkten"

Rz. 211 Hier ist insbesondere auf ein Urt. des OLG Hamm hinzuweisen:[107] Wendet der vom Erblasser Beschenkte den Schenkungsgegenstand unentgeltlich einem Dritten zu, greift zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, der einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2329 BGB geltend macht, über die in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer

Rz. 28 Die gem. § 2027 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunft erstreckt sich auf den Bestand der Erbschaft, den Verbleib der Erbschaftsgegenstände, den Verbleib der nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr auffindbaren Gegenstände, auf Surrogate nach § 2019 BGB und auf Nutzungen und Früchte nach § 2020 BGB. Kläger ist der Erbe, Beklagter ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirkl...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Kein Anwendungsausschluss, § 310 BGB

Rz. 12 Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle ist entsprechend der gesetzlichen Zielrichtung (s. Rdn 2 ff.) entgegen der gesetzlichen Überschrift des § 310 BGB nicht positiv abgegrenzt, sondern negativ: § 310 BGB beschreibt Einschränkungen und Erweiterungen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs. Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, ist der Anwendungsbere...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Schadensersatzanspruch bei unentgeltlichen Verfügungen

Rz. 179 Bei unentgeltlichen Verfügungen des Vorerben, zu denen er auch bei einer befreiten Vorerbschaft gem. § 2113 BGB nicht berechtigt wäre, ist er dem Nacherben gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Hier besteht häufig Streit darüber, ob tatsächlich Unentgeltlichkeit gegeben war oder nicht. Folgende Problemfälle können dabei auftreten:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

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§ 13 Erbrecht / 5. Auskunftsanspruch gegen die Bank

Rz. 38 Sämtliche mit der Geschäftsverbindung zusammenhängenden Auskunftsansprüche des Erblassers gehen auf den Erben über. Die Auskunft ist also gerichtet auf:mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Haftungsverteilung bei mehreren Beschenkten

Rz. 209 Wenn ein Erblasser mehreren Personen Schenkungen hat zukommen lassen, haftet nach § 2329 Abs. 3 BGB der frühere Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist. Hat also der Erblasser mehreren gleichzeitig Geschenke zukommen lassen (Beispiel: Der Vater schenkt seinen Kindern gleichzeitig jeweils 20.000 EUR), liegt auf der Ebene der Beschenkt...mehr

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§ 13 Erbrecht / 7. Auskunftsanspruch nach § 242 BGB

Rz. 41 Da die gesetzlichen Regelungen der Auskunftspflichten nicht eine umfassende Auskunft des Erben zur Folge haben, ist auch über § 242 BGB eine Auskunftspflicht denkbar. Ein Erbe würde ansonsten keine Auskunft gegenüber dem Beschenkten geltend machen können, er würde benachteiligende Schenkungen nicht von dem Beschenkten erfahren, er würde auch als Nacherbe gegenüber dem...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 154 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m2, das im Laufe der Eh...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Rechtsstellung des erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 8 Wie bereits erwähnt, ist die Erbeinsetzung zu Lebzeiten des Erblassers grundsätzlich lediglich als Erwerbschance anzusehen. Anders könnte es allerdings bei einem erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben dann sein, wenn die Bindungswirkung tatsächlich eingetreten ist, also bspw. einer jener Testierenden verstorben ist, der die verbindliche Schlusserbeneinset...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

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§ 15 Familienrecht / i) Obliegenheit des Gläubigers zur Verwertung von Vermögen

Rz. 355 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat.[535] Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens dann...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 238 Das amtliche Nachlassverzeichnis ist eine Beurkundungshandlung, wofür also der Notar zuständig ist (§ 20 Abs. 1 BNotO). Es reicht nicht aus, wenn der Erbe ein privatschriftlich erstelltes Nachlassverzeichnis mit einer notariell beglaubigten Unterschrift versieht.[132] Nach § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BeurkG hat der Notar das von ihm aufzunehmende Vermögensverzeichnis als B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag zivilrechtlich wirksam sein muss. Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass die zutreffenden Personen den Vertrag abschließen, eine ggf. erforderliche wirksame Vertretung vorliegt, bestehende Formvorschriften eingehalten werden. Zwar hat das Steuerrecht im Allgemeinen keine Probleme damit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2 Beratungsbedarf

Der gesamte Bereich der Nachfolgeregelungen ist äußerst komplex und kann im Rahmen dieses Beitrags nicht umfassend erörtert werden. Zu einer eingehenden und qualifizierten Beratung wird dringend geraten. Denn neben den steuerrechtlichen Folgen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Schenkung- oder Erbschaftsteuer gilt es auch gesellschaftsrechtliche Problember...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 3.2 Rechtsnachfolge

Eine Familiengesellschaft kann aber auch dadurch entstehen, dass bereits eine Gesellschaft besteht, deren Anteile übertragen werden. Dies kann erfolgen durch Einzelrechtsnachfolge, z. B. durch Veräußerung oder Schenkung eines Gesellschaftsanteils an einen Familienangehörigen; Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge) nach dem Tod eines Gesellschafters und einem damit verbundenen Eintri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.1 Angemessenheit

In welcher Höhe ein Gewinnanteil (noch) angemessen ist, lässt sich nur nach den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilen. Maßgebend sind dabei insbesondere die Höhe der Kapitaleinlage, der Umfang einer Arbeitsleistung oder eines sonstigen Gesellschafterbeitrags sowie in erheblichem Umfang auch das mit der Gesellschafterstellung verbundene Haftungsrisiko. Besonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 1 Einsatzbereiche

Besondere Bedeutung erlangt die Familiengesellschaft im Bereich der Nachfolgeregelungen. Soll ein Betrieb auf die nächste Generation übergehen, kann dies im Rahmen einer Familiengesellschaft meist zweck- und zielgerecht umgesetzt werden. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, die potenziellen Betriebsnachfolger bereits in das Unternehmen mit aufzunehmen und diese Schritt f...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.4 Mitunternehmerschaft

Erzielt eine Gesellschaft Gewinneinkünfte, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, tritt ein weiterer Problembereich hinzu – die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerstellung. Zwar ist dies bei jeder Personengesellschaft ein relevanter Punkt, doch gerade bei Familien-Personengesellschaften wird das öfters zum Problem. Dies zeigt sich auch an der sehr umfangreichen Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen

Kommentierung Entscheidungen und Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; ders. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2917, Heft 42, Sonderbeilage; Goette Ausschließung und Austritt aus der GmbH in der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 46 Doering-Striening, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung, 2. Auflage, Bonn 2022. Paul, Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen, ZFSH/SGB 2000, 277. Schoch, Kostenersatz in der Sozialhilfe bei schuldhaftem Verhalten, ZfS 1989, 33.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 56 Axmann, Kostenersatz durch Erben in der Sozialhilfe – auch nach darlehensweiser Leistung?, RdLH 2021, 81. Binschus, Testament und gesetzliche Erbfolge, ZfF 1999, 147. Conradis, "Sozialhilfeprozess". Kostenersatz durch Erben, § 102 SGB XII, ZEV 2005, 379. Doering-Striening, Vom BSHG zum SGB XII – Bilanz, Probleme, Perspektiven – Erbrecht und SGB XII, VSSR 2009, 93. dies., ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.1 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertung kann eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie "angemessen" ist. Eine Angemessenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Verwertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftig und sinnvoll und nicht lediglich spekulativ ist. Praxis-Beispiel Angemessene Verwertungsmöglichkeiten Die Geldmittel aus dem Verkauf sollen für die Unterhaltung,...mehr