Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Therapieunterbringung

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG) richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts in Verfahren über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung nach VV Teil 6 Abschnitt 3 (VV 6300 ff.). Der gem. § 7 ThUG beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem. § 45 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, so erhält er nach Nr. 1 nur eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8. Die Einschränkung des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgeltungsbereich

Rz. 16 Der zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Verfahrensgebühr deckt damit die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab, die dieser außerhalb der mündlichen Verhandlung erbringt, und zwar vom Beginn des ihm erteilten Auftrags hinsichtlich des gericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 1 Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses, also mit der Herausgabe aus dem internen Bereich des Gerichts. Es endet u.a. mit der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. § 34 InsO), der Einstellung des Verfahrens mangels Masse (vgl. § 207 InsO), wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes (vgl. § 212 InsO), mit Zustimmung aller Gläubiger (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vorherige Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 335 Auf das Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) hat der Anwalt eines privaten Gläubigers keinen unmittelbaren Zugriff, weil gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden abrufberechtigt sind (zur Erlangung eines Ausdrucks des Vermögensverzeichnisses durch einen Drittgläubiger vgl. Rdn 330 ff.). Der Anwalt eines privaten Gläubigers kann g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 121 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e entspricht der früheren VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4, die den früheren § 65a S. 1 und 3 BRAGO nach Inkrafttreten des RVG inhaltlich fortführte. Die in § 65a S. 2 BRAGO angeführten Fälle in Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3 (später § 115 Abs. 2 S. 5 u. 6 und seit dem 18.4.2016 § 169 Abs. 2 S. 5 und 6), § 118 Abs. 1 S. 3 (seit dem 18.4.20...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsurteil: Zustellung der einstweiligen Verfügung

Rz. 59 Eine Besonderheit stellen hingegen einstweilige Verfügungen dar, die auf ein Unterlassen gerichtet sind. Ist die einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen und dementsprechend als Urteil verkündet worden, erfolgt die Zustellung des Urteils an den Antragsgegner von Amts wegen (§ 317 Abs. 1 S. 1 ZPO). Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mehrere Auftraggeber

Rz. 22 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber innerhalb desselben Verfahrens, was möglich ist, da § 146 StPO nicht gilt, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je Auftraggeber.[10] Soweit der Anwalt allerdings für mehrere Beteiligte in verschiedenen Verfahren tätig wird, erhält er die Gebühren aus dem einfachen Betragsrahmen jeweils gesondert (§ 15 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 30. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO)

Rz. 191 Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende Handlung, die die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[180] Die Einsicht bildet aber mit der ggf. nachfolgenden Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, sodass insgesamt nur eine Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht[181] (sieh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 11 Vertritt der Anwalt mehrere Beteiligte, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008, sofern die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind.[8] Die Gebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3.[9] Rz. 12 Verfolgen mehrere Auftraggeber dagegen jeweils eigene Ansprüche, so ist VV 1008 nicht anwendbar. Vielmehr sind die jeweiligen Gegenstandswerte nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsspezifische Tätigkeit

Rz. 27 Die Geschäftsgebühr kann nur anfallen, wenn der Rechtsanwalt eine berufsspezifische Tätigkeit entfaltet, auf die das RVG anwendbar ist. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift, aber daraus, dass sie Bestandteil des RVG ist, das nur auf anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist (siehe § 1 Rdn 124 ff.). Es entsteht daher keine Geschäftsgebühr, wenn der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. unterscheidet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger

Rz. 20 Der dem Verurteilten bestellte Pflichtverteidiger oder ein ihm anderweitig beigeordneter Anwalt – ggf. für Tätigkeiten nach VV 4302 Nr. 2 – hat in einer Gnadensache keinen Anspruch gegen die Staatskasse.[26] Die Bestellung oder Beiordnung in der Hauptsache erstreckt sich nicht auch auf ein Gnadenverfahren. Eine selbstständige Beiordnung oder Bestellung für das Gnadenv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109] Rz. 117 War die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 1 Buchst. a

Rz. 18 Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich nach dem Rz. 19 Inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung/Sekundärinsolvenzverfahren

Rz. 11 Für die Vertretung eines Schuldners oder eines Gläubigers im Verteilungsverfahren nach der SVertO erhält der Anwalt gemäß der Anm. zu VV 3317 eine 1,0-Verfahrenspauschgebühr. Mit dieser wird die gesamte Tätigkeit im Verteilungsverfahren abgedeckt, von der Informationsaufnahme über die Anmeldung einer Forderung,[7] die Prüfung der Forderungen und des Widerspruchs gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 12 Die Verfahrensgebühr kann in allen von der amtlichen Überschrift des VV Teil 3 genannten Verfahrensarten entstehen. Wird ein solches Verfahren anhängig gemacht, ist es für die Gebührenentstehung unbeachtlich, ob das angerufene Gericht möglicherweise unzuständig ist. Rz. 13 Abs. 2 beschreibt den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr Die Verfahrensgebühr kann nur für de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nr. 1 Buchst. d

Rz. 230 Bei der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. d (zusätzlichen Anfertigung von Kopien und Ausdrucken mit Einverständnis des Auftraggebers) kann das danach nicht gelten, weil bei der Prüfung der Entstehung keine Notwendigkeitsprüfung angestellt wird. Diese Prüfung muss dann im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen. Dieses Ergebnis erscheint richtig, auch wenn der BGH[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Kostenentscheidung

Rz. 71 Die Kostenentscheidung richtet sich nach § 472a StPO. Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Neben- oder Privatklägers gemäß § 472 StPO erfasst nicht auch die Kosten des Adhäsionsverfahrens. Über diese Kosten muss daher gesondert entschieden werden.[59] Rz. 72 Die Erstattung richtet sich nach §§ 464a Abs. 2, 464b StPO.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erstattungsfragen

Rz. 16 Die Kostenentscheidung im Verfahren vor dem OLG ist nach den §§ 91 ff. ZPO zu treffen.[4] Rz. 17 Daher finden auch die Vorschriften der ZPO über die Kostenerstattung[5] und die Vorschriften der §§ 103 ff. ZPO für die Kostenfestsetzung Anwendung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerde

Rz. 485 Wie sich aus der Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 11 ergibt, gehört die Eintragung einer Zwangshypothek gebührenrechtlich zur Zwangsvollstreckung (vgl. auch VV Vorb. 3.3.3 S. 2). Aus diesem Grund findet bei einem Rechtsmittel gegen die Eintragung oder deren Ablehnung (Grundbuchbeschwerde gemäß § 71 GBO) daher VV 3500 Anwendung.[500]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bloße passive Anwesenheit

Rz. 105 Nach Abs. 3, 1. Var. entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, mit Ausnahme von bloßen Verkündungsterminen. Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist also zunächst, dass der Anwalt den Termin für seinen Mandanten wahrnimmt. Dies setzt voraus, dass er sich aktiv an der gerichtlichen Verhandlung beteiligt. Für seine bloße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Termine

Rz. 39 Insgesamt kann die Gebühr nach VV 6301 nur einmal entstehen, auch dann, wenn mehrere Anhörungen stattfinden. Dies ergibt sich aus §§ 15 Abs. 2,17 Nr. 1 sowie aus dem Wortlaut der Anm. zu VV 6301 "für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen". Eine Regelung wie in VV 6101, 6201, 6204 usw., nach der die Terminsgebühr für jeden Verhandlungstag entsteht, ist in VV 6301 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühren

Rz. 33 Der Anwalt erhält nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5-Terminsgebühr. Auf die Höhe der Gebühren im vorangegangenen Verfahren kommt es nicht an. Er erhält daher auch dann eine 0,5-Gebühr, wenn er im Ausgangsverfahren lediglich 0,3-Gebühren erhalten hat, wie etwa bei Beschwerden in Vollstreckungssachen (VV 3309).[45] Rz. 34 Ist ein als Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anspruch gegen den Vertretenen (§ 53)

Rz. 80 § 53 ist entsprechend anwendbar, wonach der beigeordnete Anwalt den Vertretenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Wird der Rechtsanwalt (z.B. in Abschiebehaftsachen) dem Betroffenen im Wege der PKH beigeordnet, kann er nach §§ 53 Abs. 1, 52 die Zahlung der Gebühren eines Wahlanwalts vom Betroffenen verlangen.[59] Hinsichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (VV 3510)

Rz. 25 Auch in den in VV 3510 genannten Beschwerdeverfahren vor dem BPatG (siehe dazu VV 3510 Rdn 7) richtet sich die Terminsgebühr nach VV 3516. Rz. 26 Die Gebühr entsteht zum einen für gerichtliche Termine (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) vor dem BPatG, die allerdings nur stattfinden, wenn einer der Beteiligten die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt, vor dem Patentge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens

Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rechtsanwalts gehören für den bereits im Erkenntnisverfahren tätigen Rechtsanwalt zum Rechtszug, so dass die Tätigkeit mit den Gebühren des Erkenntnisverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 378 Der Streitwert des Vorverfahrens ist identisch mit dem des Nachverfahrens, wenn der gesamte ursprünglich geltend gemachte Anspruch im Nachverfahren weiter verfolgt wird. Er vermindert sich auch nicht, wenn der Beklagte im Nachverfahren nur wegen eines Teils Klageabweisung beantragt, da der Rechtsstreit verfahrensrechtlich eine Einheit bildet und gemäß § 600 Abs. 1 ZP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzordnung

Rz. 20 Die Kosten eines zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Antrags hat der Antragsteller gemäß §§ 91, 269 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 4 InsO [8] zu tragen, so dass der Rechtsanwalt des Schuldners gemäß §§ 103 ff. ZPO, § 4 InsO Festsetzung dieser Kosten gegen den antragstellenden Gläubiger beantragen kann. Erklären Gläubiger und Schuldner den Antrag auf Insolvenzeröffnung übereins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verteidiger

Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt VV 4142 auch da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Berufungsverfahren

Rz. 376 Das Vorbehaltsurteil sowie das Endurteil können jeweils im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der §§ 511 ff. ZPO mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Kostenrechtlich handelt es sich dabei um selbstständige Verfahren. Die Anrechnungsvorschrift in Abs. 7 findet keine Anwendung, da zwei voneinander unabhängige Rechtsmittelinstanzen eröffnet sind.[409] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verweisungsbeschluss

Rz. 24 Ein Verweisungsbeschluss kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn der Kläger einen entsprechenden Antrag stellt (§ 281 Abs. 1 ZPO). Eine 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht daher nicht, da keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[16]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auslagen

aa) Notwendige Auslagen Rz. 400 Neben der Vergütung hat der Zwangsverwalter Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen. Erstattungsfähig sind aber nur solche Auslagen, die anlässlich einer bestimmten Zwangsverwaltung angefallen sind und dieser zugeordnet werden können. Die allgemeinen Geschäftskosten des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten werden d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit und Gegenstandswert

Rz. 456 Bei der Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung handelt es sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[456] Bleibt die Aufforderung erfolglos und wird deshalb Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht gestellt,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel

Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unzeitgemäße Regelung

Rz. 160 Die Regelung in Anm. Abs. 2 mag vor dem Hintergrund sachgerecht erscheinen, dass nach den üblichen Leasing- oder Nutzungsverträgen für Fotokopierer auch die Erstellung einer pdf-Datei wie eine gewöhnliche Kopie abgerechnet wird.[254] Allerdings weist Müller-Rabe [255] zutreffend darauf hin, dass diese Regelung zu ungerechtfertigten Ergebnissen führt. Rechtsanwälte, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 29 Auch die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Berufung, Revision und Rechtsbeschwerde sind zwar gem. § 17 Nr. 1, Nr. 9 eigene Angelegenheiten; für sie sind aber gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen (VV 3504 ff.).[43]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen anderen Gebührentatbestand des Unterabschnitts 5 verwirklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wirksamkeit des Vertrags

Rz. 6 Schließen die Parteien eine Einigung die einer Genehmigung bedarf, entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Schließen die Parteien eine Einigung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter einem Widerrufsvorbehalt, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Bedingung eingetreten ist oder die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Erneute Vermögensauskunft

Rz. 338 Beantragt der Anwalt die erneute Abnahme der Vermögensauskunft, weil sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verbessert haben, bildet das Verfahren nach § 802d ZPO eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit. Die Gebühren gemäß VV 3309, 3310 entstehen erneut.[331]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 55 Es gelten folgende Grundsätze, die in Rdn 56 ff. näher erläutert werden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Anrechnung der Auslagenpauschale

Rz. 258 Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[304] Das RVG sieht lediglich eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vor. Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben.[305] Denn das Gesetz sieht vor, dass die Pauschale nach den gesetzlichen Gebühren berechnet w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Absendung an das Gericht

Rz. 24 Von einer Einreichung kann man, so inzwischen auch der BGH, allerdings auch dann ausgehen, wenn der entsprechende Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten beim Gericht zwar noch nicht eingegangen, aber zumindest so von ihm auf den Weg gebracht wurde, dass der tatsächliche Zugang beim Gericht ausschließlich von der Tätigkeit unabhängiger Dritter (etwa der Deutsche Post ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Räumung

Rz. 252 Nach richtiger Auffassung ergibt sich bei der Vollstreckung eines Räumungstitels gegen mehrere Schuldner (auch Eheleute) nichts anderes.[250] Die Argumente der abweichenden Auffassung,[251] es handele sich doch nur um ein einziges Vollstreckungsobjekt und eine einheitliche Amtshandlung des Gerichtsvollziehers, überzeugen nicht. Die Tatsache, dass trotz eines einheitl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Tätigkeit im Insolvenzverfahren

Rz. 51 Durch die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren (§§ 28, 174 InsO) bzw. den Antrag auf Berichtigung der Tabelle durch Einreichung eines Urteils, durch das die angemeldete Forderung festgestellt wurde (§ 183 Abs. 2 InsO), entstehen keine Vollstreckungsgebühren nach VV 3309, 3310, weil es sich dabei um im Unterabschnitt 5 gesondert geregelte Tätigkeiten (VV 3317,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) ZIP-Datei

Rz. 168 Umstritten ist, ob bei Versendung einer sog. ZIP-Datei [266] nur eine oder mehrere Dateien versandt werden. Nach einer Auffassung wird beim Versendevorgang nur eine physikalische Datei versandt, so dass nach dem Wortlaut die Dokumentenpauschale nur einmal anfällt.[267] Nach anderer Auffassung ist für die Berechnung der Dokumentenpauschale auf die in der ZIP-Datei enth...mehr